Nr. 21 Dezember 1998
Inhalt:
Forum
Kriminalität, Gesellschaftsstruktur - und die falschen Fragen
Die Hamburger Polizeikommission
Plattform des Hamburger Signals
Liebe Leserinnen und Leser,
zum Ende des Jahres können wir Ihnen noch eine "Weihnachtsausgabe (mit stimmungsvollen Comic-Assoziationen) des Krim-Infos bieten; nach der arbeitsreichen Produktion einer 90-seitigen Krim-Info-Sonderausgabe aus Anlaß des Jugendgerichtstages gönnte sich die Redaktion zunächst eine Schaffenspause. Der Sonderband wurde dieses Mal nicht an unsere Mitglieder verschickt, sondern aus Kostengründen auf dem Jugendgerichtstag und darauf folgenden Veranstaltungen verkauft. Falls Interessierte bisher keine Gelegenheit hatten, ein Exemplar zu bekommen: es gibt noch (wenige) Restbestände, die für einen Unkostenbeitrag von 8 DM in der Troplowitzstraße 7 erworben werden können.
Einen Kommentar zum Jugendgerichtstag liefert Armin Fuchs.
Die Kriminologische Initiative organisierte wegen der weiterhin brisanten Diskussion zur Jugenddelinquenz im Herbst zwei Veranstaltungen in der Evangelischen Akademie: "Jugendkriminalität - eine unendliche Geschichte. Und warum es einfach nicht gelingen will, sie in den Griff zu bekommen? fragte Prof. Dr. Klaus Sessar am 2. November; er forderte auf, über unsere Erwartungshaltung gegenüber Jugendlichen nachzudenken und in einen Diskurs über Enttäuschungen (wie Jugendkriminalität) auch die Enttäuschten (die Gesellschaft der Erwachsenen) mit einzubeziehen. Einen weiteren Vortrag hielt am 16. November Prof. Dr. Christian von Wolffersdorff von der Universität Leipzig: "Grenzen setzen - eine richtige oder falsche Antwort? Wie soll der Staat auf Jugendkriminalität reagieren. Aus der Perspektive eines Erziehungswissenschaftlers wurde die Frage nach einer notwendigen Reaktion im Grenzbereich zwischen überforderter Familienerziehung, staatlicher Jugendhilfe und justizieller Sanktionierung erörtert. Seine Thesen finden sie auf den folgenden Seiten.
Im Frühjahr werden wir die Reihe Forum Kriminalpolitik in der Evangelischen Akademie mit zwei weiteren Veranstaltungen fortsetzen, zu denen wir Sie rechtzeitig einladen werden.
Bis dahin wünschen wir allen Lesern bei (oder trotz?) kriminologischer Lektüre eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr.
Ines Woynar für die Redaktion
Wir gratulieren ganz herzlich unserer Mitredakteurin Ines Woynar zur Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema: Methodische und paradigmatische Probleme der Diagnose- und Prognoseerstellung bei psychisch gestörten straffälligen nach Langzeitunterbringung. Das finden wir klasse !
Monika Schmolke, Lutz Krätzschmar
Das Neue aus dem Vorstand: Er lobt sich zunächst einmal selbst. Sieben öffentliche Veranstaltungen und ein Jour fixe (mit hohem Interesse kriminologisch interessierter Nicht-Mitglieder), zwei erweiterte Vorstandssitzungen, dazu eine starke Unterstützung des "Hamburger Signal"- persönlich, ideell und finanziell- und schließlich ein Krim-Info, das durch die Anwerbung interessanter und aktueller Beiträge, durch Sonderausgaben und eine zeitnahe Berichterstattung über wichtige kriminalpolitische Ereignisse den Weg von der Mitgliederzeitung zur Fachzeitschrift angetreten ist, und nicht zuletzt unsere wöchentliche "Sprechstunde" für alle Anfragen und Kümmernisse - das ist eine gute Bilanz der Kriminologischen Initiative 1998. Eine gute Bilanz ihrer Aktivitäten. Aber eine Initiative will ja durch ihre Aktivitäten Wirkung erreichen. Und zu den zu erreichenden Wirkungen haben wir ein seit einem Jahr erneuertes anspruchsvolles Programm.
Eine Analyse der Wirkungen fällt nüchterner aus:
Wir erreichen die Medien kaum; über unsere Veranstaltungen wurde immer und wird auch heute wenig berichtet.
Und unsere Mitglieder? Unsere gezählten Mitglieder sind jetzt wirklich echte UnterstützerInnen, 140 interessierte und engagierte Menschen, so denken wir. Die Karteileichen sind abgeräumt, durch beständiges Mahnen entnervt. Aber gelegentlich sitzen wir zusammen und fragen uns: wo sind sie denn eigentlich, die Mitglieder? In unseren Veranstaltungen kamen relativ wenige von ihnen vor.
Und wenn wir denn die Medien kaum und unsere Mitglieder wenig erreichen, treffen wir vielleicht die Politik? Weit gefehlt. Sie sitzt gelegentlich auf unseren Podien, hat jegliche Selbstkritik an ihrer Kriminalpolitik verloren und will sich dazu auch nicht von uns verhelfen lassen.
Grund genug, dem Selbstlob (s.o.) eine Selbstkritik folgen zu lassen. Das wollen wir auf der Mitgliederversammlung im Februar versuchen und erwarten dazu Eure/Ihre Unterstützung.
Dorothee Bittscheidt für den Vorstand
Kriminalität, Gesellschaftsstruktur - und die falschen Fragen
Auf der Tagung "Integration und Ausschließung: Kriminalpolitik und Kriminalität in Zeiten gesellschaftlicher Transformation im Oktober in Bielefeld ergab sich die Chance, ein Interview mit dem Soziologen Prof. Dr. William J. Chambliss (Department of Sociology, George-Washington-University, Washington D.C.) zu führen.
In seinem Vortrag "Crime and Social Structures wies er darauf hin, daß in der Wissenschaft Fragen oft wichtiger sind, als Beobachtungen und Experimente. Die Kriminologie hat im Lauf der Zeit immer wieder Fragestellungen betont, die zu einer Periode von Paradigmen-Krisen geführt hat. Wenn Kriminologen versuchen, Gründe zu finden, "warum einige Menschen kriminell werden, andere aber nicht?, übernehmen sie, wie ein Chemiker, der Blei zu Gold machen soll, einen falschen Auftrag. Blei kann nicht in Gold verwandelt werden und Menschen, die Verbrechen begehen, können nicht aufgrund biologischer, soziologischer oder psychologischer Charakteristika differenziert werden von denen, die das nicht tun. Chambliss' Vorschlag ist statt dessen, die kriminologische Suche nach Erklärungen für kriminelles Verhalten aufzugeben und das Augenmerk auf die Verbindungen zwischen Kriminalität, Strafrecht und Gesellschaftsstruktur zu richten.
Mr. Chambliss, in ihrem Beitrag während der Tagung haben sie auf den Punkt hingewiesen, dass in der Auseinandersetzung über "Kriminalität" die falschen Fragen gestellt werden. In der Diskussion über beispielsweise die "Jugendkriminalität" wird in der Regel gefragt: "Wie können wird Kriminalitätszahlen senken?". Sie hatten hierzu festgestellt, dass dies nicht die richtige Frage ist, um diesen Themenbereich zu diskutieren. Fragen müssen hinsichtlich der sozialen Probleme gestellt werden, die in diesem Zusammenhang wesentlich sind. Tatsache ist aber, dass im Diskurs in den Medien, im politischen Kontext oder in der Öffentlichkeit der von ihnen dargestellte Zusammenhang nicht zur Kenntnis genommen wird. Was kann eine kritische Kriminologie unternehmen, um einen wirksamen Einfluss auf eine Diskussion zu nehmen, die ganz offensichtlich immer wieder die falschen Fragen aufwirft ?
Eine wirkungsvolle Vorgehensweise, mit der mittlerweile einige Erfahrungen gesammelt wurden, besteht darin, Mediationssysteme zu nutzen, um die Auseinandersetzung zwischen Opfern von Straftaten und ihren Straftätern zu etablieren. Es geht bei dieser Art der Mediation darum, Opfer eines Raubüberfalls, einer Körperverletzung - ich nehme hier bewusst schwerere Straftaten aus, da die Wahrscheinlichkeit einen Dialog zwischen einem Opfer einer weniger gravierenden Straftat und dem Täter zu ermöglichen sehr viel grösser ist - und den Täter zusammenzuführen und über die Wirkung, die ein Übergriff bei ihnen hinterlassen hat, zu sprechen ebenso wie über die Gründe, die hierzu geführt haben. Es geht darum, aus der Wahrnehmung der Opfer einer Straftat den aus ihrer Sicht angemessenen Ausgleich einer Straftat zu ermöglichen, aber auch die Stellungnahme der Täters zu hören, wie sie die Opfer ihres Handelns wahrnehmen. Es kann sich hierbei beispielsweise herausstellen, dass er sein Gegenüber nur als Objekt seines Handelns, nicht als eine Person wahrgenommen habe. Opfer eines Übergriffes mögen auf dieserart Erklärungen mit der Feststellung reagieren, dass eben dies die entwürdigendste Erfahrung gewesen sei, nicht als Person sondern als Objekt wahrgenommen zu werden. Nun, diese Art des Dialogs zwischen Opfern und Tätern ist eine sehr menschliche Form der Auseinandersetzung. Gelänge es, Medien für diese Form des Dialogs gerade wegen der humanen Art einer Konflikt-regelung vor, während oder nach einer Verhandlung zu interessieren - könnte es sehr wohl möglich sein, die Haltungen/Sichtweisen sowohl der Opfer in positiver Weise zu beeinflussen als auch die der Täter. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei dieser Art der Mediation die Täter überhaupt erstmals über ihre Handlungen nachgedacht haben: wenn es sich um einen Konflikt zwischen "schwarz" und "weiß" gehandelt, ein schwarzer Jugendlicher eine weisse Frau beraubt hat und er das erste Mal sie nicht lediglich als "weiss" wahrnimmt, sondern als normales menschliches Wesen. Umgekehrt wird das Opfer in ihm nicht den schwarzen Kriminellen sehen. Der entscheidende Punkt in dieser Form des Dialogs besteht darin, das Interesse der Öffentlichkeit, der Medien zu gewinnen; dann kann die gesamte Wahrnehmung des Phänomens der Kriminalität neu definiert werden. Es würde definiert werden als eine Form zwischenmenschlicher Beziehung. Das bedeutet nicht, dass die Handlungen eines Täters heruntergespielt werden, das darf natürlich nicht geschehen. Aber diejenigen, die in den Prozess einbezogen sind und in der Folge jene, die darüber lesen, können eine vollkommen andere Perspektive über die Bedeutung des gesamten Auseinandersetzungsprozesses entwickeln. Das ist einer der entscheidenden Punkte, die Teil einer Strategie sein sollten, die Sichtweise auf Kriminalität zu verändern.
Eine ganz andere, sehr viel schwerer zu realisierende Aufgabe besteht darin, die Öffentlichkeit und besonders die Vertreter der Medien davon zu überzeugen, dass der Kriminalitätsdiskurs häufig einen Diskurs über Rassismus vernebelt, dass sich hinter dem Kriminalitätsdiskurs eine Strategie verbirgt, über gesellschaftliche Gruppen zu sprechen, ohne explizit einen rassistischen Vorbehalt zu formulieren. Eben weil es ausreicht zu wissen, dass es sich um "Türken" oder "Afroamerikaner" handelt - Iren wurden in den USA nicht nur als minderwertige "Rasse" wahrgenommen, sondern als solche behandelt. Die Polizei hat sie belästigt/verfolgt wie es heute noch bei der afro-amerikanischen Bevölkerung üblich ist. Und wenn über Kriminalität gesprochen wurde, dann wurde über die irische Bevölkerung gesprochen. Hinter dem damaligen euphemistischen Kriminalitätsdiskurs wurde eine rassistische Haltung gegenüber der irischen Bevölkerungsgruppe verborgen. Heute hat sich der Diskurs gewandelt: hinter dem Kriminalitätsdiskurs verbirgt sich der Rassismus gegenüber schwarzen Bevölkerungsgruppen. Wenn die Leute also über Kriminalität reden, meinen sie nicht Spekulanten in den Banken, nicht einmal den "weissen" Ladendieb - beinahe im übrigen ausschliesslich weisse Frauen, eben weil schwarze Frauen von vornherein verdächtiger sind und beobachtet werden. Diese Tatsachen werden nicht zur Kenntnis genommen. Mir geht es bei diesem Beispiel nicht etwa darum, dass sich das Denken der Öffentlichkeit nur dem "Weissen" als Kriminellen zuwendet. Der Punkt ist deutlich zu machen: wenn in den Medien über Kriminalität gesprochen wird und Kriminalität mit einer spezifischen gesellschaftlichen Gruppe in Verbindung gebracht wird, dann wird damit eine eine rassistische Haltung fortgeschrieben. Und der Kriminalitätsdiskurs in den Medien wird dazu genutzt, rassistische Haltungen/Sichtweisen festzuschreiben. Damit werden immer unterschiedlichste Verfolgungsmassnahmen legitimiert; es geht nicht etwa darum, unverhältnismäßige Kontrolle auszuüben, um festzustellen, ob delinquentes Verhalten vorkommt, sondern es geht um die Gesamtkontrolle. In den USA werden seit geraumer Zeit "Kriminalitätsprofile" angewendet. In das vorherrschende Profil passt der Tätertyp "young black male". Aber es wird nicht darüber gesprochen. Sieht man sich die Zeitungsberichterstattung an, wird man feststellen, dass sie sehr genau diesen Hintergrund vermittelt: Zeitungen schreiben ausführlich darüber, dass es sich bei einem Täter um einen Schwarzen handelt, ohne es auch nur mit einem Wort direkt zu erwähnen: Sie werden sagen, da und da wurde ein Verbrechen begangen und der Täter wurde als Bewohner eines Stadtteils von Washington ausgegeben; und jeder weiss, um wen es sich handelt, weil 88% der Bewohner dieses Stadtteils "schwarz" sind. Das gleiche Muster findet sich in den TV-Serien wieder; Kriminelle sind zu 90% Schwarze - und es würden 100% Schwarze sein, würde es nicht Proteste gegen diese Art der Darstellung geben. Also nehmen sie auch ein paar Weisse.
Die Beeinflussung der Medien wird wahrscheinlich die schwierigste Sache bei diesem ganzen Unternehmen sein, eine andere Sichtweise auf "Kriminalität" zu entwickeln. Ein weiteres Problem ist die Beeinflussung der Politiker, die bewusst über "Kriminalität als einem Problem" sprechen: Wir müssen etwas gegen das Anwachsen der "Kriminalität unternehmen" - "Die Polizei muss verstärkt werden". Aber in Wirklichkeit verbreiten sie rassistische Sichtweisen und verstärken den Kontrolldruck auf die afro-amerikanische Bevölkerung - und das wird verstanden.
Ich erwähne das, weil es darauf hinweist, dass mit Medienvertretern zusammengearbeitet werden muss, um sie hinsichtlich der Art und Weise ihrer Berichterstattung und der damit verbundenen Folgen zu beeinflussen.
Leider machen wir die Erfahrungen, dass der Presse ganz offensichtlich nicht an einem kritischen, ihre eigenen Interessen hinterfragenden Dialog gelegen ist. Wie kann diese Verweigerung, sich einer Diskussion von kritischen und vielleicht unangepassten Positionen zu verschliessen unterlaufen werden ?
Nun, das ist zweifellos die gleiche Situation in den USA. Es ist wichtig, den Kontext der Medienberichterstattung zu verstehen. Wenn ich bei Interviews nicht berücksichtige, was Medienvertreter hören wollen, werde ich vermutlich nicht noch einmal angesprochen. Wenn ich also zur Kontrolle von Jugendkriminalität angesprochen werde, wird meine erste Reaktion sicherlich nicht darin bestehen festzustellen, dass dies eigentlich nicht die entscheidende Frage ist, sondern werde im Verlauf eines solchen Interviews auf diesen Punkt zu sprechen kommen. Nicht immer wird solch ein Interview dann auch tatsächlich veröffentlicht - aber in einigen Fällen doch. Wenn ich mich nicht auf dieses spezifische Medieninteresse einlasse, werden sich Medienvertreter zweifellos jemand anderen suchen, der ihre Interessen bedienen wird. Für mich ist es ganz o.k. von ihnen angesprochen zu werden und meine Möglichkeiten zu nutzen, die wichtigen Aspekte in den Vordergrund des Gespräches zu stellen und auf die wesentlichen Dinge zu sprechen zu kommen.
Aber die wichtige Frage, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen wird, ist die Frage nach dem Werkzeug, das wir nutzen können, um die Positionen einer kritischen Kriminologie in die öffentliche Diskussion zu bringen. Denn üblicherweise - und das war ein wesentlicher Kritikpunkt meines Vortrages - wird durch die Medien, die Politiker, die Ordnungspolitik der Öffentlichkeit ein Kriminalitätsbild eingeprägt, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Dem müssen wir eine wohldurchdachte Strategie entgegenstellen, um unsere kritischen Positionen medienbrauchbar zu machen. Ich habe in diesem Zusammenhang herausgefunden, dass das Medieninteresse sehr wohl auf die Tatsache zu lenken ist, dass Kriminalität in der Regel nicht das ist, was man gemeinhin unter ihr versteht. Das ist eine etwas andere Vorgehensweise als zu sagen: Die Kriminalitätsentwicklung ist nicht so dramatisch, wie gemeinhin angenommen wird; aber was ihr unter Kriminalität versteht, ist nicht das, was es ist. Über die realen Tatsachen/Ereignisse zu sprechen als Teil unserer Wirklichkeit, ist ein deskriptiver Vorgang - die Beschreibung krimineller Handlungen kein wertender Akt. Man malt ein Bild mit der Absicht, dem Verstoss seinen menschlichen Anteil zurückzugeben, ohne die Dinge in dem Sinn zu trivialisieren, dass es eigentlich ziemlich unwesentlich ist, ob jemandem etwas zugestossen ist oder nicht.
Es gibt für mich keine einfache Antwort auf die Frage, wie das Verhalten der Medien zu verändern ist. Man kann auf die in ihrer Berichterstattung veröffentlichten Daten eingehen. Ich setze mich mit den statistischen Daten der Polizei noch vor ihrer Veröffentlichung auseinander und kommentiere die Zahlen und erkläre, warum sie falsch sind. Der einzige wirkliche Effekt dieses Vorgehens wird wohl nur darin liegen, dass die Medien mit der Veröffentlichung der Zahlen vorsichtiger umgehen. Und das ist eigentlich nicht der Punkt, lieber wäre mir, sie würden die Zahlen als das kommentieren was sie sind, nämlich Datenmüll der Polizei.
Sie haben in ihrem Vortrag darauf hingewiesen, wie manipulativ interessengeleitet und dramatisierend mit statistischen Daten durch beispielsweise die Polizei umgegangen wird. Haben wir es hierbei nicht mit mehr als einem manipulativen Umgang mit Zahlen zu tun, geht es hierbei nicht auch um eine von politischen Interessen geleitete Vorgehensweise? Mit welchen Strategien kann einer von (kriminal-)politischen Interessen geleiteten Desinformation entgegengetreten werden? Das wird in den USA nicht anders sein, und wie gehen Sie mit dieser Tatsache um?
Mein Versuch, diesen Prozess zu beeinflussen besteht darin, ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das sich aus Soziologen, Kriminologen, politischen Wissenschaftlern ebenso wie Wirtschaftswissenschaftlern zusammensetzt, zu gründen, dass sich mit dem Thema Kriminalität auseinandersetzt. Hier werden alle relevanten Daten gesammelt, ähnlich dem us-amerikanischen Statistischen Bundesamt. Der entscheidende Punkt hierbei ist, das ein solches unabhängiges Institut gegründet werden muss, um die vorliegenden Informationen über Kriminalität zu untersuchen/auszuwerten/bewerten. Nur sie sind dann verantwortlich für eine objektive und sozialwissenschaftlich verantwortliche Veröffentlichung der jährlichen Berichte über die Entwicklung der Kriminalität. Das Vorhandensein einer solchen Einrichtung könnte offizielle Berichterstattungen des FBI über die aktuelle Kriminalitätsentwicklung - deren ausschliesslicher Zweck darin besteht, die Öffentlichkeit zu verunsichern - verhindern. Das, was benötigt wird, ist ein unabhängiges Institut, das zwischen dem Apparat der Polizei und den Verwertern dieserart Nachrichten steht. Die Medien wären darauf angewiesen, ihre Informationen von hier zu beziehen. Ich bemühe mich darum, unterschiedliche sozialwissenschaftliche Vertreter davon zu überzeugen, dass dieses unabhängige Institut von der Bundesregierung eingerichtet wird. Vielleicht ist das aber nicht einmal erforderlich: könnten die fachwissenschaftlichen Vertreter nicht selber ein unabhängiges Institut gründen, das den Medien entsprechende Informationen zur Kriminalitätsentwicklung anbietet. Und wenn die dort erarbeiteten Daten in Widerspruch zu denen der Polizei stünden, wäre zu begründen, wie sich dieser Widerspruch erklärt, und warum die eigenen verwendeten Daten die richtigeren sind. Eine solche Instanz zu haben, würde einen erheblichen Unterschied machen. Um ein Beispiel zu machen: Wenn die Jahresberichte der Polizei veröffentlicht werden und darlegen, dass 90% der begangenen Delikte von Afro-amerikanern begangen wurden, ist es eigentlich ein leichtes nachzuweisen, dass es sich bei den veröffentlichten Zahlen um solche Delikte handelt, die höchstwahrscheinlich nur den Afro-Amerikaner zugeschrieben werden. Wenn also über den Drogenhandel in den afro-amerikanischen Stadtteilen gesprochen wird, dann wird darüber deshalb gesprochen, weil in anderen Stadtteilen, in denen natürlich auch mit Drogen gehandelt wird, nicht mit der gleichen Intensität verfolgt wird. Und diesen Punkt kann man sehr schnell nachweisen. Es gibt Untersuchungen, die nachweisen, dass natürlich in einem weissen Stadtteil genau so häufig Drogen - vielleicht andere illegalisierte Drogen - konsumiert / gehandelt werden wie in anderen Stadtteilen. Wenn diese Daten vorhanden sind, müssen sie auch vorgestellt werden.
Wenn also ein solches Institut gegründet wird, ist es natürlich erforderlich, kontinuierlich entsprechende Daten zu erarbeiten und darüber verfügen zu können. Das ist meiner Meinung nach ein Vorgehen, das die Interessen der Medien berücksichtigt. Es geht nicht darum, Jahresberichte zu veröffentlichen, sondern kurzfristig und in überschaubaren Zusammenhängen Fakten zur Kriminalität/Kriminalitätsentwicklung zu veröffentlichen.
Um es an dieser Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: es geht bei dem Thema Kriminalität nicht darum, die Wirklichkeit herunterzuspielen, sondern darum, Zusammenhänge herzustellen, um Ereignisse zu verstehen. Und ich bin davon überzeugt, dass die Medien an dieser Art Informationen interessiert wären. Einer der Gründe dafür, dass dieses Thema in spezifischer Weise besetzt ist - beispielsweise durch (ordnungs-)politische Interessen - liegt darin, dass es so zugelassen wird. Es gibt eben kaum alternative Informationquellen.
Die Presse oder das Fernsehen wird auch weiterhin über Kriminalität berichten und sie müssen mit kurzfristig verfügbaren Informationen versorgt werden.
Nun taucht aber in dieser Diskussion ein weiterer Zusammenhang auf: es ist ja nicht nur ein Medienproblem, sondern um den ganzen Kriminalitätskomplex herum hat sich eine ganze Sicherheitsindustrie herausgebildet. Wir haben es also mit einem ausgeprägten ökonomischen Interesse an der Kriminalität zu tun: nicht nur Polizei, Bewährungshelfer, Pädagogen, Gefängnisse leben davon, sondern eine ganze Industrie, die sich seit geraumer Zeit diesem lukrativen Sektor zuwendet. Wie geht man mit den sich verändernden Verwertungsinteressen um ?
Sicher hat sich um diesen ganzen Bereich eine wirtschaftlich einflussreiche Industrie entwickelt. Diese Kontrollindustrie wirft an den amerikanischen Börsen die höchsten Dividenden ab. Das Problem ist offensichtlich: diese Interessen zu kontrollieren wird kaum leichter sein, als die Kontrolle der Rüstungsindustrien. Im Einfluss dieser Kontrollindustrien steckt eine der wesentlichen Gefahren, weil sie die gleichen Strategien der Einflussnahme auf die Politikentwicklung nehmen, und sobald sich diese Strukturen erst einmal etabliert haben, wird es extrem schwierig sein, etwas dagegen zu unternehmen. Zur Zeit ist die Frage noch zu beantworten, wie dieser Einfluss zu unterbrechen ist, bevor er sich etabliert hat. Das einzige, was mir hierzu einfällt ist, dass die Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Institution Gefängnis reduziert werden; solange ihre Kapazität ausgebaut wird, werden auch Leute hineingeschickt werden. Wir müssen eine Veränderung dieses Tendenz erzwingen - hierzu gehören die zuvor gemachten Vorschläge. Darüber hinaus verlangt es aber nach einer Neudefinition dessen, was wir unter Kontrolle verstehen. Polizei in den USA ist ein militaristisches Phänomen, diese Leute sind militärisch trainiert: körperliches Durchhaltevermögen, Schießen, Ausübung von Kontrolle über Menschen, das ist es, was für sie wichtig ist. Wenn sie also draussen sind, ist es genau das, was sie machen wollen, dafür sind sie trainiert. Als ich in Korea war, sagten mir die anderen Soldaten: Du bist ein gemieteter Killer. So haben sich die dort stationierten Soldaten selbst verstanden. Und in gewisser Weise machen Polizisten das gleiche: Sie sind gekaufte Killer, Durchsetzer des Gesetzes. Das zu verändern ist die Aufgabe. Ich habe einen Polizeiabschnitt beraten, das interne Belohnungs-/Beförderungssystem zu verändern: Polizisten sollten sich nicht durch die Häufigkeit ihrer Festnahmen profilieren können, sondern dadurch, dass die Kriminalitätszahlen sinken. Das wäre eine grundlegende Änderung gewesen. Die Qualität der Arbeit eines Polizeibeamten wäre nicht nach der Häufigkeit der Festnahmen bewertet worden. Wer also viele Festnahmen vorwies, hat das Ziel, stabile soziale Verhältnisse in seinem Stadtteil zu etablieren, verfehlt. Die Konsequenz hieraus wäre, ihn in die Lage zu versetzen, in den unterschiedlichen Konflikte zu vermitteln und nicht mit Gewalt einzugreifen. Ich denke nicht, dass solche Vorgehensweisen unmöglich sind, sie würden ein vollkommen anderen Blick auf die Abläufe in einem Gemeinwesen eröffnen und nicht Kontrolle in den Vordergrund rücken, sondern das Interesse auf die Bewältigung jener Ursachen zu lenken, die Auslöser für gerade jene Konflikte sind, die sich als Kriminalität in den Statistiken widerspiegeln.
Das Gespräch mit William J. Chambliss führten Ines Woynar, Lisa Stobl und Lutz Krätzschmar
Die Hamburger Polizeikommission - Die erste unabhängige Beschwerdestelle in Deutschland
Eine altbekannte Problematik rechtsstaatlich organisierter Polizeien ist die angemessene Reaktion auf polizeiliches Fehlverhalten. In erster Linie resultiert diese Problematik daraus, daß es die Polizei selbst und die mit ihr eng kooperierende Staatsanwaltschaft sind, denen die Aufgabe zukommt, polizeiliches Fehlverhalten zu ermitteln und ggf. zur Anklage zu bringen. Allein das führt zu einem erheblichen Mißtrauen dahingehend, ob solche Ermittlungen mit der notwendigen Neutralität und Intensität geführt werden. Weiter kommt noch ein Phänomen hinzu, das unter dem Schlagwort "Mauer des Schweigens" oder auch "Korpsgeist" diskutiert wird: In einer Institution wie der Polizei besteht leicht die Gefahr, daß sich eine kollektive Haltung herausbildet, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die eigene Institution vor Angriffen aus der "Umwelt" zu schützen ist, indem die einzelnen Beamten sich wechselseitig aufeinander verlassen können und keine Informationen nach außen geben, die gegen Kollegen verwendet werden könnten. Dieser Mechanismus führt nicht nur zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aufdeckung und Aufklärung von Fehlverhalten, er macht es einzelnen Polizeibeamten auch nahezu unmöglich, innerhalb der Bahnen der internen Verarbeitung von Mißständen ihr Wissen konstruktiv einzubringen, ohne dadurch Nachteile zu erleiden und unter erheblichen sozialen Druck zu geraten.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuß Hamburger Polizei, der zur Aufarbeitung des sog. Polizeiskandals eingesetzt wurde, hatte diese Problematik erkannt und als einen Versuch der Abmilderung die Einrichtung einer externen und unabhängigen Beschwerdestelle, wie man sie aus dem Ausland z.B. unter dem Namen "police-complaint-commission" kennt, vorgeschlagen. Der PUA konnte sich zwar nicht dazu entscheiden, das diskutierte Modell eines hauptamtlichen Polizeibeauftragten zu befürworten, schlug statt dessen aber die Einrichtung einer ehrenamtlichen Polizeikommission mit einer zweijährigen Erprobungsphase vor.
Nachdem diese Empfehlung anfänglich keine politische Mehrheit in der Bürgerschaft fand, wurde sie dann im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen GAL und SPD doch in den Koalitionsvertrag aufgenommen und am 16.6.98 in Form eines Landesgesetzes (Gesetz über die Polizeikommission) umgesetzt. Dieses Gesetz legt fest, daß eine Polizeikommission mit drei ehrenamtlichen Mitgliedern eingesetzt werden soll, die die Aufgabe hat, "interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und darüber zu berichten". Die Polizeikommission hat einmal im Jahr der Bürgerschaft einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und kann darüber hinaus Einzelfälle dem Senator der Behörde für Inneres vorlegen. Die Polizeikommission ist nicht weisungsgebunden und kann von jedermann angerufen werden. Im Gesetz ist festgelegt, daß der Polizeikommission zum Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgabe von allen Dienststellen der Polizei Auskunft sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten und jederzeit Zutritt zu allen Diensträumen zu gewähren ist.
Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhält die Polizeikommission eine Geschäftsstelle, die mit Sachmitteln sowie mit zwei wiss. Mitarbeiterinnen/ern und einer Sekretariatskraft ausgestattet ist.
Mit Wirkung vom 1. September 1998 wurde auf der Grundlage des genannten Gesetzes die "Polizeikommission" mit den drei ehrenamtlichen Mitgliedern Ralf Heine (Rechtsanwalt), Ingrid Soehring (Rechtsanwältin) und Prof. Dr. Fritz Sack (Prof. für Kriminologie) vom Senat der FHH eingesetzt. Zum 1. Oktober konnte der Betrieb der Geschäftsstelle der Polizeikommission mit Werner Lehne (Psychologe und Kriminologe, vorher Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie) als erstem Mitarbeiter aufgenommen werden. In Kürze wird mit Frau Karen Plath (Juristin, vorher Justizbehörde) als weiterer wiss. Mitarbeiterin und mit einer Sekretärin das Geschäftsstellen-Team vervollständigt. Die Räume der Geschäftsstelle befinden sich im Gebäude der Innenbehörde.
Schon in den ersten drei Wochen seit Eröffnung der Geschäftsstelle haben sich über zehn Personen mit der Bitte um Unterstützung an die Polizeikommission gewandt. Das Spektrum der vorgebrachten Beschwerden reicht von Bürgern, die sich von der Polizei unrechtmäßig behandelt fühlen oder die Befürchtung haben, daß ihren Beschwerden gegenüber der Polizei nicht hinreichend nachgegangen wird, bis zu Polizeibeamten, die damit unzufrieden sind, wie im Rahmen von internen Ermittlungen gegen sie vorgegangen wurde oder sich Benachteiligungen durch Kollegen und Vorgesetzte ausgesetzt sehen.
Bei allen ihr zur Kenntnis gelangenden Fällen wird die Polizeikommission prüfen, ob es Hinweise auf Fehlverhalten oder auf Fehlentwicklungen innerhalb der Hamburger Polizei gibt. Die Kommission wird alle ihr zugänglichen Informationsquellen ausschöpfen, um sich jeweils ein eigenes, unvoreingenommenes Bild zu verschaffen.
Die Polizeikommission ist Ansprechpartner für Bürger ebenso wie für Polizeibeamte. Letztere dürfen sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Kommission wenden. Im Gesetz über die Polizeikommission ist festgelegt, daß niemand dadurch benachteiligt werden darf, daß er sich an die Kommission wendet. Die Mitglieder ebenso wie die Mitarbeiter der Kommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen nicht dem Strafverfolgungszwang nach der Strafprozeßordnung.
Die Erfahrungen der nächsten beiden Jahre werden zeigen, ob mit dem gewählten Modell eine erfolgreiche Arbeit möglich ist. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob die Polizeikommission zu einer Dauereinrichtung wird und ob ggfls. Modifikationen am Konzept vorzunehmen sind.
Geschäftsstelle der Polizeikommission, Johanniswall 4, 20095 Hamburg, Tel.: 309689-0, Fax: 309689-20, eMail: Polizeikommission@bfi-a.fhhnet.dbp.de
Werner Lehne
Am 16.11.98 setzte die Kriminologische Intiative in Kooperation mit der Evangelischen Akademie ihre Veranstaltungsreihe Forum Kriminalpolitik mit dem Thema "Grenzen setzen - eine richtige oder falsche Antwort - Wie der Staat auf Jugendkriminalität reagieren soll fort. Anstelle einer Kommentierung der Veranstaltung geben wir als Teilausschnitt des Vortrag von Prof. Dr. Wolffersdorff seine 6 Thesen wieder:
(1) Die sozialpädagogischen Auffassungen, von denen die Reformansätze im Bereich der Jugend- und Straffälligenhilfe einmal getragen waren, sind unter Druck geraten. Sicherlich bedürfen sie angesichts verschärfter gesellschaftlicher Widersprüche, zu denen auch die Verwahrlosung öffentlicher Räume und die Verfestigung perspektivloser jugendlicher Randgruppen gehört, erneuter Reflexion. Gerade deswegen müssen sie gegen die Simplifizierungen eines populistischen Denkens in Schutz genommen werden, das sich im Zuge der jüngsten Landes- und Bundeswahlkämpfe ausgebreitet hat und in der Arbeit mit Randgruppen nur noch eine gesellschaftliche Entsorgungsaufgabe sieht. In der Auseinandersetzung mit den gängigen law and order - Konzepten geht es nicht darum, Reformpositionen zu eliminieren, sondern diese neu zu begründen. Vor allem dort, wo nach Antworten auf Gewaltbereitschaft und nach Konzepten für den Umgang mit "Kindern, die hassen (Redl 1979) gesucht werden muß, sind pragmatische Lösungsansätze dringlicher als sterile Auseinandersetzungen um die Frage, in welchen Prozentpunkten und Verteilungen sich dieser Anstieg ausdrückt. Es genügt auch nicht, die schlichte Botschaft von Härte und Ausgrenzung, auf der das neue Nulltoleranz-Denken aufbaut, lediglich zu "entlarven" und sich ansonsten in Moralismus oder fachliche Rechthaberei zurückzuziehen. Einer aus nachvollziehbaren sozialen Gründen verunsicherten Bevölkerung muß vermittelt werden, daß medienwirksam inszenierte Kampagnen für Strafverschärfungen allenfalls kurzfristig (vielleicht für die Dauer eines Wahlkampfes) von den wirklichen gesellschaftlichen Problemen ablenken können, sich aber letztlich als untaugliche Versuche am untauglichen Objekt erweisen müssen.
(2) Wir sind gegenwärtig Zeugen einer gesellschaftlichen Dynamik, deren Effekte mit dem Bild einer sich öffnenden Schere zu beschreiben sind. Die Kluft zwischen den sozialen Welten wächst. Dem Leben in Arbeitslosigkeit, dem Mangel an Bildung und Ausbildung, der wachsenden Armut und den prekären Lebensbedingungen der Randgruppen stehen ein rapide zunehmender Reichtum, eine Erosion der sozialen Gerechtigkeit und eine großflächige Auflösung der Steuermoral gegenüber. In dieser Situation liegt es nahe, die von den politischen Parteien geschürte Angst vor Kriminellen und Fremden als Teil einer Suche nach Ersatzlegitimationen zu begreifen. Wenn es dem Staat schon nicht gelingt, soziale Gerechtigkeit im großen zu stärken und die unsichtbaren Machenschaften der internationalen Großkriminalität zu stören, so kann er sich doch wenigstens im kleinen, im Kampf gegen Drogenabhängigkeit und sichtbare Straßenkriminalität, als "starker Partner" präsentieren. Die Rede von einer Spaltung der Gesellschaft erhält dabei mehr als nur metaphorische Bedeutung. Der im Hinblick auf die Globalisierung der Ökonomie als unausweichlich dargestellte Abbau sozialer Leistungen und demokratischer Strukturen verändert das gesellschaftliche Klima, reaktiviert Klassengrenzen, wo diese bereits überwunden schienen. Die psychosozialen Folgen der Tatsache, daß die Integration in den Arbeitsmarkt für einen beträchtlichen Teil der jungen Generation schlechterdings nicht mehr vorgesehen ist, wurden lange heruntergespielt oder verdrängt. Je deutlicher sich das Verdrängte nun in wachsenden Zahlen perspektivloser, resignierter junger Menschen zurückmeldet, desto mehr wird es auf ein individuelles, pathologisches Phänomen reduziert, für das die klassischen Helfersysteme von Pädagogik und Justiz zuständig sein sollen. Ein Projektionsprozeß, der die soziale Arbeit noch auf längere Sicht beschäftigen dürfte - sie aber nur scheinbar aufwertet und in Wirklichkeit systematisch überfordert.
(3) In dieser Situation ist es fatal, daß sich die Jugenddiskussion während der letzten Jahre weitgehend auf eine Jugend-Kriminalitäts-Diskussion verengt hat, in der es zwar noch um die Frage zu gehen scheint, wie die verschiedenen Akteure von Jugendhilfe und Justiz bei der "Bekämpfung der Jugendkriminalität zusammenwirken können. Es scheint daher an der Zeit, mit Nachdruck daran zu erinnern, daß die Vorgaben des KJHG zur Kooperation, zur gemeinsamen Hilfeplanung und zur Partizipation der Betroffenen einer anderen Logik folgten und unter Kooperation etwas sehr viel Grundsätzlicheres meinten. Um hier nicht mißverstanden zu werden: Nichts gegen die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie - wenn diese Zusammenarbeit in Kenntnis und Anerkennung der unterschiedlichen Handlungsansätze geschieht, mit denen es die Beteiligten zu tun haben. Worum es mir geht: All die schönen Vorschriften des KJHG zur Kooperation und zur Gestaltung der Lebensbedingungen laufen leer, wenn sie nach Belieben auf ein Bekämpfungsprogramm zur Verhinderung abweichenden Verhaltens zurückgestutzt werden - und wenn ihr gesellschaftspolitischer Aspekt dabei auf der Strecke bleibt. Wo aber finden sich in der gegenwärtigen Praxis von Jugendhilfe, Schule, Justiz, Politik etc. Initiativen und Arbeitsbündnisse, bei denen es wirklich um die strukturelle Verbesserung von Lebensbedingungen geht? Man kann das auch so sagen: Man bezieht sich - zunehmend barock - auf den "lebensweltorientierten Geist des KJHG, aber man übersieht die Gefahr, daß die Perspektive der Jugendhilfe dabei - um das von D. Bittscheid verwendete Bild aufzugreifen - einmal mehr zum Blick aus dem Souterrain verkümmert.
(4) Zugleich erhöht sich das Risiko, daß es auch in den Handlungsfeldern der Jugend- und Straffälligenhilfe zu einer vertieften Spaltung kommt: Sozialintegrative, lebensweltorientierte Ansätze nur noch für Bessergestellte; Disziplinierung und Verwahrung für die Abkömmlinge der wachsenden Rand- und Problemgruppen. Das heißt, die sozialpolitischen Geschäftsgrundlagen der Sozialen Arbeit verändern sich. Deutlicher als bisher zeigt sich, wie sehr sie neben ausreichender Finanzierung und guter personeller Ausstattung auf einen übergreifenden demokratischen Konsens über soziale Gerechtigkeit und Solidarität angewiesen ist. In dem Maße, wie die bisherigen Umverteilungsprozesse von unten nach oben diesen Konsens ausgehöhlt und in wachsenden Teilen der Bevölkerung zu Apathie, Politikverdrossenheit und antidemokratischen Einstellungen geführt haben, geraten auch die Ansätze einer sozialpolitisch verpflichteten Jugendhilfe, wie sie das geltende Kinder - und Jugendhilfegesetz vorsieht, in die Defensive. Die Leitkonzepte dieses Gesetzes - Integration, Partizipation, politische Einmischung, Gestaltung der Lebenswelt (§1 KJHG) - machen keinen Sinn mehr, wenn sie nur auf eingefriedeten sozialpädagogischen Spielwiesen praktiziert werden können. Nur in einem erweiterten Verständnis von Kooperation und Vernetzung, das die herkömmlichen Grenzen zwischen Jugendhilfe, Schule, Justiz etc. überschreitet, können sie sich konkretisieren.
(5) Die Polarisierung der Gesellschaft entlang ökonomisch definierter Erfolgskriterien und Schließungsgrenzen sowie der Zusammenbruch des alten Außenfeindes Kommunismus haben einen neuen Bedarf an inneren Demarkationslinien entstehen lassen: Oben und unten, gut und böse, schuldig und unschuldig, vertraut und fremd, inländisch und ausländisch, erziehbar und unerziehbar. Der Trend zur Individualisierung und Pluralisierung der Lebensstile, den die Sozialwissenschaft dokumentiert, führt zwar zu einer bisher ungeahnten Vielfalt biographischer Optionen, erzeugt aber gleichzeitig neue Rückzugsphänomene. Gerade in Teilen der Jugendszene läßt sich beobachten, wie durch Abschottung überschaubarer Kerngruppen rigide Muster für die Regelung von Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit entstehen. Je mehr die Funktion von Nähe und Gemeinschaft, die diese Gruppen vermitteln, als bedroht erlebt wird, desto stärker der Zwang, sich nach außen abzugrenzen und Fremdes zu bekämpfen. Der Umgang mit Haltungen, in denen aggressive Abgrenzung nach außen mit einem tabuisierten Bedürfnis nach Zuwendung und Nähe einhergeht, bereitet der Jugendhilfe insgesamt immer mehr Kopfzerbrechen. Neue Untersuchungen über "Straßenkinder" in Deutschland weisen darauf hin, daß hier ein Problemfeld entstanden ist, das sich den herkömmlichen Arbeitsformen der Jugend- und Straffälligenhilfe entzieht und neue Formen von Beratung und Unterstützung erforderlich macht. In diesem Kontext, ausgehend von den inzwischen vorliegenden Beschreibungen über die Lebenswirklichkeit von "Straßenkindern und anderen jugendlichen Randgruppen, muß die Jugendhilfe nach meiner Überzeugung auch ihr herkömmliches Denken in Kategorien von "intensiver Beziehung, "therapeutischem Bezug etc. überdenken, um nicht erneut in die alten Illusionen von einer raschen erzieherischen Veränderbarkeit dieser Jugendlichen zurückzufallen.
Zweifellos: Viele der Jungen und Mädchen, die sich auf Straßenkarrieren, Drogen und Prostitution einlassen, suchen nach verläßlichen Beziehungen, suchen auch nach Grenzen, die sie zugleich vehement attackieren und ablehnen. Eine im herkömmlichen Sinne "Grenzen setzende Pädagogik hat in solchen Situationen - und bei diesen Jugendlichen - erfahrungsgemäß nicht viel mehr zuzusetzen als ihren guten Willen. Oft verliert sie ganz einfach den Kontakt zu denjenigen, die sie doch eigentlich erreichen will. Wenn der Terminus "Grenzen setzen hier noch einen Sinn machen soll, dann muß er mehr umfassen als den bloßen Aspekt der Normverdeutlichung - persönliche Zuverlässigkeit, Parteilichkeit im Sinne einer "advokatorischen Ethik, konkrete Unterstützung in Notsituationen statt nebulöser Beziehungs-Angebote mit eingebautem Umerziehungs-Anspruch.
Daß sich aus einer solchen Arbeitshaltung heraus schließlich auch ein anderes Verständnis von "Grenzen setzen entwickeln kann, haben zahlreiche Projekte aus dem Bereich der Krisenintervention, der Drogenhilfe, der flexiblen Einzelbetreuung - und nicht zuletzt auch aus der vielgeschmähten Erlebnispädagogik eindrucksvoll gezeigt.
(6) Bislang überwogen in der Sozialpädagogik Skepsis und Abwehr gegen eine neue law and order - Politik, die sie im Umgang mit delinquenten Jugendlichen wieder auf Repression, Strafe und Ausgrenzung festzulegen versucht. Doch wie die Diskussionen der letzten Monate zeigen, könnte sich das ändern, wenn man das sensible Feld der Kriminalpolitik Scharfmachern überläßt, die in unseren Städten lieber pseudopolizeiliche Bürgerwehren als soziale Projekte errichten wollen. In diesem Sinne bleibt die Frage nach zeitgemäßen Reformen, die sich von den Wogen öffentlicher Erregung über die wieder einmal mißratene "Jugend von heute" nicht davontragen läßt, auch in Zukunft ein wichtiges Thema.
Christian v. Wolffersdorff
Hamburger Signal: Plattform für eine demokratische Kinder- und Jugendpolitik
Am 20. und 21. November fand an der Fachhochschule des Rauhen Hauses eine Fachtagung des Hamburger Signals statt, während der fachpolitische Positionen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Kinder- und Jugendhilfe und anderen "verwandten" Bereichen diskutiert wurden. Ausgangspunkt der durch das Hamburger Signal aufgegriffenen Initiative für eine andere Jugend(hilfe)politik in Hamburg ist eine weit verbreitete Unzufriedenheit mit der Hamburger Kin-der- und Jugendhilfe, die nach Auffassung etlicher Kollegen und Kolleginnen sich zu defensiv den aktuellen Fragen zukünftiger Entwicklungen stelle, sich nicht offensiv von präventiven Zumutung abzugrenzen in der Lage ist und die sogenannten "schwierigen Fälle" mehr und mehr aussondert und - sich vermeintlich freikaufend - zur Sache der Institution "Justiz" werden lässt. Die Tagungsteilnehmer verabschiedeten die im folgenden wiedergegebene Plattform einer demokratischen Kinder- und Jugendpolitik in Hamburg:
Präambel
Kinder- und Jugendhilfe ist ein gesellschaftliches Vorhaben, das zum Ziel hat, die Menschen auf dem Weg zu einer gerechten Welt zu unterstützen. Ihre besondere Aufgabe in diesem umfassenden Anliegen ist dabei, den Kindern und Jugendlichen kontruktiven Beisstand innerhalb des Verhältnisses der Generationen anzubieten. Sie hat daher deren Anspruch auf umfassende Teilhabe in Kooperation mit den weiteren sozialstaatlichen Leistungen zu sichern. Deshalb kann sie sich nicht als ein Reparaturbetrieb verstehen, der individuelle Defizite beseitigen will. Einer solchen Indienstnahme muß sie sich verweigern. Dagegen muß sie die Überwindung der Teilhabebeschränkungen und die Eröffnung von Teilhabechancen in den Mittelpunkt stellen. Gerade weil der einzelne zählt, muß sie die Gestaltung des Sozialen offensiv vorantreiben. Sie soll Situationen und Institutionen verändern, damit individuelle Teilhabe ermöglicht wird.
- Ihr vorrangiges Interesse ist daher nicht die Beseitigung, sondern die Thematisierung konflikthafter und wiedersprüchlicher gesellschaftlicher Prozesse und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.
- Sie muß sich ihres Mißbrauchs als Präventionsinstanz widersetzen. Ohnehin ist dies ein nicht einzulösendes Versprechen. Dagegen ist Jugendhilfe ein offenes, kommunikatives System zur Gestaltung des Sozialen.
- Sie beginnt nicht mit dem Vorhalten normierter Angebote, denen dann Kinder und Jugendliche zugeordnet werden müssen. Sie beginnt mit der Frage nach deren Bedürfnissen. In einer "Kultur des Aufwachsens" hat sie Kinder und Jugendliche zu begleiten und zu unterstützen.
- Teilhabe an Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit, geschlechtsspezifische Sozialisation und Migrationserfahrungen müssen deshalb die zentralen Themen einer demokratischen Kinder- und Jugendhilfe sein. Der Diskurs um Abweichung, um Kriminalität und um auffälliges Verhalten ist in einem solchen Verständnis nicht mehr der dramatische Brennpunkt, sondern nur eines von vielen darin aufgehobenen Themen.
- Diesem Selbstverständnis folgend, muß Jugendhilfe als Querschnittsaufgabe im Sinn des § 1 Abs. 4 KJHG verstanden werden. Dabei lehnt sie sich primär an die Referenzsysteme Stadtplanung, Kulturarbeit, Bildung, Ausbildung und Beschäftigung an. Innere Sicherheit und die in diesem Referenzsystem handelnden Instanzen der Polizei und Justiz können nicht vorrangiger Bezugspunkt sein.
Selbstverständnis
In einem solchen Selbstverständnis hat die Jugendhilfe einen Umbau voranzutreiben, der durch die folgenden vier zentralen Merkmale ausgezeichnet ist:
1. Die Öffnung aller ihrer Angebotsbereiche hin zu einer Gestaltung des Sozialen im regionalen Kontext. Dazu gehört zunächst die Ambulantisierung der Angebote stationärer Anbieter der Kinder- und Jugendhilfe bei gleichzeitiger verbindlicher Abbauverpflichtung stationärer Plätze.
2. Die Einbindung aller Angebote in die regional vorhandenen Strukturen der Bildungs-, Kultur- und Stadtteilarbeit sowie in die vorhandenen Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt.
3. Die konsequente Regionalisierung der finanziellen Steuerung sowie der Angebots- und Trägerstruktur.
4. Eine verbindliche regionale Versorgungsverpflichtung der Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe bei enger Kooperation mit allen in der Region vertretenen sozialen Institutionen.
Die auf diese Weise erreichte Integration aller Leistungen in der Region wird die Kinder und Jugendlichen bei der Ausweitung ihrer Teilhabe unterstützen.
Es ist jedoch unübersehbar, daß die politisch Handelnden, die Administration, die Träger, die Institutionen und die Beschäftigten in der Jugendhilfe im Prozeß dieses Umbaus in prekäre Situationen hineingeraten. In dieser einerseits zwar produktiven, andererseits jedoch unsicheren Lage benötigen alle Beteiligten eine erhöhte Akzeptanz und Planungssicherheit.
Durchführung
Dazu ist eine inhaltliche Steuerung durch Politik und Administration erforderlich, die über das bisher praktizierte Maß weit hinausgeht. In der Umsetzung erfordert dies eine verstärkte Partizipation aller Beteiligten an den Planungs- und Entwicklungsaufgaben einer demokratischen Kinder- und Jugendhilfe. Eine entsprechende politische Willensbildung zur Übergabe der Verantwortung für die finanziellen Resourcen in Gestalt kommunaler Ressourcenfonds ist dafür notwendig.
Die Bildung kommunler Resourcenfonds für die Kinder- und Jugendhilfe, gekoppelt mit einer zwingenden regionalen Versorgungsverpflichtung für die Träger, hat die folgenden Vorteile:
- sie stiftet Konzepte der Öffnung und Kooperation;
- sie berücksichtigt regionale Kompetenzen bei gleichzeitiger Förderung der lokalen Ressourcen;
- sie eröffnet eine alternative Praxis jenseits von Fallzuständigkeit und Zielgruppendefinition;
- sie schafft Transparenz, Abstimmungsverpflichtung und Mitbestimmung aller in der Region kooperierenden Anbieter und der betroffenen und interessierten Bürger;
- sie ermöglicht die angemessene Berücksichtgung der regional erhobenen, altersspezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen.
Die dafür erforderlichen politischen Vorgaben müssen über die Novellierung des Ausführungsgesetzes zum KJHG für die Freie und Hansestadt Hamburg initiiert werden.
Hamburger Signal
23. Deutscher Jugendgerichtstag in Hamburg
Am 23. deutschen Jugendgerichtstag in der Schwesterhansestadt nahmen auch einige Bremer teil. Neben der Delegation unserer Regionalgruppe, die die Sparten Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Freie Träger repräsentierte, waren zumindest für einen Teil des Jugendgerichtstages etliche weitere JGH-KollegInnen und eine größere Gruppe von KollegInnen des Bremer Vereins beteiligt.
Gelitten hat dieser Kongreß unter den nicht zeitgemäßen Rahmenbedingungen der Universität Hamburg. Fünf lange Sitzungstage in fensterlosen Räumen mit nicht arbeitender Klimaanlage stellen schon eine Belstung für die Motivation dar.
Aus meiner Sicht positiv zu bewerten ist die veränderte Kongreßstruktur, die es ermöglichte, eine erste Zusammenfassung der Beratungen in den Foren und Arbeitskreisen als gemeinsam diskutiertes Abschlußdokument der Öffentlichkeit vorzulegen.
Zu den Highlights des Jugendgerichtstages gehörte sicher die Fete in der Altonaer Fabrik, wo nicht nur das Ambiente stimmte, sondern auch die Mischung. Der Beitrag des Hamburger Richterkabaretts war gut gemachte streckenweise ätzende Beschreibung und Kritik der Entwicklung des gesellschaftlichen Verhältnisse der BRD im letzten Jahrzehnt. In der Sprache der Musik könnte man auch sagen, eine Coverversion des Einleitungsreferates des Jugengerichtstages von Harald Schumann; womit das Highlight des Eröffnungstages angesprochen wäre. Harald Schumann, Mitautor des Buches "Die Globalisierungsfalle sprach eine Stunde ungemein anschaulich, lebhaft und nachvollziehbar über politische Ökonomie und ihre Folgen für die Gesellschaft. Nicht eine Minute blieb unklar, was dieses Thema auf dem Jugendgerichtstag verloren hatte. Nach dem Vortrag gab es standing ovations. Das angesprochene Buch ist übrigens genauso gut lesbar und sei hier wärmstens empfohlen.
Das Grußwort des Hamburger 1. Bürgermeisters Ortwin Runde war quantitativ mehr als ein Grußwort und sichtlich durch Sachbezug und Sachkenntnis geprägt. Hingegen war dem Beitrag des Vertreters des Bundesjustizministeriums deutlich anzumerken, daß die gleiche Rede bei seinem anschließenden Termin als Bundestagskandidat nochmal gehalten würde.
Der britische Gast trug bei seinem Referat die Vorstellungen der Labour-Regierung zum Umgang mit Jugenddelinquenz vor, als Vertreter des Ministeriums ohne jegliche kritische Anmerkung. Im Auditorium lösten die Ausführungen keine Begeisterung aus. Nur zu deutlich wurde, daß von dem Anspruch "hart gegen Kriminalität - hart gegen die Ursachen von Kriminalität nur die erste Hälfte bleiben wird.
Das dritte Eröffnungsreferat wurde von Christian Pfeiffer, dem geschiedenen DVJJ-Vorsitzenden gehalten, der neue Untersuchungsergebnisse des KfN vorstellte. Leider erschlug dieser Vortrag die meisten Zuhörer mit einer wahren Flut von Folien mit Statistiken. Die Untersuchungsergebnisse waren zwar noch vor dem Jugendgerichtstag an alle DVJJ-Mitglieder versandt worden, hatten jedoch viele Teilnehmer nicht oder nicht rechtszeitig erreicht. Dies ist aus meiner subjektiven Sicht der einzige Kritikpunkt, an der sonst guten Kongreßorganisation.
Über die Fülle von Arbeitskreisen und thematischen Sondervorträgen kann hier nicht berichtet werden, da der Berichterstatter davon nur einen Bruchteil mitbekommen hat. Von der DVJJ-Mitgliederversammlung ist zu berichten, daß der neue DVJJ-Vorsitzende der inzwischen ja schon fast alte ist, nämlich Bernd-Rüdeger Sonnen. Ebenso einmütig wurden als Stellvertreter Klaus Breymann wieder und Susanne Zinke neu gewählt. In den Geschäftsführenden Ausschuß der DVJJ wurde einstimmig Klaus-Peter Finke aus Bremen für die Sparte Staatsanwälte und Richter gewählt.
Ein kurzes Fazit dieses Jugendgerichtstages zu ziehen, fällt mir nicht leicht. Sicherlich ist dieser "JGT" nicht das Aufbruchsignal zu ganz neuen Ufern gewesen. Er hat aber, kurz vor der Bundestagswahl, versucht einzugreifen, und es ist wenigstens in Ansätzen gelungen, nicht nur bestehendes zu verteidigen, sondern auch Vorstellungen und Forderungen für eine Entwicklung zu formulieren.
Armin Fuchs, Bremen
Nachsatz:
Nachzutragen bleibt, daß aufgrund der Problembearbeitung in den Arbeitsgruppen vielen ein Gesamteindruck fehlte; aber gerade diese intensive Auseinandersetzung mit einem Thema machte es möglich, Schwierigkeiten in der Praxis mit verschiedenen Referenten tatsächlich zu bearbeiten. Die zwar sehr kleine AG "Prognose und Therapie - insbesondere jugendliche Sexualstraftäter zeichnete sich durch die Besetzung mit hochrangigen Experten (Prof. Dr. Elisabeth Müller-Luckmann für den Bereich psychologischer Begutachtung; Dr. Hartmuth Horstkotte, Richter am BGH i.R., für juristische Probleme bei der Entlassungsprognose; Prof. Dr. Norbert Nedopil, für den Bereich psychiatrischer Diagnose- und Prognosestellung) und eine hohe Konstanz bei den Arbeitstreffen aus. Mit Vertretern aus dem Bundesjustizministerium aus der Arbeitsgruppe und engagierten Praktikern wurde intensiv an einem Thesen-Konzept gearbeitet, das dem in der Öffentlichkeit stark dramatisierten Thema gerecht wird. Hauptthese: Die mit weniger als 1% von Verurteilten sehr kleine Zahl jugendlicher Sexualstraftäter benötigt ein Behandlungs- und Entlassungssetting, das weder durch Überbelegung von Einrichtungen der stationären Behandlung, noch durch fehlende ambulante Nachsorgemöglichkeiten gefährdet wird.
Ines Woynar
Norddeutscher Kriminologischer Gesprächskreis (NKG)
Das Tagessymposium am Freitag, den 13. November war ein wenig vom Pech verfolgt: zahlreiche Krank- und Abmeldungen gingen zum Teil äußerst kurzfristig ein; frühzeitiges Gehen (auch wenn es angekündigt war) und verspätetes Kommen einiger Teilnehmer, sorgten für eine verhältnismäßig geringe konstante Teilnehmerzahl. Die angemeldeten 30 Gesprächsinteressierten schrumpften auf einen Kern von 12 - 15 Personen. Schade eigentlich! Nicht nur ums kalte Buffet; denn unser kleines Programm hatte durchaus Niveau.
Reinhard Kreissl berichtete zum Thema "Sicherheitsdiskurse in Europa von den Fortschritten seines Teams (Kirsten Toepffer-Wenzel, Susanna Flörchinger und Wiro Nestler) im Forschungsprojekt "Institutionalisierung der Kriminologie in Europa. Die Daten-Basis bildeten 30 Interviews mit Kriminologen in Deutschland, Italien, Spanien, Großbritannien und Frankreich. In unterschiedlichen Kontexten hat eine juristische orientierte Kriminologie andere Berührungspunkte, als eine soziologisch orientierte; beide gehen mit kriminolgischen Informationen unterschiedlich um.
Susanne Krasmann stellte theoretische Überlegungen zum "Unternehmen Kriminalität an. Ausgehend von späten Arbeiten Foucaults möchte sie die Wahrnehmung von Regierungsmentalitäten aufspüren; wie wird Macht ausgeübt, wie kann sie sich auf bestimmte Bevölkerungskreise auswirken? Aus einer idealtypischen Perspektive fragt sie, nach dem Neoliberalismus. Der Rückzug des Staates aus seiner Verantwortlichkeit bringt mit einer Strategie der Responsibilisierung einen neuen "Unternehmer-Typus hervor, eine typische Figur des Neoliberalismus, die sich über die Arbeitswelt hinaus definieren läßt; sie funktioniert über Anreize und Herausforderungen. Der Antrieb wird von Regeln geleitet, der Kick zum Mitmachen kommt nicht von innen heraus; das aktive Selbst macht mit, weil es auf Anreize reagiert. Schließlich wird eine Kriminologie der Situation zu beobachten sein, aus der sich der Täter mit umgekehrt gelagerten Anreiz-Mechanismen wieder verabschieden kann.
Es kann nicht gelingen, ihre Überlegungen in dieser Kürze kompetent darzustellen, aber wir dürfen gespannt sein, was für ein Konzept sich aus dem "Unternehmen Kriminalität entwickelt.
Christine Siegrot berichtete über ihr Promotionsvorhaben zu "Definitionen weiblicher Tötungskriminalität durch Strafgerichte in der DDR. Vorgestellt wurden erste Ergebnisse einer Analyse unveröffentlichter Strafurteile, die im Zeitraum von 1968 bis 1989 gegen beschuldigte Frauen wegen der Tötung eigener Kinder verhängt wurden. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Frage, welchen Einfluß spezifische Geschlechtsrollenerwartungen auf die Strafjustiz einer Gesellschaft ausgeübt haben, die für sich in Anspruch nimmt, eine Gleichberechtigung von Frauen jedenfalls besser verwirklicht zu haben, als der kapitalistische Westen. Tötungskriminalität wird mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, ob sie Männern oder Frauen zugerechnet wird. Zu diesem Vorwurf scheint es bei der richterlichen Beurteilung weiblicher Tötungskriminalität außerdem entscheidend darauf anzukommen, ob die Tat als irreguläre "männliche Abweichung von der Frauen zugewiesenen Geschlechtsrolle, oder ob sie als bloßes Scheitern an eben diesen normativen Anforderungen perzipiert wird. Im letzteren Fall können Frauen mit einer relativ milden Bestrafung rechnen. Dieser Bonus, der sich bei genauerem Blick hinter die Zahlen in Anbetracht seines hohen Preises, namentlich der Infantilisierung und Pathologisierung eher als Malus erweist, scheint tötenden Frauen in der DDR nicht zugeflossen zu sein.
Zum Abschluß ergänzte Stephan Quensel seine schon in Betzendorf mit Lorenz Böllinger vorgestellte Studie zum Cannabis-Konsum im Ländervergleich zwischen Deutschland, Großbritannien, Irland und den Niederlanden.
Angesichts des Vorbereitungsaufwandes (sowohl für die Organisatorinnen als auch für die Vortragenden) und der hohen Differenz von Anmeldung und Teilnahme, fragten sich die restlichen Anwesenden, ob das Interesse an einem Tagessymposium noch besteht oder ob der Interessenausstausch der norddeutschen Kriminologen mit dem mittlerweile einmal jährlich vorwiegend in Betzendorf stattfindenden Treffen ausreicht.
Das nächste Treffen wird von Lydia Seus, Universität Bremen organisiert. Die Übernachtungskapazitäten in Betzendorf sind eingeschränkt; wer dort teilnehmen möchte, sollte sich bald anmelden.
Ines Woynar
Der Verein für Freie Mitarbeit im Hamburger Strafvollzug e.V. sucht ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In Planung sind wieder Wochenendsminare zur Aus- und Fortbildung.
Kontakt über Martin Steller Pastor i.R., Tel.: 040/7907928 oder Edith Schwitters, Geschäftsführerin des Hamburger Fürsorgeverein, Tel.: 040/344174
Am Aufbau- und Kontaktstudium findet ein Gastvortrag von Prof. Dr. Hans Steinert, Universität Frankfurt statt: "Reflexivität in der Kriminologie ?" am Montag, 25. Januar 1999, 17:00 - 19:00 im 2. Stock AStK/KStK, Troplowitzstraße 7, 22529 Hamburg
Buchbesprechung
Bettina Paul, Henning Schmidt-Semisch (Hrsg.): Drogen Dealer - Ansichten eines verrufenen Gewerbes
Freiburg i. B.: Lambertus-Verlag 1998, 238 Seiten, DM 34,00
Drogendealer zählen zu den meistgehaßten Personen unserer Gesellschaft. Keine andere Gruppe sorgt für soviel gleichförmige Verurteilungen über alle Partei-Grenzen hinweg. Keine muß so regelmäßig zur Rechtfertigung immer neuer Gesetzesverschärfungen und polizeilicher Maßnahmen herhalten. Kaum eine bleibt aber auch so sehr hinter dem dämonisierenden Schleier rassistischer und kriminalistischer Klischees verborgen. Auch wenn sich Sozialwissenschaftler mit Drogenhandel oder Dealern beschäftigen, haben sie in aller Regel allein die Bekämpfung ihres Forschungsgegenstandes im Auge. In dem vorliegenden Buch geht es dagegen um eine verstehende Perspektive auf den Drogenhandel und ihre Akteure: mit welchen Bildern und Ressentiments wird in den Medien über Dealer geredet, und was erfährt man, wenn man sie selbst befragt ? Warum und wie agieren sie im illegalen Metier ? Welchen Konflikten sind sie ausgesetzt, wie verändert sich ihre Identität, und was motiviert sie dazu, wieder in die Legalität zurückzukehren ? Was verbirgt sich hinter dem Schlagwort Organisierte Kriminalität ? Schließlich: Welche innen- oder auch ausländerpolitischen Interessen scheinen hinter dem Bild des skrupellosen, geldgierigen und gewalttätigen Dealers auf ?
Noch nie wurde dieses brisante Thema im deutschsprachigen Raum so vielschichtig präsentiert. Das Buch liefert ein spannendes und informatives Material und wendet sich an alle, die sich auf ein weitgehend unerforschtes Terrain einlassen wollen.
Buchtips
Charlotte Köttgen (Hrsg.): Wenn alle Stricke reißen - Kinder und Jugendliche zwischen Erziehung, Therapie und Strafe
(248 Seiten, 34 DM, Psychiatrie-Verlag, Bonn 1998)
Soziale Entwurzelung und Armut, Abschiebung oder Abgrenzung sind die typischen erfahrungen seelisch verletzter Kinder und Jugendlicher, die sich häufig im Kontakt mit den Hilfesystemen wiederholen. Ob ein schwieriges Kind im Heim, in der Psychiatrie, auf der Straße oder im Gefängnis landet, ist oftmals weniger ein Symptom als durch seine Lebensverhältnisse und die Reaktion der jeweils beteiligten Hilfesysteme begründet. Konstante Beziehungen und eine institutionenübergreifende Hilfeplanung ist nötig, in der praktischen Umsetzung aber immer noch schwierig. Damit nicht "alle Stricke reißen, wenn Kinder und Jugendliche verhaltensauffällig oder gar kriminell werden, stellt dieser Band Integrationsmodelle der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Jugendhilfeplanung vor.
Mit Beiträgen von: D. Bittscheidt, C. Köttgen, S. Franken, H.-J. Lembeck, M. Roddis/B. u. F. Bartels, G. Spieker, K. Wolf
Der Verein zur Integration Haftentlassener Chance e.V. in Münster hat in achter überarbeiteter Auflage einen Ratgeber für Haftentlassene herausgegeben, Preis: DM 4,40.
Bezug über Chance e.V., Bohlweg 68a, 48147 Münster, Tel. 0251 42653, Fax - 42654
Buchtips
Jacob, Jutta /Keppler, Karlheinz /Stöver, Heino (Hrsg.): Drogengebrauch und Infektionsgeschehen (HIV/AIDS und Hepatitis) im Strafvollzug.
Berlin, Deutsche AIDS-Hilfe e.V. 1997
Auch Ende der 90er Jahre hat das Thema "HIV und AIDS im Strafvollzug" nichts von seiner Aktualität und Brisanz verloren. Gefängnisse sind noch immer Orte, an denen Inhaftierte einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Und nach wie vor werden dort Menschen, die bereits HIV-positiv oder AIDS-krank sind, mit Bedingungen konfrontiert, die das ohnehin nicht einfache Leben mit einer lebensbedrohlichen Infektion und Erkrankung zusätzlich erschweren. Aus diesen Umständen erklärt sich das selbstverständliche Engagement der AIDS-Hilfen im Strafvollzug, das darauf zielt, Neuinfektionen zu verhindern und HIV-positive und AIDS-kranke Menschen zu begleiten.Der vorliegende Sammelband will für das Thema "Drogen und Strafvollzug" sensibilisieren und verdeutlichen, wie dringend ein Engagement in diesem Arbeitsfeld ist. Er präsentiert theoretische Ansätze zum Thema und eine Vielfalt praktischer Erfahrungen, die für diese Arbeit ermutigen wollen.Der Band ist in begrenzter Auflage erschienen und kann kostenlos bei der Deutschen-AIDS-Hilfe e.V., Postfach 61 01 49, 10921 Berlin bezogen werden.
Deutsche Strafverteidiger e.V. (Hrsg.): Sinn und Unsinn der Untersuchungshaft - Was leistet sie wirklich?
Baden-Baden, 1997 Nomosverlag, 75 Seiten, 33,- DM
Der Band dokumentiert Referate der vom Deutsche Strafverteidiger e.V. und vom Deutscher Richterbund e.V. ausgerichteten 10. Alsberg-Tagung 1995. Gesetzliche Regelung und Praxis der Untersuchungshaft werden in den Beiträgen kenntnisreich und kritisch betrachtet. Die Verfasser sind Fachleute aus der Politik, der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung. Das Werk leistet einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die Untersuchungshaft. Es enthält nicht nur Vorschläge zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, sondern auch wertvolle Anregungen für den Praktiker, der mit Entscheidungen über Untersuchungshaft befaßt ist. Die Lektüre ist daher gewinnbringend für jeden, der sich für Strafprozeßrecht und/oder Rechtspolitik interessiert.
Heinz Schöch:: Der Einfluß der Strafverteidigung auf den Verlauf der Untersuchungshaft
Baden-Baden 1997, Nomos-Verlag 121 Seiten, 38,- DM
Die in den letzten Jahren rapide gestiegenen Zahlen der Untersuchungsgefangenen waren Anlaß für ein dreijähriges Forschungsprojekt der Hessischen Landesregierung, in dem alle Untersuchungsgefangenen der drei Frankfurter Justizvollzugsanstalten während der ersten drei Monate Haft einen Wahlverteidiger auf Staatskosten erhielten, sofern sie bei der Aufnahme in die U-Haftanstalt noch keinen Verteidiger hatten. Damit sollte vor allem für die sozial schlechter gestellten Untersuchungsgefangenen Chancengleichheit hergestellt und ein Beitrag zur U-Haftverkürzung geleistet werden.Die wissenschaftliche Auswertung dieses bisher einmaligen Feldexperiments durch den Münchener Strafrechtslehrer und Kriminologen Prof. Dr. Heinz Schöch zeigt, daß das Projekt zur Verbesserung der psychosozialen Situation der noch nicht rechtskräftig verurteilten Personen in den besonders belastenden ersten drei Haftmonaten beigetragen hat. Außerdem sind beträchtliche Haftverkürzungen sehr wahrscheinlich. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die dadurch mögliche Reduzierung der staatlichen Aufwendungen für Haftplätze bei weitem die relativ geringen zusätzlichen Anwaltskosten ausgleicht.
Neues aus dem AStK/KStK
Das Wintersemester 1998/99 hat begonnen und mit ihm sind überraschend einige personelle Veränderungen eingetreten: Werner Lehne hat für zwei Jahre zur Geschäftsstelle der neu eingerichteten Polizei-Kommission gewechselt. Wir wünschen Werner Lehne alles Gute für seine neue Tätigkeit und viel Erfolg! Herzlich begrüßen wir Johannes Stehr, der seit dem 1.11. seine Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter aufgenommen und sofort das angekündigte Forschungssemninar zum Thema "Jugend und Gewalt" übernommen hat.
Pamela Kerschke-Risch konnten wir kurzfristig gewinnen, das Methodenseminar für das Wintersemester im Aufbaustudium zu übernehmen, und wir freuen uns sehr, daß Michael Meuser aus Bremen den Lehrauftrag zum Thema "Geschlecht und Devianz" bestreitet.
Im November fand die Kontaktstudienwoche "Sexuelle Gewalt" und kritische Kriminologie" statt, die noch einmal im Sommersemester (voraussichtlich 14.-18.6.) 1999 in zweiter, verbesserter Auflage unter der Leitung von Sebastian Scheerer angeboten wird. Bereits im Mai, vom 3. bis 7., bietet Dorothee Bittscheid eine Kontaktstudienwoche zum Thema "Sozialer Ausschluß und Kriminalität - neue Aufgabenzuweisungen für die Praxis?" an.
Schließlich und zu guter letzt bleibt noch zu berichten, daß Gabi Löschper und Klaus Sessar als ExpertInnen für die GAL und die SPD der Enquete Kommission der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg für "Strategien gegen die anwachsende Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen" im Einsatz sind.
Susanne Krasmann
Justizbehörde sobotiert kritische Knastberichterstattung im FSK (Freies Senderkombinat / nicht-kommerzielles Radio)
Offenbar weil ihr die Inhalte der Sendung nicht passen versucht die Hamburger Justizbehörde die weitere Ausstrahlung des Knast- und Juistizinfos im FSK zu verhindern. In Zukunft wird der verantwortliche Redakteur, Jens Stuhlmann, der selbst noch bis Januar 1999 Gefangener der Strafvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ist, keinen Ausgang mehr zur Sendezeit bekommen.
Mitgeteilt wurde Jens Stuhlmann diese Entscheidung am 21. Juli 1998, einen Tag nach einer 2-stündigen Sondersitzung im FSK zum Thema Justiz- und Strafvollzug, an der Christiane Schneider von der PDS, Giesela Wiese, Vorstandsmitglied von Pax Christi und seit Jahren in der Gefangenenbetreuung engagiert, und als Sprecher der Insassenvertretung des Gefängnisses Fuhlsbüttel, Stefan Herbert, teilnahmen. Eingeladen war auch der Anstaltsleiter, Jobst Poenighaus, der jedoch absagen mußte. Offensichtlich, so vermuten Jens Stuhlmann und Stefan Herbert, weil ihm die Justizbehörde die notwendige Genehmigung zur Teilnahme versagte. Noch unter Justizsenator Hoffmann-Riem hatte Poenighaus zweimal an ähnlichen Diskussionssendung im FSK teilnehmen können. Sowohl Jens Stuhlmann als auch Stefan Herbert gehen weiter davon aus, daß die teilweise Ausgangssperre ebenfalls direkt von der Justizbehörde verhängt wurde. Letztere ließ das FSK über ihre Pressesprecherin wissen, daß sie keine Meinung zu dem Fall hat
Themen der fraglichen Sendung waren unter anderem die miserabel entlohnte Arbeit im Knast, Alternativen zum gegenwärtigen Strafvollzug, die Lage der ausländische Gefangenen und der Umgang mit kleineren Delikten, wegen denen die meisten Gefangenen im Gefängsnis sitzen. ...
In dem Versuch, die Knast- und Justizsendung von Jens Stuhlmann über die abendliche Ausgangssperre zu unterbinden, wird hier also ganz eindeutig Zensur ausgeübt.
aus: transmitter 9/98
Glosse
Fast wie im richtigen Leben
Auf der Suche nach Informationen über Sicherheitsmaßnahmen zum Thema Wohnungseinbruch machte ich mich auf den Weg zur kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Aus dem Informationsblatt "Sicher leben Ausgabe 8 1998 entnahm ich auf der letzten Seite, daß die Zentralstelle für Sicherungstechnik und Beratung am LKA 152 angesiedelt ist. Die Adresse ganz klar: Beim Strohause 31.
Rein in die U-Bahn und ab zum Berliner Tor. Nach ein paar Minuten Wartezeit wurde ich dann auch durch die Sicherheitsschleuse zum Pförtner durchgelassen. Dann kam es zu folgendem Dialog, den ich hier relativ wortgetreu wiedergeben will.
G: "Guten Tag, Ich wollte fragen, wo bzw. wie komme ich zur Zentralstelle für Sicherungstechnik?
P: "Wohin wollen Sie?
Zum Glück fiel mir ein, daß es noch einen anderen Namen für die Zentralstelle für Sicherungstechnik gab, der die Stelle besser konkretisieren konnte. Ich antwortete also:
G: "Zum Kriminalkommissariat Vorbeugung.
P: "Die Stelle ist geschlossen worden.
Meine erste Vermutung war, daß sie einfach nicht aufgesucht wurde und dann dicht gemacht wurde. Ich also erstaunt.
G: "Ach, die gibt es nicht mehr.
P: "Nein, die hat zu.
G: "Warum ist die denn zu?
P: "Die ist im Moment nicht besetzt.
G: "Wann hat sie denn auf?
P: "Das ist verschieden.
G: "Ach, das ist verschieden - interessant. Vielleicht morgen?"
P: "Das kann ich nicht sagen. Die ist eben manchmal zu.
I: "Kann ich denn nicht vorher einfach anrufen? Und wenn ja, unter welcher Nummer?
P: "Ja, dann rufen Sie einfach unter 283-0 die Polizei Hamburg an und fragen.
Ich dachte mir so: warum habe ich denn nicht vorher angerufen? Im Infoblatt ist doch eine Telefonnummer der KK Vorbeugung abgedruckt. Naja ist auch egal. Ich wollte nicht abgewimmelt werden. Und so raffte ich mich zu meiner letzten Frage auf.
G: "Gibt es denn nicht noch eine andere Beratungsstelle?
P: "Sie können ja nach Bille fahren.
Zum Glück wußte ich, daß mit Bille' Billstedt gemeint war.
G: "Ach nach Billstedt. Das ist eine gute Idee vielen Dank. Dann fahre ich eben mal schnell nach Billstedt. Auf wiedersehen.
Der Pförtner entriegelte die Tür und ich konnte wieder ins Freie treten. Ich fragte mich, ob ich wirklich nach Billstedt fahren sollte. Mhm, ich wußte ja gar nicht, was mich dort erwarten würde. Vielleicht sollte ich mich doch lieber wieder meinem Literaturstudium widmen und solche Experimente lassen. Diese Realkontaktbefragung war hoffentlich nicht typisch für die Polizei Hamburg oder doch? Ich versetzte mich in die Lage eines normalen Bürgers, der einfach nur seine Wohnung oder sein Eigenheim sicherer machen wollte und dafür nach ein paar Informationen suchte.
Naja, ich beschloß bei meiner nächsten Reise nach Münster entweder dort die Beratungstelle aufzusuchen oder schriftlich nach Informationen zu bitten. Nix für ungut.
Gisbert van Elsbergen
Redaktion des Krim-Info:
Lutz Krätzschmar Tel.: 43189790
Monika Schmolke Tel.: 4917520
Ines Woynar Tel.: 04103-83773
neue Redaktionsanschrift:
Lutz Krätzschmar
Fettstraße 36
20357 Hamburg
oder: http://www.rrz.uni-hamburg.de/kriminol/kriminfo.htm
Der Vorstand der Kriminologischen Initiative e.V.:
1. Vorsitzender: Joachim Katz Tel.: 3497-3886
2. Vorsitzende: Dorothee Bittscheidt Tel.: 3906567
Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 2988-2488
Beisitzer: Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe, Dr.
Hilde van den Boogart, Dipl. Krim., Strafvollzugsamt, Renate Eckoldt,
Rechtsanwältin, Margret Egelkamp, Dipl. Krim, wiss. Mitarbeiterin,
Wolfgang Ehrhardt, Dipl. Krim., Studienberatung, Reinhard Kegler,
Dipl. Krim., Strafvollzug, Lutz Krätzschmar, Soz.Päd.,
Jugendbewährungshilfe, Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter
Kriminologie, Burkhard Plemper, Journalist, Prof. Dr. Lieselotte
Pongratz, Hochschullehrerin Kriminologie i.R., Erfa Renner, Abteilungsleiterin
Strafvollzug i.R., Reinhold Roth, Richter am Landgericht, Prof.
Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer i.R., Dr. Ilse Schwenkel-Omar,
Jugendgerichtshilfe i.R., Ines Woynar, Dipl. Krim.