Kriminologische Initiative Hamburg e.V.

Krim-Info

Nr. 20 July 1998


Inhalt:

Editorial

Neues aus dem Vorstand

Forum

Null-Risiko bei Sexualstraftätern

Veranstaltungskommentare:

Forschungsprojekte:

Glosse:

Veranstaltungshinweise:

Neues aus dem AStK/KStK



Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

in unserer Sommerausgabe möchten wir Ihnen drei Freunde vorstellen, die uns auch in weiteren Krim-Infos begleiten und unterstützen können - um sie und ihre Probleme geht es schließlich bei vielen kriminologischen Forschungs- und Praxisfeldern, mit manchen kriminalpolitischen Auseinandersetzungen in Politik und Öffentlichkeit. Die Figuren unseres Comic-Zeichners Calvin Riot kommentieren "Kriminelles" und "Kriminalpolitik" auf ihre Weise.
Ausdrücklich möchten wir Sie auffordern, zu dieser Idee - aber auch zu allen anderen Themenbereichen im Krim-Info Stellung zu nehmen. Zur Erinnerung: die Sprechzeiten sind
donnerstags von 11 - 15 Uhr, Tel. 040 4123 2312 oder Fax. 040 4123 2328.
Mit der Bundestagswahl im September wird auch wieder die Kriminalpolitik auf dem Prüfstand stehen. Als Einstimmung nach der Sommerpause diskutieren wir am 1. 9. 1998 im "Forum Kriminalpolitik" in den Räumen der Evangelischen Akademie die immer wieder gestellte Frage "Sind Richter zu milde?". Zu dieser Podiumsdiskussion konnten wir die Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gewinnen und versprechen einen spannenden Abend.
Zunächst können Sie sich auf die vorliegende Fachlektüre konzentrieren, die interessante Aspekte aus kriminologischer Forschung und Praxis vorstellt.
Viel Spaß wünscht

Ines Woynar für die Redaktion



Neues aus dem Vorstand

Liebe Mitglieder,

zunächst möchten wir ganz herzlich unsere zahlreichen neuen Mitglieder begrüßen, im letzten Jahr sind zwanzig Interessierte dem Verein beigetreten, aber wir hatten auch einige Austritte zu verzeichnen. Mittlerweile unterstützen etwa 140 Mitglieder aus unterschiedlichsten Berufsfeldern die Arbeit der Kriminologischen Initiative. UnsereTelefon-Sprechzeit am Donnerstag zeigt eine erfreuliche Resonanz, wobei im wesentlichen neue Mitglieder und Medien Fragen zu Veranstaltungen und Veröffentlichungen haben. Die Gewißheit, daß die Kriminologische Initiative erreichbar ist, wurde von vielen begrüßt. Wir bitten, weiter die Werbetrommel für neue Mitglieder zu rühren.
Seit dem letzten Krim-Info im März organisierten wir einige Diskussionsveranstaltungen; das Interesse war unterschiedlich. Zur U-Haft-Diskussion lesen Sie bitte den Kommentar von Burkhard Plemper.
Der Vortrag von Fritz Sack stieß auf großes Interesse, das Thema Jugendkriminalität wird insbesondere bei unseren Veranstaltungen an der Evangelische Akademie sehr lebhaft diskutiert.
Der Vortrag von Werner Lehne (ist nachzulesen im Forum für Kinder- und Jugendarbeit, Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.) analysierte in einem weniger emotional aufgeheizten Rahmen, aber sehr fundiert die Hintergründe der aktuellen Debatte zum Thema Jugendkriminalität.
Ingeborg Legges Vortrag der New Yorker "Zero Tolerance"-Politik fiel in ihrer Resonanz fast dem Fußball zum Opfer. Im Umgang mit Kriminalitätsfürchtigen gewöhnt, fand sie einen lockeren Weg, sich den Fragen des Publikums an der Evangelische Akademie zu stellen. Im September planen wir neben der Podiumsdiskussion mit der Justizsenatorin eine weitere Veranstaltung zum Thema Jugendkriminalität, zu der wir noch gesondert einladen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine angenehme Sommerpause.

Ines Woynar für den Vorstand



Forum

Null-Risiko bei Sexualstraftätern

Die Strafrechtsänderungen "zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" haben mit dem 31. 1. 1998 weitere Einschränkungen des Sozialstaates veranlaßt. Die Verantwortungsklausel bei der Bewährungsaussetzung hat die Erprobungsformel abgelöst. Beweggrund war, den Gerichten und Strafvollzugsbehörden bessere und flexiblere Möglichkeiten zu eröffnen, den Schutz der Bevölkerung insbesondere vor Sexualdelikten zu verbessern. In der Begründung der Beschlußfassung des Rechtsausschusses (Drucksache 13/9062) hieß es, die Bevölkerung habe mit großer Bestürzung und Empörung auf die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Straftaten reagiert.
Die Aussetzungsklausel für den Maßregelvollzug lautet in § 67d Abs. 2 StGB jetzt: " ... wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird". Hintergrund war, daß der Erprobungscharakter in der Bevölkerung zu Irritationen über den Maßstab von Bewährungsentscheidungen geführt hat, (als Opfer-verachtende-Experimentierklausel gescholten). Eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit straffreier Führung des Verurteilten wird als Kriterium für eine günstige Prognose gefordert. In den aktuellen Gesetzesänderungen wird zur Frage der Entlassung die besondere Berücksichtigung von kriminalprognostischer Begutachtung gefordert. Was bisher nur für Verfahren über die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe galt, soll nunmehr auf alle Fälle einer Bewährungsentlassung - und auch für freiheitsentziehende Maßregeln - obligatorisch sein: "§ 454 Abs. 2 StPO findet unabhängig von den dort genannten Fällen des § 67d Abs.2 und 3 StGB ... entsprechende Anwendung. Zur Vorbereitung der Entscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB hat das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen namentlich zu der Frage einzuholen, ob von dem Verurteilten aufgrund seines Hanges weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind". In § 454 Abs.2 StPO n.F. lautet der gutachterliche Auftrag, sich zu äußern, "ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, daß dessen durch die Tat zu Tage getretene Gefährlichkeit fortbesteht".
Kritisiert wird an diesem erweiterten Erfordernis, daß es bei weitem nicht genug forensische Sachverständige gibt, und eine dadurch bedingte zeitliche Verzögerung den Punkt der Aussetzungsreife nach hinten verschiebt: "Ein verlängerter Freiheitsentzug, nur weil die Strafvollstreckungskammer im Wettlauf um einen der raren Sachverständigen unterlegen ist, hat als Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht zu unterbleiben" (Volckart R&P 1998, 9). Die Forderung nach obligatorischer externer Begutachtung steht in krassem Gegensatz zur Kritik an der mangelnden Qualität vieler Sachverständigenbewertungen. Befürchtet wird eine "Gutachtenflut" (Schüler-Springorum R&P 1998,30): es sei "kontraproduktiv, durch eine schematische Vermehrung der Begutachtungsfälle wissenschaftliche Energien zu binden, die für die Identifizierung besonders gefährlicher Täter und für die Fortentwicklung der Prognosemethoden dringend benötigt werden" (Nedopil MSchrKrim 1998,48). Einen Anhaltspunkt für das quantitative Gutachtenaufkommen (bezogen auf alle Fälle, in denen eine Bewährungsentlassung ansteht) gibt die Entlassenenstatistik zu § 57 StGB, nach der von über 10 000 bedingten Entlassungen pro Jahr auszugehen ist. Einschränkend sollen nur Fälle begutachtet werden, bei denen die öffentliche Sicherheit insbesondere einer Entlassung entgegensteht, was dem Vollstreckungsrichter eine "Vorauswahl" nicht leichter macht.
Aushandlungsprozesse bestimmen Prognoseaussagen
Die Risikoeinschätzung ist keine neutrale Kategorie; die Frage der Sicherheit vor gefährlichen Straftätern wird durch vielfältige, auch irrationale Faktoren, bestimmt. Selbst die hypothetische Eliminierung sämtlicher Fehlerquellen bei der gutachterlichen und der juristischen Bewertung führt nicht zu einer "sicheren" Gefährlichkeitsprognose. Auch die Orientierung an außerrechtlichen Faktoren folgt bei der Urteilsfindung nicht allein subjektiven Gesichtspunkten. Außerrechtliche Kriterien sind nicht als Störungen oder Verzerrungen im Entscheidungskontext zu betrachten, sondern bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich der konkrete Beurteilungsspielraum des Entscheiders bewegen kann. Die Bewertung des Risikos wird zur Frage der Wahrnehmung und zur gesellschaftlichen Definition. Die verhandelten Inhalte der Verfahrensbeteiligten und das richterliche Urteilen sind untrennbar mit gesellschaftlich vorgestalteten Deutungsmustern verknüpft, die in der Rechtsprechung reproduziert werden.
Zwischen Gericht und psychiatrischen Sachverständigen herrscht eine pragmatische Flexibilität. Weder kommt es zur Ablehnung von Gutachtern, noch werden qualitative Mängel gerügt; die Akzeptanz unterschiedlicher Perspektiven im gerichtlichen Kontaktsystem ist hoch. Im Binnenverhältnis will man sich nicht gegenseitig die eigene fachliche Kompetenz absprechen, was zur wechselseitigen Übernahme fachspezifischer Argumentationen führt. Die Qualität der gutachterlichen Zusammenarbeit richtet sich an der prinzipiellen Einigkeit verfahrenstechnischer Abwicklungen aus. Daß ein Gutachter in dem Verfahren gehört wurde, ist dafür schon ausreichend. Der Wert des Gutachtens bemißt sich daran, daß es Eingang in das Verfahren gefunden hat und als Grundlage für juristische Erörterungen dienen kann. Die Pragmatik der Entscheidungssituation von Gutachter und Gericht ist darauf gerichtet, in der Verhandlungssituation mit dem Richter zu einer gemeinsamen Prognose zu kommen. Auf Aushandlungsebenen - in der mündlichen Anhörung sowie in der Akzeptanz gutachterlicher Beurteilung - wird die Gefährlichkeit konkretisiert. Zeitlich frühe Informationen zur Diagnosestellung, Erfolge pharmakologischer Behandlung und (öffentlich) kontrollierbare Umgebungsgefährdung sind kategoriale Dimensionen der Aushandlung, vermischt mit durch Alltagstheorien geprägten Prädiktoren (Hospitalisierung, klinikinterne Anpassungsleistung, pharmakologisch hervorgerufene Stabilisierung der Untergebrachten). In der forensischen Kommunikation entsteht das Produkt dieser selektiv übermittelten Faktoren: Gefährlichkeit wird konstruiert und konkretisiert gleichzeitig das Risiko, dem die Allgemeinheit nicht ausgesetzt sein will. Wie hoch die Trefferquote bei der Einschätzung von "Gefährlichkeit" sein soll, kann durch die Festlegung des Umschlagspunktes kontrolliert werden: Restriktive Prognostik bedeutet eine hohe Quote "Falscher Positiver". Prognosen, die zu "Falschen Negativen" (Rückfalltätern) führen, werden in der Öffentlichkeit als fehlerhaft und problematisch - mithin als Sicherheitslücke empfunden. Um diesen Fehler zu vermeiden, entscheidet der Prognostiker sich im Zweifel für das Urteil "gefährlich". Wenn die Öffentlichkeit "Sicherheit" verlangt, verschieben die Gutachten den "cutting score". Es erhöht sich die Zahl derer, die im Zweifel als gefährlich gelten: in den psychiatrischen Krankenhäusern bleiben mehr "Falsche Positive". Diese Fehlerhaftigkeit wird in der Öffentlichkeit nicht als problematisch empfunden. Die Positionen psychiatrischer Gutachter als "Gehilfen der Gerichte" signalisieren, die Gefährlichkeit eines psychisch defekten Straftäters sei bei "richtiger Begutachtung" zweifelsfrei festzustellen. Im psychiatrischen Krankenhaus reduzieren sich Diagnose- und Prognoseprobleme auf die (medizinischen) Perspektiven der Sachverständigen. Medizinische Diagnostik verbreitet ein großes Maß an Sicherheit und Kontrolle; doch schon die Diagnose "Persönlichkeitsstörung" bereitet Schwierigkeiten: zweifelsfrei ist sie nicht zu stellen. Wo eindeutige medizinische Diagnostik versagt, fühlt sich die Psychiatrie nicht zuständig und verweist auf den Strafvollzug.
Das gesellschaftliche Risiko, Opfer einer Straftat von psychisch Kranken zu werden, wird mit der psychiatrischen Begutachtungspraxis auf Experten und deren Methoden abgeschoben. Die juristische Subsumtion orientiert sich an deren naturwissenschaftlicher Diagnostik und fördert die Tendenz zur Pathologisierung. Die größte Sicherheit und höchste Plausibilität in der Öffentlichkeit erreicht eine Prognose mit einer medizinische Ursachenzuschreibung für die Begehung einer Straftat. Nach erfolgreicher Behandlung scheint es am ehesten akzeptabel, den Patienten auf Bewährung zu entlassen. Die Tendenz, allein auf naturwissenschaftlichen Ansätzen beruhe eine solide begründbare Prognose, suggeriert eine falsche Sicherheit, die nicht eingelöst werden kann. Diese psychiatrische Pathologisierung übt eine Entlastungsfunktion für die Allgemeinheit aus, indem sie sozial bedingte Verhaltensabweichungen als Ausfluß der Einzelpersönlichkeit deutet, und in den Bereich der kontrollierbaren Abartigkeit verbannt. Der Blick ist diszipliniert und zeigt die Übereinstimmung von juristischen und medizinischen Konstruktionsprinzipien: in beiden wird abweichendes Verhalten als Symptom einer schädlichen Neigung oder psychopathologischen Persönlichkeitsstruktur gesehen, rekurriert auf einen im Individuum ablaufenden unsichtbaren Prozeß. Die historisch früh angelegte Allianz von Psychiatrie und Justiz hat ihre Spuren hinterlassen und dem Maßregelvollzug ihren pathologisierenden Stempel aufgedrückt.
Öffentlichkeit und Medien als Rahmen für prognostische Entscheidungen
Prognoseaussagen sind einer objektiven Betrachungsweise nicht zugänglich. Selbst der erfahrenste Sachverständige kann mit einem qualitativ einwandfreien Prognosegutachten eine Bewertung abgeben, die sich später nicht bewahrheitet. Das bedeutet nicht, daß sie falsch war; das individuelle Verhalten des Begutachteten war nur - allerdings für die Opfer schwerwiegend - anders, als der Gutachter dies prognostizierte. Selbst dem Experten Rasch war dies bei einem Patienten passiert. Der Gutachter hatte bei einem Sexualstraftäter für eine Entlassungsentscheidung aus der Sicherungsverwahrung ein positives Prognosegutachten erstattet, und der Patient tötete unmittelbar nach der Entlassung eine Prostituierte. Die sexuellen Phantasien seien in der Begutachtung nicht herausgekommen, Rasch hinterfragte in einem Interview seine Beurteilungsgrundlagen: "Hätte ich das vorhersehen müssen? ... Hätte er für seine sexuellen Phantasien eingesperrt bleiben müssen?". In der aktuellen Diskussion bestimmt die Öffentlichkeit, was sie an Sicherheit verlangt, danach hätte er eingesperrt bleiben müssen. In der damaligen Beurteilung hat ein liberaler Gutachter die Erprobung verantworten können. Das Experiment hat nicht funktioniert. Aber ist deshalb das Modell falsch? Der Charakter der Erprobung beinhaltet auch Fehlschläge. Den cutting score - den Umschlagspunkt von Gefährlichkeit zur Ungefährlichkeit - derart zu verschieben, daß es kein Risiko mehr gibt, bedeutet lebenslanges Wegsperren aller. Wer das möchte, leugnet den Resozialisierungsgedanken.
Öffentlichkeit spielt im Maßregelvollzug eine bedeutende Rolle; die Risikokalkulation von Freiheitsinteressen und Zwischenfällen ist Gegenstand vielfältiger öffentlicher Auseinandersetzungen. Eine fehlerfreie Prognoseentscheidung wird mehr ein politisches Problem als eine Frage der täglichen Praxis, die den Fall lösen soll. Einseitige, emotional geschürte Erwartungen werden an den Maßregelvollzug herangetragen, um öffentlichen Schutzbedürfnissen effektiv gerecht zu werden. Auch in Zukunft wird es zu schweren Zwischenfällen kommen, wer sie vermeiden wollte, forderte lebenslangen Freiheitsentzug.
Der Umschlagspunkt von günstiger zu ungünstiger Prognose wird im Bewußtsein gesellschaftlicher Risikowahrnehmung festgelegt. Bedrohungsszenarien und Betroffenheit bestimmen die Reaktionen auf Zwischenfälle im Maßregelvollzug. Dem Prognostiker wird die Verantwortung für die Sicherheit gefährdende Entscheidungen zugeschrieben. Mit zunehmender emotionaler Betroffenheit verändert sich dessen Beurteilungsspielraum, der sich nun nicht mehr auf das rechtsdogmatische Programm beschränkt, sondern durch die gesellschaftliche Forderung nach kollektiver Sicherheit auf eine politische Ebene gehoben wird. Den Medien kommt wachsende Bedeutung bei der öffentlichen Meinungsbildung zu; das erzeugt Resonanz im Politiksystem. In informeller Abstimmung mit Politik und Medien werden die Plazierung des Umschlagspunktes und die Risikoabschätzung ausgehandelt.
Im eigenen Fachbereich müssen die Entscheidungen von Psychiatrie und Gericht plausibel, nachvollziehbar und gesellschaftlich tragbar sein. Psychiater unterliegen einem Irrtum, wenn sie annehmen, es komme auf fehlerfreie Begutachtung, richtige oder falsche Sachverständigenbewertung an. Qualitätsverbesserungen lösen die Prognoseproblematik keineswegs, sie erleichtern möglicherweise nur (ex post) den Plausibilitätsnachweis gegenüber dem Gericht und der Öffentlichkeit.
Sicherheitsinteressen - ausgehandelt im gesellschaftlichen Diskurs
Angesichts der durch Medien unterstützten Sicherheitspaniken werden Forderungen an das politische System erhoben, Gefährdungen zu begrenzen: auf der Ebene der symbolischen Politik wird nach Maßnahmen geforscht, die Problemlösungskompetenz signalisieren können. Das Recht soll die Funktion symbolischer Versicherung übernehmen. Ein kollektives Bedürfnis nach Verantwortungszuschreibung fordert die Justiz heraus. Mit der Verabschiedung von Gesetzen entsteht schließlich ein Entlastungseffekt für die Politik.
Diesen Weg hat die mit Wirkung vom 1.2. 1998 in Kraft getretene Verschärfung der Strafen für Sexualstraftäter genommen. Initiiert im Anschluß an die Tötungen zweier Mädchen, wurden mit großer Geschwindigkeit Veränderungen formuliert: für den Maßregelvollzug sind vor allem die Änderungen in den Aussetzungsregelungen in § 67d Abs.2 StGB von Bedeutung. Die Erprobungsformel wurde durch eine schärfere Formulierung ersetzt, die eine höhere Anforderung an die Entlassungsprognose stellt: "wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird". Ob ein populistisches Nachgeben oder die Dämonisierung psychisch Kranker Hintergrund der Gesetzesänderungen war, die Täter, für die die Strafschärfung gedacht war, werden durch diese Maßnahme kaum erfaßt. Zielgruppe waren Sexualstraftäter, die nur etwa 20% der Maßregelpopulation ausmachen. Eine Aussetzung der Unterbringung soll nur noch in Betracht kommen, wenn jegliches Risiko ausgeschlossen werden kann. Mit dem Wegfall der Erprobungsmöglichkeit werden günstige Prognosen noch seltener als bisher ausgesprochen. Der Umschlagspunkt hat sich weit von den Interessen der untergebrachten psychisch Kranken entfernt. Eine Prognosesicherheit, die jegliches Risiko sicher ausschließen soll, ist nicht erreichbar. Ein derartiges Prognoseurteil ist unwissenschaftlich, weil kein Erfahrungswissen die Grundlage für diese Entscheidung bieten kann. Der Prognostiker ist zum Vehikel symbolischer Politik geworden.
Diesen vielfältigen Einflüssen können sich weder psychiatrische Sachverständige noch juristische Prognostiker entziehen. Die Prognose ist mit der Plazierung des Umschlagspunktes auch eine politische Entscheidung. Bei der Abwägung von Gefährlichkeit werden gesellschaftliche Risiken auf Experten abgewälzt. Von ihnen wird eine objektive "Wahrheitsentscheidung" erwartet. Zum einen überhöht dies ihre Funktion erheblich: ihre Einschätzungen werden zu Tatsachenfeststellungen gemacht, deren Gehalt nicht mehr zu hinterfragen ist. Zum anderen lastet das Risiko von Fehleinschätzungen auf ihren Schultern: Die Argumentation, daß Rückfälle von Expertenfehlern abhängen, signalisiert die grundsätzliche Möglichkeit fehlerfreier Entscheidungen und damit eine Objektivität, die eine Prognose gar nicht leisten kann. Es ist nicht Aufgabe der Experten, "Null-Risiko-Entscheidungen" zu fällen. Die Risiken, die eine Gesellschaft bereit ist, einzugehen, muß sie auch kennen. Ein offener Diskurs darüber ist gefragt und wichtiger, als die Bevölkerung mit Kastrationsdebatten und Verschärfung des Sexualstrafrechts in falscher - nicht einlösbarer - Sicherheit zu wiegen. Wenn Sicherheit bedeuten soll, alle psychisch kranken Straftäter auf unbestimmte Zeit wegzusperren - ohne ihnen eine Erprobungschance geben zu wollen - dann muß diese Auseinandersetzung in einem öffentlichen gesellschaftlichen Diskurs geschehen. Mit der Klarstellung der Aussetzungsregeln hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, in welche Richtung sich der Umschlagspunkt in der Risikoabschätzung zu bewegen hat; in der Praxis werden sich die Maßstäbe für eine Bewährungsentlassung verschärfen. Die Sicherheit fordernde Allgemeinheit übt "zero tolerance". Dieser populistischen Forderung nachgebend, soll eine Aussetzung nur noch erfolgen, wenn jegliches Risiko sicher ausgeschlossen werden kann. Null-Risiko für die Allgemeinheit bedeutet Abschied vom Sozialstaat.

Ines Woynar



Veranstaltungskommentare

Forum Kriminalpolitik:

Verhältnisse in der Untersuchungshaft - Sicherung des Strafverfahrens oder gewollte Übelzufügung? - Diskussion am 24. März 1998 in der Evangelischen Akademie in Hamburg

"Die Verhältnisse im Vollzug der Untersuchungshaft sind besorgniserregend. Es gibt immer noch kein Untersuchungshaftvollzugsgesetz; Kompetenzen, die den Vollzug neu ausgestalten sollen, sind bislang ungeregelt - Reformen bleiben auf der Strecke." Das war der Ausgangspunkt der Debatte.
Achim Katz, der sich als einer von nur wenigen Hamburger Richtern ein Bild von den Lebensbedingungen der Gefangenen macht, beschrieb das Gemäuer als uralt, die Zellen zum Teil als Kerker ohne Elektro-Anschluß und ständig überbelegt.
Prof. Dr. Frieder Dünkel, Kriminologe an der Universität Greifswald, sah im Strafverfahren einen Seismographen für die Staatsverfassung. Um die stehe es schlecht. Der Vollzug der Untersuchungshaft folgt einer Wellenbewegung. Zu Beginn der Siebziger und der Achtziger Jahre hatte es jeweils einen Anstieg gegeben, danach einen drastischen Rückgang bis 1989, seitdem bis zum Jahr 1993 eine nie zuvor dagewesene Steigerung. Seit Mitte der Neunziger Jahre hat sich die Zahl der Gefangenen auf hohem Niveau stabilisiert.
Für Hamburg bedeutet das eine Steigerung von durchschnittlich 600 auf 1.000 Häftlinge, deren Zahl sich derzeit bei 800 eingependelt hat. Die Institution Untersuchungshaft ist nach Dünkel's Einschätzung anfällig für Zeitströmungen, etwa für die Empörung gegenüber bestimmten Tätergruppen. Mit ihrer Anordnung werden oft andere Ziele verfolgt als das rechtlich allein zulässige, nämlich die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu sichern: Festzustellen sei, daß der Vollzug der U-Haft eine Ersatz-Sanktion sei, die an die Stelle der Freiheitsstrafe trete. Indiz dafür sei zum einen die Tatsache, daß in einem Großteil der U-Haft-Verfahren keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung folge. Zum anderen sitzen mehr Personen in Untersuchungs- als in Strafhaft ein. Dünkel forderte, den Verhafteten frühzeitig anwaltlichen Beistand zukommen zu lassen, wie in Österreich die Frist für eine obligatorische Haftprüfung zu verkürzen und diejenigen, die allein wegen Fluchtgefahr inhaftiert würden, keinen zusätzlichen Einschränkungen in der Anstalt zu unterwerfen.
Robert Mündelein, Leiter der Hamburger Untersuchungshaftanstalt, befürwortete ebenfalls eine Differenzierung der Gefangenen nach Haftgründen, zusätzlich nach Bevölkerungsgruppen, um Konflikte zu vermeiden, und nach dem Gesundheitsstand, um Epidemien hinter den Mauern gar nicht erst ausbrechen zu lassen. Die Möglichkeiten dafür seien genauso wenig gegeben wie die einer Öffnung der Anstalt nach innen. Rund 700 Gefangene sitzen in der UHA zur Zeit ein, davon 60 - 65% Ausländer aus 85 Nationen. 730 Plätze hat die Anstalt insgesamt, von denen - zum Zeitpunkt der Veranstaltung im März 1998! - 120 nicht genutzt werden könnten, da ganze Gebäudeteile umgebaut werden. Das Zentralkrankenhaus sei zu zwei Dritteln belegt, der Rest der Anstalt überfüllt. Zu den Untersuchungsgefangenen kommen etwa 200 Strafgefangene hinzu, da es in der Stadt Probleme mit dem geschlossenen Vollzug gebe. Mit einem weiteren Anstieg sei durch Gesetzesverschärfungen zu rechnen, z. B. bei Sexual- und neonazistischen Gewaltdelikten sowie solchen der Organisierten Kriminalität. Die Anstalt habe keine Möglichkeiten, sich gegen die Überbelegung zu wehren, Gefangene etwa abzulehnen. Schon jetzt sind etliche Zellen doppelt belegt - zum Teil auch auf Wunsch der Inhaftierten - und Säle mit acht und mehr Gefangenen. Mit Nachdruck wies Mündelein den Vorwurf zurück, in der Untersuchungshaftanstalt sei eine menschenunwürdige Unterbringung festzustellen.
Das Personal - von 338 Stellen sind 40 nicht besetzt - sei völlig überlastet, habe es doch auch die Gefangenen den Richtern vorzuführen und sie während der Hauptverhandlung zu bewachen. Das Haus sei mitunter fast leer von Aufsichtsdienstbeamten. Die aufgrund der Situation täglich erforderliche Krisenbewältigung in der Anstalt sei kaum noch zu leisten.
Mündelein begrüßte den Entwurf zu einem Untersuchungshaftvollzugsgesetz. Allerdings sei der noch weit davon entfernt, auch in die Praxis umgesetzt zu werden.
Der evangelische Seelsorger in der Untersuchungshaftanstalt, Pastor Karl Steinbauer, stellte die Nöte der Gefangen dar: Für sie sei der Vollzug der Untersuchungshaft schlimmer als die Strafhaft, hätten sie doch z. B. nur alle zwei Wochen Anspruch auf einen Besuch von 30 Minuten Dauer. Wer als Strafgefangener in dieser Anstalt einsitzt, sei denselben härteren Bedingungen unterworfen, habe etwa nur sehr beschränkte Einkaufsmöglichkeiten und sei auch als sogenannter Eierdieb dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard ausgesetzt.
Klaus Bertram, Leiter der Sozialen Dienste am Landgericht Bremen, charakterisierte die Zustände in der UHA mit Nachdruck als unmenschliche Bedingungen. So habe der Straßburger Ausschuß des Europa-Parlaments ausdrücklich Enge, Schmutz, Gestank, mangelnde Luftzufuhr und das Fehlen von natürlichem Licht bemängelt.
Nachts seien zum Beispiel drei Gefangene in einer Zelle von acht Quadratmetern zusammengepfercht. Bertram forderte, gegen diese unhaltbaren Zustände müßten Anstaltsleitung und Strafvollzugsamt einschreiten.
Für die Gefangenen komme der Schock der plötzlichen Inhaftierung als Belastung hinzu, die quälende Ungewißheit über den Vorwurf, die Sorge, was aus Familie, Wohnung, Arbeit werde. Auch Bertram sah das Personal überfordert: durch die ständige Überbelegung bei schlechterer Ausstattung im Vergleich zu anderen Anstalten gehe es zu wie in einem Taubenschlag. Pro Jahr gebe es etwa 16.000 Wechsel, werden Gefangene eingeliefert, verlegt oder entlassen. All' dies - so Bertram - sei mit dem Ziel, allein das Verfahren zu sichern, nicht zu vereinbaren. Die Lösung des Problems sah er allerdings nicht darin, eine Haftentscheidungshilfe in großem Stil einzuführen. Besser sei es, ambulante Alternativen zur Untersuchungshaft einzuführen. Die Hälfte der Plätze sei dann, da vom größten Teil der Gefangenen keine Gefahr ausgehe, verzichtbar.
In der weiteren Diskussion wehrte sich der Anstaltsleiter dagegen, die Situation in seiner Anstalt als unmenschliche Bedingungen klassifiziert worden. Richtig sei vielmehr die Einschätzung der Zustände als sehr bedrückend, die in unmenschlichen Bedingungen enden könnten. Immer wieder fragten Zuhörer, warum die Justiz, vor allem die Richter die Verhältnisse in der U-Haft nicht zur Kenntnis nähmen. Interesse bei den verantwortlichen Hamburger Politikern sei nicht vorhanden. Die Haftrichter zögen sich immer mehr aus ihrer Verantwortung zurück und unternähmen nichts, die Lebensbedingungen der Gefangenen in der Anstalt zu verbessern. Auch sei es schlicht rechtswidrig - merkte ein Richter an - einen in der UHA einsitzenden Strafgefangenen 23 Stunden am Tag ohne Arbeit in seiner Zelle einzuschließen. Der Anstaltsleiter stimmte ihm zu, er sei nicht in der Lage, für diese Gruppe einen Strafvollzug entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen, etwa Arbeit, Freizeitmöglichkeiten und eine Betreuung anzubieten. Das besondere Problem für die Hamburger UHA sei, daß sie zudem noch Polizeigefängnis sei .
Beklagt wurde, daß sich niemand aus der Justizbehörde der Diskussion stellte, der Anstaltsleiter stand allein. Die Verhältnisse seien veränderbar, wenn nur ein öffentliches Interesse an den Bedingungen der Untersuchungshaft bestünde. "Wir leisten uns einen Untersuchungshaftvollzug", faßte Achim Katz die Diskussion zusammen, "der schlimmer ist als die Strafhaft" Dabei gelten die Untersuchungsgefangenen noch als unschuldig. Die Zustände kennzeichnete er als "an der Grenze zur Unmenschlichkeit". Seine Richterkollegen griffen im Gegensatz zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu oft zum Mittel der Untersuchungshaft, die Politiker seien kaum interessiert genauso wie die Öffentlichkeit.

Burkhard Plemper

Tagung des Norddeutscher Kriminologischen Gesprächskreises (NKG) in Betzendorf vom 14.5.-16.5.1998

Bei strahlendem Sonnenschein fand das Treffen der norddeutschen KriminologInnen in Betzendorf auf dem Hof Kükmeyer vom 14.5.1998 bis 16.5.1998 statt.
Es herrschte eine ruhige und entspannte Atmosphäre. In den Pausen wurden die Sonnenbrillen herausgeholt und interessante Gespräche geführt. Die Verpflegung war reichlich, gut und nahrhaft. Dank der straffen Organisation von Andreas Böttger und Thomas Ohlemacher vom KfN wurde der Zeitplan eingehalten und jeder kam ausreichend zu Wort.
Die Abende und die Nächte wurden lang, ausdauernd und gemütlich genutzt.
Den Beginn am Donnerstag Nachmittag machten Lorenz Böllinger und Stephan Quensel mit der Vorstellung ihrer Forschung zum Thema "Cannabis-Konsum im rechtlichen und kulturellen Kontext (Bremen-Amsterdam-San Francisco)". Pro Stadt wurden 3000 Probanden als Stichprobe ausgewählt. Von diesen blieben diejenigen in der Studie, die mehr als 25 x Cannabis konsumiert hatten. Mit diesen führten die Forscher Tiefeninterviews durch, daran anschliessen sollen später (qualitative) psychoanalytische Interviews. Ziel der Studie ist es, Konsummuster herauszufinden, den Ausgangspunkt bilden folgende (Null-) Hypothesen:
1. Cannabis-Konsumenten haben die Tendenz zu höherem Konsum, 2. Cannabis-Konsumenten haben die Tendenz zum Konsum von anderen Drogen, 3. Der Cannabis-Konsum beschränkt sich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Als juristisches Begründungsmuster für dieses Forschungsprojekt führte Lorenz Böllinger die Blockade großer Ressourcen des Strafverfolgungssystems durch die "Drogendelinquenz" an, die Inkonsequenz der Begründung der Verfolgung mit der Volksgesundheit im Gegensatz zu Nikotin und verfassungsrechliche Bedenken aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Bundesländern (z.B. in Schleswig-Holstein seien 30 g Haschisch als Eigenkonsum zulässig, in Bayern und Baden-Württemberg dagegen nur 6 g).
Stephan Quensel trug im Anschluß daran eine 5-Länder-Studie über Cannabis vor. Es handelt sich um einen internationalen Fragebogen, der in den Städten Bremen, Newcastle, Dublin, Groningen und Rom an Jugendliche verteilt wird. Es sollten kulturelle Einflüsse auf den Drogengebrauch und die neuen Arten der Prävention hinterfragt werden.
In Bremen wurden 800 Schüler aus 8. Schulklassen im Alter von 14 Jahren befragt. Stephan Quensel hatte erste Ergebnisse (ohne Rom) aus den bereits vorhandenen Daten gewonnen. Als erstes Ergebnis konnte gesagt werden, "Verbotene Früchte sind süß". Bei den männlichen Jugendlichen stand der Alkohol im Vordergrund und bei den weiblichen Jugendlichen das Rauchen. Das Problem der Studie ist bisher, daß noch keine 100 Interviews für Bremen vorliegen, da nur 23 % der Schüler die Norm des 25 maligen Cannabis-Konsums erfüllen.
Aldo Legnaro stellte das Projekt "Recht und Sicherheit im öffentlichen Raum" vor (siehe Krim-Info 18). Es wird in Hamburg durchgeführt und hat als Ziele die Hinterfragung der Verbrechensfurcht, der (Un-)Sicherheit und der Incivilities. Die spezifische Sicherheitsmentalität soll rekonstruiert und diese in Beziehung zu dem jeweiligen Viertel gesetzt werden. Ausgewählt wurden ein armes, ein mittelreiches, ein reiches und ein Problemviertel Hamburgs. Als Methoden werden Leitfadeninterviews, Begehungen, Beobachtungen und eine Tagespresseauswertung angewandt.
Am Freitag gleich nach dem Frühstück trugen Lydia Seus und Gerald Prein vom Sonderforschungsbereich der Universität Bremen ihre Langzeitstudie zum Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Devianz vor. Der Titel "Müßiggang ist aller Laster Anfang" war eine ausreichende Motivation für die Teilnehmer zu Beginn des Tages.
Die Längsschnittstudie läuft seit 1989 und hat sehr wenige Ausfälle unter den Probanden. Diese waren zu Beginn der Forschung Jugendliche der Haupt- und Sonderschule, die mit und ohne Abschluß abgingen. Gerald Prein stellte begeistert die Ergebnisse der Quantitativen Forschung vor. Er führte zum vorerst aus, daß das Bild komplexer sei, als daß es durch eine einfache Benachteiligungsperspektive erklärt werden könne, zudem sei die These, Erwerbslosigkeit spreche für Delinquenz, stark anzuzweifeln.
Lydia Seus stellte im Anschluß den qualitativen Teil der Erhebung dar. Sie differenzierte die Ergebnisse nach Männern und Frauen. Bei Männern stelle die Arbeit den Fixpunkt des Lebens dar. Über den Beruf werde zur Identität gefunden. Dennoch bestehe eine hohe Akzeptanz von Arbeitslosigkeit und wenig Geld - und ein ungebrochener Glaube an das Leistungsprinzip. Jedoch ginge diese Einstellung bei langer Arbeitslosigkeit in Resignation und psychische Probleme über. Bereits das Bewußtsein einer sozialen Ausgrenzung führe zu einer Festigung der Ausgrenzung. Hinzu komme der Erwartungsdruck der Umwelt. Andererseits sei auffällig, daß eine hohe Delinquenz bei arbeitenden jungen Männern bestehe, diese aber aufgrund ihrer Arbeit von der Polizei und Justiz geschützt würden (positive Prognose). Die Berufswünsche der jungen Frauen scheiterten zumeist an der Qualifikation. Sie müßten Berufe erlernen, die meistens "frauenspezifisch" seien. Die Erwerbslosigkeit komme ihnen deshalb zunächst wie eine Erleichterung vor. Ein Rückzug ins Private erfolge. Entweder sei die Mutterschaft als gesellschaftlich legitimierter Ausweg oder der Anschluß eine subkulturelle Szene gewählt worden. Interessant war, daß auch illegale Bezugsquellen (z.B. Haschischverkauf) durchaus als legale Einnahmequellen interpretiert und damit als legitimierter Ausweg verstanden wurden. Peter Wetzels und Dirk Enzmann vom KfN stellten das Konzept und die ersten Befunde einer multizentrischen Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen von Jugendlichen dar.
Das Projektdesign umfaßt die Städte Düsseldorf, Rostock, Kiel, Schwäbisch-Gmünd, Hannover und Leipzig. Es sollen Gewalterfahrungen aus der Opferperspektive innerhalb der letzten zwei Jahre abgefragt werden. Probanden sind die SchülerInnen der 9. Klassen aller Schulformen. Zur Definition der Gewalt werden die im Gesetz definierten Delikte herangezogen.
Erste Ergebnisse lagen aus Hannover vor. Die allgemeine Furcht der SchülerInnen war bei Mädchen vor Sexualdelikten und bei Jungen vor dem Tod eines Familienangehörigen am größten. Dieser stand bei den weiblichen Jugendlichen an 2. Stelle, während dort die männlichen Jugendlichen die Umweltverschmutzung nannten.
An dem Projektdesign wurde insbesondere von Monika Frommel die Nichtberücksichtigung der unterschiedlichen Gewaltbegriffe der Gesetzesparagraphen und dadurch bedingte Verzerrungen kritisiert.
Im Anschluß stellte Angela Kunkat von der Universität Greifswald erste Ergebnisse ihres Projektes "Jugendliche und heranwachsende Mehrfachauffällige in Mecklenburg-Vorpommern" vor. Als Material wurde eine Analyse der PKS von 1992-1995, von Polizeibeamten ausgefüllte Fragebögen, eine Direktbefragung der Jugendgerichtshilfe anhand eines standardisierten Fragebogens, eine Vergleichsbefragung der Absolventen der Berufsschule und Erwerbsloser, sowie Bundeszentralregisterauszüge herangezogen. Ein Stadt-Land-Gefälle sei nicht ersichtlich, Eigentumsdelikte seien als dominant einzustufen.
Bei der Darstellung der Studie kam es teilweise zu Irritationen bei den Tagungsteilnehmern, insbesondere wurde der Sinn und Zweck der Studie nicht deutlich.
Tanja Gunder von der Universität Hannover trug erste Ergebnisse ihrer Studie zum Thema: "Der Umgang der Staatsanwaltschaft mit Opfern sexuellen Mißbrauchs" vor.
ProbandInnen waren unter 16 Jahre alte ZeugInnen, die Opfer sexuellen Mißbrauchs waren. Es erfolgten Aktenanalysen (295 Akten) und 27 Interviews mit den Dezernenten der Staatsanwaltschaft. Die Landgerichtsbezirke Braunschweig, Hildesheim, Göttingen, Hannover und Oldenburg wurden erfaßt. Die Belastungsfaktoren vor, während und nach der Hauptverhandlung sollten überprüft werden. Die Aktenanalyse ist wegen noch laufender Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Die Interviews mit den Dezernenten ergaben keine einheitliche Verfahrensweise innerhalb der einzelnen Städte. Auch die Sonderdezernate hätten im Vergleich zu den Jugenddezernaten kein besonderes Vorgehen. Die jeweiligen Entscheidungen über das Vorgehen im Verfahren hingen vielmehr von der Person ab, nicht von der Art des Dezernates.
Rainer Strobl vom KfN berichtete danach über die Ergebnisse einer Auswertung innerhalb eines größeren Projektes zu Erfahrungen türkischer Opfer mit der Polizei und Justiz. Das Projektdesign bestand aus qualitativen Leitfadeninterviews im Zeitraum von 2-3 Stunden. Befragt wurden 51 Personen. Das Opfer müsse schwach und hilflos, der Täter dagegen überlegen und stark erscheinen, damit die Polizei das Opfer ernst nehme. Rainer Strobl ordnete dies in ein Schema ein, das die Abläufe und Entscheidungsprozesse klar und deutlich erkennbar machte. Zur Auflockerung des schon etwas geschwächten Publikums verlas er Ausschnitte aus Transkripten. Insbesondere die Bemerkung einer türkischen Frau, der Dolmetscher habe sie und ihren Mann geschieden, obwohl sie es gar nicht gewollte habe, rief allseits Erheiterung hervor. Interessant war auch die empirisch belegte Feststellung, daß grundsätzlich erst durch schlechte Erfahrungen mit den Instanzen ein Mißtrauen gegenüber diesen entstünde.
Anschließend stellte Otmar Hagemann ein Projekt vor. In der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme bietet er seit ca. 1 Jahr innerhalb der Trainingsphase eine Gruppenveranstaltung mit dem Thema "Erzeugung von Empathie" - Arbeit mit Strafgefangenen an. Die Dauer beträgt 2x vier Stunden, eine Weiterarbeit in Einzelgesprächen ist möglich. Die Teilnahme ist obligatorisch, 8-12 gemischtgeschlechtliche Strafgefangene nehmen teil. Als Elemente der Arbeit werden zunächst bekannte Fälle von Opferwerdung (z.B. Bachmeier) besprochen. Danach die Opferwerdung im persönlichen Bekanntenkreis und zum Abschluß die eigene Opferwerdung. Der 2. Tag dient vor allem der Übung realistischer Einschätzungen und der Vertiefung der Empathie. Dazu sollen z.B. anhand kleiner Fälle die jeweilige Deliktsschwere eingeschätzt werden. Dies geschieht zunächst anhand nur objektiver Sachverhaltsschilderungen, danach werden zusätzlich Opferäußerungen vorgelesen. Zum Abschluß kann es um das selbst verursachte Opfer gehen. Ein sichtbarer Erfolg sind die Meldungen einzelner Gefangener zu Einzelgesprächen, zu denen keine Verpflichtung besteht.
Den Abschluß eines langen Tages bildete Christian Höffling, der einen erfrischenden Vortrag über die Forschung zur Korruption in Frankfurt hielt.
Bei den zentralen Fragen: "Wie tut man es?" und "Was sagt man dabei?" ging ein Schmunzeln über viele Gesichter. Christian Höffling typisierte die Korruption als Verpflichtung zur Gegenseitigkeit und Verstoß gegen das Fremdheitsgebot. Auch innerhalb der Korruption sei eine Modernisierung vorgegangen. Die ausschließliche Kommunikation zwischen festen Partnern sei der Austauschbarkeit gewichen. Über die Gelegenheitskorruption sei die intime Korruption und nunmehr die institutionalisierte Korruption entstanden. Nach diesem Vortrag begaben sich die Teilnehmer zum Abendbrot und ließen den Tag in gemütlicher und lockerer Runde ausklingen..
Am Samstag war die Teilnehmerzahl von 50 auf 25 geschrumpft, so daß die Organisatoren überredet werden konnten, die letzten zwei Vorträge unter freiem Himmel stattfinden zu lassen.
Zunächst stellte Konrad Huchting von der Universität Emden den geplanten Weiterbildungsstudiengang "Recht und Kriminologie in der Straffälligenhilfe" vor.
Dieser soll an der Universität Hannover stattfinden und sich an langjährige Praktiker (Sozialarbeiter, Psychologen, Anstaltspfarrer und sonstige) richten.
Im Anschluß berichteten Kirsten Toepffer-Wenzel und Robert Wenzel vom Aufbaustudium Kriminologie über ihre während eines Brüsselaufenthaltes gewonnenen Ergebnisse in bezug auf die EU-Förderung der Kriminologie. Sie zeigten auf, daß es viele Ressourcen gibt, die es nur zu nutzen gilt. Sie sind bereits selbst tätig geworden, indem sie den Begriff der Kriminologie im Internet belegten.
Zum Abschluß versicherten alle, daß es eine angenehme Tagung gewesen sei.
Das Internet solle demnächst benutzt werden, um eine Expertenliste zu kriminologischen Themen zu fertigen, um insbesondere den Umgang mit der Presse zu erleichtern.
Die nächste Tagung findet vom 22.4.99 bis zum 24.4.99 wiederum in Betzendorf statt. Organisationskommitee sind Stephan Quensel und Lydia Seus.
Eine Tagestagung findet am 13.11.89 am Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie in Hamburg statt. Die Organisation erfolgt durch Ines Woynar und Kirsten Toepffer-Wenzel.
Wer eine genauere Beschreibung der einzelnen Projekte lesen möchte, kann dies in der Monatsschrift für Kriminologie tun.

Andrea Harings und Gaby Temme

Tagungsbericht:

Treffen der Sektion feministische Kriminologie in der GiwK am 25. 10. 1997 in Bremen

Auf der Tagung der Sektion "Feministische Kriminologie" der GiwK im Frühjahr in Bremen war der Wunsch ausgesprochen worden, diese Treffen doch in regelmäßiger Abfolge zu wiederholen, um einen Rahmen zu haben, in dem aktuelle Arbeiten vorgestellt werden können. So fand am 25. Oktober letzten Jahres ein weiteres Sektionstreffen mit vier Vorträgen aus unterschiedlichen Bereichen statt. Die Themen der Vorträge zeigen, wie weit gefächert das Gebiet ist, mit dem sich die Sektionsarbeit beschäftigt.
Begonnen hat Carmen Gransee mit der Darstellung einer Problemskizze aus einem theoretischen Arbeitszusammenhang. Ihr Thema: Artefaktische "Natur" und dekonstruiertes "Geschlecht" - Über Korrespondenzen zwischen Naturwissenschaften und feministischen Theorien stellte die Frage nach Gemeinsamkeiten oder Widersprüchen der Diskussion um die Kategorie Geschlecht in den Naturwissenschaften, insbesondere in der Molekularbiologie und Gentechnologie, und der feministischen Diskussion. Ihre These: in beiden Bereichen gibt es analoge Entwicklungen, die mit der Frage zu tun haben, ob eine Kategorie "Geschlecht" notwendig ist und auf die Auflösung der Kategorie "Geschlecht" zielen.
Die Molekularbiologie begreift die Natur als eine soziale Konstruktion, die also auch veränderbar ist. Diese Veränderungen werden durch die Gentechnologie in die Praxis umgesetzt. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen "natürlich" und "artefaktisch". Der Körper wird textualisiert, die ihm zugrundeliegenden Informationen können gelesen und umgeschrieben werden. Das Denken in "Geschlechtern" ist überholt, paßt nicht mehr zum Modell des Organismus als technische Verkörperung, die durch eine Veränderung der verschlüsselten Informationen in jede Richtung gelenkt werden kann.
Ist die Kategorie Geschlecht hinfällig geworden, überholt von der Utopie in nichtgeschlechtlichen Kategorien denken zu können? Die Diskursivierung des Geschlechtskörpers ist eine Errungenschaft der feministischen Theorie, die von der Utopie einer Multiplizierung des Geschlechts geleitet wurde. Die binäre Zweigeschlechtlichkeit als kulturelles Konstrukt, diskursiv produziert, als überholte Kategorie, die ein Denken in nicht geschlechtlichen Kategorien nicht zuließ. Mittlerweile kann aber, auch bedingt durch eine Umstrukturierung des Geschlechterverhältnisses, anders theoretisch gedacht werden, über die Kritik an einer konstruierten Zwei-geschlechtlichkeit hinaus. Carmen Gransee beendete ihren Vortrag mit drei Fragen:

Birgit Menzel beschäftigt sich im Rahmen eines Forschungsprojekts an der Universität Oldenburg mit dem Thema "Männergewalt gegen Frauen - aus der Geschichte eines Themas". Sie ist dabei insbesondere der Frage nachgegangen, wie Männergewalt gegen Frauen in den Medien thematisiert wird und wie häufig dies der Fall ist. Gibt es seit 1960 Veränderungen in den Gewaltkonstrukten und hat die Frauenbewegung zu einer Veränderung des Redens und/oder Schreibens über Gewalt geführt?
Quelle der Analyse waren Frauenseiten (soweit vorhanden), wöchentliche Beilagen und Lokal- bzw. Regionalseiten der FAZ, der FR, der Süddeutschen Zeitung und der Welt. 1.800 Beiträge wurden in Bezug auf die Stichworte "Gewalt", "Männergewalt", "Männergewalt gegen Frauen" und "Gewalt in der Partnerschaft" untersucht. Dabei wurde festgestellt, daß die Artikel über Gewalt im Lauf der Jahre sowohl in der Häufigkeit als auch im Umfang zunahmen. In den als "progressiv" eingeschätzten Zeitungen wurden diese Probleme eher in den Zusammenhang eines "Emanzipationsdiskurses", in den "konservativen" Zeitungen in einen "Ordnungsdiskurses" gestellt. Dabei hat sich die Erwartung, daß im Laufe der Zeit eine "Entmaterialisierung" der Gewalt festgestellt werden kann, nicht erfüllt. Reden (und/oder Schreiben) über Gewalt hat vor allem mit Körperlichkeit zu tun. In Bezug auf die geschilderten Sachverhalte ist auffällig, daß im letzten Drittel des Untersuchungszeitraumes sexuelle Gewalt viermal so häufig thematisiert wird wie im ersten Drittel. Als Ursache für Gewalt in 23 % der Berichte wird eine anomische Situation (gesellschaftliche Unordnung, Massenarmut, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Bürgerkrieg) verantwortlich gemacht. Individuelle Pathologien der Täter (z.B. Alkoholismus) werden zu 21 % als Ursache genannt, Beziehungskonfikte spielen in 14 % der Berichte eine Rolle und in 20 % findet sich ein Hinweis auf patriachale Machtverhältnisse als (Mit-) verursacher von gewalttätigen Handlungen. Welche Reaktionen auf Männergewalt gegen Frauen wurden nun in den Zeitungsartikeln gefordert? In der Regel war es der Ruf nach Strafe für den gewalttätigen Mann, der ertönte, seltener wurde eine andere Sozial- oder Frauenpolitik gefordert.
Ausgehend von der empirisch belegten These, daß Jungen immer dann, wenn es um die Ausübung kriminalisierbaren Verhaltens geht, überrepräsentiert sind, stellte Lydia Seus die Frage "Ist Kinderkriminalität männlich?" So zeigt z.B. die PKS von 1996 131.000 tatverdächtige Kinder, von denen 72 % männlich sind. Diese Tendenz wird auch durch Untersuchungen über selbstberichtete Delinquenz bestätigt. Was könnte diesen Unterschied ausmachen? Zur Beantwortung dieser Frage gibt es verschiedene Ansätze:
Jungen und Mädchen entwickeln geschlechtstypische Strategien zur Verarbeitung von Alltagsproblemen. Während Mädchen Alltagsprobleme eher "in sich hineinfressen", also nach innen gerichtete Verarbeitungsstrategien entwikkeln (z.B. psychosomatische Störungen, physische oder psychische Selbstschädigungen), verarbeiten Jungen Alltagsprobleme durch extrovertierte Handlungen, also Handlungen, die sich nicht gegen sie selbst, sondern gegen andere richten.
Mädchen werden durch informelle soziale Kontrolle viel mehr zur Anpassung gezwungen als Jungen, die mehr Freiräume haben. Sozialisation von Mädchen bezieht sich immer noch vorrangig auf den familiären Bereich, außerdem wird nur bei Jungen Risikoverhalten eher positiv als negativ bewertet.
Hat also die Konstruktion von "Männlichkeit" mit Delinquenz zu tun? Diese abschließende Frage mußte (noch) unbeantwortet bleiben. Hilde v.d. Boogaart berichtete zum Abschluß erneut über "Persektiven für den Hamburger Frauenstrafvollzug". Hilde v.d. Boogaart ist seit Mai 1996 Leiterin der neueingerichteten Frauenhaftanstalt in Hahnöfersand. Mit ihrem Bericht knüpfte sie an den Vortrag an, den sie auf dem Sektionstreffen im Frühjahr gehalten hatte. Hatte sie damals über ihre Ideen und ihr Konzept gesprochen, so berichtete sie jetzt darüber, was sich davon hatte in die Praxis umsetzen lassen und wo noch Schwierigkeiten bestanden. Das grösste und strukturell bedingte Problem ist wohl, daß ganz allgemein Frauen im Strafvollzugssystem eine (kleine) Minderheit darstellen und daher innerhalb dieser geschlossenen Männerwelt nur mit viel Einsatz und großem Engagement etwas erreicht werden kann. Die Schlaglichter, die dann auf das Anstaltsleben fielen, reichten von Schwierigkeiten bei Arztbesuchen, Drogenberatung, Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten bis hin zur Freizeitgestaltung.

Margreth Egelkamp



Forschungsprojekte

European Criminologic Netwerk - EUCriNet

Das Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie der Universität Hamburg führt seit Juni 1997 ein DFG-Forschungsprojekt "Institutionalisierung der Kriminologie in Europa" durch. Verantwortlich für die Durchführung sind Prof. Dr. Fritz Sack und Dr. Reinhard Kreissl. Aufgabe dieses Forschungsprojektes ist es, im Wege der kriminologischen Selbstreflexion, die unterschiedlichen Institutionalisierungsgrade der kriminologischen Forschung und deren Entstehungszusammenhänge in den Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien aufzuzeigen. Mit einer gewissen Stilisierung läßt sich aus wissenschaftssoziologischen und sozialhistorisch argumentierenden Arbeiten folgende Vermutung begründen: Bestand die ursprüngliche Leistung der Kriminologie in der Entwicklung von empirisch fundierten Differenzierungs- und Klassifikationsschemata zur Definition eines "huomo delinquente" oder einer "dangerous class" entlang der Leitdifferenz von Konformität und Abweichung, so besteht der Beitrag kriminologischen Wissens heute zusehends darin, die Erosion dieser kategorialen Ordnung zu begleiten und sie durch andere Schematisierungen zu ersetzen. Hieraus leitet sich die weitere Zielsetzung des Forschungsprojektes ab, eine informatorische, kommunikative und konzeptuelle Basis für eine europäisch orientierte kriminologische Diskussion zu schaffen. Das Projekt versteht sich als Beitrag zu einem nationale Grenzen überschreitenden Diskurs über Fragen kriminologischer Theorie und Praxis. Dabei geht es auch darum, die Situation der Kriminologie in Deutschland intensiver in einen internationalen Diskussionskontext zu stellen. Dieses könnte zur Folge haben, daß bestimmte Konfrontationslinien, die für die bundesdeutsche kriminologische Diskussion kennzeichnend sind, in einem neuen Licht erscheinen.
Aus einer introspektiven und subjektiven Sichtung der bisher geführten Expertengespräche mit in der Kriminologie tätigen Wissenschaftlern in Deutschland (In Deutschland wurden bisher Expertengespräche mit Alessandro Baratta /Saarbrücken, Michael Baurmann/ Wiesbaden, Dieter Dölling/Heidelberg, Günther Kaiser/Tübingen und Hans-Jürgen Kerner geführt) und Italien (in Italien wurden bisher Expertengespräche mit Dario Melossi/Bologna, David Nelken/ Macerata, Massimo Pavarini/ Bologna und Mauro Palma/Roma geführt) haben wir die Hypothese abgeleitet, daß weniger Konfrontationslinien innerhalb der Kriminologie als vielmehr die Fragestellung der Organisation der Verwendung und Verbreitung kriminologischen Wissens ein Problem für die in der Kriminologie tätigen Wissenschaftler darstellt. Dieses begründet die Anforderung, den wissenschaftlichen Theorie-Praxis-Diskurs um den Zusammenhang zwischen Kriminologie und Kriminalpolitik, um die Fragestellung der Existenz und der Notwendigkeit einer Wissenschaftspolitik der Kriminologie zu ergänzen. Als wesentliche Items dieser Fragestellung seien die Themenfelder "Medien und Kriminologie", "Politik und Kriminologie", "Nachwuchsförderung in der Kriminologie" und "Europäisierung der Kriminologie" genannt.
Um der abstrakten und prognostischen Fragestellung einer Wissenschaftspolitik der Kriminologie nachzugehen, soll ein partizipatorisches Netzwerk (European Criminologic Netwerk - EUCriNet) im Internet etabliert werden. Auf der Tagung des Norddeutschen Kriminologischen Gesprächskreises, die vom 14. und 16. Mai in Betzendorf, Lüneburger Heide stattfand, stellten wir den Teilnehmern die konzeptionelle Idee des EUCriNet vor. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, daß ein solches Netzwerk die Funktion haben soll, den Transfer kriminologischen Wissens innerhalb der Disziplin zu verbessern, die Rezeption kriminologischen Wissens durch Medien und Politik zu vereinfachen, Informationen der Institutionen der EU mit kriminalpolitischem Bezug zu verbreiten und dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine Plattform zu bieten. Die Grundstrukturen dieses Netzwerkes werden ab dem 01. Juli 1998 auf der domain HYPERLINK http://www.criminology.net zur Verfügung stehen. Bestandteil dieses Netzwerkes wird der kostenlose Internetnewsletter: "EUCriNews" sein. Weitere Angebote werden eine Personendatenbank der in der Kriminologie tätigen Nachwuchskräfte sowie die Verbreitung von Tagungsterminen und Stellenangeboten sein. Über eine lebhafte Diskussion der weiteren Möglichkeiten eines solchen Netzwerkes und die Unterstützung durch einen "letter of endorsement" würden wir uns sehr freuen. Post bitte an: Kirsten Toepffer-Wenzel, Robert Wenzel, Wrangelstr. 117, 20253 Hamburg

Kirsten Toepffer-Wenzel, Robert Wenzel



Glosse

Beruhigend !?

Ich erinnere mich noch an eine Serie, die vor Jahrzehnten wochenends im 1-Kanal-Fernsehen lief: Die Texas-Ranger. Eine berittene Spezialeinheit harter, bisweilen unbarmherziger wie strafbereiter Männer, dem Gesetz und - wichtiger - der Gerechtigkeit im wilden Süd-Osten der USA verpflichtet. Kurz und gut: die Serie hinterließ bis heute in meinem Gedächtnis Eindrücke, dessen versteckte Botschaften mir Mitte Juni nach Studium der Harburger Nachrichten wieder ins Bewußtsein traten: unter der Rubrik Lokales fand sich die Überschrift: City-Ranger gegen Vandalismus.
Die Guten gegen die Bösen - das Böse schlechthin - war mein Gedanke und: jemand wird unbarmherzig durchgreifen. Meine Phantasie führt mir die Bilder vieler Wyatt Earps vor Augen, mutige berittene - heute zweifellos motorisierte - Ordnungshüter, die vor keiner der altbekannten wie modernen Gefahren zurückschrecken.
Unsere Ranger patroullieren also die Stätten des Bösen ab, und wo anders sollte dies sein als in Kirchdorf-Süd, Neuwiedenthal und Sandbek. Der Auftrag dieser Gerechten ist der "Kampf gegen Vandalismus und Schmutz in der Stadt", die Hauptfeinde eines zivilisierten Zusammenlebens schlechthin. Denn hinter Schmutz und Vandalismus verbergen sich Rechtlosigkeit, Gewalt und Anomie.
Statt aber meine beamteten Freunde und Helfer durch die Straßen patrollieren zu sehen, entwickelt der Beitrag der HAN ein ganz und gar anderes Szenario: Ein Beschäftigungsträger der Stadt schlägt mit innovativer Klappe gleich etliche Fliegen auf einen Streich: unsere sicherheitsverstärkenden City-Rangers werden aus dem Heer der Arbeitslosen (zunächst nur 50 an der Zahl) rekrutiert. Männer und Frauen, deren Mission in den genannten Stadtteilen darin besteht, dem Bürger Vorbild zu sein und allein durch ihre Anwesenheit ein Schutzgefühl zu vermitteln. Erreicht werden soll dies durch "regelrechte Streifendienste" und, um dabei auch erkenn- wie identifizierbar zu sein, durch das Tragen "einer Art Uniform".
Das alles ist außerordentlich gut - denn an Vorbildern, insbesondere in der Öffentlichkeit mangelt es bekanntermaßen allenthalben. Aber nicht genug damit: Die Aufgabe unserer Ranger-Task-Force besteht auch im "Aufspüren besonderer Schmutzquellen und gelegentlicher Entsorgung von Unrat".
Nun wirft dieses Bild die eine oder andere Frage auf, denn unter besonderen Schmutzquellen oder Unrat muß nicht notwendigerweise Gleiches verstanden werden.
Um welchen Unrat, um welche Schmutzquelle könnte es sich handeln? - Könnte es sich um die versteckten Schmutzquellen umliegender Industrien handeln? Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht, denn wir wissen es nicht, weil der Autor unseres Artikels uns nicht darüber aufklärt, um welche besonderen Schmutzquellen (Industrieanlagen, ...), um welchen beiseitezuräumenden Unrat (Industriemüll, giftiger Hafenschlick, ein verirrter Castor, ...) es sich handeln könnteund gegen welche Vandalen laut Titel vorzugehen ist.
Ich bin auf Spekulationen angewiesen und mache die Probe aufs Exempel, befrage drei Leser besagten Artikels und erhalte drei eindeutige Antworten: Ob ich mir das nicht denken könnte, mit dem Vandalismus ist die kriminelle Jugend gemeint, insbesondere die ausländische, mit den Schmutzquellen die jugendlichen Grafitti-Schmierer und mit dem Unrat der Dreck, den diese Horden dort hinterließen, wo sie sich zu treffen pflegen und im übrigen diejenigen Bewohner, denen unsere kulturellen Werte ohnehin Wurscht sind, Sozialhilfe abzocken und ... . Nun ist das die Wirkung eines Phantasien freisetzenden Zeitungsartikels, nicht aber - so meine Unterstellung - eines Konzeptes, daß weithin unter der Rubrik der Wohnumfeldverbesserung, Gemeinnützigkeit und Arbeitsbeschaffung rangiert.
Und schließlich ist der verfolgte sozial- wie sicherheitspolitische Zweck ja auch offenbar ein löblicher: in Zeiten wachsender Unsicherheitsgefühle Sicherheit wieder herzustellen.
Gelegentlich höre ich allerdings, daß eine der Ursachen solcherart beklagter Phänomene und der durch sie mitbedingten Irritationen gesellschaftliche Hintergründe haben könnten: Änderungen der Arbeitsmarktstrukturen, Massenarbeitslosigkeit, Lehrstellenmangel, soziale Gegensätze usw. usf. Diese allerdings entziehen sich, wie bei dieserart Diskussionen immer wieder ins Feld geführt, einer Beeinflussung und überlassen damit den Bewohner der sogenannten Brennpunkten die emotional besetzten Themen.
Es muß - so die pragmatische Folgerung - etwas geschehen, das sichtbar ist (gleichwohl es doch nur symbolisch bleibt).
Nun könnte unser gesamter Themenkomplex aber auch gänzlich anders thematisiert werden, im Kontext von Mängellagen etwa, im Kontext von Ausgrenzung und objektiver Perspektivlosigkeit oder im Kontext angestiegener rassistischer Diskriminierung ...
Stattdessen dominieren im weiten Feld krisenhafter gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse Ordnungskonzepte, die uni sono abheben auf Grenzsetzung, Normenverdeutlichung und unverbrüchliche Wertmaßstäbe. Eine Diskussions- wie Handlungskultur, deren ausschließlicher Zweck im symbolhaften und legitimatorischen liegt und deren logische Konsequenz in der Verschärfung von Repression und Ausgrenzung zu finden ist: den Verbesserlichen die Chance ihrer nicht-endgültigen Ausgrenzung - den Unverbesserlichen ihre endgültige Stigmatisierung und Sanktionierung.
Das Ranger-Modell erinnere an eine gesittete Bürgerwehr? Gemach, Gemach. Hier geht es um die Entwicklung von gemeinem Wohl und Sinn, und der ist in unser aller Interesse und außerdem: hoheitliche Befugnisse, ähnlich meiner Texas-Ranger, die gleich an Ort und Stelle totschossen, werden sie nicht haben.

Lutz Krätzschmar



Veranstaltungshinweise

Das Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZIF) der Universität Bielefeld veranstaltet die Tagung "Integration und Ausschließung: Kriminalpolitik und Kriminalität in Zeiten gesellschaftlicher Transformation" vom 29. - 31. Oktober 1998.
Vorbereitung und wissenschaftliche Leitung: PD Dr. Gerlinda Smaus, Dr. Martina Althoff, Prof. Dr. Helga Cremer-Schäfer, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, Dr. Herbert Reinke
Diskussionen über Kriminalitätsentwicklungen nehmen im Kontext sozial- und politikwissenschaftlicher Gesellschaftsanalysen einen breiten Raum ein. "Steigende Kriminalität" wird als ein Indikator für krisenhafte Transformationsprozesse und als Folge der Globalisierung interpretiert. Damit wird ein "altes" Thema, das die Kriminologie seit ihren Anfängen im 19. Jahrhundert begleitet hat, erneut aufgegriffen - allerdings unter den veränderten Bedingungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts.
Mit dem Thema der Tagung soll den aktuellen Kontroversen und Analysen ein kritisch-wissenschaftliches Forum gegeben werden, ob sie gültig gesellschaftliche Veränderungen verstehen, benennen und erklären. Dabei ist nicht nur die Selbstreflexivität der Disziplin "Kriminologie" gefragt, sondern auch der intensive Dialog mit anderen Disziplinen über die Interpretation von Kriminalitätsentwicklungen.
Plenarvorträge:
William J. Chamblis: Criminological Theory and Social Structure
Henner Hess: Zukunft des Verbrechens
Martin Kronauer: Zum Konzept der "underclass"
Christian Pfeiffer: Politik durch Kriminologen
Gerlinda Smaus: Exklusion, Inklusion und die Legitimintät des Strafrechts
Yock Young: Social Contest of late Modernity
Podiumsdiskussion
Vom Nutzen und Nachteil der Kriminalität für Wissenschaft und Politik - Teilnehmer/innen: Helga Cremer-Schäfer, Hans-Jürgen Kerner, Klaus Lüderssen, Fritz Sack
Themen der Arbeitsgruppen:
AG1: Dreiecksverhältnisse: Macht, Geschlecht und Recht; AG2: Sozialstruktur und Kriminalpolitik; AG3: Migration und Kriminalpolitik in historischer Perspektive; AG4: Die moderne Gesellschaft: Demoralisiert? Entmoralisiert? Remoralisiert?; AG5: Produktion und Nutzen von Wissen über Kriminalität; AG6: Menschenrechte, Empowerment und Coping-Strategien.
Anmeldung und Anfragen zur Organisation:
Tagungsbüro des ZIF, Universität Bielefeld, Wellenberg 1, 33615 Bielefeld, Fax 0521 1062782, e-mail: Trixi. Valentin.
Inhaltliche Auskünfte:
PD Dr. Gerlinda Smaus, Universität des Saarlandes, Institut für Rechts- und Sozialphilosophie, Postfach 11 50, 66041 Saarbrücken, Tel. 0691 302-3563, Fax 0681 302-4510, e-mail: g.smaus
Als nächste Veranstaltung des Norddeutschen Kriminologischen Gesprächskreises (NKG) ist am Freitag, den 13. November 1998 ein Tagessymposium in den Räumen des Aufbau- und Kontaktstudiums geplant. Mit kürzeren und längeren Beiträgen wollen wir uns dem Thema "Kriminalpolitik und Forschung" annähern. Anregungen und Beiträge bitte an Ines Woynar, c/o AStK, Troplowitzstr. 7, 22529 Hamburg, Tel. 4123 2312
Das nächste große Treffen des NKG wird vom 22. - 24. April 1999 wieder in Betzendorf stattfinden. Die Organisation hierfür hat Lydia Seus von der Universität Bremen übernommen. Einladungen an den bisherigen Teilnehmerkreis werden folgen, weitere Interessierte melden sich bitte bei den Organisatorinnen.



Neues aus dem ASTK-KSTK

Die Mitarbeiter/innen des ASTK/KSTK gratulieren Detlef Nogala (Absolvent des ASTK und langjähriger Mitarbeiter im inzwischen abgeschlossenen Forschungsprojekt "Technik und soziale Kontrolle") zur Promotion. Glückwunsch Detlef !
Auch diese Promotion mußte mangels kriminologischer Promotionsordnung und weil die Bestimmungen in den Promotionsordnungen anderer Hamburger Fachbereiche wenig Spielraum für interdisziplinäre kriminologische Promotionen bieten, an einer auswärtigen Uni realisiert werden: an der FU Berlin im FB Politische Wissenschaft. Aus dem laufenden Betrieb des ASTK/KSTK gibt es sonst nichts Neues zu berichten, außer, daß Mitte Juli mal wieder die Semesterferien beginnen, was für die Mitarbeiter/innen auch nicht schlecht ist.

Werner Lehne



Redaktion des Krim-Info:

Lutz Krätzschmar Tel.: 43189790

Monika Schmolke Tel.: 4917520

Ines Woynar Tel.: 04103-83773
oder donnerstags Tel.: 040/ 4123-2312

Redaktionsanschrift:

Fettstraße 36

20357 Hamburg

Tel: 040-43189790

Fax: 040-43189791

e-mail: aprojekt@aol.com

oder: http://www.rrz.uni-hamburg.de/kriminol/krimini.htm

Der Vorstand der Kriminologischen Initiative e.V.:

1. Vorsitzender: Joachim Katz Tel.: 4390292
2. Vorsitzende: Dorothee Bittscheidt Tel.: 3906567
Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 4390316

Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe; Dr. Hilde van den Boogaart, Dipl. Krim., Leiterin der Teilanstalt für Frauen, Hahnöfersand; Lutz Krätzschmar, Jugendbewährungshilfe; Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie; Burkhard Plemper, Journalist; Prof. Dr. Lieselotte Pongratz, Hochschullehrerin für Kriminologie i.R.; Erfa Renner, Dipl. Soz.-Päd.; Reinhold Roth, Richter einer Strafvollstreckungskammer; Prof. Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer für Kriminologie i.R.; Monika Schmolke, Dipl. Krim.; Ines Woynar, Dipl. Krim.