Praktikumsbüro des Fachbereichs
Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
für die Studiengänge Politische Wissenschaft, Soziologie und Kriminologie
Dr. Pamela Kerschke-Risch, Dipl. Soz.
Allende-Platz 1 - D-20146 Hamburg
Raum: 130
Telefon: 040-42838-4362
E-Mail: kerschke-risch@sozialwiss.uni-hamburg.de Sprechstunde:
Montag: 11-13 Uhr
Donnerstag 11-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Die Berufsbilder für SozialwissenschaftlerInnen sind im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen eher unspezifisch und die alleinige Aneignung von theoretischem Wissen im Verlauf eines Studiums reicht für den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt längst nicht mehr aus.
Studierende stehen häufig vor dem Problem, sich noch nicht sicher zu sein, was sie wollen, da entweder kein oder nur ein sehr diffuses Wissen über die verschiedensten Berufsmöglichkeiten vorhanden ist. Häufig sind zwar Ideen vorhanden, jedoch kann es schwierig sein, diese zu verwirklichen. Wichtig ist daher eine genaue und möglichst frühzeitige Planung des Praktikums, um die eigenen Zukunftsvorstellungen später möglichst gut realisieren zu können.
Darüber hinaus kann ein Praktikum u.U. auch als eine Orientierungshilfe für die Schwerpunktsetzung im Studium oder bei der Wahl eines Themas für die Abschlussarbeit dienen. Sowohl durch die praktischen Erfahrungen als auch die während des Praktikums entstandenen Kontakte wird der Berufseinstieg erleichtert, wenn nicht gar erst ermöglicht.
Im Verlauf einer oder mehrerer ausführlicher Beratungen wird gemeinsam mit den Studierenden ein Weg zu einer individuellen Lösung gesucht, in der folgende Fragen geklärt werden:
Was kann ich?
Was will ich? / Was will ich auf gar keinen Fall?
Wie erreiche ich dieses Ziel?
Dazu gibt es folgende Leistungen:
Hilfe bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
Informationen über Berufsfelder für SozialwissenschaftlerInnen
Klärung beruflicher Ziele und persönlicher Präferenzen
Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Ausstellen der erforderlichen Bescheinigungen
FAQ’s
Welche Praktikumsstellen kommen für SozialwissenschaftlerInnen in Frage?
Praktika können in den unterschiedlichsten Bereichen absolviert werden und sind u.a. in folgenden Bereichen sinnvoll:
Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden
internationale Organisationen, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs)
Kulturbereich
Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen)
Öffentlichkeitsarbeit
Erwachsenenbildung
Wissenschaft
Ist ein Praktikum freiwillig oder Pflicht?
In den nachstehend aufgeführten Studiengängen am Department Sozialwissenschaften ist ein studienbegleitendes Praktikum vorgeschrieben:
BA-Studiengang Politikwissenschaft (11 Wochen, ca. 420 Stunden) Ausnahme: Das Pflichtpraktikum kann um bis zu sechs Wochen reduziert werden, wenn Studierende ein Auslandssemester nachweisen (Fachspezifische Bestimmungen zu § 8 der Prüfungsordnung).
BA-Studiengang Soziologie (9 Wochen, ca. 360 Stunden)
Diplomstudiengang Politische Wissenschaft (6 Wochen, ca. 220 Stunden)
Die Angaben in Klammern bezeichnen die Mindestdauer. In bestimmten Tätigkeitsbereichen kann es sinnvoll und notwendig sein, ein längeres Praktikum zu absolvieren. Aufwand und Nutzen müssen im Einzelfall abgewogen werden.
Den Studierenden des Magisterstudienganges Politische Wissenschaft und des Diplom-/Magisterstudienganges Soziologie wird die Absolvierung von ein oder zwei berufsvorbereitenden Praktika dringend empfohlen, auch wenn diese nicht obligatorischer Bestandteil des Studienplanes sind.
Wie soll ich nach einem Praktikumsplatz suchen?
Einen ersten Überblick über mögliche Praktikumsstellen gibt es auf der Seite „Praktikumsstellen (Archiv)“.
Kann ich mir frühere Tätigkeiten anrechnen lassen?
Berufsausbildungen, Vorstudienpraktika und einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auf das Pflichtpraktikum angerechnet werden (im Diplomstudiengang Politische Wissenschaft ist dies auch für ehrenamtliche Tätigkeiten möglich). Es muss allerdings die Gleichwertigkeit mit dem vorgeschriebenen Praktikum und eine inhaltliche Nähe zum Studium gegeben sein.
Schulpraktika werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Ob Berufsausbildungen, Vorstudienpraktika oder berufspraktische Tätigkeiten als Pflichtpraktikum anerkannt werden, entscheidet (in den BA-Studiengängen) der zuständige Prüfungsausschuss. Anträge zu dieser Anerkennung können zur Vorprüfung an das Praktikumsbüro gerichtet werden. Die Anrechnung erfolgt mit der Auflage, dass ein Praktikumsbericht vorgelegt werden muss, der den in der jeweiligen Prüfungsordnung genannten Anforderungen entspricht.
Wann soll das Praktikum absolviert werden?
In den BA-Studiengängen soll das Praktikum zwischen dem 1. und dem 5. Fachsemester absolviert werden.
Im Diplomstudiengang Politische Wissenschaft und im BA Soziologie sind Abschluss und Anerkennung des Pflichtpraktikums Voraussetzung, um zur Diplomprüfung bzw. zum Abschlussmodul (Bachelorarbeit) zugelassen zu werden.
Es wird empfohlen, das Praktikum in den Semesterferien in Vollzeit zu absolvieren. Falls dies nicht möglich sein sollte (z.B. bei einem längeren Auslandspraktikum oder wenn die begehrte Praktikumsstelle nur in der Vorlesungszeit frei ist), besteht die Option, das Studium um ein Semester zu verlängern.
Wann soll ich mich bewerben?
Die Bewerbungen auf einen Praktikumsplatz sollten etwa drei bis sechs Monate vor dem geplanten Termin beginnen. Bei sehr begehrten Praktikumsstellen (z.B. in der Redaktion des SPIEGEL) muss eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren einkalkuliert werden. Frühzeitige Bewerbungen sind ebenfalls ratsam bei Auslandspraktika (v.a. wenn ein Praktikumsstipendium beantragt werden soll) oder bei Praktikumsstellen, für die ein Auswahlverfahren üblich ist (z.B. Auswärtiges Amt).