wir hoffen, daß Sie sich an den verregneten Osterfeiertagen gut erholen konnten, und begrüßen Sie zu unserer zweiten Ausgabe des Krim-Infos in diesem Jahr.
Ansprechen möchten wir ganz besonders die StudentInnen des neuen Aufbaustudienganges Kriminologie. Vielleicht wird bei der Lektüre des Krim-Infos die Schreiblust geweckt ?
Wir freuen uns immer über AutorInnen, die mit ihren Artikeln und Kommentaren unsere Redaktionsarbeit unterstützen. Deshalb bedauern wir ganz besonders, daß die Autorin des Veranstaltungskommentars zur Podiumsdiskussion "Hahnöfersand, quo vadis ?" versehentlich nicht genannt wurde. Wir bedanken uns für den Beitrag von Katja Siemering und versprechen, daß solche Fehler nicht wieder vorkommen sollen.
Auf eine Terminänderung möchten wir noch hinweisen: Die in der letzten Ausgabe unter dem Titel "Drogenkontrolle und Menschenrechte" für den 25. Mai 1995 angekündigte internationale Tagung in Bremen ist auf den 5. bis 7. Oktober 1995 verschoben worden. Das Symposium des Bremer Instituts für Kriminalpolitik trägt nun den endgültigen Titel "Cannabis-Politik, Strafrecht und Verfassung". (Näheres in dieser Ausgabe)
Jetzt bleibt nur noch, Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Fachlektüre zu wünschen.
Ines Woynar
für die Redaktion
der Vorstand und seine Beisitzer haben seit der letzten Ausgabe unseres Krim-Info zweimal getagt. Zuletzt am 5. April in den Räumen der Gemeinwesenarbeit St. Pauli Süd. Die Räumlichkeiten und die damit verbundenen Annehmlichkeiten, z.B. Getränke vor Ort, haben unsere Entscheidung leicht gemacht, das "Kölibri" zu unserem "Vereinslokal" auszuwählen. Also ab sofort finden die erweiterten Vorstandssitzungen und Jours fixes im Kölibri, Hein-Köllisch-Platz (S-Bahnhof Reeperbahn) in St. Pauli statt.
Im Anschluß an unsere letzte Sitzung fand unser 7. Jour fixe zum Thema: Straßenkinder in Hamburg statt. Dieses sehr brisante Thema wurde hervorragend von Frau Dr. H. Johannidou-Manos und ihrem Mitarbeiter Herrn Armin Müller zugänglich gemacht. Allgemeines Unverständnis bestand gegenüber der gringen Teilnehmerzahl an diesem Abend. Lesen sie hierzu bitte auch unseren Veranstaltungskommentar.
Zu der zweiten von uns mitgetragenen Veranstaltung: "Koka-Kokain - Von der Nutzpflanze zum Suchtmittel", am 28.4.1995 fehlt uns noch ein Veranstaltungskommentar. Sollte jemand von Ihnen an dem Workshop teilgenommen haben, würden wir uns über einen kleinen Bericht sehr freuen.
Mir bleibt jetzt nur noch der Ausblick vor der Sommerpause. Am 24. Mai soll die nächste größere öffentliche Veranstaltung zum Thema "Coffee-Shops in Hamburg" stattfinden. Sehen Sie hierzu auch unsere gesonderte Ankündigung. Zu unserer nächsten öffentlichen Vorstandssitzung am 21. Juni 1995 im Kölibri um 18.00 Uhr und dem anschließenden 8. Jour fixe zum Thema: Polizei-Untersuchungsausschuß mit Wolfgang Ehrhardt sind Sie recht herzlich eingeladen, und wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Monika Schmolke
für das Vorstandskollektiv
Der Innensenator bestätigte nicht nur den Eindruck vieler, daß in der Polizei etwas nicht stimme, er kündigte darüber seine Bereitschaft auf, wie bisher dem Korpsgeist entsprechend zu handeln und jede Kritik an der Polizei als unbewiesene Verleumdung oder interesssierte (linke) Medienkampagne abzutun, wie er das etwa im Falle der Wache 16 in der Lerchenstraße getan hatte. Amnesty International hatte ja immerhin den Vorwurf der Folter gegen diese Wache und die dortige E-Schicht erhoben. Aber Werner Hackmann äußerte eben nicht nur seinen Verdacht, daß an Vorwürfen gegen die Hamburger Polizei etwas dran sein könnte, viel dramatischer war, daß er die Chancen einer Aufklärung nur noch sah, indem er mit seinem Rücktritt versuchte, ein Signal zu setzen und weitere Verantwortliche in die Pflicht zu nehmen. Das schien ihm nötig zu sein, da er den Eindruck äußerte, daß in der Polizeiführung die Stimmung vorgeherrscht habe: "der Hackmann macht das schon für uns."
Diese Ereignisse machten auch aus Sicht der Regierungsparteien die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) notwendig, der sich mit dem Rücktritt Hackmanns, aber auch mit den Vorwürfen gegen die Hamburger Polizei beschäftigen sollte. Welche Motive wie Schadensbegrenzung oder auch Aufarbeitung die Parteien dabei leiteten, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Der Versuch von SPD, CDU und Statt-Partei, den GAL-Mitarbeiter Mecklemburg kompromißlos aus der PUA-Arbeit auszugrenzen, ist zum Politikum geworden und Gegenstand einer Klage der GAL beim Bundesverfassungsgericht.
Die Tätigkeit des PUA begann mit bis heute andauernden juristischen Auseinandersetzungen mit dem Senat über die Herausgabe von relevanten Akten. Der Senat nahm sich in die Pflicht, die Belange des Datenschutzes gegenüber der Bürgerschaft und damit dem PUA zu gewährleisten und wollte deshalb nur die Akten herausgeben, die datenschutzrechtlich seiner Meinung nach unbedenklich wären. Vor der Herausgabe aller anderen Akten wollte der Senat vom PUA und damit von der Bürgerschaft eine verbindliche Erklärung haben, daß alle entsprechend gekennzeichneten Unterlagen nur in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden würden. Mit anderen Worten: Die Exekutive macht den Versuch, der ihr zur Kontrolle bestimmten Legislative die Formen des Kontrollverfahrens vorzuschreiben. Dazu kommt, daß es seit Einrichtung des PUA in der Innenbehörde einen umfangreichen Stab gibt, der die für den Untersuchungsausschuß relevanten Papiere "sichtet". Welches relevante Material also zu welchem Zeitpunkt den PUA erreicht und mit welchen Auflagen, also ob es z.B. öffentlich oder nicht öffentlich zu verhandeln ist, darüber kann man schon ins Grübeln kommen.
- Ablauf des Rücktritts von Werner Hackmann und Erforschung seiner Motive; dafür wurde die Polizeiführung vernommen.
- Klärung der Frage, ob und ggfs. wann und von wem Hackmann über welche Vorwürfe und Erkenntnisse seitens der Polizeiführung informiert wurde; dazu wurden in weiteren öffentlichen Vernehmungen Leute aus der Leitung der Behörde für Inneres (BfI) und aus der Polizeiführung gehört.
- Klärung der Frage, wer in der Polizeiführung von den Aussagen des "Kronzeugen" wußte und was auf diese Aussage hin unternommen wurde .
Neben einigen Widersprüchen der Aussagenden innerhalb ihrer Aussagen wie auch untereinander, wurde in den öffentlichen Sitzungen immer wieder deutlich, wie langwierig und fragwürdig die bekannten Vorwürfe in der Polizei traktiert wurden. Die erneute Bearbeitung von Verfahren gegen Polizeibeamte bei der Staatsanwaltschaft führte zu erstaunlichen Ergebnissen. Eine Fülle von eingestellten Verfahren wird erneut aufgerollt, weil die damaligen Einstellungen einer extra eingerichteten Arbeitsgruppe in der Justizbehörde rechtlich nicht überzeugend schienen.
Entscheidender aber noch war das Vorherrschen einer ausschließlich juristischen Perspektive, die bei der Polizeiführung immer wieder die Haltung bekräftigte: Wenn da strafrechtlich nichts nachweisbar ist, ist da auch nichts dran. Oder in der etwas gutwilligeren Variante: Wir können nichts tun, wenn wir strafrechtlich nichts beweisen können.
Ganz offenbar wollte die Polizeiführung die vielfältigen Ergebnisse der Polizeiforschung zu Korpsgeist und dem "cult of secrecy" nicht zur Kenntnis nehmen. Denn sonst hätte die Einsicht schon lange herangereift sein müssen, daß gerade Verfahren gegen Professionelle in juristischen Verfahren in aller Regel zu deren Gunsten ausgehen. Mit der Bereitschaft, die Wirklichkeit juristischer Verfahren für "die Wirklichkeit" schlechthin zu halten, sonst aber keine Perspektive gelten zu lassen, oder andere als juristische Klärungsverfahren bei Vorwürfen gegen die Polizei zu entwickeln, hat die Polizeiführung dieses Ausmaß an Übergriffen mit zu verantworten. In der Literatur wird deutlich, welche zentrale
Funktion für das Bestehen des poli-zeilichen Corpsgeistes der Schutz vor wirksamer Strafverfolgung hat. Dabei wird in der Diskussion seitens der Polizei immer wieder auf die Konsequenzen des Legalitätsprinzips für Aufklärungsversuche verwiesen. Das Legalitätsprinzip führe zur strafrechtlichen Verfolgung von Polizisten, die Zeugen von Übergriffen geworden sind, wenn diese nicht unmittelbar interveniert haben oder sofort anschließend eine Anzeige geschrieben haben. Die Folge sei, daß Polizisten, die zu einem späteren Zeitpunkt Übergriffe melden, sich selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen. Der GAL-Abgeordnete Mahr, selbst Polizist, widerspricht allerdings der Existenz eines Automatismus dieser Art. Vielmehr ist wohl die Ächtung in der Gruppe die übliche Folge derartiger "Nestbeschmutzung".
Abschließend seien noch zwei weitere Komplexe benannt:
1. Der PUA hat u.a. zu klären, in welchem Umfang faschistoide Motive für Übergriffe bei Polizeibeamten eine Rolle spielen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie von Handlungen auf Motive zu schließen ist. Anders formuliert, es stellt sich die Aufgabe, die Kontexte polizeilichen Handelns zu analysieren, um dann plausibel Motive zuschreiben zu können. Der beliebte Vorwurf, derartiges polizeiliches Handeln sei rechts oder faschistisch motiviert, verfehlt die Chance, polizeiliche Übergriffe anders als als individuell zuzurechnende Fehler zu interpretieren. Die Forschung, die sich mit Polizeigewalt beschäftigt, betont immer wieder den organisatorischen Zusammenhang, um zu hinreichenden Erklärungsansätzen zu kommen, welche Bedeutung dabei faschistoider Gesinnung einzelner Polizisten zukommt, ist bei der Aufarbeitung dieser Übergriffe erst noch zu bestimmen. Wie der PUA dieser Perspektive gerecht wird, bleibt abzuwarten.
2. Bisher bleiben politische Zusammenhänge, in denen polizeiliches Handeln stattfindet, ausgeblendet. Im Drogenbereich beispielsweise ist die Polizei noch immer präventiv wie repressiv tätig. Auch wenn Drogenfachleute seit Jahrzehnten andere als Polizeikonzepte fordern, auch wenn der "war on drugs" in den USA seit einigen Jahre als verloren gilt, werden in Hamburg noch immer Polizisten beauftragt, die Drogenszene "aufzulösen und in Bewegung zu halten", was immer das genau bedeuten soll. Der Polizei wird vom Senat damit eine unlösbare Aufgabe gestellt. Natürlich ist bekannt, daß Bundesgesetze polizeiliches Einschreiten erzwingen, aber in welcher Form und mit welchen "sozialen Kosten", um es technokratisch zu formulieren, das geschieht, wird offenbar nicht (polizei-) politisch verarbeitet.
Die Aufgabe des PUA besteht meiner Meinung nach auch darin, diesen politischen Kontext polizeilichen Handelns zu untersuchen. Inwieweit das von Werner Lehne (Krim-Info 10) vermutete Ritual des PUA diese Aufklärung zuläßt, werden wir erleben.
Zu fragen ist nach den Gründen für die politischen Entscheidungen oder auch "Nicht-Entscheidungen", denen zufolge bestimmte gesellschaftliche Ereignisse der Polizei zur Bearbeitung übergeben, belassen, beziehungsweise entzogen werden. Dabei ist natürlich auch an Aspekte wie Herrschaftsabsicherung, Hegemonie etc. zu denken, gerade der Bereich der sogenannten Inneren Sicherheit verspricht den SPDCDUFDPSTATT-Parteien laufend Law-and-Order-Profit und ist deshalb öffentlichen politischen Diskussionen eher verschlossen.
Wolfgang Ehrhardt
Protokolle der öffentlichen Sitzungen sind bei "nachgewiesenem Interesse" beim Arbeitsstab des PUA erhältlich. Ebenso kann man dort die kommenden Sitzungstermine erfahren.
Lombrosos Psychopathisierung der Anarchisten wurde abgelöst durch den Topos Anarchist = Terrorist, die rudimentäre Verkörperung dessen, was gemeinhin noch heute unter Anarchismus verstanden wird. Plädiert man also für eine Renaissance anarchistischer Theoreme für die radikale Kriminologie (was ich hiermit tue), so ist zuallererst der Mangel an Kenntnis der tragenden Elemente der anarchistischen Lehre (n) zu beseitigen. Daher an dieser Stelle einige Worte über Anarchismus, Anarchie und die Menschen, die sich dem schönen Traum der Anarchie verpflichtet fühlen. Anschließend soll exemplarisch die Forderung nach 'autonomer Konfliktregelung' und Auflösung der Kategorie 'Kriminalität' als einer der vielen Wahlverwandtschaften zwischen Anarchismus und Abolitionismus erörtert werden.
Etymologisch ist das Wort Anarchie abgeleitet aus dem griechischen anarchja, was soviel bedeutet wie 'ohne Herrschaft'. Eine Existenz von Gesellschaft als Konglomerat sozialer Beziehungen, ohne "das Dazwischentreten einer Macht, die 'leitet, schulmeistert und bestraft' (R‚clus) war schon Aristoteles (384-322 v.Chr.) höchst suspekt, er hielt Anarchie schlechthin für den 'Zustand der Sklaven ohne Herrn'. Thomas Hobbes (1651) verglich die Anarchie mit dem Naturzustand des Menschen. Dieser bedeute bekannterweise den 'Krieg aller gegen alle'. Moses Mendelssohn (1729 - 1786) bezeichnete Anarchie als 'Geist des Widerspruchs', als 'positive Urform von Gemeinschaft und Gesellschaft', als 'Stütze der Freiheit'. Kant (1798) definierte Anarchie als 'Gesetz und Freiheit, ohne Gewalt'. Kant assoziierte mit dem Zustand der Herrschaftslosigkeit also nicht den völligen Zerfall einer Gesellschaft, den Krieg aller gegen alle, sondern er sah durchaus die Existenz von gesellschaftlichen Regeln unabhängig von Herrschaft. Kants und Mendelssohns Vorstellungen kommen denen der Anarchisten schon sehr nahe, sie skizzieren essentielle Wesensmerkmale der anarchistischen Theorie. Heutzutage wird Anarchie jedoch günstigstenfalls als eine temporäre Erscheinung diskutiert, im Sinne eines Automatismus, als die Zeit des Übergangs zwischen der Auflösung überkommener Herrschaft und der Herausbildung neuer Herrschaftsformen.
Anarchismus ist die Lehre von der Herrschaftslosigkeit. Man könnte den Anarchismus als Inbegriff aller Argumente und Postulate, aller Haltungen und Handlungen bezeichnen, welche die Herrschaft als solche ablehnen, sofern ihr Menschen unterworfen sind, und zwar ohne Rücksicht auf die jeweilige Form des Machtgebildes. Der Anarchismus stellt die individuelle Freiheit des Menschen in den Mittelpunkt seiner Überlegungen zur Konzeptualisierung von Gesellschaft. Das langfristige Ziel der Anarchisten war und ist die Abschaffung des Staates, der als höchste Organisationsform von Herrschaft die freie Entfaltung von Individuum und Gesellschaft untergräbt und stattdessen die Umklammerung der Menschen 'von der Wiege bis zur Bahre' (Kropotkin 1972) vollzieht. Darüberhinaus wird die Notwendigkeit eines positiven Rechtssystems abgelehnt. Traditionen, Sitten und Gebräuche, also naturrechtliche Essentials sind bei der Gestaltung einer pazifistisch ausgerichteten Gesellschaft, die ein maximales Quantum an Pluralismus und Individualität bereithält, effektiver als geschriebenes Recht.
Heutzutage ist unverkennbar, daß Anarchisten die Utopie einer Nivellierung des Leviathans in den Hintergrund rücken, zugunsten einer mehr pragmatischen Ausrichtung, die überall da sichtbar wird, wo 'die Ausdehnung des Raumes für freie Handlungen' (Paul Goodman) betrieben wird. Dies wiederum ist überall da der Fall, wo autonomes Leben nach dem anarchistischen Prinzip 'Try and Error' probiert und mehr Unabhängigkeit vom Staat erreicht wird. Staatliche Defizite, vor allem im sozialen Bereich, werden oftmals kompensiert durch die Eigeninitiative von Individuen, Gruppen (z.B. durch die Gründung von Elterninitiativen, freien Schulen, selbstverwalteten Betrieben etc). Nahezu für jedes Anliegen gibt es heutzutage Verbände, Vereine und Initiativen, die ihre Interessen selbst in die Hand nehmen, da sie 'die Schnauze voll haben' von staatlichen Direktiven, die allzuoft nur unzureichend Bedürfnisbefriedigung in Aussicht stellen. Diejenigen, die initiativ werden, würden sich zwar in der Mehrzahl nie als Anarchisten bezeichnen, dieses sogar entrüstet ablehnen. Das ändert aber nichts daran, daß sie anarchistische Werte (Individualität, Spontanität, Mut zum Risiko und vor allem die Ablehnung von Herrschaft) umsetzen.
Ist der Anarchismus wohl die radikalste der existierenden Gesellschaftstheorien, da er mit dem Staat nichts am Hut hat, so stellt der Abolitionismus die radikalste Strömung innerhalb der Kriminologie dar. Die Abolitionisten sehen ihre Aufgabe nicht darin, der Utopie einer Überwindung des 'Kriminalitätsproblems' hinterherzulaufen, sondern Konstruktionsskizzen einer Gesellschaft bereitzustellen, die gerechtere Sozialstrukturen aufweist und so in der Lage ist, Kriminalität, subsumiert unter die Kategorie 'Konflikte'(vgl.Hanak/ Stehr/Steinert 1989), im Interesse der jeweiligen Konfliktparteien gewaltarm zu regeln. Der Topos 'Nullum crimen sine lege' bedeutet aus abolitionistischer Sicht die (herrschaftssichernde) Funktion des positiven (Straf-) Rechtssystems und seine oft blessurenreiche Auswirkung auf deviante Individuen/Gruppen bloßzulegen. Devianz wird somit nicht als primäres Wesensmerkmal amoralischer Subjekte gesehen, sondern ist Prüfstein für die Funktionalität von Rechtsregeln und zugleich auch Indikator des gesellschaftlichen status quo. Es geht also nicht um Plädoyers für mehr 'Weißmacher' und Terminatoren, für eine mit allen technischen Raffinessen ausgestattete brillierende Polizei, die den Kriminalitätssumpf ein für alle mal trockenlegt, sondern um die Erkenntnis, daß (nicht erst seit Durkheim) Abweichung - welcher Art auch immer - zum normalen Handlungsrepertoire des Menschen gehört und eine Bereicherung (im Sinne von mehr Individualität) jeder Gesellschaft sein kann. Auf der Grundlage eines antizipierten neutralen Menschenbildes verlangt der Abolitionismus nach der Möglichkeit, Konflikte aus dem Strafrecht herauszukatapultieren und - im Sinne von mehr Gerechtigkeit für Täter und Opfer - autonom zu regeln. Mit der Zeit können sich ungeahnte Erfahrungsschätze auftun, die helfen, in Zukunft Konflikte zu vermeiden oder aber pazifistischer zu regeln als es eine abstrakte Strafmaschinerie des Staates je tun kann. Daß verantwortliches Handeln aller Beteiligten eines Konfliktes die natürliche Grenze eindimensionaler Racheakte darstellt, belegen nicht nur ethnokriminologische Studien.
Zentrales Anliegen der anarchistischen Theorie ist die Forderung nach der Autonomie des Subjektes und der Gesellschaft. Damit verbunden ist auch die Rückgabe der Konflikte und ihrer Regelung an die Individuen auf der Basis einer konfliktheoretischen Konzeption von Gesellschaft. Ebenso wie radikale Kriminologen weisen Anarchisten Kriminalität als gesellschaftsimmanentes und herrschaftsbezogenes Phänomen aus. Die gemeinsame Erkenntnis des staatlichen Mißbrauchs von Kriminalität zur Aufrechterhaltung des status quo erlaubt es, das Phänomen Kriminalität zu funktionalisieren und in den Dienst einer anarchistisch-kriminologischen Gesellschaftstheorie zu stellen. Kriminalität ist etwas 'Staatsgemachtes', ist ein Produkt von Zuschreibungsprozessen. Nimmt man das Diktum "Nullum crimen sine lege" ernst, so ist jedes Verbrechen, als ein Rechtsbruch gegen den Staat gerichtet und nicht, wie behauptet, gegen die Gesellschaft. Kriminalität hört auf, wenn zentral gesetztes positives Recht abgeschafft ist und die Legitimationsgrundlage für die Schutzmacht 'Staat' nicht mehr existiert. Was bleibt, das sind problematische Situationen zwischen Individuen oder Gruppen. Als Resultante auf Kriminalität und problematische Situationen lassen sich zwei Arten des Konflikts erkennen. Der eine entspringt dem Verhältnis Individuum - Staat, der andere ist Ergebnis des Widerspruchs zwischen Individuum und Gesellschaft. Anarchistische Kriminologie untersucht die unterschiedlichen Bedingungen von Konflikten mit dem Ziel, zu Aussagen und Forderungen zu kommen, die eine Befriedung der Gesellschaft in Aussicht stellen. Hierbei geht es nicht um die Abschaffung von Konflikten, sondern um die Abschaffung von Bedingungen, die für die Ausprägung und Eskalierung der Gewaltanteile eines
Konflikts verantwortlich sind. Namentlich sind dies die Existenz von Herrschaftsformen, die ein Monopol auf Definition, Sanktion und Behandlung abweichenden Verhaltens haben. Das Produkt einer gewaltsamen Befriedung der Gesellschaft kann eben nicht Gerechtigkeit sein, denn Gewalt provoziert immer Gegengewalt. Allerdings wäre es verfehlt, Gewalt an sich als einen nurmehr negativen Begriff im Rahmen einer anarchistischen Kriminologie zu verwenden. Negativ und gefährlich ist allein die Monopolisierung von Gewalt. Ansonsten ist jede Veränderung ohne ein gewisses Quantum an Gewalt undenkbar. So setzt beispielsweise der Prozeß der Etablierung einer neuen gesellschaftlichen Moral voraus, daß überkommene Werte verneint und abgeschafft werden. Gesetze jedoch schreiben den status quo fest und kontrastieren jede Entwicklung. Abschaffung, Zerstörung oder Subversion hat notwendig Gewaltanteile, nur ist diese "natürliche Gewalt" im Gegensatz von herrschaftlicher Gewalt kreativ. Sie schafft etwas Neues, und solange die Aufspaltung von Macht gelingt, ist das Resultat nicht für die Ewigkeit konstruiert : "So befremdlich der Ausdruck auch klingen mag, so müssen wir doch von "natürlicher Gewalt" sprechen - ...", "Die "Gewaltlosigkeit" der dogmatischen Pazifisten ist unnatürlich und sogar irgendwie bösartig,..." "Für mich ist das, was im allgemeinen als "Gewaltlosigkeit" gilt, boshafter Vorwand für eine Verschärfung der Schuldgefühle. Zorn ist schließlich verbindend; und es scheint falsch, Zorn zu unterdrücken. Es ist interessant zu sehen, wie gewöhnlich der eine Schlag oder Schlagabtausch unter vernünftigen
Menschen der letzte ist, da er die Kommunikation wiederhergestellt hat" (Goodman 1980). Unnatürliche Gewalt ist immer verbunden mit der Ausübung von Herrschaft, und im Kriegsfall erreicht sie durch institutionalisierte Tötung ihren Höhepunkt. Die Institutionalisierung von Gewalt beraubt die Individuen, indem große Bereiche natürlicher Gewalt als einem originärem Teil menschlicher Handlungsressourcen zur Aufdeckung und Regelung von Konflikten als illegal erklärt und unter Strafe gestellt werden. Die gewaltsame Pazifizierung der Bürger eines Staates suggeriert nicht nur Gewalt als negativ, sondern entfremdet sie darüberhinaus. In staatenlosen Gesellschaften ist der Gebrauch von Gewalt immer auch moralischen Kriterien unterworfen, die ihre Begrenzung determinieren. Dieses Gefühl für Schadensbegrenzung geht dort verloren, wo Konflikte geraubt und Moral institutionalisiert (in der Form kodifizierter Rechtsnormen) wird. Individuelle Moral ist ohne sozialen Kontext nicht denkbar. Derjenige freie Mensch, der gewaltsam die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu erlangen sucht, handelt zwar verantwortungslos gegen das Opfer; das entbindet ihn jedoch nicht davon, die Konsequenzen seiner Tat zu tragen. Im Gegensatz zur abstrakten Strafjustiz des Staates, sind jedoch die Beziehungen zwischen Täter, Opfer, und all denen, die ein Interesse (unter Umständen können dies auch Strafbedürfnisse sein) an dem Vorkommnis haben, nicht aufgelöst. Die Rollen der Täter, Opfer, Vermittler oder Sanktionierer sind nicht juristisch fixiert und ihr Status ist weiterhin verletzbar. Die Entfremdung, die das Gesetz leistet, betont die Gewaltanteile des Konflikts zwischen Tätern, Opfern und Regeldurchsetzern und raubt individuelle Pazifizierungsstrategien, die oftmals der "Menschlichkeit" und "Vergebung" Priorität einräumen, anstatt Vergeltung zu fordern (vgl. Christie 1986). Reziprozität läßt sich nicht durch Konformitätsdruck erzwingen, sie muß immer wieder neu erarbeitet werden. Konflikte zwischen Individuen sind Wegbereiter von Würde und Respekt. Würde und Respekt aber lassen sich nicht kodifizieren, sondern erkennen das 'Recht auf Abweichung' (Ward 1978) als Ausdruck von Individualität an. Achtung vor sich selbst und vor dem Mitmenschen wird nur erreicht, indem das anarchistische Prinzip, das 'principle of diversity' (Holterman 1984), maßgeblich ist. Ansonsten droht Gesichtslosigkeit und Atomisierung der Menschen: "Ein Glaube, ein Gott, eine Idee, ein Hut für alle! Würden alle unter einen Hut gebracht, so brauchte freilich keiner vor dem anderen den Hut noch abzunehmen" (Stirner 1986). Festzustellen ist, daß der Mensch den 'Hut für alle' nicht freiwillig erwirbt, denn: "Jeden Tag werden Millionen von Übereinkommen ohne die Intervention der Regierung geschlossen...." (Kropotkin 1972). Konfliktregelung zwischen Individuen geht vielfältige Wege und unterliegt Gesetzmäßigkeiten, die manchmal 'unbegreiflich erscheinen', wie Tolstoj es sagt, und doch zu durchaus befriedigenden Resultaten für beide Parteien führen. "Legalität" hingegen ist "...in Wirklichkeit Verrat gegen unsere natürliche Gesellschaftsstruktur", ..." dann nämlich, wenn sie uns in Situationen verwickelt, in denen wir aufhören, persönliche Verantwortung für die Konsequenzen zu tragen" (Goodman 1980). Einer Kriminologie, die anarchistisch sein will, geht es darum, die Konflikte, die sich notwendig aus dem Widerspruch Individuum - Gesellschaft ergeben, ernst zu nehmen. Das bedeutet, daß die kreativen Anteile eines Konflikts herausgearbeitet werden. Dies wiederum führt dazu, gängige Mythen über die Art der menschlichen Natur zu neutralisieren, ohne einen neuen Mythos zu schaffen: "Unser Verständnis der Natur des Menschen oder auch der Vielfalt möglicher Gesellschaftsformen ist gewiß noch so rudimentär, daß jedes weiterreichende Theorem mit großer Skepsis zu betrachten ist, ebenso wie Skepsis auch am Platze ist, wenn wir hören, daß die 'menschliche Natur' oder die 'Erfor- dernisse des Fortschritts' oder die 'Komplexität des modernen Lebens' diese oder jene Form von Unterdrückung und autokratischer Herrschaft erfordern" (Chomsky 1987, 11). Wenn mit statischen Definitionen, Theorien und Fragestellungen Gesellschaftsanalyse vorbereitet wird, ist das Produkt absehbar: die Genese einer Gesellschaft, die, welchem politischen System sie sich auch immer verpflich- tet fühlt, als neuerliches Korrektiv für menschliche Unzulänglichkeit herhalten muß. Dieses zu verhindern ist die Aufgabe einer anarchistischen Kriminologie, deren Grundlegung ein politisches Selbstverständnis sein muß, das den zentralen Begriffen gesellschaftlicher Veränderung - Chance und Risiko - Vorrang einräumt, Hierarchie und Herrschaft aber ersatzlos streicht. Eine radikale Kriminologie, die die anarchistische Perspektive nicht vernachlässigt, könnte beginnen "nach einer weniger gefährlichen Sicherheitsgarantie als ausgerechnet derjenigen durch den Gewalt-Staat" zu suchen (Scheerer 1984).
Pelters, K. Olaf Der Artikel basiert auf: 'Anarchismus und Kriminologie'(wiss. Arbeit z. Erlangung d. akad. Gr. d. Diplom-Kriminologen), Hamburg 1994.
Unbehagen bereitet es schon, aber immer wieder fordern auch Grüne die Verschärfung bestehender oder die Einführung neuer Strafvorschriften zuletzt im Hamburger Entwurf für ein Gesetz zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und im Gesetzentwurf zur Vergewaltigung in der Ehe. Sind Gefängnisse vielleicht doch geeignet, das Leben in unserer Gesellschaft sicherer zu machen? Und wenn nicht, wie könnte dann eine grüne Politik aussehen, die konsequent gegen Gefängnisse gerichtet ist?
Fast 70.000 Menschen sitzen in gesamtdeutschen Gefängnissen. Ihre Lebensgeschichte ist von sozialer Benachteiligung und persönlichen Problemen geprägt. Selten wird gefragt: Mit welchem Recht fügt eine demokratische Gesellschaft sovielen ihrer BürgerInnen und dabei gerade den ohnehin schon benachteiligten vorsätzlich Leid zu?
Gefängnisse sollen dazu beitragen, Straftaten zu verhindern. Sie sollen der Resozialisierung von Rechtsbrechern dienen, potentielle Straftäter abschrecken und der Rechtsordnung die nötige Autorität sichern. Und auch die Opfer von Straftaten sollen durch die Bestrafung der Täter Genugtuung erlangen.
Doch all dies könne Gefängnisse gerade nicht leisten.
Resozialisierung durch Strafvollzug eine Legende
Als 1976 nach langen Diskussionen das Strafvollzugsgesetz verabschiedet wurde, konzentrierten sich die Reformbemühungen vor allem im <185>2 " Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten." In diesem Paragraphen spricht sich der Wunsch aus, man könne beides haben: Straftäter einerseits wie bisher bestrafen, sozial ausgrenzen und sicher verwahren, andererseits ihnen gleichzeitig durch den Strafvollzug eine Behandlung zukommen lassen, die sie im Gegensatz zu ihrem bisherigen Leben in den Stand versetzt, nicht wieder straffällig zu werden.
Bei näherem Hinsehen entpuppen sich aber die im Gesetz vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen als halbherzige Versuche, die durch die Inhaftierung verursachten Schäden zu begrenzen, indem die soziale Ausgrenzung etwas zurückgenommen wird: Gefangene sind ja nur deswegen auf "Lockerungen" (Ausführungen, Tagesausgänge, Urlaub aus der Haftanstalt und "offener Vollzug" mit der Möglichkeit, sich draußen fortzubilden oder zu arbeiten) angewiesen, damit sie die durch die Haft gestörten Beziehungen zur ihren Angehörigen wieder festigen oder neue anknüpfen und sich Arbeitsplatz und Wohnung neu beschaffen können. Und selbst diese "Lockerungen" fallen sehr oft Sicherheitsbedenken zum Opfer. Die für die materielle und gesundheitliche Schadensbegrenzung unerläßliche Einbeziehung der Gefangenen in die Kranken- und Rentenversicherung und die Anhebung der Gefangenenlöhne vom Taschengeld- auf Tariflohnniveau scheiterte bis heute daran, daß dies Bund und Ländern zu teuer ist.
Bemühungen, innerhalb des Gefängnisses positiv auf die Gefangenen einzuwirken, scheitern regelmäßig an der Sicherheitsfunktion: Die Institution Gefängnis hat zu gewährleisten, daß die Freiheitsstrafe vollzogen wird, d.h. daß die Gefangene dort gegen ihren Willen verwahrt werden. Auch PsychologInnen und SozialarbeiterInnen sind Bestandteil dieser Institution und sie haben dort nicht viel zu sagen, denn kurzfristige Sicherheit geht im Zweifelsfall immer vor langfristige Sicherheit durch Wiedereingliederung.
Die Auswirkungen des Gefängnisses auf die Gefangenen sind katastrophal: "Was wir empirisch gesichert wissen, ist, daß das Gefängnis entsozialisiert, daß es schwere Schäden an den Gefangenen verursacht: ökonomische Schäden durch geringe Entlohnung und Nichteinbeziehung in die Rentenversicherung; soziale Schäden durch das Zerbrechen von Ehen und Freundschaften; körperliche Schäden wie psychosomatische Erkrankungen und die Schwächung der Abwehrkäfte; seelische Schäden wie Schädigung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der Selbständigkeit und die Vekrüppelung des sexuellen Identität." (Hartmut Weber, Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Resozialisierung an der Fachhochschule Fulda)
Dies bestätigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern: Als in der Bundesrepublik das Stafvollzugsgesetz eingeführt wurde, waren die Hoffnungen auf Resozialisierung durch Behandlung im Strafvollzug durch Erfahrungen und Studien in den USA und Skandinavien bereits widerlegt: Je länger die Haft dauert, um so weniger ist es möglich, ihren entsozialisierenden Folgen entgegenzuwirken.
Mehr Sicherheit durch Abschreckung? Der Einfluß von Strafverfolgung auf die Gesetzestreue und das Rechtsbewußtsein von BürgerInnen wird in der Regel weit überschätzt. Normen werden in der Familie, im Bekannten- und Kollegenkreis geprägt und überwacht. Die Angst vor "Gesichtsverlust" und sozialer Ablehnung, die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes sind viel wirksamere Kontrollmechanismen. Wo diese versagen, versagt in der Regel auch die Androhung von Strafverfolgung: Wenn z.B. in der Jugendgang Ladendiebstahl zur Mutprobe wird, wenn Drogenkonsum Bestandteil des gewählten Lebensstils geworden ist oder wenn extreme Lebenssituationen in tödlicher Gewalt eskalieren. Hier wirken Gruppennormen und Zwänge, die stärker sind als die Angst vor möglicher Bestrafung.
Eine verbreitete Rechtfertigung für Strafen und Gefängnisse ist auch die Hoffnung, mit ihnen positive Werte wie die Achtung des Menschenlebens oder des sexuellen Selbstbestimmungsrechts, besser in der Gesellschaft verankern zu können. Wie aber soll die Achtung der Menschenwürde ausgerechnet dadurch aufgewertet werden, daß man Straftätern und ihren Angehörigen Leid zufügt und sie instrumentalisiert, um ganz andere Menschen möglicherweise von Straftaten abzuhalten?
Opferschutz durch Strafjustiz?
Für die Opfer kommt die Strafverfolgung immer zu spät: Die Tat ist geschehen und nicht wieder rückgängig zu machen. Und auch dann hat die Justiz ihnen nur die Rolle des/der ZeugIn oder NebenklägerIn zu bieten. Eine Wiedergutmachung des materiellen Schadens und Hilfe zur Bewältigung der traumatischen Erfahrungen nach einem Gewaltverbrechen werden bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs eher verhindert.
In der Gerichtsverhandlung wird das schreckliche Erlebnis nochmals durchlitten, aber nicht, um es besser verarbeiten zu können. "Der Beschuldigte hat sich ... nicht gegenüber dem Opfer zu verantworten, sondern gegenüber der Staatsgewalt. In dieser Situation macht er in der Regel von seinem Recht Gebrauch, sich zu entschuldigen, indem er z.B. die Tat leugnet, dem Opfer die Schuld gibt oder sich auf seine Unzurechnungsfähigkeit beruft. Solche Verteidigungsstrategien verhindern, daß ein Beschuldigter die Verantwortung für seine Tat übernimmt und Möglichkeiten gefunden werden, wie er den Geschädigten Genugtuung leisten könnte. Als einzige Genugtuung bietet das Strafverfahren den Schuldspruch." (Manifest gegen die lebenslange Freiheitsstrafe). Die Anzahl der sinnlos hinter Gittern zu verbringenden Jahre wird so zur einzigen Form der offiziellen Anerkennung des Leids der Opfer.
Das Strafsystem blockiert soziale Prävention Auch das wichtigste Bedürfnis der Opfer und der Gesellschaft, nämlich die Sicherheit, daß weder ihnen noch anderen jemals wieder so etwas angetan wird, wird durch die Strafjustiz gerade nicht befriedigt. Gewiß ist es zunächst eine Erleichterung, wenn z.B. ein Mensch, der gewalttätig geworden ist, für längere Zeit hinter Gittern sitzt. Aber was ist nach seiner Entlassung? Und was ist mit all denen, die wegen geringfügigerer Taten einsitzen und verroht und perspektivlos entlassen werden? Was ist mit denen, die "ihr Verbrechen" noch nicht begangen haben?
Gerade hier entfaltet die Strafjustiz eine verheerende Wirkung: Sie ist eine gigantische sozial und materiell kostspielige Verdrängungsmaschinerie. In den Gerichtsverhandlungen wird die Schuld einzelner Menschen, die Strafgesetze übertreten haben, festgestellt und bewertet. Die gesellschaftlichen Konflikte, die in vielen Taten zum Ausdruck kommen, werden allein dem Täter aufgebürdet und mit seiner Verurteilung "zu den Akten gelegt", anstatt aus den Antworten auf die Frage: "wie konnte es dazu kommen?", Konsequenzen zu ziehen. Denn dann würden wohl kaum bereits geschädigte Menschen durch Haftstrafen weiter geschädigt, sondern die in Gefängnissen und Bewachungspersonal investierten Millionen dort ausgegeben, wo sie dringend für die Verbesserung der Lebenssituation und damit auch zur Prävention gebraucht werden.
Was tun mit den "Gefährlichen"?
Wenn Gefängnisse und die Ideologie der Strafverfolgung so verheerende Auswirkungen haben, bleibt nur die Konsequenz, auf dieses Instrumentarium in Zukunft zu verzichten. Aber damit sind die Verbrechen, die Sicherheits- und Wiedergutmachungsbedürfnisse nicht aus der Welt. Ein anderer Umgang mit Bagatelldelikten, mit gewaltfreien Eigentums- und Vermögensdelikten ist leicht vorstellbar. Auch Drogenkonsum braucht nicht länger kriminalisiert zu werden. Aber ein anderer Umgang mit Gewaltdelikten?
Eine bessere Form von Wiedergutmachung und Rehabilitierung für die Opfer als ausgerechnet mit den Mitteln der Strafjustiz ist zwar auch in diesem Fall leicht vorstellbar, aber hat die Gesellschaft nicht das Recht, aus Angst vor Gewaltverbrechen, sozusagen in "präventiver Notwehr", "gefährliche" Menschen wegzusperren? Dies geschieht z.B., wenn die Polizei rechtzeitig in akuten Gewaltsituationen eingreift. Dann aber nicht zur Strafe.
Andererseits werden täglich Menschen aus dem Gefängnis entlassen, die ihre Strafe abgesessen haben, dadurch aber nicht unbedingt weniger "gefährlich" sind. Allein Sicherheitsverwahrte und zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte werden erst entlassen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, es könne erprobt werden, ob sie noch gefährlich sind. Und auch dabei ist unmöglich, vorherzusagen, ob ein Mensch wieder eine Gewalttat begehen wird. Und die Gefangenen, denen nicht die Chance gegeben wird, sich in Freiheit zu erproben, haben keine Chance, ihr "Ungefährlichkeit" unter Beweis zu stellen.
Aber selbst wenn man aus Angst und Hilflosigkeit weiterhin diejenigen wegsperren will, die auch nach der jetzigen Gesetzeslage nicht entlassen werden, so könnten diese kaum 1.000 Gefangenen unter sehr viel besseren Bedingungen als jetzt festgehalten werden.
Darüber hinaus ist auch beim Thema "Gefährlichkeit" die in der Logik der Strafverfolgung liegende Personalisierung problematisch. Die Gewaltbereitschaft von Menschen bis hin zum Töten ist viel mehr von der Lebenssituation abhängig als von scheinbar vorgegebenen Charaktermerkmalen. Wenn nur wenige Morde in unserer Gesellschaft geschehen, dann muß das nicht daran liegen, daß "Mörder" selten vorkommende abnorme Persönlichkeiten sind, sondern daran, daß es nur sehr selten "mörderische Situationen" bei uns gibt. Das rechtzeitige Erkennen und Entschärfen solcher Konstellationen wenn es denn möglich ist, wäre dann eine sinnvollere Prävention als das Wegsperren nicht akut gewalttätiger "Gefährlicher".
"Abschaffende Realpolitik"
Natürlich ist die Vision, Gefängnisse durch Gesetzesänderungen längerfristig abzuschaffen, angesichts der realen gesellschaftlichen Machtverhältnisse "idealistisch". Aber sie kann dabei helfen, auch bei einer "Politik der kleinen Schritte" die Richtung nicht aus den Augen zu verlieren:
Alle Strafrechts- und Gefängnisreformen sind darauf zu untersuchen, ob sie dazu beitragen, das Gefängnissystem zurückzudrängen. Die Senkung von Strafrahmen, immer weitergehende Entkriminalisierungsforderungen sind Schritte in diese Richtung. Das Einführen neuer Straftatbestände stärkt die Strafideologie und machen es grünen KriminalpolitikerInnen noch schwerer, glaubwürdig gegen den Mainstream der Öffentlichen Meinung anzukämpfen.
Gefängnisreformen dienen in der Regel nur dazu, den lädierten Ruf der Gefängnisse wiederherzustellen ("Wohngruppenvollzug", "Drogenfreie Stationen" u.ä.) und die Gefangenen noch subtilerer Kontrolle auszusetzen. Aber auch solche Reformen, die zur Öffnung der Gefängnisse und zur Normalisierung der Lebensverhältnisse in ihnen beitragen (ausgedehntere Besuchszeiten, freier Zugang zu Telefonen, stark erweiterte Urlaubsregelungen, Bewegungs"freiheit" innerhalb der Anstalten, Tariflohn u.v.m.) werden in der Öffentlichkeit als "moderner Behandlungsvollzug" verkauft und zur Legitimation des Gefägnissystems benutzt.
Trotzdem ist es natürlich eine wichtige Aufgabe grüner Politik, solche Verbesserungen der Situation der Gefangenen zu fordern und gegen Sicherheits- und Ordnungsfanatiker zu verteidigen. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, daß diese Öffnungen der Anstalt als das bezeichnet werden, was sie sind: Ein Beitrag zu der im Strafvollzugsgesetz auch geforderten Normalisierung der Lebensbedingungen und Versuche zur Schadensminimierung und eben keine nur durch das Gefängnis zu leistende Resozialisierungsmaßnahmen. Es ist wichtig, von grüner Seite aus der Legende von der Resozialisierung den Garaus zu machen. Dies wird viele ermutigen, die im Bereich der Straffälligenhilfe und im Strafvollzug arbeiten, ihr "besseres Wissen" über die Auswirkungen des Strafvollzugs offensiver öffentlich zu machen.
Sehr wichtig ist es auch, gegen den Neubau von Haftplätzen und ganzen Haftanstalten anzugehen. Die dafür notwendigen hohen Investitionen zementieren den Fortbestand des Gefängnissystems. Und neue, angeblich "gute" Gefängnisse ermutigen die RichterInnen dazu, diese mit immer länger bestraften Verurteilten zu füllen und binden Ressourcen, die anderswo dringend gebraucht werden. Grüne Stimmen für den Neubau eines Gefängnisses sind nicht weniger absurd als solche für den Neubau eines Atomkraftwerks.
Sabine Tengeler
Warum so wenig Aufhebens um diesen Vorgang, der doch üblicherweise mit einem starken Medienecho und zumindest kurzfristig intensiven Debatten über die Ursachen des Kriminalitätsanstiegs und Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten der Effektivierung der Kriminalitätsbekämpfung einhergeht? Die Antwort ist einfach: Wie bereits 1993 begonnen, befindet sich die polizeilich registrierte Kriminalität weiter auf Talfahrt (1993: -7,25%, 1994: -8,44%).
Daß angesichts dieser Sachlage das Thema PKS für die Medien entsprechend dem Prinzip: nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten, nicht besonders interessant war, ist offensichtlich. Um überhaupt aus der PKS-Veröffentlichung noch eine interessante Meldung zu machen, bedurfte es schon einiger Verrenkungen. "Weniger Straftaten 1994, aber: Mehr Schüsse auf die Opfer" lautete die Artikelüberschrift im Hamburger Abendblatt vom 16. Januar, und die Mopo titelte: "Trend zum Brutalen. Kriminalitätsrate sank - aber mehr Gewaltverbrechen". Und das, obwohl es im Bereich der sogenannten Gewaltdelikte einen Rückgang in der Statistik um 16,9% gab. Lediglich bei den registrierten versuchten Tötungen findet sich ein Anstieg von 29 auf 52 Fälle (entspricht dem Stand von 1992), was zusammen mit den leicht rückläufigen, vollendeten Fällen einen Anstieg um insgesamt 15 Fälle auf 108 Tötungsdelikte ergibt. Und tatsächlich hat die Anzahl der registrierten Straftaten, bei denen mit einer Schußwaffe geschossen wurde, um 36 Fälle auf 322 zugenommen. Das sind die beiden einzigen statistischen Anhaltspunkt für die Brutalisierungsthese. Aber darauf bezieht sich die Argumentation auch gar nicht primär, sondern auf die Behauptung eines Vertreters des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), es gebe einen Trend weg von der Quantität hin zur Qualität, und bei den Gewaltverbrechen sei eine Entwicklung zur Brutalisierung unverkennbar.
Daß die registrierten Raubdelikte um 23,9%, die Handtaschenraube sogar um 42%, die Wohnungseinbrüche um 22,5% oder die Kfz-Diebstähle um 14,6% abgenommen haben, führt offensichtlich nur zu geringen Dissonanzen, obwohl der Öffentlichkeit doch permanent eingetrichtert wird, daß die Lage in diesen sicherheitsrelevanten Bereichen sich permanent verschlechtere und das Organisierte Verbrechen (Autoverschiebung, Wohnungseinbruch etc.) wesentlich zu dieser Verschlechterung und auch zu einem erhöhten Kriminalitätsaufkommen beitrage. Der Widerspruch wird dadurch bewältigt, daß diesen statistischen Entwicklungen wenig Beachtung geschenkt wird und der Gewaltaspekt, der ja nun wieder hervorragend zu dem verbreiteten Bedrohungsbild paßt, selbst um den Preis schlichter Lügen (mehr Gewaltverbrechen) ergänzend hinzugefügt und ins Zentrum gerückt wird. Die Konstruktion "Kriminalität sinkt, aber Verbrechen sind brutaler" erscheint den Medien dabei offensichtlich populistisch so gut geeignet, daß auch über die Bundeskriminalstatistik im Hamburger Abendblatt vom 1.2.1995 mit genau dieser Überschrift und ganz orientiert an den Verlautbarungen des Erfinders des Brutalisierungsmythos, des BDK, berichtet wird.
Medienschelte im gerade praktizierten Sinne macht sich zwar immer wieder gut, interessanter ist es aber vielleicht, uns einmal an die eigene Kriminologen-Nase zu fassen und zu fragen, was wir selbst zu der aktuellen Entwicklung der Kriminalstatistik zu sagen haben. Natürlich fällt es uns nicht schwer, auch in diesem speziellen Fall auf die begrenzte Aussagekraft der PKS unter Verweis auf möglicherweise verändertes Anzeigeverhalten (z.B. wegen der erhöhten Selbstbeteiligung bei vielen KFZ- und Hausratsversicherungen) oder auf eventuelle Umstellungen in der polizeilichen Erfassung hinzuweisen, und natürlich kann man mal wieder die Aussagekraft der PKS generell in Frage stellen, so richtig macht es diesmal aber keinen Spaß.
Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, daß auch wir es bevorzugen, steigende Kriminalitätsziffern kritisch zu kommentieren und zu hinterfragen, um damit der beliebten Dramatisierung entgegenzuwirken und den damit legitimierten Forderungen nach repressiven Konsequenzen ein Stück der Legitimationsbasis zu entziehen. In der Regel benutzen wir die PKS genauso wie die staatlichen Akteure, um einer bestimmten, meist anti-repressiven kriminalpolitischen Position Nachhalt zu verleihen bzw. der Gegenseite ihre Begründungen für eine repressive Kriminalpolitik streitig zu machen. Gegen den Ausbau der Polizei, gegen Strafverschärfungen, gegen Grundrechtseinschränkungen etc. sind wir doch nicht nur dann, wenn es tatsächlich nicht stimmt, daß die Kriminalität ansteigt, sondern unabhängig von der Kriminalitätsentwicklung!?
Was interessiert uns also eigentlich an der staatlichen Kriminalitätsstatistik? Sind wir tatsächlich an einem objektiven Bild der Kriminalitätslage interessiert? Wozu? Verstehen wir uns als "Buchprüfer" einer sauberen Kriminalitätsbuchhaltung?
Natürlich ist schwer, etwas dagegen einzuwenden, wenn Wissenschaftler sich daran machen, die Kriminalstatistik auf methodische Fehler und Fehlinterpretationsmöglichkeiten abzuklopfen, um so ein realistischeres Kriminalitätslagebild zu erarbeiten. Gleichzeitig wird man aber zugestehen müssen, daß der Übergang zwischen neutraler Methodenkritik und kriminalpolitisch interessierter Interpretation fließend ist und der eigentlich interessante Teil genau dort beginnt, wo die Politik anfängt. Die Diskussion um die PKS ist durch und durch eine Diskussion um kriminalpolitische Fragen, wobei die Daten zur Kriminalitätslage nur zur Legitimation der vorher schon feststehenden Positionen herangezogen, interpretiert und notfalls zurechtgebogen werden.
Die wissenschaftlichen Akteure haben in diesem Diskurs zwar die Möglichkeit, sich auf ihr wissenschafliches Selbstverständnis zurückzuziehen und als einer vermeintlichen Objektivität und Rationalität verpflichtet darzustellen, sie sind aber letztlich genauso politische Akteure wie die anderen auch.
Und so ist die naheliegende Frage, woran es denn nun z.B. liegt, daß die Zahl der Wohnungseinbrüche rückläufig ist, an den besseren technischen Sicherungen, an der erfolgreichen Polizeiarbeit, an verändertem Anzeigeverhalten, an der erfolgreichen liberalen Drogenpolitik oder am Erfolg der repressiven Asylpolitik, weder eine Frage, die die PKS zu beantworten hilft, noch eine, deren Antwort irgend jemand kennt. Es ist und bleibt eine Frage der politischen Grundpositionen und Zielsetzungen, in welcher dieser möglichen Richtungen die Antwort vermutet wird und wir Wissenschaftler tun nur so, als ob unsere Vermutungen eine besondere Qualität hätten.
Was folgt aber aus einer solchen Perspektive? Sollen wir uns ganz aus dem politischen Diskurs um die Kriminalitätsentwicklung heraushalten? Natürlich nicht! Aber wir müssen uns bei unserem entsprechenden Engagement im klaren sein, daß wir nicht etwa die politische Instrumentalisierung der PKS quasi von außen kritisieren, sondern daß wir selbst politische Akteure sind, die die PKS für ihre kriminalpolitischen Zielsetzungen interpretieren und letztlich auch instrumentalisieren.
Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann m.M.n. nur darin bestehen, daß wir uns in unseren wissenschaftlichen Bemühungen und politischen Überlegungen aus dem Gedankengefängnis des Konzepts Kriminalität zu befreien versuchen. Kriminalität ist keine eigene Qualität von gesellschaftlichen Problemlagen, sondern ein sehr selektiver Ausschnitt des Überlappungsbereichs unterschiedlichster und unterschiedlichst zu handhabender sozialer Probleme. Gewaltverhältnisse in der Gesellschaft, Unsicherheitsempfindungen, Konflikte um Eigentum und Eigentumsverteilung, all das sind Problembereiche, die sich nur sehr begrenzt über die Analyse kriminalisierten Verhaltens erschließen lassen und denen mit strafrechtlichen Mitteln sowohl nur sehr ineffektiv als auch um einen zu hohen bürgerrechtlichen Preis bezukommen ist. Entsprechend wäre selbst eine noch so korrekt geführte Kriminalstatistik kein geeigneter Indikator für den Zustand der Gesellschaft und für die Bestimmung von Handlungsbedarfen; mal ganz davon abgesehen, daß durch die Definition der verschiedensten Problemlagen als Kriminalität der Bearbeitungsmodus (primär strafrechtliche und polizeiliche Bearbeitung) bereits vorentschieden ist.
Wie lautet doch so schön und zutreffend ein zentrales Motto der Kritischen Kriminologie: Eine sich wissenschaftliche verstehende Kriminologie darf sich, will sie nicht zur Hilfswissenschaft des Strafrechts werden, ihren Gegenstand nicht von diesem vorschreiben lassen. Sie muß sich, sofern sie sich mit sozialen Problemen, Konflikten, Schädigungssituationen etc. beschäftigt, sowohl über die Auswahlleistungen als auch über die Bearbeitungsvorgaben des Strafrechts hinwegsetzen. Entsprechende Analysen sozialer Probleme bedürfen weiterhin der Überwindung einer individualistischen Perspektive und der Integration in einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der die relevanten Kontexte und Strukturbedingungen der Problem-Konstitution mit einbezieht.
In der Konsequenz bedeutet das, daß natürlich auch die Diskussion um die Lage und Entwicklung der "Inneren Sicherheit" jenseits der Zahlen der PKS zu führen ist.
Werner Lehne
Es ist in der Kriminologie nahezu zu einem Allgemeinplatz geworden, daß die Erfindung der Straßenbeleuchtung mehr Kriminalität verhindert hat als jeder noch so eifrige Polizist. Jede Straßenlaterne ist ein Meilenstein auf dem Weg, dem Menschen die Urangst vor der Dunkelheit und vor allem vor einem überraschenden Überfall im und aus dem Dunkeln zu nehmen. Gleichwohl existiert beides weiter, sowohl die Urangst als auch der Überfall.
Eine der beliebtesten Spielarten des Überfalls ist der Raub, d.h. der bewaffnete Überfall, also die Wegnahme einer Sache oder eines Wertgegenstandes mittels oder unter Androhung von Gewalt bzw. der Benutzung einer Handfeuerwaffe, eines Messers oder eines sonst zu diesem Zwecke geeigneten Gegenstandes.
Einer der beliebtesten Gegenstände, die es zu rauben gibt, ist, logisch, Geld. Obwohl ein solches Vorhaben auf den ersten Blick recht simpel auszuführen zu sein scheint, ist es dies in Wirklichkeit keinesfalls. Banküberfälle - die naheliegendste Variante, um an Geld zu gelangen - wollen gut geplant sein: Welche Bank ist ein lohnendes Ziel? Welche Maske paßt zum Parker? Wie schalte ich die Überwachungskameras aus? Wie überzeuge ich die panzerglasentrückten Angestellten von der Geldübergabe? Worin verstaue ich das Geld? Wer lenkt das Fluchtfahrzeug und - vor allem - wohin? Wir alle kennen diese Fragen in und auswendig, haben vor der Glotze die besten Pläne immer wieder verworfen und müssen weiterhin arbeiten gehen. Und weil wir das tun, gönnen wir freilich auch keinem anderen diesen lukrativen Job. (Ja, ja, so einfach kann machmal Kriminalitätstheorie sein!)
Deutlich einfacher hat es da schon der einfache Handtaschenräuber. Seine Opfer findet er leicht: in der Regel weiblich, nicht immer jenseits der fünfzig, sind verängstigt und - tragen Handtaschen. Der bestechende Vorteil eines Handtaschenraubs besteht nicht nur darin, daß man ohne weiteres auf seinem Fluchtfahrzeug sitzen bleiben kann. Nein, der eigentliche Vorteil liegt darin, daß man jederzeit weiß, wo daß Geld steckt - in der Handtasche, die deutlich sichtbar zur Schau gestellt wird - und worin man das Geld abtransportiert - ebenfalls in der Handtasche. Schließlich kann man es sogar darin verstecken, kann es im eigenen Vorgarten verbuddeln oder komplett und vorläufig in einem Bankschließfach verstauen, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Die Handtasche ist also alles in einem, ist das ideale Beutestück, ist Beutel und Beute zugleich.
Aber wir müssen auch an die Opfer denken! Handtaschenraub: das feigeste, gemeinste und hinterhältigste Verbrechen der Moderne. Eines der klassischen Verbrechen gegen Frauen. Immer? Nicht immer! Immer öfter auch ein Verbrechen gegen Männer. Muß das sein?
Handtaschen, wer kennt sie nicht, diese glatt-, wild- oder krokodilledernen Beutel, die mit zunehmender Größe mehr und mehr jeder Ästhetik den kalten Kadaverarsch zeigen. Handtaschen, überquellend vor Unrat, alten Kaugummis, benutzten Tempos und Tampons, unnützen Telefonnummern und Notizen, kaputten Knöpfen und Broschen, zerdrückten Zigaretten und Kondomen. Nicht endender Müll und Schrott, nichtsnutziger Knüll und Sott. Wer nur einmal eine Handtasche geraubt hat, weiß, was er nie wieder tun wird. Insofern sind die Handtaschen schon praktisch aus sich selbst heraus (sic!) die beste Kriminalprävention, sind Spezial- und Generalprävention, sind Abschreckung in allen nur erdenklichen Richtungen. Letztlich stellt sich also unweigerlich die Frage, wer das eigentliche Opfer eines Handtaschenraubes ist. Zwar will ich hier keiner/m Unrecht tun, aber eines will ich ganz bestimmt auch nicht: Als erfolgreicher Handtaschenräuber zu meinem Beutebankdepot kommen, die Handtasche, über deren Geraubtsein nun Gras und Schimmel (sic!) gewachsen ist, entnehmen, und mich nach deren Öffnen in einem schlecht geführten Komposthaufen wähnen.
So leidet also letztlich jeder und jede unter der Handtasche. Die TrägerInnen aufgrund der Räubergravitation ihres "Schmuck"stücks, die RäuberInnen, die das alles gar nicht haben wollen, was sie da so erbeuten, und die Gesellschaft, die mit der Handtasche nicht nur dämlich aussieht, sondern sich auch mit Riesenposten in der Polizeilichen Handtaschenkriminalstatistik herumärgern muß. Es gibt nur eine Lösung dieses letztlich globalen Problems: Rettet die Krokodile! Stellt die minimale gesellschaftliche Ästhetik wieder her! Verhindert sinnlose Kriminalität! Schafft endlich die Handtasche ab!
Henning Schmidt-Semisch
Die Beiträge sowie die anregenden Diskussionen zeichneten sich durch ein hohes Niveau aus, wobei die sonst oft auf Tagungen zu findende Neigung zur Selbstdarstellung sich in Grenzen hielt. Die Tagungsteilnehmer vermittelten das Gefühl, daß auch noch in der Planungsphase befindliche Forschungsvorhaben auf diesem Forum bereitwillig und mit konstruktiver Hilfe diskutiert werden können.
In diesem Jahr war die Resonanz auf die Einladung so groß, daß einzelne Teilnehmer außerhalb des Hofes untergebracht werden mußten. Das große Interesse, Forschungen vorzustellen, sorgte dann auch für ein umfangreiches inhaltliches Programm. Karl Schumann sorgte freundlich aber bestimmt dafür, daß jeder Beitrag inkl. Diskussion in einer Stunde beendet war. Wer weiter diskutieren wollte, mußte auf die Kaffeepause ausweichen.
Am Freitag stellte Stephan Wolff aus Hildesheim seine Untersuchung über "Interaktive Aspekte der Glaubwürdigkeitskonstruktion im Strafverfahren" vor. Eine sehr interessante Arbeit aus der Sicht eines Soziologen über die programmatischen Abläufe vor Gericht. Seine ethnomethodologische Forschung zeigt anhand der Argumentation in Urteilsgründen, daß Aussagen dann wichtig sind, wenn sie "brauchbar" sind. Die Glaubwürdigkeit von Zeugen ist das Resultat der interaktiven Komponenten der Beteiligten. In der anschließenden Diskussion wurde Wolff auf den Verwertungszusammenhang seiner Untersuchung angesprochen. Eine soziologische Supervision für Richter sei zwar wünschenswert, aber wenig praktikabel und mit seiner Forschung auch nicht angestrebt. Aufgezeigt werden kann jedoch die "innere Mechanik" zur Überprüfung der eigenen (richterlichen) Vorgehensweise.
Stephan Barton stellte sich der Diskussion in einem noch sehr frühen Stadium seiner Forschung über Unterschiede in der Spruchpraxis zwischen den fünf BGH-Senaten. Methodische Vorgehensweisen konnten dabei ebenso diskutiert werden wie Fragen zu Untersuchungsmaterial und Begutachtung. Erfrischend ist, zu erfahren, daß nicht immer ein ausgereifter Vortrag abgeliefert werden muß, will man seine Ideen mit Experten diskutieren.
Bei den zehn Vorträgen an zwei (halben) Tagen war das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) mit vier Projekten sehr breit vertreten:
Wolfgang Langer stellte eine empirische Untersuchung über "Justitielles Entscheidungsverhalten zwischen Sachzwang und lokaler Justizkultur" vor. Eine groß angelegte Studie in 17 Großstädten über staatsanwaltschaftliches Sanktionsverhalten hinsichtlich ihrer Strafantragspraxis. Angesichts der begrenzten Diskussionszeit zügig vorgetragen, forderte dieses mit vielen Tabellen und Grafiken erläuterte Projekt ein hohes Maß an empirisch-soziologischer Auffassungsgabe.
Christa Christochowitz (KFN) untersuchte die Implementation zum Täter-Opfer-Ausgleich im allgemeinen Strafrecht aus der Sicht von 20 Amtsanwälten. Interessant war, daß Amtsanwälte angesichts der hierarchischen Struktur in der Staatsanwaltschaft um so bereitwilliger den TOA anwenden, je mehr Freiraum ihnen bei der Ausgestaltung gelassen wird.
Der Beitrag von Werner Greve (KFN) befaßte sich mit der Kriminalitätsfurcht älterer Menschen. In einer quantitativen Studie (n = 15771) untersuchte er das "Viktimisierungs-Furcht-Paradox": Ältere Menschen sind (objektiv) am wenigsten von Kriminalität betroffen, empfinden (subjektiv) aber am meisten Angst davor. Während die objektive Seite kaum zu bestreiten ist, fühlen sich ältere Menschen mit zunehmendem Alter um so unsicherer.
Kai Bussmann aus Bielefield hatte die undankbare Aufgabe, den Schlußbeitrag an einem langen, interessanten Diskussionsnachmittag zu halten. Seine Forschungen betreffen auch einen ganz anderen Bereich: "Familiale Gewalt und ihre Auswirkungen auf das Recht". Gerade diese Abwechslung in den Vorträgen verhinderte (nur verständliche) Ermüdungserscheinungen und Abwanderungstendenzen in die sonnige Heide, so daß angeregt über die normativen Ursachen von Gewalt in Familien diskutiert wurde. Gewalt ist ubiquitär, über alle Schichten verteilt, aber unterschiedlich hinsichtlich ihrer Form. Zwar wird sie als Erziehungsmittel heute abgelehnt, der berühmte "Klaps" erfährt dennoch eine hohe Billigung. Ob Recht und Gesetz einen Einfluß auf affektive Gewaltsituationen in Kinder- und Schlafzimmern haben kann, ist fraglich.
Am Samstag wurde die Gewaltdiskussion von Andreas Böttger (KFN) weitergeführt. Die Konzeption seines Forschungsprojekts betrifft die Biographien gewaltbereiter Jugendlicher. In qualitativen Interviews mit 80 Jugendlichen soll die pauschale Skandalisierung in den Medien, wie auch die Verharmlosung der Gewalt unter den Betroffenen untersucht werden. Nach Böttgers Definition ist Gewalt, die "intentionale Ausübung physischer Stärke durch Menschen, die sich unmittelbar oder mittelbar gegen andere Mitglieder der Gesellschaft richtet, sowie die ernsthafte Androhung eines solchen Einsatzes physischer Stärke im Rahmen einer sozialen Interaktion". Die Pretests wurden mit Jugendlichen in Hahnöfersand durchgeführt.
Eine Hamburger Arbeit stellte Angela Kunkat vor, erfreulicherweise frischgebackene Diplomkriminologin unseres Aufbaustudiums. Sie hat sich in der für diese Diplomarbeit viel zu kurzen Zeit (ein halbes Jahr) intensiv mit dem "Hamburger Strafvollzug" auseinandergesetzt. Sie nimmt an, daß die Überbelegung besonders der U-Haftanstalt durch ein verändertes Ermittlungs- und Strafverfolgungsverhalten der Polizei erklärt werden könnte. Angesichts solcher Forschungsarbeiten muß einmal mehr die Frage gestellt werden, warum das Hamburger Kriminologiestudium nicht in eine Promotion münden kann?
Zum Tagungsabschluß stellte Otmar Hagemann das Hamburger Modell zur "Leistungsgerechten Entlohnung von Strafgefangenen" vor. Im Vollzug sollen möglichst ähnliche Bedingungen hergestellt werden, wie sie auch nach der Haftentlassung wirksam werden. Der Gefangene tritt nach einer Probezeit in ein normales Arbeitsverhältnis mit einem Betrieb ein und erhält eine leistungsgerechte Entlohnung (Tariflohn). Ende 1991 bis August 1994 gab es insgesamt 106 Teilnehmer. Das Angebot richtet sich nicht an Freigänger. Die Unternehmer beurteilten die Eignung der Gefangenen positiver als die Beamten des Werksdienstes. Nach Einschätzung des Hamburger Modells sind 1 - 2 Betriebe pro Anstalt mit 200 - 300 Gefangenen auf Dauer tolerierbar. Es werden Anstrengungen unternommen, das Modell dauerhaft zu installieren, und es wird nach Möglichkeiten gesucht, wieder einen dritten Betrieb zu gewinnen.
Das Treffen des Norddeutschen Kriminologischen Gesprächskreises zeigte eine sehr interessante Mischung von Forschungsprojekten, zu wünschen bleibt, daß sich die Hamburger Kriminologen wieder etwas mehr zu Wort melden, um das (in jeder Beziehung) quantitative Gewicht des KFN etwas auszugleichen. Karl Schumann und Lydia Seus sei herzlich gedankt für die Vorbereitung.
Ines Woynar
Schließlich fand sich ein gutes Dutzend Interessierter, die mit Frau Dr. Joannidou-Manos und ihrem Mitarbeiter Armin Müller angeregt diskutierten. Für die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur betreibt Frau Manos Stadtteil-Forschung, ihre Arbeitsschwerpunkte sind Gesellschaftstheorie und Sozialisationen der Armut. Das "Ein-Frau-Projekt" hat mit Hilfe wechselnder freier Mitarbeiter im Stadtteil St.Pauli erstaunliche Arbeit geleistet: Seit zehn Jahren beschäftigt es sich mit sozioökonomischen Problemen breiter Bevölkerungsschichten. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen als Nachkriegskind in Griechenland stellte Frau Manos immer wieder die Frage nach der neuen (alten) Armut. Entstanden sind Stadtteiluntersuchungen unter verschiedenen Aspekten:
"St. Pauli- soziale Lagen und soziale Fragen im Stadtteil Sankt Pauli" (1989) - Die Arbeit entstand im Rahmen einer Untersuchung über Armutszustände und Verelendungstendenzen unter älteren Erwerbslosen. "St.Pauli, der mit Abstand finanziell ärmste Stadtteil Hamburgs, genießt traditionell den Ruf eines Ortes, dessen "innere" ökonomische und soziale Strukturen Menschen, die in Not geraten, Überlebensmöglichkeiten anbieten."
"Die große Illusion" (1990) - Anhand von 13 Biografien wurde die Armut speziell von früh entlassenen Hafenarbeitern in den 80er Jahren untersucht.
"Gewidmet den Mädchen" (1992) - Eine Untersuchung zur Frage der Jugend im Stadtteil. Der erste Teilbericht enthält Intensiv-Interviews nur mit Mädchen, wie sie ihre besondere Situation erleben. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den nicht geschlechtsspezifischen Problemen der Jugendlichen und erscheint demnächst.
Ein viertes Forschungsprojekt soll sich mit Kindern und Jugendlichen befassen, die auf den Straßen leben. Es stellt sich die Frage, ob die Kinder, die auf Hamburger Bahnhöfen und Plätzen zu Hause sind, mit den Straßenkindern bspw. Südamerikas zu vergleichen sind. Sind die Ursachen für dort ausgesetzte Kinder vergleichbar mit unseren Lebensbedingungen ? Auf dem Jour fixe ergab sich über diese Problematik eine angeregte Diskussion.
Für die Vorarbeiten zu ihrem neuen Projekt möchte Frau Manos gern weiter mit Interessierten in Kontakt kommen. Wer mit oder über die - auch in den anderen Projekten angesprochenen - Populationen arbeiten möchte, ist eingeladen, sich bei der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, Neuer Kamp 25, 20359 HH (040 431247) zu melden. Interessant wäre diese Stadtteilarbeit auch für PraktikantInnen des Aufbaustudiums. Wer Interesse an den bisher veröffentlichten Arbeiten hat, kann diese ebenfalls bei der Hamburger Stiftung erwerben.
Wir danken Frau Dr. Manos für die Vorstellung ihres interessanten Forschungsfeldes und wünschen viel Erfolg bei dem neuen Projekt.
Ines Woynar
Gewaltwelten
Packeispresse. Verlag Hans Schickert, München 1995, 189 S., 28,-- DM.
Beiträge: Michael Lindenberg/ Henning Schmidt-Semisch, Ein Konzept zu Gewalt; Jürgen Korell, Gewalt im Polizeidienst; Anonymus, Drogenhandel, ein Interview; Olga Luc¡a Gait n, Als Staatsanwältin in Kolumbien: Persona non grata; Doris Benter, Das gefährlichste Hochhaus Deutschlands; Timm Kunstreich, Gewalt Macht Sinn; Stephan Quensel, Gewaltspiele; Henner Hess, Gewalt als ökonomische Potenz; Sven Hanuschek, Ein Stück soll schon Brandstiftung sein; Annette Loh, Der permanente Zwang zur Vervielfältigung von Auswegen; Hermann Glaser, Die Ästhetisierung des Bösen; Woody Allen, Ein kurzer Blick auf das organisierte Verbrechen.
Sebastian Scheerer
Spezial: Sucht
rororo-Spezial, Reinbek 1995, 127 S., 12,90 DM.
Klappentext:: Hat es Süchtige schon immer gegeben? Ist Sucht eine Krankheit? Müssen wir lernen, mit der Sucht zu leben? In unserer westlichen Wohlstandsgesellschaft gibt es viele alte und neue Süchte: Alkoholismus, Heroinsucht, Tablettensucht und immer mehr "substanzungebundene" Süchte wie Spielsucht oder gar Liebessucht. Die sachliche Bestandsaufnahme des Kriminologen Sebastian Scheerer klärt die Situation, ordnet Argumente und benennt Perspektiven der Sucht-Debatte.
"Cannabis-Politik, Strafrecht und Verfassung"
5. 10. - 7. 10. 1995
Weltweit wird die geltende Politik der Bekämpfung des Drogenkonsums mit strafrechtlichen Mitteln problematisiert: zu deutlich sind inzwischen die kontraproduktiven Auswirkungen der Strafverfolgung auf Konsumenten illegaler Drogen sowie auf soziale Szenen, Subkulturen und Lebensstile. Verschiedene höchste Gerichte (z.B. in Deutschland, Kolumbien, Canada, Schweiz) haben sich 1994 aus rein strafrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht, aber auch mit rechtspolitischen und grundsätzlichen rechtstheoretischen Erwägungen mit diesem Problem auseinandergesetzt. Dementsprechend lebhaft ist die wissenschaftliche Diskussion. Weltweit sind zugleich viele Strafrichter der unteren Instanzen unmittelbar mit dem doppelten Leiden der Konsumenten illegaler Drogen aufgrund des Konsums unter Schwarzmarktbedingungen und der Kriminalisierung konfrontiert und stellen die herkömmliche Strafrechtsanwendung in Frage. Sie äußern zunehmend Diskussions- und Informationsbedarf. Schließlich fragen politische Parteien, Administrationen und Verbände die Strafrechts- und Verfassungsrechtswissenschaft, aber auch die Sozialwissenschaften nach Lösungsvorschlägen.
Am brennendsten erscheinen die Probleme im Hinblick auf die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beim Cannabis-Verbot. Die rechtsstaatliche Ordnung ist tangiert, wo sich informell die unterschiedlichsten Verfolgungspraktiken oder gar den Niederlanden vergleichbare Verteilungssysteme etablieren.
Dies sind nur einige Gründe, warum uns eine internationale Tagung zum o.g. Thema äußerst wichtig erscheint. Sie soll zum einen der Erarbeitung des internationalen Cannabis-Forschungsstandes ebenso wie der Informationsgewinnung über vielfältige Praktiken im Umgang mit der Cannabis-Frage dienen. Sie soll zum anderen den Austausch rechtswissenschaftlicher und justizpraktischer Expertisen und deren Bezug zur empirischen Forschung und gesellschaftlichen Wirklichkeit fördern.
Bremer Institut für Kriminalpolitik Lorenz Böllinger Johannes Feest Karl F. Schumann Peter Thoss Stephan Quensel (Anmerkung: Das Bremer Institut für Kriminalpolitik "BIK" hat sich zum Ende des Wintersemesters 1994/95 aus inhaltlichen, forschungspolitischen, pragmatischen und persönlichen Gründen aus den beiden Wissenschaftlichen Einheiten "Kriminalpolitikforschung" (WE-KRIPF) und "Bremer Institut für Drogenpolitikforschung" (BISDRO) zusammengeschlossen.)
Gastvortrag am Aufbaustudium Kriminologie:
Ingeborg Legge
Methodische Grundlagen lokaler Sicherheitsdiagnosen am Beispiel Hamburg-Altona
Montag, 22.5.1995, 14.00 Uhr, Troplowitzstr.7, 22529 Hamburg, 2. Stock, Zi. 201.
Confronting Control. Theories and Practices of Resistance
Call for Papers
Die Grenzlinie zwischen dem Norden und dem Süden Irlands ist Europas bestbewachte innere Grenze. Crossmaglen, in unmittelbarer Nachbarschaft einer Unzahl befestigter militärischer Anlagen und Überwachungsapparate, ist ein integraler Bestandteil dieser Grenze. Zum Austragungsort der diesjährigen Konferenz wurde dieses kleine Dorf gewählt.
Die Konferenz wird gemeinsam von Mitgliedern der örtlichen Gemeinde und Mitgliedern der Universität von Ulster und des Queen's College, Belfast, vorbereitet.
Wie in den vorherigen Jahren möchte die Konferenz PraktikerInnen, AktivistInnen und ForscherInnen zur Diskussion der zentralen Themen zusammenbringen. Wir erhoffen uns insbesondere Beiträge zu den Bereichen:
- kritische Darstellung gegenwärtiger Formen von Modernisierung, Effektivierung und Technisierung im Strafjustizsystem und in anderen Kontrollstrukturen
- Einschätzung von Bewegungen und politischen Strategien, die solche Entwicklungen in Frage stellen oder auf eine Humanisierung ihrer Auswirkungen abzielen - und weitere damit zusammenhängende Widersprüche.
Für das Organisationskomitee: Bill Rolston und Mike Tomlinson
Informationen bei/Kurzfassungen von Beiträgen an:
Prof. Dr. Dietlinde Gipser, Hinterm Horn 48, 21037 Hamburg, Tel. (040) 7 23 18 25, Fax (040) 7 23 41 11
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind ca. ab Anfang Juni im Sekretariat (Tel.: 4123-3329, Fax: 4123-2328) zu bekommen.
(dpa-Meldung vom 31.3.1995)
New York (dpa) - Ein neuer Testkit gibt Eltern die Möglichkeit, dem möglichen Drogenkonsum ihrer Kinder auf die Spur zu kommen. Er kann winzige Spuren von Marihuana, Kokain und Heroin, Methaamphetamin, LSD und dem anderen Halluzinogen PCP nachweisen.
Der Testkit besteht aus einem feuchten Schwamm, mit dem Eltern leicht über die Kleidung, Bücher oder die Möbel im Zimmer ihres Kindes fahren. Der Schwamm wird anschließend eingeschickt und im Labor auf Drogenspuren untersucht.
Wer Drogen wie Kokain benutzt, hat anschließend Spuren davon an seinen Händen, die er meist auch an der Kleidung läßt, am Lenkrad seines Autos, seinen Schulbüchern oder Gegenständen in seinem Raum.
Möglich ist allerdings auch, daß Spuren von einem Freund, Mitschüler oder Kollegen übertragen werden, warnte ein Sprecher des Herstellers, der Firma Barringer Technologies Inc. in New Providence (US-Staat New Jersey) am Freitag.
Das Ergebnis der Schwammprobe wird per Post zugestellt oder kann von den Eltern mit einer kodierten Nummer anonym per Telefon erfragt werden.
Der Testsatz "DrugAlert" kam diese Woche auf den amerikanischen Markt - für einen Preis von 20 Dollar (umgerechnet 28 Mark). Als nächstes sollen auch europäische Märkte mit dem Kit beliefert werden.
Das US-Unternehmen versorgt die Polizei und die amerikanische Bundeskriminalbehörde FBI bereits seit Jahren mit Tests zum Aufspüren von Drogen und Bomben (...)