Kriminologische Initiative Hamburg e.V.

Krim-Info

Nr. 19 März 1998


Inhalt:

Editorial

Neues aus dem Vorstand

Forum

Vorbemerkung: Straftäter sollen gekennzeichnet werden.

Der Kampf gegen das Böse muß doch zu gewinnen sein!

Leere Worte, alte Zöpfe ...

Klappe zu - Affe tot?

Stellungnahme zum Thema: Geschlossene Unterbringung / Jugendstraffälligenhilfe

Warum sich die New Yor ker Polizei (NYPD) für Zero Tolerance und nicht für Community Policing entschied

Forschungsprojekte

Buchbesprechung / -tips

Veranstaltungshinweise

Sonstiges



Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich Willkommen zu unserem ersten Krim-Info im neuen Jahr.Was tun gegen Kriminalität? und Wohin mit den Straftätern? diese Fragen beschäftigen nicht nur Kriminologen. Politiker und Stammtische, Hobby-Kriminologen und Soziologen sind auf der Suche nach mehr Sicherheit. Hilfe soll nun zum einen das "Modell New York" bringen - Polizei-Chefs tauschen schon landesweit ihre Erfahrungen aus. Daß es sich bei diesem Modell um eine spezifische Form von Ausgrenzung störender Problemgruppen handelt, zeigte Werner Lehne schon im Krim-Info 17 auf. Ingeborg Legge setzt sich ebenfalls mit dem Thema auseinander. Einen anderen Vorschlag (Weltwoche 30.10. 1997) zur Kriminalitätskontrolle macht Amitai Etzioni, ein amerikanischer Soziologe, Gründer des Communitarian Network und bekannt durch seinen Einsatz für "gemeinschaftliches Denken": Der Zusammenhalt in der Gemeinde erleichtere die Verbrechensbekämpfung. Straftäter sollen gekennzeichnet werden; "Stigmatisierung" sei ein nützliches und wenig kostspieliges Instrument bei der Behandlung kriminellen Verhaltens. Ein weiterer Weg für die Gemeinschaften bestehe darin, daß sie sich zur Verbrechensverhütung einmauern; Sperren könnten eine Gemeinde auch aufbauen helfen. Fritz Sack setzt sich mit den Vorschlägen Etzonis kritisch auseinander.In Essen (ZEIT 15.1.1998) sollte sich eine Schule gegen Junkies hinter zwei Meter hohen Gittern verschanzen, so zumindest dachten es sich Stadt, Schulleitung und Elterninitiative. Der kürzeste Weg für die Drogenszene zum "Krisencafe" der Drogenhilfe führte direkt an der Schule vorbei. Nur eine Absperrung könnte die Kinder vor den Bedrohungen durch die Drogensüchtigen schützen. Daß die Realität auch durch den Zaun schauen würde, mußten die Beteiligten mittlerweile einräumen. Die Schüler selbst lehnten den Zaun ohnehin ab ... Mit einem weiteren Ausgrenzungsproblem beschäftigen wir uns am 24.3. 1998 im Forum Kriminalpolitik an der Evangelischen Akademie: Die "Verhältnisse in der Untersuchungshaft - Sicherung des Strafverfahrens oder gewollte Übelzufügung?" nehmen wir zum Anlaß zu einer Podiumsdiskussion über die Situation der Untersuchungshäftlinge. Als Einstimmung und Anregung lesen Sie dazu bitte die Erlebnisse eines Betroffenen: "Briefe aus der U-Haft". Wir hoffen, Ihr Leseinteresse ist ausreichend geweckt und wünschen Ihnen nun eine angenehme Lektüre

Ines Woynar

für die Redaktion



Neues aus dem Vorstand

Liebe Mitglieder,

In der Jahreshauptversammlung im Dezember 1997 machten viele Mitglieder ihrer Enttäuschung darüber Luft, daß es weder kriminologische Erkenntnisse noch kriminalpolitisches Engagement vermocht hatten, der populistischen Kampagne zur inneren Sicherheit im Bürgerschaftswahlkampf Einhalt zu gebieten. Die Veranstaltungen der Kriminologischen Initiative hatten wenig vermocht: Selbst die Veranstaltung mit Parteienvertretern zur Jugendkriminalität fand kein Medienecho, wenn auch viel Interesse der Mitglieder. Es gab daher einige Stimmen, die von einem Paradigmenwechsel in der Kriminalpolitik sprachen. Jedenfalls haben in der öffentlichen Meinung die Positionen an Boden gewonnen, denen es nicht mehr um das Zurückdrängen von Strafe, sondern um deren neue Legitimierung geht und die in einer "zu laschen Justiz" einen Grund für das Anwachsen des Übels vermuten. Der Vorstand wird den nächsten Jour Fixe für eine gründliche Analyse und Diskussion dieses Themas vorsehen. Dieses Treffen wird auch Gelegenheit dazu geben, Informationen über die Hamburger Kriminalpolitik auszutauschen: Einiges deutet darauf hin, daß Vorbereitungen für eine schärfere Jugendgerichtspraxis getroffen werden. Wenn die Kriminalpolitik Wahlkampfthema wird, Medien und Öffentlichkeit beschäftigt und Kriminalisierung als ein probates Mittel zur Lösung sozialer Probleme gilt, muß die Kriminologische Initiative präsent und handlungsfähig sein. Sie braucht (noch) mehr Mitglieder; der Vorstand braucht mehr Kontakt zu den Mitgliedern; die Mitglieder sollten mehr Möglichkeiten haben, sich auszutauschen, Informationen und Anregungen zu geben. Voraussetzung dafür sind ein besseres Management, gut transportierbare Inhalte und eine verbesserte Präsenz. Dies alles ist optimierungsfähig!

Der Vorstand hat daher seit Beginn dieses Jahres in Ines Woynar eine regelmäßige Unterstützung für Veranstaltungsvorbereitung, Mitgliederbetreuung - Sprechstunde wöchentlich donnerstags von 11.00 bis 15.00 Uhr unter Tel. 4123-2312 -, Unterstützung in Organisation und Management. Damit unser Programm auch wirklich trifft, hat der Vorstand der Mitgliederversammlung einen aktualisierten Programmtext vorgelegt und die dort gegebenen Anregungen verarbeitet. Das neue "Faltblatt" für die Mitgliederwerbung kann bei uns angefordert werden. Wir laden Euch ein zu unserer Veranstaltung - zusammen mit der evangelischen Akademie - am 24. 3. 1998, 18.00 Uhr: Verhältnisse in der Untersuchungshaft - Sicherung des Strafverfahrens oder gewollte Übelzufügung? Und zu unserem nächsten Jour Fixe!

Dorothee Bittscheidt für den Vorstand



Forum

Vorbemerkung: Straftäter sollen gekennzeichnet werden

Straftäter sollen gekennzeichnet werden schlägt der Soziologe Amitai Etzioni vor. Etzioni ist amerikanischer Soziologe; Gründer des Communitarian Network und Verfasser des "Spirit of Community". Durch sein Eintreten für ein "kommunitaristisches Denken" will er dem Gemeinwesen eigene Mittel und Wege zur Verbrechensbekämpfung aufzeigen. Nach Etzioni vermögen Gemeinschaften selbst die schwersten Verbrechen zu unterbinden: je stärker die gemeinschaftlichen Bindungen, je mehr sie pro-soziales Verhalten stützen, desto tiefer sei das kriminelle Niveau."Ein junger Buchhalter wird zum zweitenmal überführt, Geld aus einem Pensionsfond veruntreut zu haben. Schickt man ihn ins Gefängnis, wird er aller Wahrscheinlichkeit nach mit noch weniger Respekt vor dem Gesetz herauskommen, er wird sich Strafbedingungen unterziehen müssen und als verurteilter Krimineller bekannt sein. Brummt man ihm aber das Tragen eines Kennzeichens in seiner näheren Umgebung auf, wie es vor kurzem ein Richter in den USA getan hat, wird er von einer Wiederholung seiner Tat abgeschreckt - zu minimalen Kosten für die Öffentlichkeit."Stigmatisierung" ist ein nützliches Instrument bei der Behandlung kriminellen Verhaltens; leider sträuben sich den Liberalen dabei die Federn. Sie sprechen von einer Rückkehr zum Schandpfahl. Während aber fast jedermann zustimmt, daß wir eine bessere Welt hätten, wenn man Verbrechen nur mit positiven Anreizen verhindern könnte, sind realistischerweise negative Sanktionen unvermeidlich. Stigmatisierung ist die am wenigsten kostspielige und - jawohl - die humanste.Ein anderer Weg für die Gemeinschaften, Verbrechen zu verhüten, besteht darin, daß sie sich einmauern - beunruhigend, denn manchmal nutzen Gemeinden diese Schranken, um andere Menschen einer anderen Klasse oder Rasse auszusperren. Es zeigt sich, daß wohlhabende Gemeinden und öffentliche Institutionen bereits jetzt über scharfe Zutrittskontrollen verfügen. Ich kann weder ins Parlament, noch in die BBC, ins Oberste Gericht oder in die Wohnhäuser reicher Leute gelangen, ohne mich auszuweisen oder mein Anliegen zu erklären. Arbeitervierteln müßte man den gleichen Schutz zugestehen, sind sie doch die wahrscheinlichsten Opfer von Gewaltverbrechen, die einzudämmen dem Staat bisher nicht gelungen ist. Geschlossene Tore und andere Abschirmungsmethoden für Zielbereiche haben sich als erstaunlich wirksam erwiesen. ...Gedacht wird auch an ein Teilen der Ersparnisse, die sich aus zurückgehender Kriminalität ergeben, mit den Gemeinden. Dies steigert den Zusammenhalt weiter, was ihr wiederum die Verbrechensbekämpfung ermöglicht."So zu lesen in der Weltwoche vom 30.10.1997. Im folgenden die streitbare Replik von Fritz Sack.



Der Kampf gegen das Böse muß doch zu gewinnen sein!

Vor zwei Jahren erschienen im renommierten Literary Supplement der Times "einige wenige bescheidene Vorschläge zur Senkung der Kriminalität in den USA" - "der straflüsternsten Gesellschaft", wie es im Titel dieses Artikels hieß. Die Vorschläge stammten aus der Feder von R. A. Posner, eines in zweifacher Hinsicht bemerkenswerten Autors - Professor an der Rechtsfakultät der Universität von Chicago einerseits, als solcher Verfasser eines auch ins Deutsche übersetzten und einflußreichen Lehrbuchs zu "Law and Economics" sowie einer der eifernsten Verfechter einer ökonomischen Betrachtungsweise rechtlicher Probleme, von R. Reagan berufener oberster Richter am "US Court of Appeals for the Seventh Circuit" andererseits. Die Quintessenz von Posners Überlegungen war die umstandslose Absage an die beiden zentralen kriminalpolitischen Strategien des 20. Jahrhunderts: an den Gedanken der Rehabilitation zum einen, die Bekämpfung der sozialen Ursachen zum anderen. Stattdessen empfiehlt er, auf die Abschreckung und auf die "selective incapacitation" zu setzen, und sinniert über die Rücknahme einer Reihe von rechtsstaatlichen Garantien zugunsten des Kriminellen. Alles in allem: es ist die Logik der Ökonomie, die Posner gegenüber der Kriminalität in Gang bringen will: Kriminalität muß teurer werden, darf sich nicht länger lohnen. Genauer noch: die Logik der Chicagoer angebotsorientierten Ökonomie der beiden berühmteren Universitätskollegen von Posner, M. Friedman und Gary S. Becker. (Eine nachfrageorientierte Kriminalpolitik würde sich um die Bereitstellung legaler Wege zur Teilnahme an den "Gütern" der Gesellschaft bemühen.)A. Etzioni, prominenter Vertreter des amerikanischen Kommunitarismus, vielgefragter Berater sozialdemokratischer Politiker und Parteistrategen, insbesondere von "new labour", kürzlicher Präsident der amerikanischen Gesellschaft für Soziologie, hat sich neuerdings auch so seine Gedanken gemacht - und ebenfalls das kriminalpolitische Repertoire nach Brauchbarem und weniger Brauchbarem durchgemustert. Weniger endgültig und kategorisch als Posner zwar, aber auch Etzioni sind "sozio-ökonomische Kuren" offenbar suspekt, und wenn auch nur deshalb, weil sie sich schon zu lange "im Brennpunkt der Debatte" befinden, ohne ganz offensichtlich der Kriminalität nachhaltig etwas anhaben zu können - daß es die Debatte darum alleine nicht tut, Etzioni kümmert's da wenig. Anders als Posner aber hält es Etzioni keineswegs mit "Recht-und Ordnung" - auch das kann er schon nicht mehr recht hören. Oder doch? Zwei Sätze zuvor jedenfalls plädiert er anstelle des Baues neuer Gefängnisse für die Erhöhung der Anzahl der Polizisten und der Gerichte - weil die Gewißheit der Bestrafung wichtiger sei als die Länge der Strafe. Auch Etzioni empfiehlt also an den Schrauben des Strafrechts zu drehen - in etwas anderer Gewichtung, nicht jedoch in andere Richtung als Posner.Aber halt - da ist doch was. Geht es Etzioni wirklich um die Kriminalpolitik und die Kriminalitätskontrolle? Ist es ihm vielleicht nur Mittel zum Zweck für etwas ganz anderes? Verspricht er sich womöglich nur besonders nachhaltigen Rückenwind in seinem eifernden Feldzug für die kommunitaristische Wiedererweckung der "Gemeinschaft", wenn er mit ihr die Verheißung nicht nur von Intimität, Nähe und Vertrautheit, sondern auch noch die der Sicherheit zwischen und unter den Menschen verbinden kann? Die Gemeinschaft muß her, koste es, was es wolle ... da ist jedes Argument und jedes Mittel recht. Schauen wir hin. Das Schlimme an der bisherigen Kriminal- und Sicherheitspolitik ist für Etzioni weniger ihr Versagen als die Tatsache, daß sie "die Bedeutung der Gemeinde als Stärkerin pro-sozialer Sitten überschattet habe, eine Bedeutung nicht nur im Sinne der Effektivität, sondern auch der Minimierung der Kosten und der Humanisierung der Maßnahmen.Ja, so sagt es Etzioni, pauschal und seine Erwägungen und Vorschläge zur Kriminalpolitik abschließend - und nimmt hiervon selbst seinen Vorschlag nicht aus, gegen den Rechtsbrecher das Mittel der Stigmatisierung zu empfehlen, auch wenn "den Liberalen (sich) dabei (leider) die Federn (sträuben)". Als Soziologe, erst recht als kriminologisch versierter, aber auch als Praktiker der Justiz, ja, selbst als jemand, der über durchschnittlich gesunden Menschen- und Alltagsverstand verfügt, fragt man sich, ob Etzioni meint, was er sagt? Gut, er meint es wohl nicht in der wörtlichen Bedeutung, die die "Allgemeine deutsche Real-Encyclopädie für die gebildeten Stände" - das Conversations-Lexikon aus dem Hause Brockhaus - unter dem Eintrag "Stigma" im Jahre 1836 notiert: " ... als eingebranntes Mal zum Kennzeichen eines begangenen Verbrechens". Und ganz offensichtlich sind seine Kriterien der Humanität andere als die vom Brockhaus den "gebildeten Ständen" aus der Mitte des 19. Jahrhunderts unterstellten - die Stichwort-Verfasser von damals zitierten sicherlich die Römer mit ihrer Praxis, stehlende und entlaufene Sklaven dergestalt zu stigmatisieren, nicht als Vorreiter der Humanität, erst recht wohl nicht galten den Brockhaus-Autoren jene von ihnen erwähnten Länder als Inseln der Humanität, in denen Stigmatisierung "noch gegenwärtig bei den zur Galeere Verurtheilten geschieht". Dieses, auch Etzioni wohl nicht ganz abhanden gekommene Wissen erklärt wohl den trotzigen Nachdruck, mit dem er seinen Vorschlag der Wiedereinführung der Stigmatisierung als "die am wenigsten kostspielige und - jawohl - die humanste (negative Sanktion - F. Sack)" den Lesern zumutet.Man hat Mühe, sich auf Etzionis Vorschlag gedanklich einzulassen. Man klebt an seinem Beispiel des zum zweiten Mal der Veruntreuung überführten Buchhalters, dem er "das Tragen eines Kennzeichens in seiner näheren Umgebung (aufbrummen)" will. Man klebt daran, um erst einmal alle soziologischen, kriminologischen und moralischen Reflexe gegen die Stigmatisierung zu suspendieren, um den natürlichen Respekt und den kollegialen goodwill gegenüber einem international renommierten Wissenschaftler nicht sofort auf dem Altar der Gefühle der Absurdität, der Unappetitlosigkeit, ja: der Obzönität seiner Vorschläge zu opfern.Aber selbst jener Buchhalter: wo soll er denn sein Abzeichen tragen? Zu Hause, auf dem Weg zur Arbeit, bei seiner Parteiversammlung, im Wahlbüro, in Gegenwart der Kundschaft, in der U-Bahn und im Flugzeug, auch bei Reisen ins Ausland, beim Jogging, am FKK-Strand, beim Essen in der Familie, beim Ins-Bett-Bringen der Kinder, auch im Nachthemd oder Pyjama? Wer verwaltet diese Abzeichen? Wer stellt sie her? Wer heftet sie an? Wie bringt man sie entfernungsfest an, und wie wird man sie wieder los? Werden die Anzeichen nach Gebrauch vernichtet, lassen sie sich wiederverwenden, darf man sie als Trophäe dem Familienarchiv einverleiben - zur Mahnung auch der Kinder und Kindeskinder? Und weiter: wie macht man sie fälschungssicher, um einem inflationären Mißbrauch durch Unbefugte zu begegnen, damit nicht falsches Geld das gute verdrängt? Sodann: welche anderen Kriminellen als veruntreuende Buchhalter haben Kennzeichnungspflicht? Auch die Taschendiebe, die Steuerhinterzieher, die kleinen und großen Subventionserschleicher und Sozialbetrüger - die politischen etwa auch, die "Makrokriminellen", die sich im Namen des Staates an den Rechtsgütern anderer vergehen? Ist also Kriminalität gleich Kriminalität, oder denkt Etzioni daran, die vorgesehenen Kennzeichen nach Farben, Formen und Material zu variieren, etwa die "criminals in the streets" grell und weithin sichtbar zu markieren, die "criminals in the suites" ein wenig dezenter und auf die Farbe ihrer sonstigen Kleidung abgestimmt?Das alles sind Fragen, die Etzioni vielleicht auf die Ebene der gesetzlichen und bürokratischen Regelung im einzelnen verweist, vielleicht auch schlicht im Tone der Entrüstung nach dem Motto von sich wendet: "ein Schelm, der Arges dabei denkt". Und es geht vielleicht auch nicht ohne die soziologische Phantasie eines E. Goffman, dem wir übrigens die eindringlichste Analyse des sozialen Mechanismus der Stigmatisierung verdanken, um sich selbst und anderen nicht auf den populistischen und intuitiven Leim zu gehen.Eine Lektüre Goffmans wäre wohl insgesamt hilfreich gewesen, auch für den moralischen Aspekt einer Kriminalpolitik à la Etzioni. Etzioni mag sich als Person jüdischer Herkunft dagegen gefeit fühlen, kann man sich aber - zumal als Deutscher - freihalten von der Frage des Unterschieds zwischen der von ihm vorgeschlagenen kriminellen und der von den Nazis praktizierten genozidalen Kennzeichnungspflicht und Stigmatisierungspolitik? Außerdem und mehr noch: Findet die von Etzioni ins Auge gefaßte Stigmatisierung - gegen alle liberalen Sträubungen auf eine ihm offensichtlich entgehende Weise - nicht längst statt, ohne daß sie ausdrücklich und offiziell zur (kriminal)politischen Maxime erhoben wird? Ist nicht die bloße Tatsache, daß unsere Gefängnisse mehr und mehr zu Aufenthaltsorten vornehmlich von Schwarzen und Ausländern werden, Ausdruck einer Stigmatisierung sozialer Art, die Etzioni erst noch herbeikommunitarisieren oder kommunitaristisch verstärken will?Muß man sich noch andere kommunitaristische Anti-Verbrechensvorschläge von Etzioni ansehen? Etwa sein Plädoyer zugunsten der Errichtung von Mauern zwecks Aussperrung von Gefahr und Unsicherheit, weil sie "sich als erstaunlich wirksam erwiesen (haben)"? Das ist ja so falsch nicht - aus der Sicht des Villenbesitzers, des Reichen, der Stätten der Herrschaft und der Eliten: Etzioni benennt sie. Zugegeben, ganz behaglich ist ihm bei diesem Gedanken nicht - "aber solange die Kriminalität, Terrorismus eingeschlossen, nicht besser unter Kontrolle ist, erscheinen Absperrungen als notwendig". Womit Etzioni dann wirklich sein und des Lesers Unbehagen einzuschläfern versucht, formuliert er so: Sperren haben eine weitere konstruktive Auswirkung. Sie können eine Gemeinschaft aufbauen helfen". Aber natürlich weiß Etzioni um solche und solche "Gemeinschaften", um offene und geschlossene; um Beispiele indessen drückt er sich und beläßt es dabei, daß nur "dafür gesorgt wird, daß alle, die Einlass begehren, gleich behandelt werden".Wiederum gehört nicht viel dazu, sich eine Gänsehaut zu bereiten, wenn man nur ein bißchen unter die Oberfläche seiner Vorschläge greift. Was ist das für eine "Gemeinschaft", die in Bunkern und Burgen, hinter Wällen und Wehren gedeiht? Es ist die Zwangsgemeinschaft des Schutzes und Trutzes, der Welt voller Teufel, der Angst, des Schützengrabens, der sozialen Paranoia - es ist die Welt eines E. Jünger und seiner Stahlgewitter und eines C. Schmitt und seines inneren Feindes. Und bei alledem taucht nicht einmal andeutungsweise die kriminologische empirische Banalität auf: das größte Gewaltrisiko, allen sorgsam gehüteten Klischees zum Trotz, findet sich nicht vor, sondern hinter verschlossenen Türen, im Intimbereich von Familie und Freundschaft.Wiederum mag man es nicht so recht glauben - diese unterstellte Abfolge von Ursache und Wirkung: Steigerung der Kriminalität - Errichtung von Sperren dagegen - Aufbau von Gemeinschaften: und was dann? Danach der Abbau der gemeinschaftsfördernden Sperren und Grenzen? So sagt es Etzioni zwar nicht, insinuieren aber muß er es, um wenigstens den Leser gedanklich bei der humanitären Stange zu halten, die er immer wieder beschwört. Wenn erst einmal der Gemeinschaftsgeist wiedergewonnen ist - wenn auch in Klausur und Dressur, hinter Mauern und Stacheldraht, im Schutze von bezahlten Herren und dressierten Hunden: dann läßt sich auch über Kriminalität wieder gelassener reden. Vergeblich sucht man bei Etzioni auch nur nach Spuren von Gedanken, die ein wenig aus der Dunkelheit des Warum der gewachsenen Kriminalität herausführen. Die abhanden gekommene Gemeinschaft in Form der Familie oder Nachbarschaft - so weit, so gut. Das ist eine Allerweltserkenntnis, für die man keinen besonderen kommunitaristischen Verstand braucht. Offensichtlich war die Gemeinschaft aber einst vorhanden. Wohin ist sie verschwunden, wer hat sie entwendet?Antworten auf diese Fragen: Etzioni liefert sie nicht. Eher schon Posner - wenn auch auf indirekte Weise. Posner setzt, so sahen wir, bei der Ökonomie an, bei der Erhöhung der Preise für die Kriminalität. Er appelliert an die individuellen Kosten und Nutzen des Handelnden - und bewegt sich damit in der gültigen Währung moderner Gesellschaften. Etzioni spricht von der Ökonomie nirgends, es sei denn vom natürlichen Schutzinteresse "reicher Leute". Das aber reicht nicht. Ein Tip deshalb an Etzioni: eine erneute und vollständige Lektüre des französischen soziologischen Klassikers aus der Jahrhundertwende, E. Durkheim, auf dessen "lien social" Etzioni sich zu recht beruft, täte ihm gut. Durkheim nämlich spricht aus, was Etzioni seinen Lesern unterschlägt: soziale Solidarität wird auf den Altären der Ökonomie geopfert - und ist auch nur durch Abfackeln wiederzugewinnen.Eine wenig populäre Botschaft für den Kommunitarismus? So ist es wohl. Selten ist in letzter Zeit ein renommierter Soziologe so frivol, dummdreist und verantwortungslos mit Liberalität und Logik umgegangen: wie sicher muß er sich da des Kursverfalls einer Haltung sein, die einst identisch war mit den kognitiven und ideologische Grundlagen und Überzeugungen der Soziologie? Wie tief, so mag man in andere Richtung weiterfragen, muß die Verunsicherung bereits in den Körper zumindest der deutschen Soziologie eingedrungen sein, die ausgerechnet den Kollegen Etzioni die Vorbildfunktion einer Ehrenmitgliedschaft angesonnen hat? Sollte wenigstens die Sozialdemokratie etwas behutsamer in der Auswahl ihrer Berater sein: lieber einen halben Grass als tausend Etzionis!

Fritz Sack



Leere Worte, alte Zöpfe ...

Der Hamburger Strafvollzug werde sich "eindeutig nach oben entwickeln", erklärte die aus Berlin an die Elbe zurückgekehrte neue Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit auf Fragen von Journalisten anläßlich ihrer Amtseinführung. Den schönen Worten der Senatorin, die bereits bei ihrer Tätigkeit in Berlin eher dadurch auffiel, daß sie sich zu allen möglichen und unmöglichen Themen außerhalb ihres Ressorts gern und ausgiebig äußerte, denn daß sie den maroden Strafvollzug der neuen Hauptstadt "nach vorn" entwickelte, folgte bisher denn auch folgerichtig die alte Praxis. Von einer Entwicklung, gar einer positiven, ist weit und breit nichts in Sicht.Hamburgs Haftanstalten sind überfüllt, in ihnen herrschen Zustände, die etwa eine Abordnung des Europarates anläßlich eines Besuches im Untersuchungsknast am Holstenglacis als "menschenwürdige Relikte aus dem vorigen Jahrhundert" beschrieb. In diesem Bau, für 600 Untersuchungshäftlinge vorgesehen, sind derzeit ca. 1100 Menschen untergebracht: Untersuchungshaft, Strafhaft und Abschiebehaft werden hier vollzogen, die engen Zellen müssen sich fast durchweg zwei Gefangene teilen, vier m2 Raum für jeden. Eine Privatsphäre gibt es nicht, die Gefangenen sind 23 Stunden täglich eingepfercht, eine Stunde lang können sie auf dem Knasthof im Kreis laufen.Eine ärztliche Versorgung, die diesen Namen verdiente, existierte in den Hamburger Gefängnissen nicht, sieben festangestellte Justizärzte sollen die medizinische Versorgung der insgesamt mehr als 3 000 Gefangenen sicherstellen. Allein in "Santa Fu", der sog. Anstalt II, gab es innerhalb des letzten Jahres drei Todesfälle, bei denen mangelnde ärztliche Hilfestellung eine noch nicht genau aufgeklärte Rolle spielte. Erst nach massiver Intervention der Insassenvertretung wurde die bisherige Gefängnisärztin abgelöst, wurden weitere Stellen für Sanitäter geschaffen, damit zumindest eine Erstversorgung bei Notfällen möglich ist. Nach wie vor klagen Gefangene beständig darüber, daß ihre Beschwerden nicht ernstgenommen, sie nicht als Patienten betrachtet werden, sondern als Menschen dritter Klasse - auch und gerade, wenn es sich um Menschen ohne deutschen Paß handelt. Die Leiterin der medizinischen Abteilung im Strafvollzugsamt, jener Abteilung, die für die Aufsicht über den medizinischen Dienst zuständig ist, ist um Verbesserungen bemüht, ihre fachlichen Vorschläge stoßen jedoch bei den letztlichen Verantwortlichen auf taube Ohren. In den Arbeitsbetrieben der einzelnen Anstalten herrscht die typische Beamtenmentalität: während Gefangene für durchschnittlich 9 DM täglich zu Zwangsarbeit verpflichtet sind, arbeiten die Betriebe unrentabel, ist Weiterbildung oder gar Ausbildung ein Fremdwort, erledigt man lieber Gefälligkeiten für andere Mitarbeiter, statt sich um die effektive Führung des Betriebes zu kümmern. So lagern in der Anstaltsdruckerei in Santa Fu Tonnen von Papier, und während diese keine Probleme damit hat, mal eben zu Sonderpreisen oder kostenlos Briefpapier oder Visitenkarten für Kollegen zu fertigen, werden Aufträge von außerhalb schlicht abgelehnt - weil man dann ja wirklich arbeiten und den Betrieb organisieren müßte. Da wird gemauschelt und abgeblockt, da fühlen sich die Leiter vieler Betriebe wohler, wenn man sozusagen "unter sich" bleibt und nicht soviel zu tun ist, das Beamtengehalt läuft schließlich auch so weiter. Und wenn dann, wie beispielsweise die Insassenvertretung in Santa Fu, jemandem Vorschläge für neue, rentable, der Entwicklung angepaßte Betriebsformen (z.B. Einrichtung eines Recyclingbetriebes) macht, verschwinden diese Vorschläge blitzschnell in der Schublade, ohne, daß sie auch nur einer Prüfung unterzogen würden. Gleichzeitig lamentieren die Verantwortlichen über das schlechte Funktionieren der Betriebe, an dem dann - natürlich - die Gefangenen und deren "mangelnde Produktivität" schuld sind.Nach wie vor existiert in den Hamburger Knästen keinerlei wirkliche Entlassungsvorbereitung - mit Ausnahme der sozialtherapeutischen Anstalten vielleicht, in denen man sich, Ausnahme von der Regel, durchaus bemüht. Etwa 40% der Gefangenen, die entlassen werden, verfügen nicht einmal über eine Wohnung oder sonstige feste Unterkunft, von anderem nicht zu reden. Eine Entlassungsvorbereitung ist zwar durch das Strafvollzugsgesetz vorgeschrieben, scheitert aber in der Praxis regelmäßig am Unwillen und der Inkompetenz der zuständigen Mitarbeiter. Und wenn Gefangene sich selbst darum bemühen, werden sie abgeblockt, werden Ausgänge zu Behörden wie Sozialamt oder Wohnungsamt mit willkürlichen Begründungen versagt, wird jede Eigeninitiative konterkariert, statt sie zu unterstützen. Der Vollzug selbst unterscheidet sich, Strafvollzugsgesetz hin oder her, nur graduell von dem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1977. Nach wie vor ist Verwahrung das eigentliche Element, jede Möglichkeit sinnvoller Beschäftigung, jede Möglichkeit der Weiterbildung, der sinnvollen Vollzugsgestaltung, müssen sich die Gefangenen mühsam erkämpfen. Und sind solche Möglichkeiten denn durch das Engagement einzelner, ob Bediensteter oder Gefangener, einmal vorhanden, so werden gerade in der letzten Zeit viele davon abgeschafft oder heruntergefahren. Die neue, vorgeschobene Begründung dafür lautet: es sind keine finanziellen Mittel vorhanden, in Zeiten knapper Kassen muß gespart werden. Und gespart wird auf Teufel komm raus: so scheiterte etwa der Versuch, ärztliche Zusatzverordnungen wie Obst, Vitamine oder spezielle Lebensmittel etwa für HIV-infizierte Gefangene "aus Kostengründen" generell zu streichen, lediglich, weil die Insassenvertretung dies öffentlich machte und man es dann nach öffentlichem Druck zurücknehmen mußte. Gespart wird auch und gerade im Bereich Freizeit und Fortbildung, die Bedingungen für freie Helfer, Menschen also, die in ihrer Freizeit in den Knast kommen, um sich um Gefangene zu kümmern, verschlechtern sich zusehends, Kultur und Veranstaltungen werden immer mehr Fremdworte für die Gefangenen. Unter dem Deckmantel der Rotstiftpolitik werden jedoch klammheimliche Vollzugsvorstellungen einer breiten Strömung innerhalb des Justizapparates Stück für Stück in die Tat umgesetzt: Sicherheit und Ordnung statt Kultur, Abschottung statt Öffnung, Verwahrung statt Behandlung.Dies darf um keinen Preis in seiner ganzen Tragweite an das Licht der Öffentlichkeit gelangen, könnten sich sonst ja z.B. Steuerzahler fragen, wofür jene Millionen, die der Hamburger Strafvollzug regelmäßig allein monatlich verschlingt (ein Haftplatz verursacht durchschnittliche Kosten von täglich 200 DM) eigentlich eingesetzt werden, ob mit ihnen denn dem Gesetz auch nur genüge getan wird. Damit solche Fragen öffentlich nicht gestellt werden, gilt es zunächst, die Legende der "neuen Klientel" unter den Gefangenen zu verbreiten, die ach so schwierig sei und völlig neue Anforderungen an die Mitarbeiter und den Vollzug stelle. Weite Teile der Presse leisten hierbei willig Unterstützung, wie sie dies, nicht zuletzt aus eigenem Interesse, auch in anderen Bereichen tun, wenn sie die Sprechblasen der politisch Verantwortlichen kolportieren. Sollten denn tatsächlich einmal Journalisten sich damit nicht zufrieden geben, sollten sie gar darauf bestehen wollen, selbst und vor Ort zu recherchieren, aus eigener Anschauung berichten zu wollen, so muß dies selbstverständlich abgeblockt werden, dies läßt "die Sicherheit und Ordnung der Anstalt" dann leider nicht zu. Bliebe also noch die Gefangenenpresse. War es früher noch möglich, die in Hamburg erscheinende Gefangenenzeitung blickpunkt einfach durch Zensur und Willkür auszuhebeln und mundtot zu machen, ist dies so einfach inzwischen nicht mehr. Inzwischen haben sich Kontakte entwickelt, haben selbst Hamburger Behörden, vom Arbeitsamt über die Bewährungshilfe bis zu vielen Bezirksämtern ihre praktische Unterstützung für die Gefangenenzeitung demonstriert. Also mußte man, wurde das Interesse der Menschen für die wirklichen Zustände hinter den Mauern zu groß, der weiteren Entwicklung unbedingt einen Riegel vorschieben. Welch Zufall, daß die Spendengelder, aus denen sich die Zeitung finanziert, von der Justiz verwaltet werden (weil die Betroffenen dies selbst nicht dürfen): fortan war eben einfach, zum großen Bedauern der Justizverantwortlichen, kein Geld da, somit ein weiteres Erscheinen der Gefangenenzeitung nicht möglich ist. Ein Schelm, wer da meinte, hierzu bedürfe es einer Abrechnung der Spenden oder gar einen Einblick der Redaktion in Kontostand und Spendenaufkommen. Außerdem gab es schließlich auch noch andere Aufgaben zu finanzieren, für die sonst keine Mittel vorhanden waren: von Weihnachtsfeiern bis zu öffentlichen Präsentationen der Strafanstalt. Und wenn dann noch jemand wagte, all jene Zustände "ständig in die Öffentlichkeit zu zerren", wie ein Verantwortlicher das nannte, so muß schließlich auch das unterbunden werden. Daran arbeitet man noch, ein erster Schritt besteht bereits darin, einem der Redakteure der Gefangenenzeitung, der als Journalist regelmäßige Radiosendungen auch zum Themenbereich Knast und Justiz durchführte, hierzu künftig keinerlei Vollzugslockerungen mehr zu gewähren, die bisher genehmigten wurden einfach gestrichen. Eine Begründung für diese Maßnahme gab es nicht die ist jedoch auch nicht notwendig. Wo käme man denn hin, würde man, wie es sich in einer Demokratie von selbst verstehen sollte, staatliche Aufgaben und deren Umsetzung zur öffentlichen Diskussion freigeben. Wie lange also ein Anstaltsleiter, der nach einem entsprechendem Lernprozeß öffentlich äußerte, daß "Strafvollzug von der Auseinandersetzung lebt, auch der öffentlichen", noch Anstaltsleiter ist, wird sich erweisen. Die Tatsache, daß er ganz in diesem Sinne eine relativ breite öffentliche Auseinandersetzung zuließ, ja sich daran, etwa durch Radiointerviews oder die Weigerung, die Gefangenenzeitung zu zensieren, gar beteiligte, hat bei manchem in der Leitung der Justizbehörde Zweifel daran aufkommen lassen, ob dies der richtige Mann am richtigen Platz sei. Denn wer jene oberste Maxime der Justizbehörde nicht genügend verinnerlicht hat, muß als unsicherer Kantonist angesehen werden, der vielleicht besser hinter einem Schreibtisch aufgehoben wäre, an dem man ihn besser im Auge haben kann.In der Justizbehörde kennt man eben vor allem ein Motto: möglichst wenig Arbeit, möglichst wenig öffentliche Aufmerksamkeit. So werden denn auch in durchweg allen Bereichen Vorschläge regelmäßig abgebügelt und einzelne Mitarbeiter, sollten sie zu viel Engagement zeigen, abgestraft oder versetzt. Das Postenkarussell dreht sich beständig im Kreise, man wechselt untereinander die Verantwortlichkeiten für verschiedene Bereiche, und jenes Karussell der Nichtstuer sorgt dafür, daß jeder Vorschlag, der etwa mehr Arbeit oder Neuerungen bedeuten würde, möglichst schnell in den Amtsschubladen verschwindet. So regieren Unfähigkeit und Ignoranz, die gleichen Verantwortlichen, die bereits seit Jahren beständig jede wirkliche Veränderung blockieren und ausmanövrieren, spielen sich einmal mehr die Bälle zu, und wer, wie dies einmal einer jener Verantwortlichen ausdrückte "dabei gerade Justizsenator ist, ist völlig wurscht". Justizsenatoren kommen und gehen - der Beamtenapparat jedoch bleibt bestehen.

(jes)



Klappe zu – Affe tot?

Briefe aus der Untersuchungshaft : Helmuth: Nun denn, ich bin hier gut angekommen. Zuerst hab ich mich dann vielleicht etwas danebenbenommen. Aber jetzt nach einiger Zeit ... Mein dritter Zellenkollege ist endlich einer von der alten Truppe, und so ist es schon etwas lockerer. Die anderen davor hatten Probleme, was nicht cool war.Ich bin auf der Pola- bzw. Methadon-Abteilung C II, also umdirigiert: draußen L-Polamidon, hier Methadon, einprozentige Lösung, also fast identisch.Hier ist es ziemlich überfüllt im UG – und wohl in den anderen Anstalten auch, deshalb geht meine Strafe hier bis Ende ab, denn die "Pola-Plätze" sind wohl randvoll besetzt.Bekommt mir gut, bin auf sechs ml runter, draußen zuletzt sieben, im Mai 1995 noch elf ml, 1994 waren es sechzehn.Hier ist alles etwas anders geworden, seit ich vor siebzehn Jahren schon mal das Vergnügen hatte. So "darf" man hier, wie es scheint, im Gegensatz zu damals, 'ne ganze Menge mehr.Abends ist es ganz schön laut hier. Einige unterhalten sich schreiend von Fenster zu Fenster quer übern Hof. Damals hätten wir was auf die Omme gekriegt. Auch darf man während der Freistunde – eine Stunde pro Tag – auf dem Hof rauchen, was für mich neu ist. Ein "Prominenter" liegt hier auf dem C-Flügel: Lutz, seines Zeichens Kürschner. Da die meisten hier auf dieser Station Methadon bekommen (Lutz nicht), kann sich ja jeder ein Bild machen: Strafen und Urteile zwischen Freispruch und ein bis neun Jahren, lebenslänglich oder Sicherungsverwahrung, manchmal sind auch Leute dabei, die nur ein paar Tage einsitzen wegen Schwarzfahren oder Eierklaun'n. Hier ist eben eine gemischte Gesellschaft, lang- und kurzhaarig und – bestraft.Meine Zelle – wie die meisten, außer den Sälen für vier bis acht Mann – ist eine Einmannzelle, wegen Überbelegung der Haftanstalten zur Zweimannzelle erklärt und belegt, hat 28,5 Kubikmeter Luft und etwa 10 Quadratmeter Fläche. Das Fenster, 1,5 Quadratmeter, ist sozusagen doppelt vergittert (5 senkrechte 2,5 Zentimeter-Durchmesser-Stäbe mit zwei geraden und einem gebogenen Flacheisen, 40 mal 15, waagrechte Gitter und außen noch Maschendraht). Andere Zellen, zum Beispiel die im Beobachtungstrakt (B II), haben außen sogar noch ein Fliegengitter – ähnlich wie gelochtes Blech. Der Grund: So können sich die Leute aus unterschiedlichen Zellen nicht sehen und auch nicht pendeln. Pendeln heißt, etwas über die Fenster, von Etage zu Etage, von oben nach unten und zur Seite zu befördern, mittels eines Fadens, Stück Band oder ähnlichem (wie Leukoplast).Drinnen sind zwei Stahlrohrbetten (über- oder nebeneinander), ein "Bello" (Klosett), davor die Schamwand (Holzrahmen, Preßpappfüllung), ein Waschbecken (kalt Wasser fließend), ein Wandbord 0,75 mal 0,75 Meter, ein Ascheimer (ehemaliger Fischmarinadenbehälter) und ein Wassereimer (beide Plastik), ein Schrank inklusive einer schmalen Tür, dahinter die Kleiderstange (eine Möglichkeit, Bügel zu hängen, jedoch keine Bügel vorhanden, Antrag dafür seit mehreren Wochen unterwegs, eventuell verlorengegangen, große ausreichende Rippenzentralheizung, ein Tisch (70 mal 90 Zentimeter), zwei Stühle aus Stahlrohr und eine Wasch-wanne aus rotem Plastik (jede Zelle 'ne andere Farbe), nebst einem Schrubber, einem Besen, einer Handkeule mit dazugehörigem Kehrblech - natürlich Plastik, wie die Klobürste, ebenfalls deren Ständer.Normalerweise hat dann jede Zelle noch einen Spiegel - zum Rasieren und Lichtsignale machen - aber meiner _wurde anlässlich einer richtig groß aufgemachten Stations- und Zellenfilze (mit Drogensuchhunden, die aber nichts im CII-Bereich fanden) "beschlagnahmt". Ebenso eine Wolldecke, die zum Warmhalten der Heisswasserration (viermal täglich) auf der Heizung lag ... Beides, Spiegel und Wolldecke hab' ich trotz wiederholtem Antrag bis heute noch nicht wiederbekommen. Sonst sind aber genug Wolldecken da.Zum Essen kann man sagen: Naja, mal dit, mal dat, dat geit so inne Woch. Dienstag und Samstag Suppe, Freitag manchmal Fisch, zweimal die Woche 1/2 Liter Milch oder Kakao, Sonntag morgens dünnen Kaff, sonst ungesüßten Tee morgens und abends, Brot manchmal ohne Ende. Überhaupt ist das Brot echt goil frisch aus Fu (Bäckerei der Haftanstalt "Santa Fu"), Margarine und Honig und Marmelade knapp, auch sonntags die 20 Gramm NussPli. Ich muß sagen, das Essen ist in Ordnung, ich hab schon drei Löcher im Gürtel zugenommen, auch wenn ab und an mal was in den Bello geht und nicht gemocht wird. Unsereins kann sich wirklich nicht beschweren, denn draußen hab' ich mich nicht besser, eher schlechter bis gar nicht ernährt.Untersuchungsgefangene können jede Woche soviel wie möglich, Strafgefangene einmal monatlich für etwa 60 Mark einkaufen. Es ist nichts billig, nur Tabakwaren haben feste Preise wie draußen, sonst kann man nur abwinken und/oder den Kopf schütteln oder beides nachlassen.Mein Kollege will unabhängig vom heutigen Brief selbst an euch schreiben, und wie ich ihn kenne, wird er auch in den nächsten Tagen zum Kugelschreiber greifen, denn er weiß, wovon er spricht! Er fängt schon an ...Wie dem auch sei, für heute erstmal good-bye, wir freuen uns, falls Ihr mir antworten werdet und verbleiben in Wartestellung, bis es nicht mehr geht. So, und tschüß, bis bald,Helmuth, mit einem Gruß von RüdigerP.S. Einen Vorteil hab' ich: ich krieg die Schrauben und Platten per Ausführung im AK St. Georg fristgemäß nach 1 1/2 Jahren aus dem Ellenbogen rausoperiert, eventuell auch noch 'ne Brille – was leider sein sollte!

Brief von Zellenkollege Rudi : Helmuth hat ja schon 'ne ganze Menge über den Knast geschrieben, und zwar objektiv, aber man soll den Knast nicht schöner machen dadurch, denn er ist noch genauso beschissen wie vor Jahren. Für jeden Kram, den man will, mußt du einen Antrag schreiben. Stundenlanges Warten begleitet deinen Tag, und der ist sehr lang, gerade für Leute, die sich nicht selbst beschäftigen können. 23 Stunden in der Zelle. Einmal am Tag hast du die Möglichkeit, auch mal unter freiem Himmel zu laufen. Und wenn du zu den Glücklichen gehörst, die draußen noch Kontakt haben, eine Familie und so, bekommst du auch Besuch und hast dadurch alle 14 Tage mal eine Abwechslung (1/2 Stunde). Und für die Jungs, die auch schon länger da sind und fleißig mit dem Kopf genickt haben, gibt es auch Arbeit, zum Ausbeutertarif zum Nutzen der Anstalt. Ja, wir sind hier im Norden nicht so liberal wie in der Schweiz, wo die Löhne schon denen draußen angepaßt sind. Und wir wollen auch nicht die Leute in den Arrestzellen vergessen. Diese Löcher gibt es schon zu lange, wo du alles verlierst, einige sogar ihren letzten persönlichen Stolz.Ganz zu schweigen von den Jungs, welche die meisten wohl auch kennen von draußen, Alkis, Junkies und unserer Pillenanbeter, die beim Einlauf in den Knast erstmal in die "Peep Show" kommen, die bekannte Station B II. Tag und Nacht brennt das Licht, alle fünf Minuten ein Auge in der Türklappe, das ewige Ausziehen vor den Beamten, diese ganze unmenschliche Behandlung einiger Spezieller hier. Im großen und ganzen, der Knast der 90er ist genauso beschissen wie vor 20 Jahren. Klappe zu, Affe tot.Helmuth: Dazu kann ich euch versichern, daß mein Rudi derjenige von meinen bisherigen Zellenkollegen ist, bei dem ich noch nicht einmal, seit er hier ist, den Eindruck hatte, er erzählt mir einen vom Pferd, was leider hier oft vorkommt, weswegen ich in den letzten Tagen einiges besser hinkriegte als mit den zwei Vorgängern, die verlegt wurden.Helmuth ist Hinz & Kunzt-Verkäufer und wieder frei. Den Brief schrieb er aus der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis. Helmuth war für eine Straftat in Haft genommen worden, die er begangen hatte, als er noch heroinabhängig war. Inzwischen versucht er, seine Sucht zu besiegen und wird mit Methadon substituiert.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors. Der Text erschien in Hinz & Kunzt.



Stellungnahme zum Thema: Geschlossene Unterbringung / Jugendstraffälligenhilfe

Seit Anfang 1980 gibt es in Hamburg die Praxis, nicht mehr geschlossen unterzubringen im Rahmen der Heimerziehung. Im Juli 1980 wurde diese Praxis durch den Präses der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales legitimiert und - nach heftigen Kontroversen in den ersten Jahren zwischen der parlamentarischen Opposition, der Presse, der Polizei und der Justiz einerseits und der Jugendhilfe und dem Staat andererseits - mehrfach durch Beschluß der Bürgerschaft bekräftigt. Die Gründe, die zu dieser Trendwende in der Jugendpolitik führten, und ihre Konsequenzen sind an verschiedenen Stellen dokumentiert, am besten durch Friedhelm Peters (Jenseits von Familie und Anstalt, Bielefeld 1991, S. 143-166). Im März diesen Jahres habe ich in der Zeitschrift des Verbandes Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. anläßlich der erneuten Forderung der CDU nach geschlossenen Heimen an die jugendpolitischen und fachlichen Gründe für die Aufgabe geschlossener Unterbringung in der Jugendhilfe erinnert.Gegen diesen Begründungskontext von Beginn der 80er Jahre wird heute gelegentlich eingewandt, daß er gegen die heutigen Herausforderungen nicht mehr standhalte und geschlossene Unterbringung insbesondere gebraucht werde - gegen die zunehmende Jugendgewalt als eine Alternative zur Strafe, also als Maßnahme einer zeitgemäßen Jugendstraffälligenhilfe und - als ultima ratio für Kinder und Jugendliche in sie gefährdenden Krisensituationen, wenn sie sich allen Hilfen entzögen.Insbesondere mit diesen Argumentationen will ich mich befassen. Ich verweise ergänzend auf eine die Jugendhilfe fachlich und rechtspolitisch aktuell interpretierende Stellungnahme gegen die geschlossene Unterbringung auf einen Artikel von Lutz Krätzschmar "Geschlossene Unterbringung?" in Krim-Info 17 der Kriminologischen Initiative Hamburg e.V. vom Juli 1997.Geschlossene Heimerziehung als Maßnahme gegen zunehmende Jugendgewalt?Die Forderung nach Wiedereinführung der geschlossenen Heime - "einiger weniger Plätze - mit pädagogisch therapeutischem Konzept - kurzer Verweildauer - besonders qualifiziertem Personal" - steht im Kontext der aktuellen Diskussion um die ansteigende Jugendgewaltkriminalität und ist auch nur aus diesem Diskurs heraus verständlich.Es gibt in der Tat ein hohes kriminalstatistisches Wachstum in den vergangenen zehn Jahren, insbesondere ausgeprägt für die jüngeren Jahrgänge in der Statistik der Tatverdächtigen. Deren Zahl ist höher für die Nichtdeutschen als für die Deutschen, höher für die Ostdeutschen als für die Westdeutschen. Charakteristisch in den Unterschieden sind im Osten der Republik die überproportionalen Steigerungen bei den Tatverdächtigen, die wegen Raub und schwerem Diebstahl angezeigt sind, im Westen wegen Drogendelikten. In beiden Teilen der Bundesrepublik aber gibt es sehr viel mehr Strafverfolgung wegen Gewaltdelikten.Es gibt andererseits eine Fülle von Daten zur Entwicklung der Kriminalität, die nicht in die bundesrepublikanische Diskussion des dramatischen Anstiegs passen. So sind z.B. in Hamburg in einigen der vergangenen Jahre die Häufigkeitszahlen der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden gesunken; in den Jahren 1992 -1994 um fast 17%. Der traditionell höchst belastete Stadtstaat lag damit 1995 unter Hannover, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Rostock, Schwerin und Potsdam. Diese beim Jugendgerichtstag 1995 referierte Entwicklung der Verurteiltenziffern für Hamburg hat in den folgenden beiden Jahren den Abwärtstrend nicht fortgesetzt, aber eben den Trend auch nicht nach oben umgekehrt. Diese Tendenz ist sogar verallgemeinerbar für die Bundesrepublik:Folgt man den Verurteiltenzahlen, so kommt man zu einer Einschätzung der "Gefährdungslage", die Michael Walter, Direktor der Kriminologischen Forschungsstelle der Universität zu Köln, so beschreibt: "Betrachtet man die Entwicklung der Zahl der jungen Leute, die wegen jugendtypischer Gewaltdelikte seit 1975 verurteilt wurden, zeigt sich, daß sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Raubes oder einer Körperverletzung zu werden, im Vergleich zu den 80er Jahren nicht erhöht, sondern im Gegenteil erheblich verringert hat" (Michael Walter; Die Vorstellung von einem Anstieg der Jugendkriminalität, DVJJ-Journal 4/1996, S. 342).Diese auf den ersten Blick verwirrende Lage wird etwas leichter verständlich, wenn man berücksichtigt, daß Kriminalpolitik in der jüngsten Zeit nur noch mit dem Anstieg der Zahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik gemacht wird, und zwar nicht nur von "interessierter Seite" der Polizei und der Regierungsopposition, sondern zunehmend auch von kriminologischen Experten.Die Anstiegsdiskussionen finden ihren Nachweis also vor allem in den polizeilichen Registrierungen von Taten, bzw. aufgeklärten Taten und Tatverdächtigen bei der Polizei. Und während die polizeiliche Kriminalstatistik mit kriminologischer Unterstützung immer mehr als Abbild des wirklichen Kriminalitätsgeschehens erscheint, wird der Ausgang der Verfahren, die über kriminell oder nicht kriminell entscheiden, neuerdings öffentlich als Produkt einer zu milden Justiz desavouiert. Gutachten von Kriminologen - wie das des Christian Pfeiffer vom Boom der Jugendkriminalität (Jugenddelinquenz und jugendstrafrechtliche Praxis in Hamburg, 1997) befördern diese Einschätzung und werden so themen- und zeitgerecht zubereitet, daß sie sich als Instrument in einem Wahlkampf "für mehr innere Sicherheit" und gegen eine "zu lasche und zu laue Jugendgerichtsbarkeit" geradezu anbieten. Die Frage der Inneren Sicherheit wurde also zugerichtet auf die Frage nach der effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Gewaltkriminalität Jugendlicher (und Heranwachsender).Diese Entwicklung hat bedrohliche kriminalpolitische Konsequenzen und absehbar schlimme Folgen für die Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit:Vor dem Hintergrund dieser Debatte entstanden Forderungen - nach einer restriktiveren Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes , - nach strafverschärfenden Änderungen dieses Gesetzes, und auch - nach freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Jugendhilfe, also auch geschlossenen Heimen.Und die letzteren erfahren noch eine besondere Legitimation dadurch, daß sie angeblich ja geeignet sein könnten, jugendgerichtliche Maßnahmen hinauszuschieben.In der kriminologischen Diskussion gibt es inzwischen Stimmen, die dieser Orientierung der Debatte zur Inneren Sicherheit eine Stellvertreterfunktion unterstellen: Sie steht an der Stelle der unterdrückten Diskussion zur Frage, wie man die junge Generation, der man keine sichere Integration in diese Gesellschaft durch Ausbildung und Arbeit mehr anbietet, in dieser Gesellschaft halten kann. Es ist die gesellschaftliche Ausgrenzung der Jugend, die von einer Neuauflage ordnungspolitischer Programmatik verdeckt wird. Aber dies zu belegen, würde in einen zweiten Exkurs zum Thema führen.Weil es im Grunde also nur um eine sicherheitspolitische Argumentation, um die Forderung nach schärferen Strafen geht, bedarf die Wiedereinführung geschlossener Unterbringung offenbar keiner weiteren Begründung als der, daß man "jemanden erst haben muß, bevor man ihn erziehen kann".Dieses immer wieder vorgetragene Argument scheint sich seine kurzen Beine niemals abzulaufen. Es ist resistent gegen jegliche Pädagogik und gegen jede Empirie. Nach deren Belegen, insbesondere den in den Untersuchungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI 1990), ergeht es der geschlossenen Unterbringung ähnlich wie dem Strafvollzug: Der Betreuer in der Funktion des Schließers behindert die Chancen tragfähigerer sozialer Beziehungen, statt sie zu fördern. Entweichungen aus geschlossenen Heimen und die Beschleunigung von Abweichungskarrieren belegen das pädagogische Scheitern dieser Maßnahme. Deshalb lehnen die großen Fachverbände der Jugendhilfe die geschlossene Heimerziehung der Jugendhilfe inzwischen in großer Übereinstimmung ab (vgl. insb. Arbeitsgruppe "Geschlossene Unterbringung"; Manfred Aul u.a.: Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe. Erarbeitet im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband; Eigenverlag Frankfurt/M. 1995). Sie führen ein zusätzliches Argument gegen die geschlossene Unterbringung an, das in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden kann: Nur wenn es keine letzte Instanz mehr gebe, entwickle sich ein vielfältiges Angebot erzieherischer Hilfen, lasse sich der Impuls, gerade die besonders schwierigen Probleme abzuschieben, eindämmen.Die gegen die geschlossene Heimerziehung ins Feld geführten Argumente sind nicht überraschend und sie sind aus der Kritik am Jugendstrafvollzug vertraut. Danach entlassen Zwangsmaßnahmen die Betroffenen mit größeren Integrationsproblemen und - wenn man denn die höhere Rückfallwahrscheinlichkeit oder beschleunigte Abweichungskarriere so bezeichnen wollte - als höheres Risiko. Auch aus diesen Gründen ist es vernünftig, freiheitsentziehende Maßnahmen jeglicher Art in der Jugendstraffälligenhilfe zurückzudrängen.

Dieser Vortrag wurde von Frau Dr. Dorothee Bittscheidt anlässlich der Anhörung der GAL-Bürgerschaftsfraktion am 15.11.1997 im Hamburger Rathaus zum Thema "Jugendkriminalität - Episode oder Karriere?!" gehalten.



Warum sich die New Yorker Polizei (NYPD) für Zero Tolerance und nicht für Community Policing entschied

"Die Amerikanische Polizeistrategie" wird auch in Deutschland gern als Vorbild für heimische Konzepte favorisiert.Leider wird dabei wenig beachtet, daß es die amerikanische Polizeistrategie nicht gibt. Nur so wäre der Irrtum vermeidbar, die in New York zur Zeit praktizierte "Zero Tolerance" sei in den USA die Regel- und nicht eine Ausnahmestrategie.New Yorker Polizeistrategen berufen sich auf die von Wilson und Kelling entwickelte Broken-Windows Theorie, die davon ausgehen, daß das Unterlassen polizeilicher Maßnahmen einziger Einflußfaktor auf die Kriminalitätsentwicklung ist. Demnach entwickelt sich Kriminalität ausschließlich durch Unterlassen polizeilicher Maßnahmen von - Übereinstimmung subjektiver und objektiver Sicherheit, über - Auseinanderdriften von subjektiver und objektiver Sicherheit durch Abnahme (in)formeller Sicherheit und Zunahme von disorder, bei noch gleichbleibender Kriminalität, hin zu - einer erneuten Übereinstimmung, jetzt allerdings durch Zunahme von Kriminalität auf einem hohen Niveau, also Übereinstimmung von subjektiver Unsicherheit und objektiver Unsicherheitslage.Diese Vorstellung löste bereits vor 20 Jahren in den USA die Grundannahme über differenzierte soziale Ursachen von Kriminalität ab, die entsprechend nur durch Bekämpfung sozialer Ursachen beeinflußbar wären, und ersetzt sie durch die Vorstellung, kriminelles Handeln basiere auf einer individuellen Kosten-Nutzen-Analyse. Kurz: Jeder habe die Freiheit und die Möglichkeit, Recht oder Unrecht zu wählen. Broken-windows als Etikettenschwindel in New YorkPlaner von Maßnahmen, die auf dieser ökonomischen Vorstellung aufbauen, sollten berücksichtigen, daß die Entscheidung für konformes Verhalten - einerseits durch negative Verstärker wie die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit und Bestrafung und - andererseits durch positive Verstärker, z.B. Verschaffung eines Arbeitsplatzes und der Aufrechterhaltung des damit verbundenen positiven sozialen Status' beeinflußt wird.Die Überbetonung negativer Verstärker wird deutlich durch die starke Orientierung an incapacitation (dahinter verbirgt sich die simple Vorstellung, daß nur ein Rückfalltäter, der im Gefängnis sitzt, zu dieser Zeit - eben rein physisch - daran gehindert werden kann, Straftaten zu verüben), die sich deutlich in den drastisch gestiegenen Inhaftierungszahlen niederschlägt:In den letzten 20 Jahren stieg die Zahl der Inhaftierten in den USA von 300.000 auf 1,5 Mio. Etwa 3 Mio. Menschen sind nur auf Bewährung oder Kaution frei; in manchen Staaten der USA übersteigen die Ausgaben für Gefängnisse bereits die Sozialbudgets. Warum hat New York Zero Tolerance dem Community Policing vorgezogen?In den 70er Jahren reagierten in den USA mehrere Städte mit Modellversuchen auf die Broken-Windows-Theorie, mit der bekannten Variante des Community Policing. Dabei fiel die Wahl bevorzugt auf solche Städte, in denen die objektive (niedrige Kriminalität) und subjektive Sicherheitslage (hohe Kriminalitätsfurcht) stark auseinanderklafften.Begleitforschungsergebnisse ergaben sinkende Kriminalitätsangst und erhöhte Akzeptanz der Polizei bei der Bevölkerung.Transparenter wird der Strategiewechsel von community policing zu zero tolerance durch Ergebnisse der Begleitforschung zur Akzeptanz der neuen Maßnahmen bei den betroffenen PolizistInnen.Offenbar war der Fußstreifendienst unbeliebt, weil unbequem. Auch litt das in der Vergangenheit entstandene Selbstbild der PolizistInnen als "crime fighter" mit hoher technischer Ausrüstung und Orientierung am Strafrecht in nicht unbedeutendem Maße. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Durchführung mit geringem Engagement seitens der Durchführenden und entsprechender niedriger dienstlicher Bewertung bei deren Vorgesetzten erfolgte. Kurz: Community Policing konnte nicht mit der notwendigen Stringenz durchgesetzt werden und blieb lediglich als Lippenbekenntnis weiter aufrechterhalten.Die New Yorker Politik und Polizei hat sich Anfang der 90er an die Broken - Windows - Theorie erinnert, steht aber jetzt vor einer völlig neuen Ausgangslage, die nicht von einem Auseinanderdriften subjektiver und objektiver Sicherheit geprägt ist, sondern von enorm gestiegenen Fallzahlen und gesunkener Aufklärung mit adäquater subjektiver Unsicherheit und dramatischem Vertrauensschwund in die Polizei. Das 3-Phasen-Modell geht vom alleinigen Verschulden der Polizei (durch Unterlassen) aus und beachtet andere Faktoren weder für die Analyse noch für Maßnahmen. Ein kurzer Blick auf den "Zustand" der New Yorker Polizei (NYPD) vor der "Wende" läßt Maßnahmen wie auch deren Erfolg verständlich erscheinen: - So wurde die durch die Bekämpfung bzw. Kontrolle der Drogenkriminalität uniformierte Polizei völlig gestoppt, weil alle uniformierten Polizisten unter kollektiven Korruptionsverdacht standen. Es wurden nur noch Ermittlungen durch Spezialeinheiten durchgeführt. Die Folge war nicht nur ein rapider Anstieg der Drogen, Beschaffungs- und Gewaltkriminalität in den betroffenen Gebieten, sondern - infolge mangelnder Kontrolle des öffentlichen Raumes - auch eine Zunahme der Disorder-Problematik. (für LeserInnnen einfach auf vergleichbare heimische Quartiere übertragbar). - Mangelhaft war auch, daß Informationen nicht gesammelt wurden, was dazu führte, daß Fahndungsersuchen nicht weitergeleitet, Festnahmen entsprechend nicht ausgeführt und entsprechende Informationen nicht ausgetauscht.. - Das Leitungspersonal war über die Entwicklung im eigenen Verantwortungsbereich nicht informiert, zeigte auch kein Interesse an der Tätigkeit (kam nicht zum Dienst, ging anderen Tätigkeiten nach). Dieser "Vorbildcharakter" prägte in Folge den gesamten Personalkörper.Die deprimierende Beschreibung des NYPD vor der "Wende" und die - zwar durch gesellschaftliche Entwicklungen begünstigte, aber wohl erheblich durch Unterlassen polizeilicher Intervention verschuldete - desolate Kriminalitäts- und Sicherheitslage ist Ausgangsposition eines Crash-Programms zur Kompensation selbstverschuldeter Defizite infolge jahrelanger weitgehender Abstinenz.Die neue New Yorker Polizeistrategie (zero tolerance)Absolute Priorität der neuen Strategie besitzt die "Arbeit auf der Straße". Ziel ist es, möglichst viele der Polizeibeamten aus Spezialaufgaben herauszulösen und in einen Aktionsplan einzubinden, der als eine äußerst massive Variante der Bekämpfung von disorder-Problemen zu beschreiben ist. Es begann 1993 mit der Rückgewinnung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Transit Police für alle Nutzergruppen durch massive polizeiliche Kontrollen, personelle Veränderungen und Verdichtungen an den Fahrkartenschaltern und einem umfänglichen Reinigungs- und Reparaturprogramm. Die neuen Ordnungs-, Sicherheits- und Sauberkeitskriterien wurden mit ungewohnt rigorosen Mitteln durchgesetzt - und erbrachten schnellen und nachhaltigen Erfolg. Danach wurde das Konzept auf den gesamten Öffentlichen Raum erweitert.Die Durchsetzung der neuen Ordnung gelang nur mit äußerst repressiven straf- und zivilrechtlichen Mitteln.Ruhestörender Lärm durch Radiomusik wurde sofort durch Einzug des Gerätes geahndet; Urinieren oder Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit führte zu Festnahmen und Vernehmungen. Die dadurch gewonnenen Informationen - auch über weitere unbeteiligte Personen - wurden sofort gespeichert und erhöhten so nahezu unbegrenzte Kontrollmöglichkeiten. Kontrolleingriffe konnten so für polizeiliche Bedarfe nach und nach erweitert werden: Beispielsweise erlaubt die Entdeckung des Fahrradfahrens auf dem Bürgersteig nicht nur die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit durch Einzug des Rades und Speicherung entsprechender Daten, sondern darüber hinaus auch die körperliche Durchsuchung des Falschfahrers nach Rauschgift und Waffen. Vergleichbare Eingriffsbefugnisse schließen sich bei Kontrollen des fließenden Verkehrs an, was dazu führt, daß jeder potentiell betroffen sein kann.Angewandte Taktiken sind fast ausschließlich auf Formen der Personenkontrolle begrenzt. Danach wurden weitere Maßnahmen zur Disorder-Bekämpfung entwickelt und durchgeführt, die kaum noch etwas mit klassischen Präventionsmaßnahmen gemeinsam haben: - In statusniedrigen Vierteln begann man mit der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, setzte dort gleichzeitig aber Fahndungen und Haftbefehle um, führte Waffenkontrollen durch und zog festgestellte Waffen umgehend ein (Reduktion von Bedrohung). - Öffentlicher Nahverkehr stand weiter im Mittelpunkt rigider polizeilicher Kontrollen sowie Fahndung nach Waffen und Drogen (Reduktion von Gewalt, Raub, Nötigung). - Die Bevölkerung wurde durch "Steckbriefaktionen" direkt in polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingebunden, um die Entdeckungswahrscheinlichkeit auch bei denen zu erhöhen, nach denen nicht ausdrücklich polizeilich aktiv gefahndet wurde (Verdrängung "Unerwünschter" aus dem Viertel). - Die Verdrängung "krimineller Milieus" gelang durch ständige Kontrolle von Hehlereigeschäften und Bordellen, mit dem Ziel und Erfolg, daß viele Vermieter sich Mietausfall und Ärger ersparen wollten und dieses Klientel nach und nach als Mieter nicht mehr akzeptierten (Reduktion sichtbarer Prostitution und Hehlerei), so daß Anbieter und Adressaten allmählich aus ausgewählten Vierteln verschwanden (z.B. Times Square). - Massive Kontrolle von Waffen führte zum Rückgang von Schießereien und eher zufällig Verletzten und Getöteten im Öffentlichen Raum, bei denen häufig Unbeteiligte bei einem Streit zwischen z.B. Dealern erschossen wurden (Reduktion von Schießereien im Öffentlichen Raum). - Anwendung von Displacement-Strategien, d.h. die Verbringung sogenannter unerwünschter Personen z.B. Obdachloser und Junkies an abgelegene Orte, um sie aus dem Öffentlichen Raum zu verdrängen.Nur, weil repressive Aktionen unter dem Etikett der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten firmierten, waren neue und zusätzliche Gesetze auf Bundesebene zur Personenkontrolle und -durchsuchung ohne konkreten Anfangsverdacht nicht notwendig.Und wie erfolgreich ist nun Zero Tolerance?Weil demographische, wirtschaftliche und soziale Einflußfaktoren in den Hintergrund treten, zählt lediglich der kriminalstatistische Erfolg. Die Selbstdarstellung des NYPD ist auf den statistisch deklarierten Erfolg bei ausgesuchten schweren Delikten reduziert.Für die letzten drei Jahre (bis 1996) gingen die Zahlen zwischen ca.10% (für Vergewaltigung) und ca. 45% (für Mord und Raub) zurück. Sie liegen aber immer noch weit über dem Niveau deutscher Großstädte. Die Häufigkeitsziffer (HZ = Fälle pro 100.000 Einwohner) beträgt für Mord in New York 13,5, in Hamburg nur zwei und für Vergewaltigung 39,5 in New York und in Hamburg 16.Vergleiche mit Kriminalitätsstatistiken deutscher Städte verbieten sich aber nicht nur wegen der extrem unterschiedlichen Sicherheitslage (Kontroll-erfolge können sich nur bei entsprechender Deliktshäufigkeit einstellen) wie auch Definitions- und Registrierungsmodalitäten, sondern auch deswegen, weil die im Mittelpunkt polizeilicher Maßnahmen stehenden Kontrolldelikte (Drogenkriminalität, Ladendiebstahl, Leistungserschleichung, Grafiti) in New York statistisch nicht erfaßt werden.So differieren statistische Zahlen der Gesamtkriminalität zwischen deutschen (Summe aller gezählten Delikte) und US-amerikanischen Städten (in New York Summe ausgesuchter Schwerstkriminalität) erwartbar hoch (vor entsprechenden Spiegelartikeln sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt).Eine unserer Statistik vergleichbaren Zählweise würde dokumentieren, daß die registrierte Kriminalität in New York zwangsläufig durch die wesentlich erhöhte Kontrollintensität nicht nur gestiegen, sondern geradezu "explodiert" sein dürfte. Das bedeutet: Tatsächlich kann die Kontrollstrategie des NYPD gar nicht zu einem Rückgang, sondern infolge intensiver Aufhellung des sonst "tolerierten" Dunkelfeldes, nur zu einer erheblichen Zunahme bekanntgewordener Delikte führen. Kontrolldelikte erscheinen in der New Yorker Statistik aber nur indirekt und fragmentarisch unter der Rubrik erfolgreicher Festnahme- und ausgesuchter Kontrolltätigkeiten.Das NYPD betont stets den kausalen Zusammenhang zwischen seinen erfolgreich durchgeführten Disorder-Kontrollen und dem Rückgang der Schwerstkriminalität wie Mord und Raub.Sie wählte für die Kontrollstrategien Taktiken, die auch mit der für das NYPD üblichen geringeren Ausbildung (6 Monate) und Training (Bekämpfung von Autodiebstahl 5 Tage, Schlichtung von Familienstreitigkeiten 5 Tage, Beeinflussung von Zielgruppen im Rahmen der Disorder-Beseitigung 1-5 Tage, Betrug 1 Tag) erfolgversprechend durchführbar sind.Start war eine Offensive zur Bekämpfung von Disorder-Problemen in statusniedrigen Außenbezirken, aber nicht um diese Disorder-Probleme selbst zu bekämpfen (so fordert es die reine Lehre der Theorie der zerbrochenen Fensterscheiben), sondern um sie vielmehr direkt als Einfallstor zur Kriminalitätsbekämpfung zu benutzen.Nur so konnte auf neue Bundesgesetze zu Personenüberprüfungen im Öffentlichen Raum zum Zwecke von Waffen- und Drogenkontrollen ohne konkreten Anfangsverdacht verzichtet werden. Entsprechende Eingriffsbefugnisse und Ermessensspielräume bei Ordnungswidrigkeiten wurden bedarfsgerecht durch den Staat New York erweitert.Bedenkt man die geschilderte Ausgangslage New Yorks, ist die Wahl der Strategie zwar wenig sensationell, aber plausibel: Es geht um die Reduktion objektiver Unsicherheitslagen durch klassische, repressive Sicherheitskonzepte, weil es für präventive Ansätze längst zu spät war.

Ingeborg Legge



Forschungsprojekte

Gefängnis und die Folgen - Identität und kriminelles Handeln während und nach Verbüßung einer Jugendstrafe.

Ein umfangreiches Forschungsprojekt, das seit Juli 1997 am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführt wird, soll die Folgen einer Gefängnisstrafe für das Leben und die Entwicklung jugendlicher und heranwachsender Straftäter untersuchen. Ein kriminologischer Forschungsschwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung des Einflusses einer Strafhaft auf die Bedingungen der Rückfallwahrscheinlichkeit und für das künftige (kriminelle) Handeln. Theoretisch und inhaltlich fokussiert das Projekt insbesondere die Entwicklung der personalen und sozialen Identität während und nach einer Strafhaft. Methodisches Ziel ist es, die Effekte einer Hafterfahrung möglichst unabhängig von den übrigen Bedingungen devianten und kriminellen Handelns Jugendlicher zu identifizieren.Zentrales Anliegen des Forschungsvorhabens ist es, in Bezug auf die kriminologisch und kriminalpolitisch besonders bedeutsame Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden die Wirkungen bzw. spezifischen Unwirksamkeiten rechtlicher Regelungen und institutioneller Reaktionen (Jugendstrafe und Bewährungshilfe) auf das soziale und insbesondere Legalverhalten zu verstehen, dies verläßlicher zu prognostizieren und damit auch dazu beizutragen, den Jugendstrafvollzug, die Bewährungshilfe und die Entlassenenhilfe effektiver zu gestalten. Es ist hinsichtlich der Fachperspektiven (Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaften) wie auch der eingesetzten methodischen Zugänge (Kombination quantitativer und qualitativer Erhebungsverfahren) interdisziplinär angelegt.Kriminalpolitischer Ausgangspunkt der Fragestellung sind die vielfach belegten hohen Rückfallquoten von zu Gefängnis verurteilten Straftätern, die im Jugendbereich mit bis zu 80% sogar noch über dem Erwachsenenbereich liegen. Neben wichtigen Beiträgen zur kriminologischen Grundlagenforschung soll ein Ertrag des Projektes auch in der unmittelbaren Rückmeldung für die Institutionen des Jugendstrafvollzugs und der Bewährungshilfe liegen. Erkenntnisse zur Entwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden im institutionellen Kontext können hier ebenso wie die unmittelbaren Beurteilungen der institutionellen Arbeit durch die Betroffenen selbst wertvolle Hinweise auf Stärken und Schwächen der aktuellen Praxis sowie Ansatzpunkte für die Verbesserung der praktischen Arbeit liefern.Die Folgen einer Gefängnisstrafe für das Leben und Verhalten Jugendlicher und Heranwachsender dürfen jedoch nicht nur im Hinblick auf das offiziell registrierte Legalverhalten untersucht werden, zumal den bislang vorliegenden Studien hier oft unterschiedliche Kriterien hinsichtlich der betrachteten Zeitspanne und der Qualität des Verhaltens zugrundeliegen. Die psychischen und sozialen Konsequenzen der Haft müssen vielmehr - gerade vor dem Hintergrund der Erziehungsintention der Jugendstrafe - in einem größeren Rahmen empirisch erfaßt werden, um erstens spätere kriminelle Handlungen (bzw. deren Unterlassung) auch jenseits justizieller Registrierung differenzierter erklären und vorhersagen zu können und zweitens auch die weitergehenden Effekte dieser eingriffsintensivsten Maßnahme des Jugendgerichtsgesetzes angemessen abschätzen zu können.Dazu ist es erforderlich, im Erhebungsvorgehen mehrere methodische Ansätze zu kombinieren, um die Schwächen der bisherigen Forschungsprojekte möglichst zu berücksichtigen. Der Kern des empirischen Erhebungsansatzes sieht dementsprechend die Kombination einer Längsschnitt- mit einer Querschnittsuntersuchung vor, bei der Jugendliche und Heranwachsende verschiedener Verurteilungsjahrgänge zu Beginn, kurz vor und nach dem Ende der Haftzeit sowie zu späteren Zeitpunkten wiederholt befragt werden sollen. Die dabei gewonnenen Veränderungsinformationen müssen gegen mehrere mögliche Einschränkungen methodisch abgesichert werden.(1) Um die zahlreichen Beschränkungen administrativer Datenquellen (vor allem Akten) zu vermeiden, soll eine individuellpersönliche standardisierte Befragung zu theoretisch selektierten Inhaltsbereichen durchgeführt werden, die durch Aktenexzerpte (vor allem im Hinblick auf das Legalverhalten) ergänzt wird. Die individuelle Datenerhebung ist dabei auch notwendige Voraussetzung für die vielfach geforderten multivariaten Zusammenhangsanalysen, insbesondere die Prüfung von Kausalhypothesen und von Interaktionseffekten zwischen verschiedenen Wirkfaktoren. (2) Die Einschränkungen, die sich aus einem standardisierten Fragebogenformat hinsichtlich der Reichhaltigkeit und Flexibilität bzw. Offenheit der erfragten Inhalte ergeben können, sollen durch offene qualitative Befragungen einer systematisch selektierten Teilstichprobe (beispielsweise kurz vor und kurz nach der Haftentlassung) kontrolliert bzw. aufgefangen werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können zudem bei späteren Erhebungswellen auch im standardisierten Erhebungsansatz aufgegriffen werden. (3) Um die Effekte spezifischer Haftbedingungen und Strafanstaltskulturen kontrollieren zu können, sollen verschiedene Vollzugsformen und -bedingungen (offener versus geschlossener Vollzug; großstädtischer versus überregionaler Einzugsbereich) berücksichtigt werden. (4) Um die durch Gefängniserfahrung selbst bedingten Entwicklungen identifizieren zu können, soll eine Vergleichsgruppe devianter und zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Jugendlicher untersucht werden, die bislang keine Strafhafterfahrung gemacht hat.Die Gesamtdauer des Projektes ist auf insgesamt zehn Jahre geplant, um zum einen die Entwicklungsverläufe mehrerer Jahrgänge vergleichen zu können und zum anderen, wie vielfach gefordert, auch längerfristige Folgen und Entwicklungen (bis an das Ende des dritten Lebensjahrzehntes) erfassen zu können. Von der Volkswagen-Stiftung gefördert wird zunächst die erste Projektphase von viereinhalb Jahren (Juli 1997 bis Dezember 2001). Die Zeitspanne für die erste Projektphase ergibt sich erstens aus dem Erfordernis, für die ersten drei vollständigen Erfassungskohorten des Längsschnitts möglichst bereits Daten der Befragung außerhalb der Haft zur Verfügung zu haben, um die methodischen Einwände gegen übliche Quer- und Längsschnittdesigns berücksichtigen zu können, und zweitens aus dem Erfordernis, für wenigstens eine Befragungskohorte einen hinreichend langen Zeitraum nach der Haftentlassung überblicken zu können, um verschiedene der aktuell diskutierten Rückfalldefinitionen (im Hinblick auf den Bewährungszeitraum) berücksichtigen zu können. Die Hauptbefragung wird in fünf norddeutschen Jugendstrafanstalten (JA Hameln-Tündem, JA Halle/S., JA Göttingen-Leineberg, JVA Vechta, JVA Hamburg-Hahnöfersand) sowie in Kooperation mit niedersächsischen Ansprechpartnern der Bewährungshilfe durchgeführt werden. Der insgesamt angezielte Stichprobenumfang hierfür beträgt maximal 700 Personen, die während dieser Projektphase wenigstens dreimal befragt werden sollen. Zusätzlich mit einer systematisch ausgewählten Teilstichprobe (ca. 80 bis 100 Personen) werden mehrere qualitative Zusatzinterviews durchgeführt werden. Literaturhinweise: Greve, W. & Hosser, D. (1996). Strafhaft als Entwicklungskrise. Die Bedeutung einer Gefängnisstrafe im Leben Jugendlicher: Konturen einer Forschungsfrage. In C. Pfeiffer & W. Greve (Hrsg.), Forschungsthema Kriminalität Baden-Baden: Nomos.Greve, W., Hosser, D. & Pfeiffer, C. (1997). Gefängnis und die Folgen. Identitätsentwicklung und kriminelles Handeln während und nach Verbüßung einer Jugendstrafe. KFN-Forschungsberichte Nr. 64. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen.Greve, W. & Hosser, D. (1998): Psychische und soziale Folgen einer Jugendstrafe. Forschungsstand und Desiderate. Monatsschriftfür Kriminologie und Strafrechtsreform.Werner Greve, KFN, Lützerodestr. 9, 30161 Hannover, Tel.: 0511-34836 23



Buchbesprechung / -tips

Lionel Dahmer: Mein Sohn ist ein Mörder. Geschichte eines Vaters.

Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. 184 Seiten. Oktober 1995. 16,90 DM (Original: A Fathers Story. William Morrow and Company, Inc., New York 1994 plus Nachwort von 1995)

Haben Sie Kinder? Vielleicht einen Sohn? Lionel Dahmers Sohn Jeffrey entpuppte sich als Serienmörder. In seiner verzweifelten Lage hat nun der Vater - ein promovierter Chemiker - ein Buch geschrieben und eröffnet uns die Chance, unser kriminologisch-viktimologisches Wissen zu erweitern, aber auch mitzufühlen. Wie brutal die Öffentlichkeit, vor allem ihre journalistischen Vertreter, mit Angehörigen von Kriminellen umgeht, mit Vater, Stiefmutter und Grossmutter, ist eines der Hauptthemen des Buches. Das andere beschreibt die Copingversuche des Vaters.Lionel Dahmer stellt sich der ihm explizit und unterschwellig zugeschriebenen Mitverantwortung an den Taten seines Sohnes. Kriminologische Alltagstheorien, die einen Täter durch seine biologisch-genetische Veranlagung getrieben sehen, nehmen einen grossen Raum ein beim Versuch, das eigene Schicksal zu bewältigen. Der Vater entdeckt an sich etliche Parallelen zu seinem Sohn, vor allem die Unfähigkeit, Gefühle auszuleben. Mehrfach scheint ihm die Schlussfolgerung, dass die Taten seines Sohnes hätten vermieden werden können, wenn es irgendeinem Menschen gelungen wäre, die emotionale Abgeschlossenheit zu durchbrechen, die bereits das Kind Jeffrey zeigte.Er reflektiert über seine gescheiterte erste Ehe und berichtet von einer wahren Medikamentenflut, die seine Frau selbst während der Schwangerschaft gegen ihre Angstzustände und Depressionen genommen hat. Dem Chemiker kommt dabei der Verdacht, dieser Medikamentenkonsum könnte zu einer Deformierung des sich entwickelnden Kindes geführt haben. Auch soziale Faktoren werden ausführlich thematisiert. Da ist die traditionelle (amerikanische) Kleinfamilie, in der der Mann das Geld nach Hause bringt und um der Karriere willen alle paar Jahre umzieht, auch wenn der Sohn (und die Ehefrau) unter diesen Ortswechseln leidet und immer mehr in eine soziale Isolierung gerät. Bedingt durch die Heile-Welt-Perspektive übersieht nicht nur der Vater den starken Alkoholkonsum, die skurrilen Hobbys und den bereits recht früh begangenen ersten Mord dieses Sohnes aus gutem Hause. Der hilflose Vater erdenkt immer wieder neue Strategien, seinem Sohn Gutes zu tun, welche allesamt scheitern. Er schickt ihn aufs College, er drängt ihn in die Armee, er vermittelt ihm eine Wohnung im Haus der Grossmutter und er findet eine neue Ehefrau, die als psychisch stark, beruflich autonom und erfolgreich geschildert wird und die versucht, den Sohn zu stützen. Dieser Sohn, von dem 7 Photos mehr oder weniger äussere Normalität demonstrieren, zieht sich auf einen einzigen Satz zurück, den er dem Vater nach jedem Versagen entgegenbringt: Es tut mir leid. Die volle Tragik entwickelt diese Geschichte, als der Vater bereits zu ahnen scheint, dass sich sein Sohn immer stärker zu einem gefährlichen Menschen entwickelt. Einmal verbüsst dieser sogar eine fünfjährige Haftstrafe wegen sexueller Belästigung. Das System (Gefängnis, Richter und Anwalt) setzt sich jedoch über den väterlichen Versuch hinweg, den Sohn in eine Therapie zu stecken und entlässt ihn nach einem Jahr Haft auf Bewährung. Der Sohn tarnt sein Doppelleben immer besser und begeht weitere Morde. Als die Strafverfolgungsbehörden ihn schliesslich dennoch überführen, werden die Angehörigen zu Opfern. Opfer freilich, die nach meiner Kenntnis noch nie ins Blickfeld der Viktimologie genommen wurden. Um so bewundernswerter finde ich, dass Lionel Dahmer bis zum Ende zu seinem Sohn steht und von ihm immer als Menschen spricht. Jeffrey Dahmer wurde von Mitgefangenen in der Haft ermordet.Das Buch irritiert: Sollte es doch gefährliche Menschen geben? Muss die abolitionistische Position gegen Einsperrungen relativiert werden?Ich empfehle dieses von Klaus Binder und Jeremy Gaines in ein sehr lesbares Deutsch übertragene Buch allen, die kriminologisch oder viktimologisch interessiert sind, nicht zuletzt deshalb, weil der Fall Dahmer bislang ausschliesslich aus der Sicht einer blutgierigen Tatgeschichte aufgearbeitet worden ist.

Otmar Hagemann



Buchtips

Jacob, Jutta /Keppler, Karlheinz /Stöver, Heino (Hrsg.): Drogengebrauch und Infektionsgeschehen (HIV/AIDS und Hepatitis) im Strafvollzug.

Berlin, Deutsche AIDS-Hilfe e.V. 1997

Auch Ende der 90er Jahre hat das Thema "HIV und AIDS im Strafvollzug" nichts von seiner Aktualität und Brisanz verloren. Gefängnisse sind noch immer Orte, an denen Inhaftierte einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Und nach wie vor werden dort Menschen, die bereits HIV-positiv oder AIDS-krank sind, mit Bedingungen konfrontiert, die das ohnehin nicht einfache Leben mit einer lebensbedrohlichen Infektion und Erkrankung zusätzlich erschweren. Aus diesen Umständen erklärt sich das selbstverständliche Engagement der AIDS-Hilfen im Strafvollzug, das darauf zielt, Neuinfektionen zu verhindern und HIV-positive und AIDS-kranke Menschen zu begleiten.Der vorliegende Sammelband will für das Thema "Drogen und Strafvollzug" sensibilisieren und verdeutlichen, wie dringend ein Engagement in diesem Arbeitsfeld ist. Er präsentiert theoretische Ansätze zum Thema und eine Vielfalt praktischer Erfahrungen, die für diese Arbeit ermutigen wollen.Der Band ist in begrenzter Auflage erschienen und kann kostenlos bei der Deutschen-AIDS-Hilfe e.V., Postfach 61 01 49, 10921 Berlin bezogen werden.

Deutsche Strafverteidiger e.V. (Hrsg.): Sinn und Unsinn der Untersuchungshaft - Was leistet sie wirklich?

Baden-Baden, 1997 Nomosverlag, 75 Seiten, 33,- DM

Der Band dokumentiert Referate der vom Deutsche Strafverteidiger e.V. und vom Deutscher Richterbund e.V. ausgerichteten 10. Alsberg-Tagung 1995. Gesetzliche Regelung und Praxis der Untersuchungshaft werden in den Beiträgen kenntnisreich und kritisch betrachtet. Die Verfasser sind Fachleute aus der Politik, der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung. Das Werk leistet einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die Untersuchungshaft. Es enthält nicht nur Vorschläge zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, sondern auch wertvolle Anregungen für den Praktiker, der mit Entscheidungen über Untersuchungshaft befaßt ist. Die Lektüre ist daher gewinnbringend für jeden, der sich für Strafprozeßrecht und/oder Rechtspolitik interessiert.

Heinz Schöch:: Der Einfluß der Strafverteidigung auf den Verlauf der Untersuchungshaft

Baden-Baden 1997, Nomos-Verlag 121 Seiten, 38,- DM

Die in den letzten Jahren rapide gestiegenen Zahlen der Untersuchungsgefangenen waren Anlaß für ein dreijähriges Forschungsprojekt der Hessischen Landesregierung, in dem alle Untersuchungsgefangenen der drei Frankfurter Justizvollzugsanstalten während der ersten drei Monate Haft einen Wahlverteidiger auf Staatskosten erhielten, sofern sie bei der Aufnahme in die U-Haftanstalt noch keinen Verteidiger hatten. Damit sollte vor allem für die sozial schlechter gestellten Untersuchungsgefangenen Chancengleichheit hergestellt und ein Beitrag zur U-Haftverkürzung geleistet werden.Die wissenschaftliche Auswertung dieses bisher einmaligen Feldexperiments durch den Münchener Strafrechtslehrer und Kriminologen Prof. Dr. Heinz Schöch zeigt, daß das Projekt zur Verbesserung der psychosozialen Situation der noch nicht rechtskräftig verurteilten Personen in den besonders belastenden ersten drei Haftmonaten beigetragen hat. Außerdem sind beträchtliche Haftverkürzungen sehr wahrscheinlich. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die dadurch mögliche Reduzierung der staatlichen Aufwendungen für Haftplätze bei weitem die relativ geringen zusätzlichen Anwaltskosten ausgleicht.



Veranstaltungshinweise

Terminänderung:

Die Tagung "Integration und Ausschließung: Kriminalpolitik und Kriminalität in Zeiten gesellschaftlicher Transformation" im ZIF in Bielefeld mußte vom 20.-22. März 19989 auf den 29.-31. Oktober 1998 verschoben werden. Der wichtigste Grund für die Terminänderung sind die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen würden, daß im März in Hannover eine Messe stattfindet, die das Übernachtungsangebot nicht nur verteuert, sondern auch die Unterbringung für eine größere Teilnehmerzahl unmöglich machen würde. Die GIWK (Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie) fordert interessierte Kollegen und Kolleginnen auf, den neuen Termin zu vermerken und weiterzugeben. Über Inhalte, Programm und den Tagungsablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ein Tagessymposium des Bremer Institutes für Kriminalpolitik findet am Freitag, den 3. April 1998 in Bremen statt. Zum Thema: Experimente im Strafrecht - Wie genau können Erfolgskontrollen von kriminalpräventiven Maßnahmen sein? lädt Prof. Karl Schumann ein, mit Experten die Evaluation von Kriminalpolitik zu diskutieren. Als Referenten sind eingeladen: Prof. Robert F. Boruch, Philadelphia; Dr. Rüdiger Ortmann MPI Freiburg; Profs. Rebecca u. Russell Dobash, Manchester; Prof. Martin Killias Lausanne; Barry Krisberg, San Francisco.

Controlling the Movement of People: Critical Perspectives on Practices, Policies and Consequences European Group for the Study of Deviance and Social Control (XXVI Annual Conference), Spetses Island, Greece, 27. -30. August 1998

The above theme is designed to attract papers on the social and political consequences of migration within and across national boundaries. It includes issues around the trafficking in people, immigration controll, the treatment of refugees, as well as racism, and the structuring of national and minority identifications. We are also interested in the control of movement within cities and specific institutional settings.The opening plenary session will have a theoretical focus addressing the future of critical perspectives within the social sciences at the end of the millenium.The number of papers will be limited and abstracts will be subject to peer review. Abstracts have to be send before 1st April.Further information about the European Group can be found at our web site: http//www.qub.ac.uk/ss/ssp/eg.htmFurther information and booking form for German participants available from:Prof. Dr. Dietlinde Gipser, Hinterm Horn 48, D-21037 Hamburg, Tel. 040 7231825; Fax 040 7234111; e-mail: dgipser@aol.com

Vom 18. bis 22. September 1998 findet in Hamburg der 24. Deutsche Jugendgerichtstag statt: Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter - Prävention und Reaktion. Das Programm kann ab März in der Geschäftsstelle der DVJJ (Lützerodestraße 9, 30161 Hannover; Fax 0511 3180660) angefordert werden.



Sonstiges

Neues aus dem AStK/KStK

Das Zulassungsverfahren für den 12. Durchgang des Aufbaustudiums Kriminologie ist weitgehend abgeschlossen. Mit 75 Bewerbungen für 25 Studienplätze war ein neuer BewerberInnenrekord zu verzeichnen (16 mehr als im Vorjahr und 32 mehr als vor 2 Jahren). Insbesondere bei den SoziologInnen und den PädagogInnen sind erhebliche Zuwächse zu verzeichen. Wie üblich bilden SozialpädagogInnen und JuristInnen die größten Gruppen.Die Frage der institutionellen Verortung der Kriminologie und speziell des AStK/AStK im (ab Sommer 98) vereinigten juristischen Fachbereich ist weiterhin Gegenstand von Verhandlungen. Momentan laufen die Überlegungen darauf hinaus, daß das "Seminar für Jugendrecht und Jugendhilfe" (Sessar) in ein Institut für Kriminologie umgewandelt wird, zu dem dann auch Herr Villmow und der Lehrkörper des AStK/KStK gehören sollen. Das AStK/KStK würde dann zu einer Untereinheit dieses Instituts - weiter unter Leitung der "Gemeinsamen Kommission für das AStK/KStK". Eine räumliche Zusammenlegung ist vorerst nicht in Sicht. Ob sich etwas und ggfls. was sich durch diese Zuordnung konkret am AStK/KStK verändern würde, ist schwer einzuschätzen. Ansonsten haben wir zur Zeit Semesterferien - nicht etwas Urlaub für das Personal - und erwarten Anfang April Sebastian Scherer aus seinem Forschungsfreisemester zurück.

Werner Lehne

Das Letzte

Das hatte die Hamburger Morgenpost am 8.1.1998 offenbar völlig falsch verstanden:"Krimis studieren - Bis zum 15. Januar kann man sich noch um einen Platz im Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie an der Universität bewerben. Neben psychologischen, soziologischen und sogar linguistischen Aspekten wird vor allem das Strafrecht vermittelt."Na dann, viel Spaß!

Vorankündigung:

16. Jour FixeHintergründe der aktuellen Debatte zum Thema Jugendkriminalität :

Referent: Dr. Werner Lehneam 15. April um 20:00 in den Räumen des AStK/KStK Troplowitzstrasse 7, 5. StockUm 18:00 laden wir die Beisitzer der Kriminologischen Initiative und alle Interessierten zur erweiterten Vorstandsitzung am gleichen Ort ein.

Forum KriminalpolitikJugendkriminalität - Schlüssel zur Pathologie der Gesellschaft ?

Sind die Jugendlichen die Sündenböcke einer verfehlten Politik ?

Referent : Prof. Dr. Fritz Sack, Donnerstag, 23. April 1998 um 19:00 Hamburg liegt nicht in Amerika Zur Diskussion der KriminalitätsbekämpfungReferentin: Dr. Ingeborg Legge, Dipl. Krim., LKA HamburgMontag, 15. Juni 1998 um 19:00Ort: Evangelischen Akademie Esplanade 15 - 20354 Hamburg. Die Diskussionsreihe erfolgt in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten sie bei der Kriminologischen Intitiative.

Forum KriminalpolitikVerhältnisse in der Untersuchungshaft - Sicherung des Strafverfahrens oder gewollte Überzufügung ?

Podiumsteilnehmer: Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald; Lt. Regierungsdirektor Robert Mündelein, Untersuchungshaftanstalt Hamburg; Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (angefragt); Klaus Bertram, Leiter der Sozialen Dienste am LG Bremen; Pastor Karl Steinbauer, Seelsorger in der UHA; Jugendrichter Joachim Katz, Krimininologische Initiative, Dienstag, 24. März 1998 von 18:00 bis 20:00. Evangelische Akademie Esplanade 15 - 20354 Hamburg



Redaktion des Krim-Info:

Lutz Krätzschmar Tel.: 43189790

Monika Schmolke Tel.: 4917520

Ines Woynar Tel.: 04103-83773

neue Redaktionsanschrift:

Lutz Krätzschmar

Fettstraße 36

20357 Hamburg

oder: http://www.rrz.uni-hamburg.de/kriminol/kriminfo.htm

Der Vorstand der Kriminologischen Initiative e.V.:

1. Vorsitzender: Joachim Katz Tel.: 3497-3886
2. Vorsitzende: Dorothee Bittscheidt Tel.: 3906567
Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 2988-2488

Beisitzer: Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe, Dr. Hilde van den Boogart, Dipl. Krim., Strafvollzugsamt, Renate Eckoldt, Rechtsanwältin, Margret Egelkamp, Dipl. Krim, wiss. Mitarbeiterin, Wolfgang Ehrhardt, Dipl. Krim., Studienberatung, Reinhard Kegler, Dipl. Krim., Strafvollzug, Lutz Krätzschmar, Soz.Päd., Jugendbewährungshilfe, Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter Kriminologie, Burkhard Plemper, Journalist, Prof. Dr. Lieselotte Pongratz, Hochschullehrerin Kriminologie i.R., Erfa Renner, Abteilungsleiterin Strafvollzug i.R., Reinhold Roth, Richter am Landgericht, Prof. Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer i.R., Dr. Ilse Schwenkel-Omar, Jugendgerichtshilfe i.R., Ines Woynar, Dipl. Krim.