;etwas später als geplant, nicht mehr rechtzeitig zu den Feiertagen, aber hoffentlich noch rechtzeitig zur MVV, haben wir das neue Jubiläums-Krim-Info (10. Ausgabe) nun doch noch fertiggestellt. Wir hoffen, daß alle LeserInnen die Festlichkeiten gut überstanden haben und mit guten Vorsätzen - z.B. dieses Jahr einen Beitrag für das Krim-Info zu schreiben - ins neue Jahr gestartet sind.
;Wir haben uns wie immer bemüht, eine gute Mischung an aktuellen, informativen und interessanten Beiträgen zusammenzustellen. Hinsichtlich der Frage, ob uns das jeweils gelingt bzw. wie wir diesem Ziel näherkommen können, warten wir immer noch auf den ersten LeserInnenbrief. Darüber hinaus wünschen wir uns eine noch weitere Verbreiterung der AutorInnenschaft und freuen uns über jeden angebotenen Artikel - insbesondere auch über Reaktionen, Gegenpositionen etc. zu den abgedruckten Beiträgen.
;In diesem Sinne viel Spaß bei der Lektüre.
;Werner Lehne
;für die Redaktion
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;Liebe Mitglieder der KrimIni,
;Liebe Leser und Leserinnen,
;Liebe FreundInnen und KollegInnen,
;der Vorstand der Kriminologischen Initiative Hamburg e.V. wünscht Ihnen allen ein glückliches, gesundes und zufriedenes Neues Jahr.
;Unser Verein hat gleich im Januar einen wichtigen Termin, nämlich die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und im Sommer dann sein 10jähriges Bestehen.
;Das sollten wir feiern !
;Ein gesellschaftliches Ereignis zum Ende des letzten Jahres war die Verabschiedung unseres Mitgliedes Frau Dr. Ilse Schwenkel-Omar aus dem Amt für Jugend. Lesen Sie hierzu auch unsere kleine Laudatio(unter Sonstiges). Wir hoffen, Frau Schwenkel-Omar für die Vorstandsarbeit zu gewinnen und freuen uns schon jetzt auf ihren pointierten kriminologischen Standpunkt.
;Im Oktober hatten wir zwei Veranstaltungen. Die von der Arbeitsgruppe Jugendstrafvollzug in einjähriger intensiver Arbeit vorbereitete und durchgeführte Podiumsdiskussion "Hahnöfersand Quo Vadis?" hatte ihre organisatorischen und inhaltlichen Mängel ebenso wie ihre unerwartet große Teilnehmerzahl und ein positives Echo. Es wurde der Wunsch geäußert, insbesondere Alternativen zur Untersuchungshaft von Jugendlichen zu erarbeiten und auch in Hamburg durchzusetzen. Auch soll spätestens nach einem Jahr überprüft werden, ob der Hamburger Jugendvollzug mit Hilfe des Strafvollzugsamtes und dem neuen Anstaltsleiter zu einem Konzept gefunden hat und dieses mit seinen Mitarbeitern umsetzt. Wünschenswert wäre ein Arbeits-, Freizeit- und Therapieangebot besonders durch die Öffnung für freie Träger und den Ausbau des offenen Vollzugs, um den Mindestanforderungen im Umgang mit jugendlichen Inhaftierten zu genügen. Als etwas zurückhaltend in der Benennung der "skandalösen Zustände" auf H-Sand habe ich die am Jugendstrafsystem besteiligten Personen und Gruppen empfunden. Vielleicht war hier auch die exponierte Stellung von Herrn Raben in seiner Funktion als Leiter des Strafvollzugsamtes ein Hemmschuh. Nach einem kurzfristigen Zusammenbruch, wie es große Ereignisse so an sich haben, hat die AG Jugendvollzug beschlossen, ihre kritische und konstruktive Arbeit fortzusetzen. Lesen Sie hierzu bitte auch den Veranstaltungskommentar.
;Unser 6. Jour Fixe fand in den neuen Räumlichkeiten des Aufbau- und Kontaktstudiums in der Troplowitzstraße 7 statt. Obwohl der Weg dorthin sicher für alle BenutzerInnen von öffentlichen Verkehrsmitteln etwas umständlich war, saßen dann doch mehr als 30 Personen beisammen und hörten interessiert den Ausführungen von Frau Prof. Dr. Pongratz zu. Wir danken ihr hier nochmals herzlich, daß sie uns ihre Langzeituntersuchung über als drogenabhängig eingestufte und im Landeskrankenhaus
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Brauel, dem sog. Drogenknast, untergebrachte Gefangene darstellte. Die zahlreiche Teilnahme und die interessierten bis engagierten Diskussion an unseren Jours Fixes sollen weiter gefördert werden. Um diese Abende noch attraktiver zu machen, suchen wir ein "Vereinslokal" bzw. eine Gaststätte mit Clubraum, in dem wir uns treffen können. Falls jemand von Ihnen / Euch eine Idee für einen entsprechenden Raum hat, bitte unbedingt bekannt geben.
;Am 25. Januar 1995 haben wir unsere Jahreshauptversammlung. Schon wieder sind zwei Jahre vergangen, und das Vorstandskollektiv und seine BeisitzerInnen stellen sich den Mitgliedern mit einem Rechenschaftsbericht und Anregungen für die weitere Arbeit zur Diskussion. Wir bitten unbedingt um Ihre Teilnahme, da wieder Wahlen durchgeführt werden müssen. Falls Sie selbst für den Vorstand oder als BeisitzerIn kandidieren möchten oder geeignete Personen vorschlagen können, rufen Sie uns bitte an. Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung findet unsere erste diesjährige öffentliche Veranstaltung mit Knut Papendorf statt. Diese eigentlich schon für den Oktober im Rahmen eines Jour Fixes angekündigte Veranstaltung informiert uns über die skandinavische Gefangenenbewegung bzw. über den Norwegischen Verein für Kriminalreform KROM. Wir erhoffen uns, etwas abgucken zu können und Anregungen für unsere eigene Arbeit zu erhalten. Aber wer weiß, vielleicht ist die Krim gar nicht so weit von der KROM entfernt. Bitte beachten Sie auch die beiliegende Veranstaltungsankündigung und reichen Sie diese in Ihrem Wirkungskreis weiter. Vielen Dank.
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Monika Schmolke
für das Vorstandskollektiv
Der Hamburger Innensenator Hackmann ist als Reaktion auf Übergriffe der Polizei gegenüber Ausländern zurückgetreten. War das der wirkliche Grund oder nur ein Vorwand für einen amtsmüden Senator? Egal! Viel entscheidender ist die Frage, ob die durch einen solchen Schritt gegebene Chance der folgenreichen Auseinandersetzung mit dem angesprochenen Problem genutzt wird.
Ein solche Chance entsteht dadurch, daß das Thema der Rücktrittsbegründung mit zusätzlichem Nachrichtenwert versehen ist und ihm für eine bestimmte Zeit in stärkerem Maße öffentlichen Aufmerksamkeit zuteil wird. Auf diese Weise wird sowohl ein genereller Handlungsdruck auf die verantwortlichen Politiker ausgeübt, als auch das angesprochene Thema attraktiv gemacht für die Inszenierung des politischen Schauspiels parlamentarischer Kontroversen der konkurrierenden Parteien. Diese Mechanismen haben im aktuellen Fall zur Bildung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, zu der Überprüfung der justitiellen Bearbeitung zurückliegender Anzeigen gegenüber Polizeibeamten und zu einer relativ breiten Beschäftigung der Medien mit dem Thema geführt. Die spannende und offene Frage bleibt aber: Bewirken diese Aktivitäten irgend etwas, oder haben wir es nur mit einem neuen folgenlosen Akt des politischen Spektakels zu tun?
Die Problematik polizeilicher Übergriffe, inklusive ihrem Spezialfall fremdenfeindlicher Übergriffe, wird in Deutschland und stärker noch im Ausland seit vielen Jahren diskutiert. Entsprechend gibt es eine relativ konsentierte Befundlage zu den Hintergründen des Problems und einen Kanon an Vorschlägen hinsichtlich der Ansatzpunkte für Veränderungen:
Die Polizei ist von ihrer Funktion und Ausbildung her eine Institution staatlicher Gewaltausübung. Legitimität und Legalität erlangt die polizeiliche Gewaltanwendung durch Bindung an Recht und Gesetz. Da die Frage der Angemessenheit des Gewalteinsatzes oft problematisch und in der konkreten Situationen schwer zu entscheiden ist, müssen auch der Polizei Überreaktionen zugestanden werden. Gleichwohl ist der staatliche Gewalteinsatz ein so einschneidendes Mittel, daß auf ein Übermaß des Gewalteinsatzes gar nicht empfindlich genug reagiert werden kann. Die ideale Lösung dieses Dilemmas wäre sicher die Sensibilisierung der Polizeibeamten für das Problem und eine offene und permanente Selbstkritik nach polizeilichen Einsätzen mit Gewaltanwendung. Von einer solchen Selbstkritik könnte eine zunehmende Sensibilisierung ausgehen.
Die Realität sieht aktuell allerdings ganz anders aus: Die Polizei löst das Problem i.d.R. dadurch, daß sie sich jeder offenen Auseinandersetzung und Kritik zu entziehen versucht. Polizeilicher Gewalteinsatz wird gegenüber der Öffentlichkeit immer als angemessen und rechtmäßig (selbst wenn z.B. Videoaufnahmen belegen, daß auf hilflose, am Boden liegende Personen eingeschlagen oder unliebsamen Journalisten der Fuß umgedreht wurde) dargestellt. Vorgesetzte, Polizeiführung und politisch Verantwortliche stellen sich, oft ohne genaue Kenntnis der Vorfälle, hinter die Polizei und rechtfertigen deren Vorgehen, damit das Ansehen der Polizei nicht geschädigt, die Beamten in ihrem Handeln nicht verunsichert und dadurch die polizeiliche Effektivität gemindert wird. Auf diese Weise wird der oft gescholtene Corpsgeist der Polizei mitproduziert und einem anti-rechtsstaatlichen Selbstverständnis - Polizeigewalt ist per se legitim, weil sie von der Polizei und für polizeiliche Zwecke ausgeübt wird - der Boden bereitet. Verschärfend kommt bei dieser Problematik hinzu, daß insbesondere bei polizeilichen Großeinsätzen die einzelnen Beamten relativ anonym (uniformiert und ohne individuelle Kennzeichnung) und den Befehlen des Einsatzführers untergeordnet agieren. Dieses Setting der "organisierten Verantwortungslosigkeit" gewaltgeschulter und
gewaltbereiter Polizeibeamter setzt viele der gewaltbegrenzenden Regulatorien außer Kraft, die ansonsten in Situationen wirksam werden, in denen die einzelnen Akteure für ihr
Handeln verantwortlich sind und verantwortlich gemacht werden.
Weitere Faktoren für den Corps-Geist: Geschlossenheit der gesamten Ausbildung (ausschließlich Polizisten werden überwiegend von Polizisten ausgebildet); teilweise Kasernierung während der Grundausbildung; ungünstige Schicht-Arbeitszeiten, die auch in der Freizeit zur Bildung einer Polizeisubkultur führen; Herausbildung eines Bildes von einer feindlichen Umwelt (der Gesellschaft), die vermeintlich der Polizei die Anerkennung nicht zukommen läßt, die ihr gebührt und die die Institution ungerechtfertigt anfeindet.
Fremdenfeindliche Übergriffe sind "nur" eine spezielle Variante des weiterreichenden Problems polizeilicher Übergriffe gegenüber Außenseitern und Sündenböcken der Gesellschaft (z.B. Obdachlose, Homosexuelle, Drogenabhängige, Punks). Die Polizei ist besonders empfänglich für entsprechende Tendenzen in der Gesellschaft. Gesellschaftliche Feindbilder schlagen sich in der Polizei als Störer- Feindbilder nieder. Auf diese Störer wird die polizeiliche Aufmerksamkeit und Energie konzentriert, sie werden entsprechend der gesellschaftlichen Abwertung auch für die Polizei zu Personen minderen Rechts, gegen die die polizeilichen Zwangsmittel mit besonderer Rücksichtslosigkeit eingesetzt werden. Daß entsprechendes rechtswidriges Vorgehen allerdings relativ gefahrlos für einzelne Beamte möglich ist, hat ganz entscheidend mit den oben genannten Bedingungen zu tun.
Die gelegentlich geäußerte Vermutung, in der Polizei würden sich in besonderem Umfang Rassisten und Neonazis zusammenfinden, stimmt in dieser Zuspitzung nicht. Hingegen ist davon auszugehen, daß die Polizei aufgrund ihrer Aufgabenstellung aber auch ihres aktuellen Selbstverständnisses in überdurchschnittlichem Maße Personen anzieht, die sich durch eine konservative Law and Order - Grundüberzeugung auszeichnen. Daß diese Personen besonders empfänglich für gesellschaftliche Sündenbockkonstruktionen und neonazistische Propaganda sind, kann nicht verwundern.
Die durchaus vorhandenen Kontroll- und Disziplinierungsmechanismen, die bei polizeilichem Fehlverhalten in Aktion treten sollen, greifen aus strukturellen Gründen nicht. Fast keine Beschwerde oder Anzeige gegenüber einem Polizeibeamten führt bekanntlich zu einer Aburteilung, geschweige denn zu einer Verurteilung. Weder die Polizeiabteilung für Beamtendelikte noch die zuständige Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft sind in der Lage, eine befriedigende Arbeit zu leisten. Dafür können zwei Umstände als zentral angeführt werden: die zu starke Nähe zum Polizeiapparat und die besonderen Probleme des Tatnachweises aufgrund des genannten Corpsgeistes, der Unmöglichkeit der Identifizierung von einzelnen Polizisten etc. Polizei und Staatsanwaltschaft sind Partnerorganisationen bei der Strafverfolgung und als solche gemäß der z. Zt. dominanten Effizienzideologie an einer selbstbewußten und schlagkräftigen Polizeitruppe interessiert. Die konsequente Verfolgung von Verstößen, die, wie schon gesagt, teilweise nur schwer zu vermeiden sind, steht dieser Zielsetzung diametral entgegen. Das Beweisproblem ist zwar teilweise ein Scheinproblem und Folge unzureichender Ermittlungsbemühungen, ist aber zu wesentlichen Teilen auch eine Folge struktureller Bedingungen (z.B. keine Kennzeichnung von Polizisten) und des Verhaltens der Institution Polizei (Abschottung, Zeugenvorbereitung, Korpsgeist etc.).
Als Ansätze zur Abmilderung des Problems werden vor allem folgende Vorschläge diskutiert:
- Kennzeichnungspflicht (Namensschilder, besser noch Nummernschilder o.ä.) für Polizeibeamte, damit diese für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können.
- Einrichtung von Polizei-Beschwerdestellen außerhalb der Polizei (z.B. zusammengesetzt aus Externen und freigestellten Polizeiinsidern), an die sich Opfer und Zeugen von Polizeiübergriffen wenden können und die über die notwendigen rechtlichen Befugnisse und personellen und fachlichen Ressourcen verfügen, um den Beschwerden nachzugehen.
- Strukturveränderungen im Polizeiapparat in Richtung Zivilisierung (weg von militärischen Strukturen) und Öffnung: Anpassung der Personalstruktur an die Zusammensetzung der Gesellschaft (sowohl hinsichtlich Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit als auch hinsichtlich des Anteils von Minderheiten, wie z.B. Homosexuellen). Abbau von Hierarchien und Befehls- und Gehorsamsstrukturen zugunsten verstärkter selbständig verantworteter Entscheidungen. Verstärkte Aufnahme von Quereinsteigern in die Polizei. Auslagerung der höheren Polizeiausbildung aus dem internen Apparat und Integration in das allgemeine Bildungssystem (z.B. an allg. Fachhochschulen).
- Umprogrammierung der Polizei (durch Ausbildung, Organisation, innere Führung - weg vom primären Effizienzdenken hin zu einem rechtsstaatlich gebrochenen Verständnis der Polizei als staatlicher Gewaltinstitution).
Es mangelt also nicht an Analysen und Vorschlägen, sondern am politischen Willen und am Mut, diese Befunde zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Mut gehört nicht nur deshalb dazu, weil man sich die Gegenreaktion der gut organisierten Polizeilobby (GdP, BDK, DPG) vorstellen kann, sondern auch, weil es eben nicht mit ein paar Korrekturen an der Oberfläche getan ist, sondern grundsätzliche Umbauten und ein Umdenken in der Institution Polizei notwendig sind.
Es bleibt zu befürchten, daß der parlamentarische Untersuchungsausschuß all dies nicht einmal ansatzweise anpacken wird, sondern sich weitgehend damit beschäftigt, ob die Suspendierung eines Polizeieinsatzzuges eine angemessene disziplinarische Maßnahme war, welche Versäumnisse sich der alte Innensenator hat zu Schulden kommen lassen, welcher Akteur in der Innenbehörde und in der Polizeiführung welchen Fehler gemacht hat etc. Und mit viel Glück werden ein oder zwei "Schwarze Schafe" geopfert und als Bonbon wird noch ein "zahnloser" Polizeibeauftragter ins Leben gerufen, damit die Welt wieder in Ordnung ist.
Werner Lehne
Wer eine rechtswidrige Tat begangen hat, muß im Normalfall in unserer Gesellschaft mit einer Strafe rechnen, die in schweren Fällen den Freiheitsentzug bedeutet. Der Zweck der Strafe legitimiert sich über verschiedene Theorien (General-, Spezialprävention, Verteidigung der Rechtsordnung). Die Strafe erfolgt auf der Grundlage der Schuld, unter dem Gesichtspunkt des gerechten Ausgleichs für die schuldhafte Tat. Sie stützt sich auf die Vorwerfbarkeit des Handelns. Liegt diese nicht vor, entfällt auch die Schuld des Täters oder wird eingeschränkt. Eine Bestrafung für ein nicht schuldhaftes Handeln muß jedoch aus Gründen des Strafzweckes ausgeschlossen werden. Der Täter hat zwar objektiv (durch sein Handeln) die Tat zu verantworten, ihm kann (subjektiv) das schädigende Ereignis nicht zugerechnet werden, weil er sein Verhalten nicht steuern konnte. Nach diesem System ist eine Strafe ohne Schuld nicht denkbar. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, gibt es für die Ahndung rechtswidriger Taten, die ohne Schuld begangen werden, die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach <185><185>63 ff StGB. Beide Systeme wirken nebeneinander und unterstützen sich gegenseitig.
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf gemäß <185>63 StGB nur erfolgen, wenn von einem Täter "infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist." Die Erheblichkeit möglicher künftiger Straftaten ist Definitionssache. Sie muß jedoch im Zusammenhang mit der Unterbringung gesehen werden. Diese hat keine zeitliche Begrenzung, da sie mit dem Gesundheitszustand des Patienten verknüpft ist. Kann der psychische Defekt, der dieser Tat zugrundelag, nicht behandelt werden, ist die Dauer der Unterbringung unabsehbar. Das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit muß gegenüber dem Freiheitsinteresse des psychisch Kranken abgewogen werden. Durch eine Entscheidung mit Hinweis auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip in <185>62 StGB versuchte das Bundesverfassungsgericht die Problematik von Psychiatrieeinweisungen nach Bagatelldelikten deutlich zu machen.
Aus dem Sicherungszweck der Maßregel ergibt sich, daß die Unterbringung ausgesetzt werden muß, sobald die Gefahr künftiger rechtswidriger Taten nicht mehr besteht. Über eine Entlassung aus dem psychiatrischen Krankenhaus entscheidet eine positive Legalprognose: Nach <185>67 d StGB wird die Vollstreckung ausgesetzt, wenn "verantwortet werden kann zu erproben, ob der Untergebrachte keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird."
Nach ihrem Anwendungsbereich (Beginn oder Ende der Verbüßung) wird von einer Urteils- oder Entlassungsprognose gesprochen. Daneben gibt es Behandlungsprognosen, die dem Gericht mindestens jährlich einen Bericht liefern, der über den Fortschritt der Therapie Auskunft gibt. Das Gericht muß gemäß <185>67 e StGB überprüfen, ob die Unterbringung andauern muß. Es holt dafür die Auskunft der behandelnden Ärzte ein. In besonderen Fällen können für diese Überprüfungen externe (d.h. nicht an der Klinik tätige Psychiater oder Psychologen) Sachverständige den Patienten untersuchen.
Methodisch unterscheidet man die intuitive, klinische und statistische Prognose.
Die intuitive Prognose erfolgt nach persönlicher Einschätzung von Personen, die keine psychiatrische oder psychologische Ausbildung haben. Sie beruht auf subjektiv geprägter Menschenkenntnis, Berufserfahrung und der Werthierarchie des Beobachters. Trotz mangelnder Wissenschaftlichkeit ist sie in der Strafrechtspraxis eine häufig gewählte Methode. Beachtliche Treffsicherheit kann es bei erfahrenen Richtern oder Staatsanwälten geben, dennoch ist das Fehlerrisiko sehr hoch. Die Prädiktoren sind unscharf, eine Überprüfbarkeit ihres Vorgehens ist nicht möglich.
Die klinische Methode, als empirische Individualprognose, wird von Psychiatern und Psychologen durch Anamnese der persönlichen Verhältnisse des Probanden, Exploration sowie durch psycho-diagnostische Testverfahren erstellt. Sie spielt dort eine große Rolle, wo medizinische Befunde in direktem Zusammenhang mit Straftaten stehen. Auch diese Methode stützt sich auf Erfahrungsdaten. Die abschließende Gewichtung setzt kriminologisches Bezugswissen voraus. Die Entscheidung ist ebenfalls wenig objektivierbar, Fehlerquellen sind nicht nachvollziehbar.
Die statistische Prognose beruht auf der Annahme, daß zukünftige Straftaten um so wahrscheinlicher sind, je mehr kriminogene Faktoren bei dieser Person vorliegen. An einer Stichprobe werden Erfahrungsdaten gesammelt und auf zukünftiges Verhalten an einer anderen Stichprobe geschlossen. Die Faktoren werden in Vergleichsuntersuchungen ermittelt. Ein Beispiel sind die Glueck'schen Prognosetafeln aus den 60er Jahren über straffällige und nichtstraffällige Jugendliche in Amerika. Über ein Punktesystem werden Auffälligkeiten ermittelt, bei der Häufung von Schlechtpunkten wird eine ungünstige Prognose erstellt. Kritik richtet sich gegen die Ungenauigkeit der Tafeln, den ausschließenden Blick auf Merkmale, das Ausblenden von Randbedingungen, Vernachlässigung der Rahmensituation und Willkürlichkeit bei der Bestimmung der Faktoren. Probleme machen die tatsächliche Erfassung und Zuordnung relevanter Kriterien, ein rascher Wechsel von Einflüssen (Arbeitslosigkeit ist heute kein Indiz mehr für Verwahrlosung, Beurteilungen über das Sexualverhalten haben sich geändert). Die Zuordnung zu Risikogruppen sagt nichts über den individuellen Fall aus. Eine Risikoabwägung wird nicht erstellt. In Deutschland ist das Vorgehen über Prognosetafeln weitgehend wieder fallengelassen worden. Einen Kompromiß sollten die Strukturprognosetafeln bilden, in ihnen sollten Merkmale gebündelt werden. Als Typisierungskombination, je nach Stärke ihres Zusammenhangs mit einer Rückfallwahrscheinlichkeit, wurden auch Elemente der klinischen Prognose berücksichtigt. Die statistische Methode hat den Vorteil, daß ihre Ergebnisse nachvollziehbar sind. Ihre Merkmalliste ist abschließend.
Im Methodenstreit, welchem Verfahren der Vorzug zu geben ist, haben alle Systeme ein ähnlich hohes Fehlerrisiko. Die Nachprüfbarkeit der Statistik steht der individuellen Differenzierungmöglichkeit einer klinisch-individuellen Methode gegenüber. Allen gemeinsam ist, daß sie auf Erfahrungswerten aufbauen. Selbst die klinische Prognose stützt sich auf Merkmalskombinationen wie Vorgeschichte, Verhalten in der Anstalt oder Schulbildung und wendet ihre Erfahrungssätze auf den Probanden an. Dabei sind sich alle der relativen Unsicherheit ihrer Vorhersage bewußt.
Auswirkungen hat die Fehlerquote in zweifacher Hinsicht:
- Ein irrtümlich für ungefährlich Gehaltener (false negative) begeht nach seiner Entlassung weitere Straftaten.
- Ein irrtümlich für gefährlich Gehaltener (false positive) wird nicht entlassen.
Jede Prognose ist mit diesem Fehlerrisiko verbunden. Fehler vom zweiten Typ sind allerdings viel häufiger, lassen sich jedoch kaum nachweisen:
Wer im Gefängnis sitzt kann nicht beweisen, daß er draußen ungefährlich wäre.
Fehler des ersten Typs gibt es selten. Der irrtümlich für ungefährlich gehaltene Rückfalltäter fällt aber im öffentlichen Interesse stärker auf. Nach einer Studie von Leygraf (Psychisch kranke Straftäter, 1988) wurden 15% der Untergebrachten wieder in den Maßregelvollzug eingewiesen. In 79 % dieser Fälle erfolgte der Widerruf aufgrund einer strafbaren Handlung, die übrigen hatten Weisungen nicht befolgt. Nur 3 % hatten Tötungsdelikte begangen. Diese wenigen Fälle sorgen immer wieder für öffentliche Diskussionen. Kommt es zu diesen Rückfallsituationen, werden weitere Lockerungen für die übrigen Insassen eingestellt. Noch viel mehr Menschen trifft dann die zweite Fehlergruppe. Sie haben keine Chance ihre Ungefährlichkeit zu erproben.
Der Baxstrom-Fall in Amerika eröffnete durch die Entlassung von als gefährlich eingestuften Patienten die Möglichkeit, die Einschätzung der sog. "false positives" (irrtümlich für gefährlich Gehaltene) zu überprüfen:
Baxstrom wurde zu 3 Jahren Haft wegen eines Gewaltdelikts verurteilt. Ohne besonderes Verfahren wurde er später als gefährlicher Geisteskranker für unbestimmte Zeit im State Hospital für geistesgestörte Straftäter untergebracht. Nach Ablauf seiner regulären Strafzeit stellte er einen Antrag auf Haftentlassung. Diesem mußte stattgegeben werden, weil kein förmliches Verfahren zur weiteren Unterbringung erfolgt war. Aufgrund dieser Entscheidung wurden weitere 967 als gefährlich eingestufte Täter entlassen. Lediglich 20 % dieser Täter wurden wieder gewalttätig. Viereinhalb Jahre nach ihrer Entlassung befand sich 50% in nichtstrafrechtlichen Kliniken, 33% in Freiheit, 14% waren gestorben, weniger als 1% im Gefängnis, 2,7% waren wieder in der Psychiatrie.
Bei einer Nachfolgeentscheidung mit 483 Entlassenen wurden nach vier Jahren 14% wieder gewalttätig. 86% waren ungefährlich !
Das Risiko der Gefährlichkeitsprognose ist kein Methodenproblem. Zuverlässige Prognosen gibt es nicht. Es betrifft vielmehr die Risikobereitschaft: Wieviel Risiko ist zumutbar und wer soll es tragen? Wenn die prognostizierte Entscheidung (z.B. Gewalttätigkeit) sich nur in jedem dritten oder vierten Fall bestätigt, haben wir die Auswahl zwischen zwei Fehlern: Sollen zwei Drittel der Täter wegen unzutreffender Prognosen weiter in Haft sitzen und quasi ein Sonderopfer für die Gesellschaft bilden? Oder riskiert man in jedem dritten Fall Rückfälle mit erheblichen Rechtsgutsverletzungen? Einen Exhibitionisten muß die Gesellschaft vertragen können. Wer zur Risikogruppe der Vergewaltiger gehört, muß damit rechnen, irrtümlich für weiterhin gefährlich gehalten zu werden.
Das Konzept des kalkulierten Risikos soll das Gleichgewicht halten zwischen dem legitimen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem individuellen Interesse auf Freiheit des Ungefährlichen, der festgehalten wird. Die Meßlatte des gesellschaftlich zumutbaren Risikos verschiebt sich, sobald wieder besonders spektakuläre Rückfälle auftreten. Die Gutachten waren dann fehlerhaft, die Experten haben versagt. Diese Überinstanz der Sachverständigenurteile, ihr Anstreben des einzig objektiv-richtigen Gutachtens, gilt es in den Blick zu bekommen und zu diskutieren. Es ist eine falsche Sicherheit - auf der einen wie auf der anderen Seite der Fehlerquote - wenn sie so unfehlbar hingestellt wird.
Ines Woynar
In seinem Buch Grenzen des Leids hat Nils Christie ein zentrales Kapitel der Verschleierung des Leids durch Worte gewidmet. Es sei nicht nur bloßer Nachlässigkeit zu verdanken, so Christie, daß das Leid aus den Texten und Vokabeln der Juristen, Therapeuten und Bewacher nahezu gänzlich verschwunden sei. Zwar sei es nach wie vor "die volle Absicht der Strafinstitutionen, daß ihrer Klientel etwas verabreicht wird, daß sie unglücklich macht, etwas das weh tut", aber die neue Form der Kriminalitätskontrolle und vor allem das Reden über diesen Gegenstand sei eine saubere und hygienische Sache geworden. Und nicht nur durch das Reden darüber, sondern zudem durch Verfahrensregeln, Arbeitsteilung und ständige Wiederholung habe sich die Zufügung von Leid zu der Anlieferung einer Ware gewandelt.
Mit den im deutschen Strafapparat gebräuchlichen Vokabeln wie z.B. Strafrecht und Strafvollstreckungskammer,
in der Terminologie von Christie besser als Schmerzrecht bzw. Leidzufügekammer bezeichnet, ist der Endpunkt der Leidverschleierung durch Worte allerdings noch lange nicht erreicht.
Nun gibt es neuerdings Bestrebungen, das warenförmige Verständnis von Strafe, Schmerz und Leid noch weiter voranzutreiben. Dies wird deutlich durch die Hineinnahme sprachlicher Artefakte aus der Welt des Profits. Auf die heute allseits konstatierte These von einer Krise des Strafjustizsystems - dessen Krise im übrigen so alt ist wie das System selbst, aber zu unterschiedlichen Zeiten immer unterschiedliche Reformvorschläge zu legitimieren hatte - wird heute zunehmend mit einer technokratisch gewendeten, gleichsam verdoppelten Verschleierung durch Worte reagiert. Erste Stimmen fordern auch in Deutschland, den Strafvollzug in ein auf Profit gerichtetes Unternehmen zu verwandeln. Der Gefängnisdirektor, vor Zeiten bereits zum Anstaltsleiter heraufeuphemisiert, wird zum Manager einer sozialen Organisation erhoben. Es ist vom Angebots- und Leistungsprofil des Unternehmens Strafvollzug die Rede, von Projektmanagement und von Sozialmarketing, aber auch von den in diesem Unternehmen tätigen Arbeitnehmern, die ein Bedürfnis haben nach gesellschaftlicher Akzeptanz, nach Erfolg, Sozialprestige und - nicht zuletzt - Gratifikationen. Doch hinter diesen Schönwettervokabeln steht die Institution des Strafvollzuges unverrückt weiter für den repressiven Kern unserer Gesellschaft, ist sie immer noch das harte Ende des Sanktionssystems. Für solche herr-
schaftlichen Aspekte der Kontrollapparatur läßt das Vokabular, das Leidzufügung Dienstleistung nennt und Bestrafung Kundendienst heißt, allerdings keinen Raum mehr. Herrschaftskritik erstickt an technokratisch-hygienischem Schönredeeffektivismus.
Freilich täten wir den Protagonisten dieses Denkens Unrecht, würden wir nicht erwähnen, daß hinter den dienstleistungsorganisationssoziologischen Ausführungen eine humanisierende Antriebskraft steckt. Keineswegs wollen sie die Mißerfolge des Strafvollzugs zudecken, im Gegenteil: genaue Kenntnis der Mißstände treibt die besten Kenner der Materie an, nicht nur sprachliche Reformen zu vollziehen. Und was ist so falsch daran, marktwirtschaftliche Organisationsprinzipien, solange mit ihnen Haftplatzreduktion, Haftzeitverkürzung und Entkriminalisierung glaubhaft in den Mittelpunkt gerückt werden kann, auch in den staatlichen Gewaltkern eindringen zu lassen? Und wenn damit tatsächlich die Situation der Gefangenen durch Zellenausstattung, Ausbildungsangebote oder die Ausweitung des offenen Vollzugs verbessert werden kann - umso besser.
Und doch bewirkt es Unbehagen, wenn von den Bewachern als den Dienstleistern und den Gefangenen als den Kunden dieser Dienstleistungen gesprochen wird. Denn wie soll man sich ein Verhältnis zwischen Beherrscher und Beherrschtem als eines von Diener und Kunden vorstellen? "Vielleicht", so fragt Christie, "schaffen freundliche Worte eine freundliche Welt. Was mich zweifeln läßt, ob an Ihnen mehr ist als bloße Freundlichkeit, ist das schnelle Akzeptieren dieser Worte durch die Amtsinhaber. Nicht die Unglücklichen selbst sind es, die die Erwähnung des Unglücks tabuisieren. Es ist die Gesellschaft - unterstützt von den Bestattungsunternehmern."
Spätestens seit der Aufklärung sind die Bestrafer immer darum bemüht gewesen, das Leid und den Schmerz, den sie produzieren und verabreichen, zu schönen - durch Worte, Taten und Maschinen. Nur so war es möglich, die Guillotine als eine Humanisierung der Hinrichtung im besonderen und der Strafpraxis im allgemeinen zu verstehen. Doch ob guillotiniert oder gerädert - am Ende ist der Delinquent erledigt. Ob der Blechnapf wortlos durch die Zellentür gereicht wird oder ob im Wohnguppenvollzug der Gefangene im Rahmen des Sozialen Trainings und des Vollzugsplanes die Suppe unter Anleitung von Betreuern selbst kocht und auslöffelt: Am Ende sind beide Esser gefangen - der letztere allerdings "königlicher" als der erste. Das Herrschaftsverhältnis von Bestrafer und Bestraftem ist so aber nicht aufzuheben. Es bleibt, um ein letztes Mal mit Christie zu sprechen, die volle Absicht der Straf(dienstleistungs)institutionen, ihren Klienten etwas zu verabreichen, das sie unglücklich macht, etwas, das ihnen weh tut.
Doch im Schatten der Verschleierung der Leidzufügung durch Worte aus der Welt des Mehrwertes weist dieses Vokabular in eine zukunftsträchtige Richtung. Die Bezeichnung des Strafvollzugs als eines Unternehmens impliziert bereits, worum es geht: um die Privatisierung auch dieser Institution.
Und gute Gründe scheint es zu geben, das Vokabular und die Logik privater Dienstleistungsmetaphern auch in die Welt der Gefangenen zu tragen. Etwa die liberalen Argumente, mit denen ein wachsendes Mißtrauen gegenüber staatlicher Steuerung ausgedrückt wird; oder, daß es trotz der Ausweitung gefängnisbegleitender, "ambulanter" Maßnahmen dem bürokratischen staatlichen Strafvollzug nicht gelungen ist, die Gefangenenziffern herunterzudrücken; oder, daß bürokratischer Vollzug mit der schnellen gesellschaftlichen Entwicklung nicht mithalten kann; oder auch, daß diese Einrichtungen weder zur Lösung des Kriminalitätsproblems noch zur Rückfallverhütung beitragen konnten. Kurz: Die gegenwärtige Ausgestaltung des Strafvollzugs ist ein teurer Spaß in einer an Geldmitteln knappen Zeit. Wenn diese Überlegungen zudem in einer Atmosphäre angestellt werden, in deren Dunst angeblich wirtschaftlicher Wettbewerb zum allgemeinen sozialen Nutzen funktioniert, so stellt sich nur noch die Frage, wie und bis zu welchem Grad das Wettbewerbsmodell auch auf den (noch staatlichen) Strafvollzug angewendet werden kann.
Vielleicht wäre Wettbewerb tatsächlich das Beste. Doch es gibt ein zentrales Übertragungsproblem: Während der wahre Kunde entsprechend seiner Mittel entscheiden kann, ob er sich für einen Nachmittag der Ordnung eines herkömmlichen Dienstleistungsunternehmens im Rahmen eines von ihm in Kauf eingeschlossenen Konsens unterwirft, besitzt der "Adressat" staatlicher Übelszufügungsabsichten dieses Privileg nicht. Während der Kunde z.B. von Disneyland ein klientelisiertes Abhängigkeitsverhältnis zwischen sich und dem Dienstleistungsunternehmen eingeht, also ein deutliches dyadisches Verhältnis erwarten kann, muß sich der zum Kunden gewendete Klient staatlicher Aufmerksamkeit verwirrt als Teil einer Triade ahnen: Er sieht sich selbst (als offensichtlich Bestraften), sieht den Staat (als Auftraggeber der Übelszufügung) und er sieht die Dienstleistung (die ein eher hedonistisches Erlebnis erwarten läßt).
Er ist nicht nur Kunde und daher nicht nur König. Aber er ist auch Kunde: gefangener König.
Mit noch größerer Deutlichkeit treten die eingangs vorgestellten sprachlichen Artefakte hervor, mit denen aus der Zufügung von Leid eine Dienstleistung und aus der Bestrafung ein Kundendienst herbeigezaubert werden soll: Wieder einmal soll mit wohlklingenden Vokabeln das Leid der Einsperrung verschleiert werden. Wieder einmal geht es auch um Wirtschaftlichkeit, sowohl im Sinne der Kostenreduktion durch Privatisierung, als auch im Sinne einer Ökonomisierung der Kontrolle, um die Perfektionierung von Sicherheit und Ordnung. Der Knast scheint unsichtbar zu werden, und die Kontrolle über die Delinquenten wird mehr und mehr von zahlreichen ambulanten, als Hilfeeinrichtungen deklarierten Bestrafungsunternehmen übernommen.
Spinnt man diesen Gedanken der Bestrafung als Dienstleistung weiter, so läßt sich möglicherweise folgendes Bild entwickeln: Der unter Bewährung Stehende oder der Freigänger erhält eine Smart Card (post-paid, damit er eine Datenspur legen muß und die Kontrolle eng ist), mit der er verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Höhe seines Betreuungsguthabens bemißt sich an der Zeitspanne bis zu seiner Entlassung oder an der Höhe der Strafe. Zukünftig werden die Gerichte neben der Verurteilung das entsprechende Betreuungskontingent festlegen. Die Smart Card kommt dann mit Zustellungsurkunde vom Amtsgericht oder wird durch den Bewährungshelfer oder Betreuungsbeamten ausgehändigt. Diese Personen werden mit ihrem Klienten besprechen, welche Kundendienste er bei welchen Instituten in Anspruch nehmen sollte. Über ihren computerisierten vernetzten Arbeitsplatz werden sie, je nach Betreuungsverlauf in unterschiedlichen Abständen die mit der Smart Card gelegte Datenspur nachverfolgen und den aktuellen Betreuungskontostand abfragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie vielleicht nicht zu allen Informationen zugang haben; wieder einmal erschweren die Schranken des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die sachgerechte Anwendung und professionell gesteuerte Verteilung der Betreuungsdienstleistung. So schlimm ist das aber nicht; es ist immerhin eine Erweiterung gegenüber dem alten panoptischen staatlichen Blick, mit dem es noch nie weit hergewesen ist. Solange der sein Betreuungsguthaben konsumierende Klient sein Guthaben ausnutzt, wird alles gut sein, denn die kleinen privaten Betreuungsregierungen tun schon das Richtige. Es gibt ja genug von ihnen, die in beständiger Konkurrenz zueinander stehen. Und falls sie mit ihren Angeboten nachlassen, wird der "gefangene König" zu einer anderen Einrichtung gehen und hier seine Smart Card nach der Behandlung entwerten. Konkurrenz belebt und verbessert das Geschäft. Und falls er, bei kurzfristigem Bedarf, dort nicht unterkommen kann, so kann er sein Fahrguthaben für den "Therapie-Bus" anknabbern. Für den Fall akuter seelischer Problem stellt er sich an die Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs. Hier verkehrt auch ein Therapiebus, wie man an dem Schild "Therapie-Bus-Stop" sieht. Er fährt auf der City Ringlinie von ca. halbstündiger Dauer. Er bezahlt bei dem Fahrer und sucht sich dann einen Platz. Fachpersonal kommt zu ihm in eine separate Kabine und wird sich um ihn kümmern. Ist er wieder am Ausgangspunkt angekommen, muß er aussteigen. Wenn das alles nichts hilft, müßte er mit dem System "Unsichtbares Gefängnis" versorgt werden. Das ist die elektronische Überwachung der dritten Generation. Die unsichtbaren Gefängnisse der ersten Generation waren elektronisch überwachter Hausarrest; die der zweiten eine ständige Aufenthaltskontrolle via Satellit und einem semipermanent mit dem betreuten Klienten verbunden Sender. Dritte Generation: Ein Mikrochip und verhaltensmodifizierende Drogen werden in den Arm des Kontrollobjekts implantiert. Ein Mikroprozessor übermittelt die physiologischen Daten des verurteilten Kunden an eine Zentralstation. Beispiel: Ein Pädophiler nähert sich einem Spielplatz, also einem ihm verbotenen Gelände. Aus den physiologischen Daten ersieht der wachhabende Computer, daß er getrunken hat und gibt einen Alarm aus. In der Zentrale löst der Wachhabende aufgrund dieser Meldung das sich in der implantierten Kapsel befindliche Sedativ aus. Damit wird die Person ruhiggestellt, bis "Hilfe" kommt.
Bestrafung als Dienstleistung zu euphemisieren ist also weder ein Weg aus dem Leid noch ein Weg in die Freiheit, sondern vielmehr Teil jener gesellschaftlichen Entwicklungen, die uns nach und nach mit einer neuen, viel weitreichenderen Kontrolle des Netzes der privaten Regierungen überwirft. Am Leben erhalten werden muß daher jene mit der Aufklärung entstandene moralische und politische Denkungsart, die Foucault bezeichnet als die "Kunst, nicht regiert zu werden bzw. die Kunst, nicht auf diese Weise und um diesen Preis regiert zu werden."
Michael Lindenberg und Henning Schmidt-Semisch
Seit November 1993 existiert die Arbeitsgruppe Hahnöfersand. Die MitarbeiterInnen kommen aus den Arbeitsfeldern Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Jugendvollzug und Freie Träger. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Themen Jugendvollzug und Haftvermeidungskonzepte zu diskutieren.
Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe war die Podiumsdiskussion HAHNÖFERSAND, QUO VADIS ? am 6.10.94. Es sollte die Situation des Jugendvollzuges und der Untersuchungshaft auf dem Hintergrund von Haftvermeidungskonzepten erörtert werden.
Der Jugendvollzug auf Hahnöfersand hat die größte Haftplatzkapazität im geschlossenen Bereich. Die im Durchschnitt 19-20jährigen Heranwachsenden sind zu fast 80% ausländischer Herkunft. Der größte Teil der Inhaftierten befindet sich in Untersuchungshaft. Nur ca. 5-10% der Untersuchungshäftlinge werden in die Strafhaft verlegt und müssen eine Jugendstrafe verbüßen. Investitionen in Millionenhöhe wurden für die Erweiterung der Haftplätze und die Anhebung des Sicherheitsstandards im geschlossenen Bereich getätigt.
Mit den PodiumsteilnehmerInnen - Frau Glogau (Vollstreckungsleiterin), Frau Dr. Schwenkel-Omar (Referentin für Grundsatzfragen der Jugendbewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe), Herrn Hinrichs (Leiter der Jugendarrestanstalt), Herrn Raben (Leiter des Strafvollzugsamtes) und Herrn Emig (Koordinator der Jugendgerichtshilfe Bremen) - und dem zahlreich erschienenen Publikum, wurde das Thema Hahnöfersand und die Entwicklung des Jugendvollzuges auf der Elbinsel diskutiert.
Von großem Interesse war die derzeitige Situation des Jugendvollzuges auf Hahnöfersand. Der Amtsleiter des Strafvollzugsamtes, Herr Raben, verwies auf die Investitionen und darauf, daß mit dem neuen Anstaltleiter, Herrn Gross - dieser war im Publikum vertreten -, die MitarbeiterInnen des Jugendvollzuges in der Pflicht stehen, neue Konzeptionen zu entwickeln.
Frau Glogau informierte über erste positive Ansätze und äußerte die Hoffnung, daß die Gestaltung des Freizeit- und Arbeitsangebotes für die Inhaftierten sich unter der neuen Anstaltsleitung weiterhin positiv entwickeln werde.
Aufgrund der Aktualität des Jugendvollzuges wurden leider Haftvermeidungskonzepte - vorgestellt vom Leiter der Jugendarrestanstalt, Herrn Hinrichs, und von Herrn Emig - und Alternativen zur Inhaftierung von Jugendlichen, im Rahmen dieser Veranstaltung nur am Rande angesprochen. Diese möglichen Alternativen zum Jugendvollzug und zur Untersuchungshaft stellen eine praktikable Möglichkeit der Haftvermeidung dar und sollten stärker beachtet und ausgebaut werden.
Frau Dr. Schwenkel-Omar wies auf das wichtige Nebeneinander von den ambulanten Jugendhilfemaßnahmen und dem Vollzug hin.
Durch die PodiumsteilnehmerInnen und deren unterschiedliche Ansätze - resultierend aus den beruflichen Erfahrungen und Arbeitsaufträgen - wurde die Vielschichtigkeit der Problematik des Jugendvollzugs aufgezeigt.
Ausgehend davon, daß das Einsperren von jungen Menschen einen der negativsten Ansätze darstellt, um Entwicklungsprozesse und soziale Handlungskompetenz zu fördern, darf der Jugendvollzug nicht sich selbst überlassen bleiben. Auf sich allein gestellt, wird er die anspruchsvolle Aufgabe der Reintegration und Förderung junger Delinquenten nicht bewältigen können. Vielmehr gilt es, den trotz aller Maßnahmen der Jugendhilfe nicht erreichten jungen Inhaftierten durch die Vernetzung von Hilfsangeboten und konstruktive Kooperation der in der Jugend- und Straffälligenhilfe tätigen Fachleute, zielgerichtete und problemlösende Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten anzubieten. Hierfür ist eine Gesprächsebene zu schaffen.
Wünschenswert ist es aus der Sicht der Arbeitsgruppe, daß die öffentliche Diskussion über den Jugendvollzug und das hoffentlich damit verbundene Interesse an der positiven Veränderung der Lebenssituation junger Inhaftierter im Blickpunkt bleiben.
Die Themenwahl der Veranstaltung - Jugendvollzug und Haftvermeidungsansätze - erwies sich als zu komplex für eine Podiumsdiskussion. Eine weitere öffentliche Veranstaltung ist geplant. Es wird in der Arbeitsgruppe überlegt, mit welchem Schwerpunkt an dem Themenbereich Jugendvollzug weiter gearbeitet werden soll.
Arbeitsgruppe Hahnöfersand
Interessenten, die in der Arbeitsgruppe mitarbeiten möchten, können sich bei Monika Schmolke, Tel. 040/2984-3448 oder Katja Siemering, Jugendanstalt Hahnöfersand, Tel.04162/ 916270, melden.
Hamburg, 4. Januar, 07:30, Troplowitzstraße. Klirrende Kälte und Dunkelheit bestimmen das Zittern, als sich ein verschworenes Grüppchen vor der Tür versammelt. Eigentlich ist es ein schöner, klarer Morgen. Dann treten die 13 "Kriminologie"-Interessierten ihren langen Weg zum Butenfeld 34 an. Dort erwartet sie das graue Neonlicht der ehrfurchterregenden und doch auch behördlich ungeniert tristen Gemäuer der Rechtsmedizin. Nicht ohne einführende Worte und eine mahnende Einstimmung durch den Leiter des Instituts, Professor Püschel, gehen wir durch den Sektionssaal. Der liegt einen Stockwerk tiefer. Im Keller. Sobald die Tür sich öffnet, schlägt uns der wohl typische schwüle Geruch des Todes entgegen. Und wir hören Stimmen. Vier in grüne Kittel gekleidete Personen unterhalten sich - über eine Leiche gebeugt, deren Bauch aufgeschnitten und "leergeräumt" wurde. Die Gedärme liegen auf der Brust der Toten, so, als seien sie eine Halskrause. Schweigend hintereinander ziehen wir am Sektionstisch vorbei und dann an zwei weiteren Körpern, die da liegen. Stumm. Nein, nicht stumm. Sie sprechen zu uns. Ihrer Sprache können wir uns nicht entziehen. Sie sagen uns etwas, haben rot lakierte Fingernägel, haben zahlreiche Tätowierungen. Aber sie sind tot. Was verbindet sie mit uns? Was macht ihren Anblick so grauenvoll? Ist das der Leib eines eben noch gewesenen Menschen? Seine unbekannte Vorzeit des Lebens, von dem wir nichts wissen, das wir aber ablesen, als Projektion auf diesen toten Körper, der uns anspricht, während wir weichen. Er erinnert uns an das Unfaßbare, das doch das einzig wirklich Sichere, die einzige Gewißheit in unserem sonst so unwägbaren Leben ist.
Den ersten längeren Aufenthalt machen wir bei der Leichenschau einer gerade 6-8 Stunden toten Frau. Professor Püschel demonstriert seine ersten Arbeiten an einer angelieferten Leiche: Wiegen, Körpertemperatur messen, Leichenflecken und -starre begutachten und so weiter. Die zweite Etappe führt uns zurück in den Sektionssaal - wieder vorbei an der Frau mit den roten Nägeln und dem Mann mit den Tätowierungen. Die meisten von uns halten es eine ganze dreiviertel Stunde aus im Saal, in dem die MedizinstudentInnen die Leiche weiter und weiter zerschneiden, sie sezieren, zergliedern und uns die Einzelteile, teils selber schlotternd, teils amüsiert unsere Standfestigkeit auf die Probe stellend, erläutern. Nicht wenige ziehen es vor, eine Tasse Kaffee im Aufenthaltsraum der Bediensteten zu sich zu nehmen. Die verscheucht das existenziell-matte Gefühl und bringt den Kreislauf wieder in die Beine - während die Belegschaft uns mit gespieltem Genuß (oder haben sie wirklich Hunger?) ihre Leberwurstbrote vorkaut.
Aber die eigentliche Probe haben wir noch nicht überstanden. Der Raum mit den Kühlschränken. Fünf Bahren übereinander. Der Erkennungszettel mit dem großen "Pech gehabt" am nackten Fußende ist die einzige Bekleidung (sie haben die Belmondoschuhe vergessen) der auf ihnen Liegenden - 50, 60, 80 Leichen? Der schwüle Geruch ist hier unerträglich. Es riecht, es stinkt nach Tod. Der Fernsehserie mit dem sympathisch-moralischen Rechtsmediziner Quincey fehlt diese unmittelbare Sinnhaftigkeit.
Die zwei anschließenden Dia-Vorträge im Erdgeschoß sind der erleichternde Schlußpunkt der Exkursion. Aber der Leichengeruch hängt noch in den Kleidern - auch wenn Professor Püschel prognostiziert hatte, daß dies nicht der Fall sein würde.
Nach dreieinhalb Stunden stürmen wir ins Freie. Der Tag ist jetzt sonnenhell erleuchtet. Aber immer noch klirrend kalt. - Was nehmen wir mit? Den Organ-Spende-Ausweis. Die Überzeugung, daß die Rechtsmedizin sehr korrekt arbeitet, und den Leichengeruch. Er begleitet uns auf dem Weg nach Hause, zu unserem sozialwissenschaftlich-kriminologischen Institut. Und die Gespräche über die Leichen verstummen den ganzen Tag nicht, auch nicht die Bilder.
Susanne Krasmann & Henning Schmidt-Semisch
Gabriele Kawamura
Yakuza. Gesellschaftliche Bedingungen organisierter Kriminalität in Japan.
Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft 1994, Hamburger Studien zur Kriminologie, Band 19.
Michael Lindenberg/ Henning Schmidt-Semisch (Hrsg.)
Gewaltwelten
München: Packeispresse, Hans Schickert Verlag (Januar) 1995,
ca. 200 Seiten, ca. 22 DM.
Das Modethema Gewalt gegen den Strich gebürstet. Es schreiben: Woody Allen, Anonymos, Doris Benter, Olga Lucˇa Gait n, Hermann Glaser, Sven Hanuschek, Henner Hess, Jürgen Korell, Timm Kunstreich, Michael Lindenberg, Anette Loh, Stephan Quensel, Henning Schmidt-Semisch.
Howard S. Becker
Die Kunst des professionellen Schreibens. Ein Leitfaden für Geistes- und Sozialwissenschaften
Frankfurt u. New York: Campus-Verlag 1994
Helene Manos
Gewidmet den Mädchen. Eine Streitschrift gegen Armut - Gewalt - Sexismus.
Hamburg: Nautilus-Verlag 1994.
Stephan Wolff
"Text und Schuld"
Die Rhetorik psychiatrischer Gerichtsgutachten -
DeGruyter Verlag 1994, 148 DM
Zentrale Frage in Wolffs Untersuchung ist, wie Psychiater ihren strukturellen Handlungsraum in juristischen Verfahren vermitteln und praktisch ausfüllen. Damit rückt die Methodik der Erstellung von Gutachtentexten sowie die Art und Weise ihrer Präsentation vor Gericht in den Mittelpunkt des Interesses.
In einer ethnomethodologischen Konversationsanalyse werden Gutachtentexte - quasi als Gespräche zwischen Gericht und Sachverständigen - auf ihr System von Regeln untersucht.
"Aus soziologischer Sicht reduziert sich die Rolle der Psychiatrie in juristischen Verfahren weder auf die Bereitstellung von Diagnosen, erfahrungswissenschaftlichen Ergebnissen und Gesetzen, noch darauf, der Justiz nach dem Munde zu reden. Vielmehr arbeitet die Psychiatrie an der praktischen Bewältigung bestimmter zentraler Systemprobleme juristischer Verfahren mit, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit psychiatrischer Diagnostik und Therapie stehen: Psychiater bzw. ihre Gutachten machen in "schwierigen Fällen" Entscheidungen möglich und bestandssicher. Sie tun dies, indem sie interpretative Räume ausfüllen helfen, die offensichtlich rein juristisch bzw. auf der Ebene des gerichtlichen Wirklichkeitsverständnisses allein nicht befriedigend, d.h. in gesellschaftlich akzeptabler Weise zu schließen gewesen wären. "
Ines Woynar
Gastvortrag am Aufbaustudium Kriminologie:
Prof. Dr. Jo Reicherts
Spurenlese oder Konstruktion.
Zur Bedeutung der Spuren bei polizeilicher Ermittlungsarbeit.
Montag, 16.1.1995, 16.00 Uhr,
Troplowitzstr.7, 22529 Hamburg, 2. Stock, Zi. 201.
Nächstes Treffen des Norddeutschen Kriminologischen Gesprächskreises
Freitag 21.4. - Samstag 22.4.95,
in der bewährten Tagungsstätte "Hof Kückmeyer" (in der Nordheide).
Anmeldung und Informationen bei Lydia Seus (0421-218-4146) oder Karl Schumann (0421-218-4135 oder 4152). Für Übernachtungen bitte umgehend anmelden.
"Drogenkontrolle und Menschenrechte"
Vom 25. bis 27. Mai 1995 findet in Bremen eine Internationale Tagung über die Auswirkungen der Drogenpolitik auf die Menschenrechte statt. Eingeladen sind hohe Richter aus Australien und den USA.
Nähere Informationen: Lorenz Böllinger, FB 6, Uni Bremen
Im Dezember 1994 ist sie in den Ruhestand gegangen, nachdem sie 10 Jahre das Grundsatzreferat Jugendstraffälligenhilfe geleitet hat.
Nach umfangreicher Vorbereitung und Auswertung wissenschaftlicher Ergebnisse hatte der Hamburger Senat 1984 alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Behörden beauftragt, neue Formen der Bewältigung von Jugenddelinquenz zu erproben. In der sog. Diversionsdrucksache wurden dazu Vorschläge gemacht, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung untersucht und zwischen den Behörden in verschiedenen Gremien laufend abgestimmt wurden. Den Anteil des Amtes für Jugend daran umzusetzen war die Aufgabe von Ilse Schwenkel-Omar. Unter ihrer Regie entstanden die Projekte der Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe als Alternative zum Jugendarrest und zur Jugendstrafe. Die Grundsätze Integration statt Ausgrenzung und Vermeidung von Freiheitsentzug waren ihre Leitlinie. Sie war die Lobby für die von der Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe betreuten Jugendlichen, wohl wissend, daß es eine gesellschaftliche Lobby für sie nicht gibt. Wer Ilse Schwenkel-Omar kennt, weiß, daß sie ihre Grundsätze überzeugend vertreten hat. Überzeugend sein kann nur, wer selbst überzeugt ist. Für sie gab es nie Zweifel an dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu entkriminalisieren. Für das Amt für Jugend ist ihr Weggang ein großer Verlust. Die Kriminologische Initiative kann es nicht lassen, diese Gelegenheit zu nutzen, um mit dem Zaunpfahl zu winken. Wir haben Vorstandswahlen am 25. Januar ...
Das Letzte
Rund 1000 Jugendliche haben in Pamplona mit einer großen Hachisch-Party für die Freigabe von Drogen demonstriert. Nach Angaben der Zeitung "El Mundo" vom Samstag stand im Mittelpunkt der Veranstaltung, über die am Freitagabend der Duft von Cannabis wehte, eine Verlosung von 25 Gramm Haschisch. Ersatzweise konnte der Gegenwert vom Gewinner in jeder anderen Droge von Bier über Kaffee bis hin zu Kokain oder Heroin eingefordert werden. Daß der Gewinner sich nicht zu erkennen gab, erstaunte die Organisatoren der Jugendgruppe " Hautsi" wegen der Vielzahl von Polizeibeamten in Zivil nicht. In der Woche hatten die Veranstalter fast 2000 Lose zum Stückpreis von 50 Peseten (rund 60 Pfennig) verkauft. Nur rund 50 Lose hatte der Untersuchungsrichter beschlagnahmt.
In Spanien, an dessen Küsten Haschisch häufig gleich tonnenweise von Polizei und Zoll sichergestellt wird, wird z.Zt. über die Legalisierung von Haschisch diskutiert. (dpa vom 3.12.94)