Kriminologische Initiative Hamburg e.V.

Krim-Info

Nr. 18 Dezember 1997


Inhalt:

Neues aus dem Vorstand S. 1

Forum:

Provokation mißlungen S. 2

Hannoveraner Appell gegen die
Verwanzung des Grundgesetzes S. 3

Forschungsprojekte S. 4

Veranstaltungskommentare S. 5

Buchtips S. 11

Veranstaltungshinweise S. 11

Sonstiges S. 12

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

zu unserer letzten Ausgabe in diesem Jahr möchten wir Sie recht herzlich begrüßen. Ein ereignisreicher Wahlkampf liegt hinter uns, in dem wie vorauszusehen die Debatte über "Innere Sicherheit" und "Jugendkriminalität" beherrschende Themen waren. Wenn die Menschen sich in ihren Stadtteilen nicht mehr wohl fühlen (was vermehrt zu Wahlkampfzeiten registriert wird), spüren Politiker offenbar Handlungsbedarf und wissen Antworten in der Herabsetzung der Strafmündigkeit oder geschlossener Unterbringung. Offenbar scheint die größte Bedrohung die die Bevölkerung verspürt, immer mehr von Kindern auszugehen. In Hamburg ist es nicht gelungen - trotz (oder wegen?) umfangreicher kriminologischer Untersuchungen -, etwas näher hinzusehen und diese Probleme aus der Wahlkampf-Hysterie herauszuhalten. Immerhin stellte man in der neuen Bürgerschaft den Antrag, eine Enquete-Kommission "Strategien gegen die anwachsende Jugendkriminalität" einzusetzen. Bleibt zu hoffen, daß sie mit sachverständigen Menschen besetzt wird. Mit der neuen (alten) Justizministerin Peschel-Gutzeit werden wir wohl u.a. das "elektronische Halsband" dis-kutieren müssen. Lesen Sie dazu die Veranstaltungskommentare.

Kriminologische Forschung ist zweifellos gefragt und notwendig; mehr und mehr scheint der Trend dort allerdings (wieder) in eine ätiologisch täterorientierte Richtung zu gehen. Groß angelegte Langzeitstudien versuchen den Motivationen jugendlicher Straftäter auf der Spur zu bleiben. Ob derartige von der Wirtschaft in Millionenhöhe finanzierte Forschungsprojekte mit der Zielsetzung "der gläserne Delinquent" geeignet sind, die offenen Fragen zum Problem der Jugendkriminalität zu beantworten und einer schnelleren Lösung zuzuführen, wurde anläßlich der letzten Tagung des Norddeutschen Kriminologischen Gespächskreises bezweifelt. In der Politik werden diese statistischen Großprojekte gern als Argumentationshilfe herangezogen, Zahlen haben - unterstützt durch Overhead-Projektor und Folien - etwas Reales.

Aus Anlaß der Mitgliederversammlung der Kriminologischen Initiative möchten wir uns am 10. 12. 1997 mit dem Paradigmenwechsel in der Betrachtung von Kriminalität auseinandersetzen. Viele noch vor Jahren zum kriminologischen Standardwissen gehörende Erkenntnisse (z.B. die Schaffung alternativer Konfliktregelungen zum Strafrecht, der Resozialisierungsgedanke oder die Idee des Abolitionismus) scheinen heute gar nicht mehr diskutierbar. Dorothee Bittscheidt, Achim Katz und Gabi Spieker möchten diese Entwicklung hinterfragen.

Für das nächste Frühjahr hat die Kriminologische Initiative wieder mit der Evangelischen Akademie einige interessante Veranstaltungen geplant, auf die wir Sie gesondert hinweisen werden. Aber zunächst freuen Sie sich auf eine interessante Lektüre und einen ruhigen, zufriedenen Jahresausklang.

Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr wünschen

Ines Woynar und die Krim-Info Redaktion

Neues aus dem Vorstand

Liebe Mitglieder,

nicht nur Weihnachten, sondern auch die jährliche Mitgliederversammlung steht bevor und gibt Anlass und Gelegenheit, dieses Jahr mit all seinen Irrungen und Wirrungen noch einmal Revue passieren zu lassen.

Die Kriminologische Initiative hat eine Reihe von interessanten Veranstaltungen durchgeführt und sich bei mancher Gelegenheit - so zuletzt durch Dorothee Bittscheidt auf einer öffentlichen Anhörung der GAL zum Thema "Jugendkriminalität" - eindrucksvoll zu Wort gemeldet.

Dies alles hat dazu beigetragen, daß unser Verein in Hamburg etwas bekannter geworden ist, was uns zudem auch neue Mitglieder beschert hat.

So gut das Jahr für die Kriminologische Initiative war, so schlecht war es, wie wir alle wissen, für die Hamburger ( Jugend-) Kriminalpolitik. Ich bin - trotz rot-grüner Koalition - nicht besonders optimistisch, was die Zukunft betrifft.

Das Thema Innere Sicherheit wird den Bundestagswahlkampf ebenso prägen wie den Bürgerschaftswahlkampf in Hamburg. Und der hat uns sehr deutlich werden lassen, wie schwer es ist, sich gegen die vierte Gewalt - die öffentlichen Medien - und ihre zunehmend wirtschaftlich geprägten Interessen mit sachlichen Argumenten zu behaupten. Wir werden die Rolle der Medien im gesellschaftlichen Umgang mit Kriminalität - erneut - thematisieren und uns in diesem Zusammenhang fragen müssen, ob eine Presse, deren Interesse nur noch auf Auflagensteigerung gerichtet ist und die dabei ihre Verantwortung für eine seriöse und sachliche Information der Bevölkerung zunehmend vergißt, noch berechtigt ist, den Schutz der Pressefreiheit nach Artikel 5 GG in Anspruch zu nehmen?

Wenn Medien in wirtschaftlichem Interesse über ihre Berichterstattung Meinungen zu beeinflussen und zu manipulieren suchen, dann liegt darin eine Gefahr für demokratische Strukturen, die durch die Freiheitsrechte des Artikel 5 GG ja gerade geschützt werden sollen. Zwar steht auch die sogenannte "Regenbogenpresse" unter dem Schutz der Pressefreiheit. Doch wie steht es mit der Informationsfreiheit des Bürgers, wenn nahezu alle Medien in einer Region, Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen, über ein Thema nicht mehr sachlich, sondern einseitig und manipulativ berichten? Wo findet man dann noch eine Möglichkeit, diese Kritik an den Medien in die Öffentlichkeit zu transportieren?

Diese Fragen zu beantworten, ist sicherlich nicht Aufgabe der Kriminologischen Initiative, aber sie machen deutlich, wie schwer es gerade in Hamburg auch weiterhin werden wird, in der öffentlichen Diskussion mit sachlichen Argumenten gehört zu werden.

In diesem Zusammenhang wünschte ich mir übrigens, daß auch diejenigen unter unseren Mitgliedern, deren öffentliche Reputation - beispielsweise als Wissenschaftler - ihren Äußerungen sicher einiges Gewicht verleiht, sich mehr - und deutlicher - als bisher zu Wort melden würden. Ich hoffe, Sie verzeihen mir diesen kleinen Wunsch, der mit einem Hauch Kritik verbunden ist, und wünsche allen Mitgliedern, die ich nicht auf unserer Jahreshauptversammlung treffen werde, schon jetzt angenehme Feiertage und ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr.

Joachim Katz

Forum

Provokation mißlungen

Für Oktober 1997 war die jährliche Neuwahl der Gefangenenvertretung der JA Fuhlsbüttel vorgesehen. Bei der noch im Amt befindlichen bisherigen Gefangenenvertretung erschien also der neu ernannte Wahlleiter, präsentierte eine alte Satzung und erklärte, dies sei nach Auffassung der Anstaltsleitung die derzeit gültige, nach der die nächste Wahl im Gegensatz zu den zwei vorherigen auch ablaufen müsse. Diese Satzung beinhaltete zum einen, daß ein Gefangenenvertreter nicht länger als zwei Jahre im Amt sein dürfe, danach dürfe er nicht mehr gewählt werden, zum anderen enthielte die Satzung Passagen, nach denen nichtdeutsche Gefangene lediglich die "Ausländervertreter" wählen durften, die Insassenvertreter jedoch nur von deutschen Gefangenen gewählt werden konnten, weshalb zu diesem Zweck auch verschiedenfarbige Wahlzettel auszugeben seien. Schließlich wurde in dieser Satzung erklärt, käme eine Neuwahl nicht zustande, so seien nicht etwa die bisherigen Vertreter weiterhin im Amt, sondern es gäbe dann zunächst gar keine Gefangenenvertretung, eine weitere Neuwahl finde erst nach Ablauf von drei Monaten statt.

Die Gefangenenvertreter wiesen darauf hin, daß jene Satzung überholt und längst geändert sei, was die Anstaltsleitung bestritt. Daraufhin änderten die Gefangenenvertreter die Satzung ab und legten die Änderung dem Vollzugsleiter Quietzsch, der ob des Urlaubs des Anstaltsleiters dessen Funktion inne hatte, zur Genehmigung vor. Dieser lehnte ab, woraufhin alle Kandidaten für die Neuwahl geschlossen erklärten, für eine Wahl unter derart rassistischen Grundsätzen stünden sie nicht zur Verfügung. Der von Quietzsch ernannte Wahlleiter, ein Bediensteter, erklärte daraufhin, mangels Kandidaten könne dann keine Neuwahl stattfinden. Damit war die Gefangenenvertretung planvoll und zielstrebig ausgehebelt worden.

Als nächster Schritt folgte die Erklärung des inzwischen zurückgekehrten Anstaltsleiters, die Gefangenenzeitung blickpunkt könne nicht wie geplant erscheinen, da "offensichtlich die Finanzierung nicht gesichert" sei.

Daß die Redakteure seit Monaten weder Abrechnung noch Kontostand des Spendenkontos kennen, ihnen weder eingehende Spenden mitgeteilt noch Spendern die notwendigen Spendenbescheinigungen erteilt wurden, läßt den Verdacht zu, daß es sich bei der Begründung um eine Ausrede handelt, mit der man, da für die Betroffenen nicht überprüfbar, die weitere Verbreitung der Gefangenenzeitung mindestens zunächst einmal stoppen will.

Es folgte eine neue Verfügung des Anstaltsleiters, nach der vormittags alle Gefangenen mit Ausnahme der Hausarbeiter (die die Stationen reinigen, das Essen ausgeben etc.) unter Verschluß zu nehmen seien. Dies bedeutet zum Beispiel für Gefangene, die ab 3.00 Uhr nachts in der Bäckerei arbeiten und bereits am Morgen Arbeitsschluß haben, daß sie dann eingeschlossen werden, gleiches traf krankgeschriebene Gefangene, Schüler und andere mehr. Die Regelung brachte darüber hinaus Einschränkungen für den Bereich Sport und Freizeit mit sich, die einfach ignoriert wurden. Eine Auseinandersetzung unter den Gefangenen wurde dann schließlich zum Anlaß genommen, um zunächst alle Gefangenen mehrere Tage lang in ihre Zellen einzuschließen, die Bewegungsfreiheit, derer man sich in St. Fu immer gerühmt hatte, gänzlich und als Kollektivstrafe außer Kraft zu setzen. Als schließlich sich die Zellentüren wieder öffneten, sahen sich die Gefangenen mit einschneidenden Änderungen konfrontiert, die darauf hinausliefen, daß die Freizeitaktivitäten wie auch die Zeiten, in denen diese stattfinden konnten, auf weniger als die Hälfte reduziert waren. Man sah sich mit dem Versuch konfrontiert, etwas durchzusetzen, was die Gefangenen seit langem befürchtet hatten: die Gefangenen können sich nur noch auf ihrer jeweiligen Station bewegen (statt wie bisher im gesamten Knast), die Freizeit- und Sportmöglichkeiten werden weitgehend eingeschränkt, die sogenannten Aufschlußzeiten reduziert. Verschiedene derartige Versuche in der Vergangenheit waren regelmäßig am Widerstand der Gefangenenvertretung gescheitert. Die Verantwortlichen wissen nur zu genau, daß genau derartige Versuche vor vielen Jahren in einer Revolte der Gefangenen endeten und nahmen dies also billigend in Kauf, ja sie provozierten eine solche geradezu. Und es gab so einige unter den Gefangenen, die mit Argumenten wie "los, aufs Dach" oder "machen wir richtig Randale" den über längerte Zeit angestauten Frust dokumentierten. Die Mehrheit der Gefangenen jedoch wollte keine Randale, wollte jedoch auch die entsprechenden Provokationen und Einschränkungen nicht hinnehmen. Und so führte dies schließlich dazu, daß die absolute Mehrheit der Gefangenen sich weigerte, morgens zur Arbeit auszurücken, von sonst ca. 350 Gefangenen, die unter ausbeuterischen Bedingungen zur Arbeiut gezwungen werden, erschienen lediglich etwa 50 an ihrem Arbeitsplatz. Der Anstaltsleiter sah sich daraufhin gezwungen, noch am gleichen Tage eine Abordnung der Gefangenen zum Gespräch zu bitten, bei dem diese sich bemühte, klarzumachen, daß derartige Versuche für die Gefangenen nicht hinnehmbar sind. Ergebnis des Gespräches: Freizeit- und Sportmöglichkeiten werden nicht eingeschränkt, auch die Aufschlußzeiten werden unverändert fortgeführt, allerdings mit einer Änderung, die nach Aussagen des Anstaltsleiters "vorläufig" notwendig sei: während der Besuchszeiten werden die Stationstüren verschlossen, die Gefangenen können sich während dieser Zeit nur auf ihren Stationen bewegen. Begründet wird dies mit der herrschenden Personalknappheit, denn regelmäßig müssen Stationsbeamte zur Beaufsichtigung des Besuchers abgezogen werden, diese fehlten dann im eigentlichen Bau zur Beaufsichtigung, weshalb die Bewegung während dieser Zeit eingeschränkt werden müsse. Personalprobleme werden also einmal mehr auf dem Rücken der Gefangenen gelöst, diese haben bereits deutlich gemacht, daß ein solcher Zustand nur vorübergehend hinnehmbar ist.

Man darf gespannt sein, wo die von der Spree nach Hamburg zurückgekehrte Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit künftig in Sachen Strafvollzug die Prioritäten setzen will und wird. Es wäre dabei ebenso notwendig wie wünschenswert, wenn man sich endlich einmal den grundsätzlichen Problemen im Hamburger Vollzug widmen würde, denn der liberale Ruf des Hamburger Vollzuges hat mit der täglichen Vollzugsrealität längst nichts mehr zu tun. Zu diesen grundsätzlichen Problemen zählen auch jene Verantwortlichen in Justizbehörde und Knästen, die immer noch die Rezepte aus der Mottenkiste im Kopf haben und immer wieder durch unnötige Provokationen und Law-and-Order-Mentalität querschießen. Sie endlich einmal an die Kandarre zu nehmen, dürfte eine der ersten Aufgaben der Justizsenatorin sein, wenn diese wirklich den Fortschritt im Vollzug will, von dem sie bei der Amtseinführung sprach.

Jens Stuhlmann

Hannoveraner Appell gegen die Verwanzung des Grundgesetzes

Noch in diesem Jahr soll die vom Grundgesetz geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung endgültig abgeschafft werden. Ob im Schlafzimmer oder in der Anwaltskanzlei - überall soll das heimliche Belauschen erlaubt werden. Mit gezielt verstärkten Sicherheitsängsten und falschen Sachargumenten macht der Bundesinnenminister im Verein mit führenden Politikern von SPD und FDP Stimmung gegen unsere Verfassung. Sie wollen uns Bürgerinnen und Bürgern einreden, nur durch den Verzicht auf unveräußerliche Grund- und Freiheitsrechte könne der Kampf gegen das Verbrechen geführt werden.

Der Große Lauschangriff trifft aber größtenteils keine "Gangster", sondern gänzlich Unbeteiligte. Um einen Tatverdächtigen zu belauschen, müssen durchschnittlich 70 Bürger abgehört werden. Familienmitglieder und Freunde, aber auch Journalisten, Ärzte, Anwälte, Pfarrer und Abgeordnete haben nun zu befürchten, selbst in ihren privatesten Bereichen nicht mehr sicher zu sein. "Wanzen" können nur versteckt angebracht werden, daher müssen Polizeibeamte in fremde Wohnungen einbrechen und diese Geräte anbringen. Dies wird in der Praxis überwiegend bei ahnungslosen Menschen möglich sein, die sich nicht absichern. Wer beruflich mit einem Verdächtigen zu tun hat oder ihn auch nur ehrenamtlich berät, riskiert wie in einem Polizeistaat Einbrüche, Polizeikameras im Behandlungszimmer, Mikrofone unter dem Redaktionstisch und sogar Wanzen im Beichtstuhl. Das gute Recht gegen einen Angehörigen vor Gericht nicht aussagen zu müssen, läuft ins Leere. Die deutsche Geschichte lehrt uns aber, den Staat streng an Gesetz und Recht zu binden. Er soll uns vor Straftaten schützen, aber selbst keine begehen dürfen.

Es nützt auch wenig, den Lauschangriff vom Einzelrichter oder einem Kollegium von Richtern genehmigen zu lassen. Richter sind ausschließlich auf die Information von Polizei und Staatsanwaltschaft angewiesen. Daher bringt der als Monstranz hochgehaltene Richtervorbehalt keine ausreichende Rechtssicherheit. In den USA hingegen bleibt der Richter im gesamten Abhörverfahren verantwortlich und muß laufend Bericht erstatten. In Deutschland genügt eine bloße Unterschrift auf einem Formular. Jeder Praktiker weiß, wie leicht sie zu bekommen ist.

Der Große Lauschangriff schafft nicht größere Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Organisierte Bandenkriminalität macht nur etwas 0.7 % aller polizeibekannten Delikte aus. Die Bedeutung dieses Kriminalitätsbereiches für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wird weit unterschätzt. Wir brauchen vielmehr eine organisatorische Verbesserung der Arbeit der Polizei und deren effektiven Einsatz. Die Freiheit jedes Menschen in seinem engsten Privatbereich muß dabei ohne Wenn und Aber erhalten bleiben, solange keine Gefährdung wichti ger Rechtsgüter Dritter vorliegen. Ein vom Grundgesetz erlaubtes Abhören auf Verdacht oder auf Vorrat darf es nicht geben.

Die Unterzeichnenden fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Regierungen der Bundesländer auf, die parlamentarische Umsetzung der ausgehandelten Lauschangriffsregelung zu stoppen. Wir appellieren insbesondere an die Kritiker des Lauschangriffs wie den Bremer Bürgermeister Henning Scherff und den Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz Peter Caesar, die Zustimmung ihrer Länder im Bundesrat zu verweigern. Gemeinsam mit den von der SPD und den Bündnisgrünen regierten Bundesländern können Bremen oder Rheinland-Pfalz die für die Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer verhindern.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union verabschiedete am 28.09.1997 anläßlich ihrer Delegiertenkonferenz den abgedruckten Hannoveraner Apell und bittet diesen zu unterstützen

Forschungsprojekte

Ein neues Forschungsprojekt in einem neuen Institut: Recht und Sicherheit im urbanen Raum

'Innere Sicherheit' ist in diesen Jahren zu einem politischen Schlüsselbegriff avanciert. Davon zeugt die Vielzahl der öffentlichen Diskussionen: die Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik und die Frage, welche Aussagen sich daraus ableiten lassen, sind ebenso ein Thema wie Fragen nach Strafrahmen und Strafmündigkeitsalter im Jugendstrafrecht, nach neuartigen technischen Möglichkeiten polizeilicher Strafverfolgung oder nach der angemessenen polizeilichen Eingriffsschwelle. 'Sicherheit' ist dabei zu einem Begriff geworden, der weitaus mehr als nur Kriminalität im herkömmlichen Sinne abdeckt; relevant für die subjektiv empfundene Sicherheit der Bevölkerung sind vielmehr auch vielfältige Verhaltens- und Erscheinungsformen des großstädtischen Lebens, die unter dem Begriff 'incivilities' zusammengefaßt werden: Bettler und Drogenkonsumenten in innerstädtischen Fußgängerzonen, Graffiti an den Wänden, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Anzeichen urbanen Verfalls wie verstreuter Müll und zerbrochene Fensterscheiben (vgl. das berühmt-berüchtigte 'Bettler-Papier' des Senats aus dem letzten Jahr). Entsprechend wird 'Kriminalitätsfurcht' - besser wohl als mangelndes Sicherheitsempfinden bezeichnet - inzwischen als ein neues soziales Problem begriffen, und die Reaktionen darauf umfassen rechtliche, polizeiliche, politische und architektonische Maßnahmen und suchen neue Arten der lokal fundierten 'Sicherheitspartnerschaft' zwischen Polizei und Bevölkerung zu etablieren. Zentral ist dabei das Problem der Herstellung einer sicheren sozialen Ordnung im urbanen Raum, und die deutsche Diskussion wird vor allem von der Frage bewegt, ob die Vorgehensweisen der New Yorker Polizei ein Vorbild sein können oder sollen.

Das skizziert lediglich einige der Facetten eines Themas, das zunehmend politische Brisanz und sozialwissenschaftliche Bedeutung gewinnt, denn letztlich geht es um die Frage nach den Mechanismen sozialer Integration in spätmodernen Gesellschaften und den Strukturprinzipien sozialer Kontrolle. Berührt sind hier sozialwissenschaftliche, kriminologische, sozialhistorische Fragestellungen, denen sich das ISIP (Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung) widmen will. Spiritus rector ist Fritz Sack, Mitgründer sind u.a. Rüdiger Lautmann, Sebastian Scheerer, Joachim Katz, Aldo Legnaro.

Das erste Forschungsprojekt des ISIP ist Recht und Sicherheit im urbanen Raum, ein Projekt, das die soziale Konstruktion von Sicherheit in der Stadt in den Mittelpunkt stellt. Zentral ist dabei die vergleichende Untersuchung mehrerer unterschiedlicher Stadtviertel in Hamburg. Die bisherige empirische Forschung belegt, daß das Sicherheitsempfinden in einem engen Zusammenhang mit lokalen Lebenswelten steht und deswegen primär in lokalen Lebenszusammenhängen beeinflußt werden kann. Dennoch sind im deutschsprachigen Raum Forschungen recht selten, die die gegenseitigen Einflüsse und den Zusammenhang zwischen dem Sicherheitserleben der Bevölkerung und räumlich geprägten Verhaltensweisen einerseits und der sozialen Konstruktion von Sicherheit und den lokalen rechtlichen und politisch-polizeilichen Reaktionen hierauf andererseits auf der Ebene großstädtischer Quartiere untersuchen.

Unter sowohl sozialstrukturellen Gesichtspunkten wie unter dem Aspekt der öffentlichen Thematisierung und Stereotypisierung haben wir die folgenden Viertel ausgewählt :

1. Wellingsbüttel (als Typus eines noblen Wohnviertels der 'Besserverdienenden');

2. Rothenburgsort (als traditionelles Arbeiterviertel, in dem sich heute viele soziale Defizite kumulieren);

3. die Neustadt um den Gänsemarkt (als Typus eines innerstädtischen Konsumviertels);

4. das Schanzenviertel (als Typus eines Viertels, in dem sich - zumindest in der öffentlichen Stereotypisierung - urbane Krisenkonstellationen verdichten).

In diesen Stadtvierteln sollen sowohl lokale Experten und Expertinnen (z.B. vor Ort tätige Polizeibeamte/innen, Kindergärtner/innen, Lehrer/innen) wie eine Stichprobe der Bewohnerschaft bzw. der Geschäftswelt nach ihrer Einschätzung des Viertels, ihren Verunsicherungserfahrungen im Viertel und dem Raumbezug solcher Erfahrungen befragt werden. Vor dem Hintergrund 'objektiver' Variablen (wie polizeilich festgestellter Kriminalitätsbelastung, der ethnischen Zusammensetzung eines Viertels, seiner ökonomischen Entwicklung) soll demnach der subjektive soziale Raum der Bewohnerinnen und Bewohner im Hinblick auf ihre Empfindungen von Verunsicherung, Unsicherheit und Furcht, ihre Reaktionen darauf und ihren Umgang mit dem Raum als Folge solcher Empfindungen rekonstruiert werden. Diese Rekonstruktion bezieht sich einerseits auf eine Fülle von Verhaltens- und Vermeidungsweisen wie auch auf die jeweiligen individuellen Aktivitäten zur Herstellung von Sicherheit, andererseits auf die politischen und polizeilichen Reaktionen und Vorgehensweisen.

Daneben steht eine Inhaltsanalyse der Lokalpresse und ihrer Berichterstattung, soweit sie sich auf Kriminalität und verunsichernde Begebenheiten bzw. Strukturen bezieht. Das soll ermöglichen, etwaige Zusammenhänge zwischen dem lokal gegründeten Gefährdungsbewußtsein der Bevölkerung und der medialen Diskussion solcher Fragen zu erkennen und sie gegebenenfalls in die Befragung einbeziehen zu können. Zudem läßt sich eine Kriminalgeographie der Presse im Vergleich zur tatsächlichen räumlichen Verteilung von Kriminalität herstellen, und es dürfte spannend sein, auf welche Weise die 'new dangerous classes' in den print-Medien vorkommen.

Zusätzlich sollen alle ausgewählten Viertel regelmäßig begangen und an einigen Örtlichkeiten teilnehmend beobachtet werden. Das dient primär der Gewinnung einer eigenen Anschauung, soll aber auch erlauben, Befunde der Befragung, z.B. als besonders verunsichernd geschilderte Örtlichkeiten, zu qualifizieren und in ihrer Bedeutung zu verstehen.

Das Forschungsprojekt wird ermöglicht durch die Mittelbewilligung der Stiftung Volkswagenwerk in ihrem Schwerpunkt Recht und Verhalten und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Fritz Sack. Es ist auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt und hat mit dem 1.8.1997 begonnen. Die Feldphase wird sich durch das ganze Jahr 1998 erstrecken.

Das Team (Tel.: 040 4123-5307): _Dipl.-Sozialwirt Jens-Jean Berger_Dipl.-Soz. Almut Birenheide_Dr. Aldo Legnaro_Dipl.-Soz. Sibylle Ruschmeier_Petra Wördehoff

Apropos Forschungsprojekte

Seit 1.9.97 läuft in Münster ein neues Forschungsprojekt mit dem Titel "Kriminalprävention im interkommunalen Vergleich" unter der Leitung von Dr. Joachim Jäger von der Polizei-Führungsakademie. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des "Europäischen Zentrums für Kriminalprävention" (EZK) in Kooperation mit der Stiftung Kriminalprävention. Als Projektbearbeiter wurden Nina Berweger, eine Diplom-Geographin aus Bonn und Gisbert van Elsbergen, Diplom-Soziologe bzw. Student am ASTK/KSTK aus Hamburg ausgewählt. Ferner ist Prof. Robert Chalka von der Polizei-Akademie in Bratislawa an diesem Projekt beteiligt. Untersucht werden insgesamt vier Städte, zwei deutsche und zwei slowakische. Anhand von umfangreichen kriminologischen Regionalanalysen (KRAs) soll ein Vergleich dieser vier Städte untereinander möglich werden. In den KRAs ist u.a. eine Bevölkerungsumfrage vorgesehen, die Informationen zur Opferwerdung, zum Anzeigeverhalten, zum Sicherheitsgefühl und zur Bewertung der Polizeiarbeit liefern soll. Die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen v.a. für den Bereich der kommunalen Kriminalprävention hilfreich sein und bei der Planung und Initiierung von kriminalpräventiven Strategien Verwendung finden. Das neue Erhebungsinstrument durchläuft in diesem einjährigen Projekt eine Testphase. Sollte sich das Instrument bewähren, ist ein weiterer Einsatz in der "Follow-Up" Studie geplant.

Ansprechpartner: Dr. Joachim Jäger (PFA), Tel. 02501/806-291.

Gisbert van Elsbergen

Veranstaltungskommentare

Berufsperspektiven von Diplom-Kriminologinnen - Über eine Veranstaltungsreihe mit BerufspraktikerInnen im Aufbaustudium Kriminologie im Sommersemester 1997.

1984 wurde an der Universität Hamburg das Aufbaustudium Kriminologie (AStK) eingerichtet, das in dieser Form in der Bundesrepublik einzigartig ist. Aufgrund dieser exponierten Stellung sind Angebote auf dem Arbeitsmarkt, die sich explizit an Diplom-KriminologInnen richten, eine echte Seltenheit. Wenngleich der Bedarf an kriminologischem Fachwissen vielfach bestätigt wird, gestaltet sich der Übergang ins Berufsleben dennoch für viele AbsolventInnen des Aufbaustudiums ausgesprochen zäh. Eine Ausnahme hierbei stellen lediglich diejenigen dar, die beispielsweise aus sozialpädagogischen Berufen kommen, das Zusatzstudium absolvieren und dann mit dem dadurch erweiterten Wissen zurück in ihr vorheriges Berufsfeld gehen. Häufig nehmen sie dann dieselbe Stelle wieder ein – und das nicht selten zum gleichen Tarif.

Aufgrund der theoretischen Ausrichtung des Studienganges sowie der kurzen Studiendauer sind Berührungspunkte mit "der Praxis" innerhalb des Studiums eher rar. Um mögliche Wege vom Aufbaustudium in die Berufstätigkeit aufzuzeigen, luden wir (Studentinnen im 3. Semester) AbsolventInnen des Aufbaustudiums und andere VertreterInnen verschiedener kriminologischer Berufsfelder im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ins Institut ein. Ziel sollte sein, Einblicke in unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und Informationen über entsprechende Voraussetzungen für die Zugänge in die jeweiligen Berufsbereiche zu bekommen. Darüber hinaus erhofften wir uns, Dis-kussionen innerhalb des Aufbaustudiums über die Verbindung von Theorie und Praxis, Studieninhalte sowie den beruflichen Verbleib der Studierenden anzuregen.

Anfang des Jahres schrieben wir hierzu 15 BerufspraktikerInnen (davon zur Hälfte AbsolventInnen des Aufbaustudiums) an, die in kriminologischen Bereichen tätig sind. Bereits wenige Wochen später lagen sechs konkrete Zusagen – darunter drei von AbsolventInnen - aus den Arbeitsbereichen Medien, Verband, Strafvollzugsamt, Universität und Forschung vor. An insgesant drei Abenden berichteten jeweils zwei Gäste persönlich und zugleich informativ über ihren Berufsweg und ihren aktuellen Arbeitsalltag. Im zweiten Teil des jeweiligen Abends, der gemeinsamen Diskussion, debattierten wir Fragen der beruflichen Perspektiven von KriminologInnen, wobei uns die Einschätzung der ExpertInnen bezogen auf ihr Berufsfeld besonders interessierte.

Zur ersten Veranstaltung waren Burk-hard Plemper und Prof. Christian Pfeiffer eingeladen: Der Sozialwissenschaftler und Journalist Burkhard Plemper beschrieb den schwierigen Weg vom "freien" zum "festen" Journalisten, wofür er sich durch seine berufsbegleitende Fortbildung an der "Akademie für Publizistik" qualifizierte. Herr Plemper ist Mitglied der Kriminologischen Initiative und versucht in seinem Berufsalltag, kriminologische Themen einfließen zu lassen. Seiner Einschätzung nach gibt es zwar keinen direkten Bedarf an KriminologInnen im Medienbereich, wohl aber an kriminologisch ausgebildeten JournalistInnen.

Prof. Christian Pfeiffer, Jurist und Geschäftsführer des KFN, wurde nicht zuletzt über sein ehrenamtliches Engagement in der Bewährungshilfe auf die kritische Kriminologie aufmerksam. Das KFN beschrieb Herr Pfeiffer nicht als dauerhaften Arbeitgeber für Forschungsfreudige, sondern als "Durchlauferhitzer" für die universitäre Laufbahn, als eine "Professorenschmiede" mit befristeten Stellen zur Promotion und Habilitation. KriminologInnen konnten bislang im KFN keine Berufs-perspektiven entwickeln, da andere BewerberInnen laut Herrn Pfeiffer, u.a. speziell in den Diplomarbeiten, bessere Qualifikationen mitbrachten. In der Abschlußdiskussion bekundete Herr Pfeiffer Bedarf an dezentraler kriminologischer Forschung, wie sie unter anderem in den USA vielfach betrieben wird. Zudem unterstützte er die Aussage von Herrn Plemper, daß im Medienbereich journalistisch talentierte KriminologInnen gefragt seien.

Zum zweiten Termin waren Dr. Aldo Legnaro und Dipl. Kriminologe Heinrich Althoff zu Gast: Herr Legnaro berichtete von seinen 20jährigen Erfahrungen als frei arbeitender Sozialwissenschaftler. Im Anschluß an seine Promotion wollte er nicht die klassische universitäre Laufbahn einschlagen, sondern unterschiedlichste Forschungsprojekte "frei" durchführen. Diese Forschungsprojekte, u.a. von der VW-Stiftung und der DFG finanziert, sind in der Regel auf zwei Jahre befristet. Nach oder noch in der letzten Phase des vorherigen Forschungsprozesses entwickelt er jeweils die Ideen für ein neues Forschungsdesign. Für einen solchen Berufsweg, so beschrieb Herr Legnaro, ist eine Promotion unerläßlich. Zur Zeit der Veranstaltung beschäftigte er sich u.a. mit der weiteren Etablierung des Instituts für Sicherheits- und Präventionsforschung (ISIP) und dem damit verbundenen ersten Forschungsprojekt. Er deutete an, daß das ISIP zukünftig potentieller Arbeitgeber für KriminologInnen sein kann.

Nach diesen drei Nicht-Absolventen, waren die verbleibenden drei Gäste AbsolventInnen des AStK. Den Anfang machte Dipl. Soz. Heinrich Althoff am gleichen Abend. Herr Althoff ist Leiter des Straffälligenhilfevereins Chance e.V. in Münster. Er berichtete von seinem Berufsweg und beschrieb seinen vielfältigen Arbeitsalltag – er ist für sieben MitarbeiterInnen und 30 Ehrenamtliche und Honorarkräfte zuständig. Er betonte die Wichtigkeit eines Praktikums während des Studiums und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Chance e.V. die Möglichkeit dazu bietet. Herr Althoff bestätigte ebenfalls Bedarf an kriminologischem Wissen, bemängelte aber zugleich die fehlende Anbindung des Studiums an die Praxis sowie das Fehlen eines klaren Berufsbildes. Auch er plädierte dafür, den Bereich Forschung im Studium weiter auszubauen. Als ehemaliger Absolvent äußerte er die Befürchtung, daß die Regelung, daß Studierende aus zwei unterschiedlichen Semesterjahrgängen gemeinsam Seminare belegen (1.+ 3. bzw. 2.+ 4. Semester) zu einem Niveauverlust führe. Seiner Erfahrung nach war es wichtig, in kontinuierlichen Arbeitsgruppen aufeinander aufbauend (weiter-)zuarbeiten, für Wiederholungen, die sich bei der aktuellen Regelung nicht vermeiden lassen, sei die Studiendauer zu kurz.

Auf der letzten Veranstaltung unserer Reihe kamen dann auch die beiden Frauen, die sich auf unsere Nachfrage hin alleinig bereiterklärt hatten, zu Wort: Den Anfang machte Dr. Lydia Seus. Frau Seus setzte ihren "ungeplanten Werdegang" nach dem Studium der Soziologie am AStK fort. Ein Bericht im Radio über das Aufbaustudium motivierte sie, sich zu bewerben. Derzeit arbeitet Frau Seus am Sonderforschungsbereich der Uni Bremen zusammen mit 13 weiteren WissenschaftlerInnen zum Thema "Statuspassagen und Risikolagen im Lebensverlauf". Bei diesem Projekt hätte sie gerne KriminologInnen als wissenschaftliche MitarbeiterInnen eingestellt, auf eine Ausschreibung hatten sich jedoch keine beworben. Neben ihrer Tätigkeit an der Universität ist Frau Seus Redakteurin des Kriminologischen Journals. Auch sie betonte die Bedeutung der Methodenlehre im Studium - insbesondere der quantitativen - für Studierende, die an Forschung interessiert sind. Der Diplomarbeit als Vorzeigearbeit bei späteren potentiellen ArbeitgeberInnen maß sie ebenfalls großes Gewicht bei.

Dr. Hilde van den Boogaart absolvierte nach einem Lehramtsstudium ebenfalls das AStK. Sie leitet derzeit das in diesem Jahr neu eröffnete Frauengefängnis in Hamburg. Zuvor war sie im Strafvollzugsamt im Fortbildungsbereich tätig. Durch ihre breit gefächerten ehrenamtlichen Tätigkeiten während des Kriminologiestudiums hatten sich vielfältige Kontakte ergeben, die sich bei der späteren Arbeitsplatzsuche als sehr nützlich erwiesen. Von daher betonte Frau Boogaart die Notwendigkeit, sich schon frühzeitig Kontakte und Anknüpfungspunkte, die über das Studium hinausgehen, zu suchen.

Die insgesamt gute Resonanz auf unsere Veranstaltungsreihe verdeutlichte uns, daß es sowohl auf Seiten der Studierenden einen Bedarf an der Auseinandersetzung mit der Thematik "Berufsperspektiven von KriminologInnen" gibt, als auch, daß die Bereitschaft und das Interesse auf Seiten der Berufstätigen (AbsolventInnen oder auch nicht), hierzu mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen und Informationen beizutragen, groß ist. Die Informationen, die wir Studierenden im Rahmen der Veranstaltungsreihe bezogen auf konkrete Berufsperspektiven erhielten, waren teilweise sehr ernüchternd. Dennoch erscheint es notwendig, diese Problematik offensiv anzusprechen und Wege zu suchen, die das Studium im universitären Elfenbeinturm mit der Praxis verbinden. Hierzu sind alle Beteiligten gefordert, daran mitzuwirken und in diesem Zusammenhang auch die Lehrenden am AStK, die – so ein Fazit - für noch mehr Transparenz z.B. über bestehende Kontakte zu potentiellen ArbeitgeberInnen, über Veranstaltungs- und Tagungshinweise, Stellenangebote u. a. sorgen sollten.

Inhaltlich müßten – so ein weiteres Fazit - Methoden- bzw. Forschungsseminare mehr Gewicht bekommen, um u.a. diejenigen AbsolventInnen, die nicht durch ihr Erststudium dafür ausgebildet sind, für die Forschung zu qualifizieren und für alle Studierenden kriminologische Forschungsansätze zu vermitteln.

Ein positives Fazit ist, daß von den "BerufsexpertInnen" wiederholt Bedarf an kriminologischem Wissen, von den AbsolventInnen unter ihnen der große Informationsgehalt des AStK bestätigt wurde. Die Umsetzung des erlangten kriminologischen Wissens in die berufliche Praxis jedoch ist nach wie vor aus geschichtlichen und inhaltlichen Gründen und nicht zuletzt aufgrund einer insgesamt angespannten Arbeitsmarktlage schwierig. Daher sollten sowohl die Studierenden als auch die Lehrenden im Blick behalten, daß es nicht nur um Wissenschaft der Wissenschaft wegen geht, sondern auch darum, daß irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem mit dem erworbenen Wissen Geld verdient werden will bzw. muß. "Lösungen" für die aufgekommenden Fragen konnten auch im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe nicht gefunden werden, wohl aber gab es für die ein oder den anderen Anregungen und wurde im öffentlicheren Rahmen thematisiert, womit sich sonst viele (nur) einzeln oder in Zweiergesprächen auseinandersetzen. Zeitweise wurde uns etwas mulmig, den frisch immatrikulierten Studierenden bereits in der zweiten Semesterwoche Illusionen über rosige Arbeitsmarktchancen zu nehmen. Wir trösteten uns damit, daß es besser ist, zu wissen woran man ist, um damit z.B. von Anfang an die kurze Studienzeit entsprechend ausrichten zu können. Und wer weiß, so schlecht sieht es vielleicht ja doch nicht aus, schließlich wurde der Bedarf an kriminologischem Wissen ja immer wieder benannt.

Danken möchten wir nochmals allen Beteiligten, insbesondere den Gästen, daß sie zu einer informativen, erhellenden und praxisnahen Veranstaltungsreihe beigetragen haben. All diejenigen, die uns zu einem späteren Zeitpunkt ihr Interesse am Mitwirken an der Veranstaltungsreihe bekundet haben, mögen uns verzeihen, daß wir aus zeitlichen Gründen keine weiteren Termine durchführen können – vielen Dank für Ihre Angebote.

Sibylle Ruschmeier und Petra Wördehoff

Abschaffung der Gefängnisse durch die elektronische Fessel? -

Kommentar zu einer gemeinsamen Veranstaltung der Kriminologische Initiative und des Kommunikationsvereins Hamburger Juristen am 20.8.1997.

Trotz sommerlichen Wetters (fast 30 Grad Hitze) und drohender Konkurrenz durch ein Länderspiel von Bertis Buben war der Veranstaltungsort, die Grundbuchhalle im Ziviljustizgebäude, so gefüllt, daß einige Spätankommende mit Stehplätzen Vorlieb nehmen mußten. Bauskizzen diverser Justizvollzugsanstalten ergaben ein anregendes Ambiente. Das Podium hatte sich kurzfristig auf 4 Teilnehmer verkleinert: Michael Stallbaum (Leiter des Justizamtes), Prof. Dr. Klaus Seßar (Universität Hamburg), Dr. Michael Lindenberg (Kriminologe) und Burkhard Plemper (NDR-Moderator), so daß das Männerthema "Freiheitsstrafe" bis auf zwei Wortmeldungen aus dem Publikum erneut exklusiv von Männern erörtert wurde. Immerhin hatte Berlins Justizsenatorin Peschel-Gutzeit zusammen mit ihrem Hamburger Kollegen Hoffmann-Riem durch ihre Bundesratsinitiative den Anlaß mitgeschaffen. Rein technisch wird einem Probanden ein Sender ans Bein gebunden, der der überwachenden Stelle durch Übermittlung elektronischer Signale Aufschluß über dessen Aufenthaltsort geben soll.

Die Diskussion bewegte sich großen-teils auf einer pragmatischen Ebene gegen die Überfüllung von Knästen oder als Verschärfung von Bewährung.

Michael Stallbaum wirkte etwas unglücklich in seiner Rolle als Befürworter dieser in Deutschland neuen Sanktionsform des "elektronisch überwachten Hausarrests", wie er diese Maßnahme nannte, die von anderen schlicht als "elektronische Fessel" bezeichnet wurde. Er machte deutlich, darin weder ein neues Wundermittel noch eine radikale Alternative zum bestehenden Strafvollzug zu sehen. Er unterstrich, daß hierzulande andere Bedingungen herrschten als in den USA oder Schweden, worauf sich die Diskussion in der Regel bezieht. Im positiven Sinne sah er in dieser neuen Sanktionsform eine weniger belastende Alternative zur Freiheitsstrafe, mithin eine Verbesserung für die Betroffenen. Dem Hamburger Strafvollzug sei nicht an einer Verschärfung von Sanktionen gelegen. Der elektronisch überwachte Hausarrest käme deshalb nur für eine Klientel in Frage, die derzeit inhaftiert sei. Diese auf Humanisierung zielende Politik zeige sich z.B. in der Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs.

Er informierte dann konkret über die ins Auge gefaßte Zielgruppe. Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen kämen ebensowenig in Frage wie Gefangene, die nicht für den offenen Vollzug geeignet seien (z.B. Drogenabhängige). Dafür sei an Gefangene gedacht, die bereits eine längere Freiheitsstrafe verbüßen, noch erhebliche Zeit vor dem 2/3-Zeitpunkt stehen, sich aber möglicherweise bereits im Freigang bewährt haben. Insgesamt sei mit ca. 50-60 geeigneten Gefangenen zu rechnen, die ausschließlich den offenen Vollzug entlasten würden. Auf den Einwand, warum diese Gruppe nicht ohne elektronische Fessel herausgelassen würde, z.B. nach Halbstrafe, entgegnete Stallbaum, daß man sich diese Frage für den Freigang insgesamt stellen könne.

Michael Lindenberg sah die elektronische Fessel heute in den Händen von Menschen, die Strafen vollziehen, und entsprechend stark auf Einsperrung fixiert seien, nicht auf generelle Kontrolle gesellschaftlicher Prozesse. In Hamburg handele es sich um eine symbolische Reaktion auf öffentlichen Druck, mit der Politiker Handlungsfähigkeit demonstrieren wollten. Seine Thesen:

- Es handele sich um eine Netzerweiterung, denn die Maßnahme werde bei Tätern mit günstiger Sozialprognose angewendet, die heute noch mit Geld- oder Bewährungsstrafen davonkämen.

- Vollzugskosten würden sich erhöhen, denn die nunmehr möglichen Regelverstöße gegen die elektronische Fessel müßten zukünftig geahndet werden - wahrscheinlich mit Freiheitsstrafe.

- Bisherige ambulante Maßnahmen seien weniger kontrollierbar.

- Täter würden zusätzlich belastet, rehabilitative Chancen verhindert.

- Die heute eingesetzte Technik (1. Generation) erlaube im Gegensatz zu einer zukünftig technisch machbaren Weiterentwicklung (2. Generation) gar keine so totale Überwachung wie dies immer bei Diskussionen dargestellt werde.

Eine lebhafte Auflockerung der Atmosphäre brachten Lindenbergs plastische Definitionen der Begriffe "stand-up"- und "sit-down"- Bewährungshilfe. Auf ersteren sei er 1991 in Kalifornien gekommen, als er miterlebte, wie bewaffnete Bewährungshelfer ihre Probanden mit elektronischen Fessel überprüften. Mit dem Befehl: "Stand up over there. Don’t move!" seien diese in Schach gehalten worden, während sich der Mitarbeiter über die Alkoholvorräte im Kühlschrank hermachte (um sie in den Ausguß zu schütten). Dagegen habe er in Schweden die Variante freundlich auftretender Sozialarbeiter erlebt, die bei ihrem Hausbesuch zunächst ein relativ gemütliches halbstündiges Gespräch über die Lebenslage ihrer Klienten führten ("Sit down, please!"), bevor sie zur Urinprobe aufforderten. Diese aufwendige Arbeit mit einem Betreuungsschlüssel von 20 Klienten pro Bewährungshelfer sei recht kostenintensiv, so daß die diskutierte fiskalische Entlastung längst nicht die Ausmaße annehmen könne, die durch die Öffentlichkeit geistern.

Dank Klaus Seßar wurde das Thema dann eher theoretisch aus der Perspektive des Kontrollparadigmas und im Hinblick auf die Ziele Resozialisierung und soziale Integration behandelt. Er lehnte die Maßnahme ebenfalls ab und geißelte scharf, daß die Diskussion sich bisher fast ausschließlich auf einer fis-kalischen Ebene bewege. Die Überbelegungssituation im Hamburger Strafvollzug sei ein hausgemachtes Problem. Nach seiner Voraussage würde bei der elektronische Fessel ebensowenig eine resozialisierende Wirkung auffindbar sein, wie es sich in bezug auf die Freiheitsstrafe herausgestellt habe. Nötig sei eine intensive Betreuung, um de-sozialisierende Züge des Hausarrests abzumildern. Seßar wurde dann grundsätzlicher und sah anknüpfend an Foucaults "Disziplinierung der Seelen" ein stärkeres Hervortreten des Kontrollparadigmas in unserer Gesellschaft. Die sogenannte interne Kontrolle halte sich innerhalb der dem Justizsystem unterworfenen Straffälligen und mache deren Leben keineswegs angenehmer als in der totalen Institution Gefängnis (z.B. Alkoholverbot, Videoüberwachung des Hausarrests, Satellitenbeobachtung per GPS). Davon zu unterscheiden sei eine externe Kontrolle, die das Ziel des gläsernen Menschen verfolge (und Schweden sei auf diesem Wege bereits ein gutes Stück vorangekommen). Sichtbar werde diese Entwicklung bspw. am Wachsen von Sicherheitsdiensten, an kriminalpräventiven Maßnahmen oder an Neighbourhood Watch-Initiativen. Sein vorläufiges Fazit lautete dann auch: man müsse die elektronische Fessel in Verbindung mit der Einführung des Großen Lauschangriffs sehen - sie würde sich über kurz oder lang zu einer eigenständigen richterlichen Sanktion entwickeln.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die zwischen 1994 und 1997 in fast allen Bundesstaaten der USA implementierten "Community Notification Laws" hinweisen. Dabei werden Gemeinden von der Justiz über die Wohnorte entlassener Sexualstraftäter informiert. Manche Täter werden lebenslang auf diesen rechtsstaatlich bedenklichen Listen stehen, die in Kalifornien per CD-ROM öffentlich für jedermann / jedefrau zugänglich gemacht wurden, in anderen Staaten auf Anforderung zugesandt wurden. Der Allgemeinheit werde ein falsches Gefühl von Sicherheit vermittelt, während einige wenige Täter lebenslang stigmatisiert würden. Natürlich seien die Listen hochgradig fehlerbehaftet und erfaßten sowieso nur Personen, die in gängige Stereotype passen, so Barbara Hayler in ihrem Vortrag zu diesem Kontrollproblem auf dem 9. Internationalen Symposium für Viktimologie in Amsterdam 1997.

Lindenberg hielt gegen Ende seinen Kugelschreiber in die Höhe, um anhand der Schieflage zu demonstrieren, wie er die zukünftige Entwicklung einschätzt. Durch eine öffentlich als human und milde geltende Sanktion werde der Druck auf den Strafvollzug abgeschwächt, so daß auf lange Sicht mehr Einsperrungen möglich würden. Damit näherte er sich Seßars Situationseinschätzung an, wenn auch von wesentlich pragmatischeren Überlegungen getragen.

Fazit: Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind gefragt, keine neuen Formen. Die Sache taugt nichts, die Maßnahme wird höchstens kommen, wenn die Sicherheitsindustrie entsprechend geschickt operiert, nicht aus sachlichen Gründen.

Otmar Hagemann & Ines Woynar

Jugendkriminalität - und was die Politik damit macht

Bericht über die Veranstaltung der Kriminologischen Initiative und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen Regionalgruppe Nord am 8. September 1997 im Hamburg-Haus Eimsbüttel.

Diese Veranstaltung war schon lange vor der aufgeregten Diskussion um das Pfeiffer-Gutachten in der Hamburger Presse geplant, stand aber nichtsdestotrotz unter ihrem Einfluß. An der Podiumsdiskussion nahmen teil von der SPD: Dorothee Stapelfeld und Jan Ehlers, von der GAL: Jutta Biallas und Manfred Mahr und von der CDU: Karsten Tietz. Moderiert wurde die Dis-kussion von Hans-Joachim Plewig von der Universität Lüneburg.

Die Veranstaltung war recht gut besucht, vor allem von Fachleuten. Die Presse war nicht vertreten. Das wurde von Achim Katz, der die Veranstaltung einleitete, als Zeichen dafür gewertet, daß die Medien kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Fragen der Jugendkriminalität hat. Dies genau sei aber von den Veranstaltern ursprünglich geplant gewesen, bevor die Kritik an der Justiz aufgrund des Pfeiffer-Gutachtens ein unvorstellbares Ausmaß erreicht hatte und die Darstellung in den Medien eine sachliche Diskussion unmöglich gemacht hätte. Das Pfeiffer-Gutachten wurde von ihm heftig kritisiert, weil mit unzuverlässigen Daten unwissenschaftlich gearbeitet worden sei, ohne daß diese Daten mit den Praktikerinnen und Praktikern erörtert wurden, wie das Amt für Jugend als Auftraggeberin des Gutachtens zugesagt hätte.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Podiumsdiskussion waren im Vorwege 5 Fragen vorgelegt worden, zu denen sie Stellung nehmen sollten:

- Einschätzung zum Phänomen Jugendkriminalität;

- Hamburg als Hauptstadt der Jugendkriminalität;

- Ursachen der Kriminalität;

- Diversionspolitik und aktuelle Praxis;

- Perspektiven;

Die Podiumsmitglieder waren der Meinung, daß Jugendkriminalität im Grunde normal sei, daß es aber "Ausreißer" gäbe, auf die besonders geachtet werden müßte, wobei ein Teilnehmer darauf hinwies, daß bei Umgang mit diesen "Ausreißern" auf das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit Rücksicht genommen werden müßte. Folglich lehnten auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Charakterisierung Hamburgs als "Hauptstadt der Kriminalität" ab. Lediglich Jan Ehlers sagte dezidiert, daß die Kriminalität zum Teil rückläufig sei und verwies auf die Entwicklung der Beschaffungskriminalität, der Kfz-Einbrüche und der Wohnungseinbrüche. Ansonsten schien der Anstieg der Tatverdächtigenzahlen als Indiz für die Kriminalitätsentwicklung akzeptiert zu werden, so wie es auch Pfeiffer in seinem Gutachten getan hat.

Für alle Podiumsmitglieder war die Verunsicherung der Bevölkerung, die sie gerade beim Straßenwahlkampf erfahren, ein so bedeutsames Erlebnis, das sie immer wieder darauf zurückkamen und es zum Teil auch meiner Meinung nach nicht mehr richtig einordnen konnten. Zweimal kamen aus dem Publikum Hinweise auf eine realistischere Einordnung der Verunsicherung durch Gewaltkriminalität. Lieselotte Pongratz wies darauf hin, daß allein aufgrund der geringen Zahlen es nicht sein kann, daß jeder Bürger, der am Wahlstand von einer Gewalttat berichtet, sie auch tatsächlich selbst oder in seiner unmittelbaren Umgebung erlebt hat. Klaus Sessar führte aus, daß die Bevölkerung in zahlreichen Lebensbereichen verunsichert sei und es sich in Wahrheit bei der Kriminalitätsfurcht um eine Kanalisierung der nicht kriminalitätsbezogenen Ängste in Kriminalität handele. Diese Einwände verhallten nach meiner Ansicht weitgehend ungehört, nur Jan Ehlers sagte, daß man nicht davon ausgehen sollte, daß diese Verunsicherung nicht gezielt und gewollt sei. Ausgangspunkte waren für ihn die Äußerungen des Hamburger Richterbunds und die Kampagne der Medien in einer Zeit, die reif sei für Konservative.

Als Ursachen der Jugendkriminalität wurden viele Faktoren genannt von fehlenden Freizeiteinrichtungen, ungenügend ausgestatteten Kindergärten (Jutta Biallas), fehlenden Zukunftsaussichten bis hin zur sozialen Deklassierung einzelner Quartiere der Stadt (Dorothee Stapelfeld). Die Gleichsetzung von Armut und Kriminalität wurde in dieser Pauschalität abgelehnt, vielmehr wäre das Erleben der Unterschiede von Arm und Reich der ausschlaggebende Faktor, wie Dorothee Stapelfeldt meinte. Jutta Biallas wies auf die Doppelmoral hin, daß einerseits Jugendliche, die Randale machen, um ihr Freizeitzentrum in Bramfeld zu erhalten, angehört werden, andererseits aber Jugendliche bestraft werden, wenn sie dieses Verhalten zeigen. Während der Diskussion der Ursachen merkte Fritz Sack an, daß niemand von dem Zusammenhang zwischen Reichtum und Kriminalität spricht, sondern die Jugend zum Sündenbock mache, über den sich die Bevölkerung ersatzweise aufregen könne. Klaus Sessar wies darauf hin, daß das Hauptaugenmerk auf die Straßenkriminalität gerichtet werde, dieser Ausschnitt der Kriminalität aber vorwiegend von Jugendlichen begangen werden, ohne daß gefragt wird, welche Delikte typischerweise von Erwachsenen begangen werden. Da nur 2 % der Jugendlichen in der Polizeistatistik auftauchten, wäre es äußerst schwierig, für diesen kleinen Teil nach den Ursachen ihres Verhaltens zu suchen, die nicht auf andere Jugendliche zutreffen.

Alle Podiumsmitglieder waren der Meinung, daß an der Diversion festgehalten werden solle, allerdings mit der Einschränkung von Karsten Tietz, soweit die Täter unter die Diversion fallen. Damit war dann wohl gemeint, daß Diversion nur auf Erst- und Bagatelltäter beschränkt sein sollte. Jan Ehlers sagte, daß er, solange er keinen Beweis habe, daß das, was vor 14 Jahren auf den Weg gebracht wurde, falsch sei, den Entschließungsantrag des Senats nicht unterstützen werde. Er kündigte an, daß er die Einrichtung einer Enquetekommission zum Thema Jugendkriminalität und Diversion in der neuen Bürgerschaft beantragen werde.

Gegen Ende der Veranstaltung kam im Publikum Unmut auf, was sicher daran lag, daß kaum Zeit für eine Diskussion zur Verfügung stand, weil die Abarbeitung des umfangreichen Fragenkatalogs zu viel Zeit in Anspruch genommen hatte. Hinzu kam, daß die Äußerungen einiger Podiumsmitglieder keinen Bezug zu dem hatten, was sonst in ihren Parteien gesagt wird, wie Burk-hard Plemper anmerkte. Schwerwiegender war meines Erachtens aber, daß die Fachleute im Publikum saßen und es viele Punkte in den Darstellungen einzelner Podiumsmitglieder gab, die man gern richtig gestellt hätte. So z.B. wenn wieder einmal das Wort vom "Grenzensetzen" fiel, verbunden mit dem Vorwurf, daß die Staatsanwaltschaft zu häufig ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einstelle, ohne mit dem Jugendlichen gesprochen zu haben, so als gäbe es § 45 Abs. 1 JGG nicht und als hätte es nie eine Senatsdrucksache zur Diversion gegeben, in der die kriminologischen Grundlagen für dieses Verfahren säuberlich auseinandergesetzt worden sind. An solchen Punkten hatte ich wie schon seit längerem das Gefühl, daß die letzten 15 Jahre nicht stattgefunden haben. Und natürlich hätte man auch gern manches, was zum Pfeiffer-Gutachten gesagt wurde, richtig gestellt.

Ilse Schwenkel-Omar

Alternativen zu strafrechtlicher Gewalt - Tagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 10. - 12.10.1997

Was können wir von der Friedens- und Konfliktforschung lernen? Ist Täter-Opfer-Ausgleich eine Alternative zur herkömmlichen Strafverfolgung? Ist der Slogan "Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik" noch zeitgemäß? Diese und andere aktuelle Fragen diskutierten gut 40 Interessierte aus dem Bereich der Straffälligen- und Opferhilfe, der Menschenrechtsarbeit und der Kriminologie vom 10. bis 12.10. auf der Tagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie "Alternativen zu strafrechtlicher Gewalt" in der Evangelischen Akademie Iserlohn.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie engagiert sich schon seit langem für die Menschenrechte. Neben dem friedenspolitischen Engagement vor allem auch gegen den Krieg im ehemaligen Jugoslawien und intensiver Arbeit zum Thema Asyl gehört dazu auch die Unterstützung von Gefangenen und eine große Sensibilität für die Einschränkung und Verletzung von Menschenrechten durch die staatlichen Institutionen der Strafjustiz. Ein Ergebnis dieser Arbeit war die unterstützte Petition gegen die lebenslange Freiheitsstrafe sowie zwei Anhörungen zur lebenslangen Freiheitsstrafe und staatlichem Gewaltmonopol.

Staatliches Strafen im Namen der Opfer ?

In den Vorträgen und Diskussionen der Tagung "Alternativen zur strafrechtlichen Gewalt" wurde deutlich, daß durch das Strafjustizsystem nicht nur die Menschenrechte von Beschuldigten und Verurteilten verletzt werden, sondern auch die Rechte derjenigen, zu deren Schutz die Strafjustiz eigentlich dienen sollte.

"Eine Strafanzeige ist ein Hilferuf", stellte Danielle Hermans vom Arbeitskreis der Opferhilfen in der Bundesrepublik Deutschland fest, es sei aber nicht automatisch der Wunsch, die Strafverfolgungsmaschinerie in Gang zu setzen. "Im Strafverfahren wird das Opfer instrumentalisiert, um gewisse Strafbedürfnisse zu verfolgen", die Aussagepflicht und die fremdbestimmte Situation im Strafprozeß seien eine zusätzliche Belastung. Alle Erfahrung zeige, daß Opfer, die eine gute, professionelle Hilfe erhielten, kaum noch das Bedürfnis hätten, den Täter bestraft zu sehen. Danielle Hermanns wies darauf hin, daß das Opfer einer Straftat nicht allein mit dem Täter einen Konflikt habe, sondern "auch mit der Gesellschaft, die es nicht geschützt hat und dann allein läßt", und auch mit Angehörigen und FreundInnen, die seine Situation nicht nachvollziehen könnten.

Mit Strafjustiz Frieden stiften?

Oliver Brüchert von der Universität Frankfurt griff die Frage auf, was die Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols dazu beitragen können, Konflikte zu lösen.

Er kam zu dem Ergebnis, daß Strafrecht nicht zum Abbau der strukturellen Gewalt in industriellen Gesellschaften beiträgt. Es gleiche die Ungerechtigkeiten, die durch die einseitige Verfügungsgewalt der Unternehmer über Produktionsmittel und Arbeitskraft produziert würden, nicht aus, sondern fördere zusätzlich die soziale Verachtung gegenüber "Armen", "Fremden" und anders benachteiligten Menschen.

Auch als "neutraler Schlichter" kämen Instanzen des Strafrechts nicht infrage. Im Konflikt zwischen Gesetz und Gesetzesverletzern sei das Strafrecht immer schon selbst Partei. Der Konflikt zwischen den Betroffenen werde im Strafverfahren aus dem sozialen Zusammenhang gerissen und durch Schuldzuweisung und Verurteilung "abgeschlossen", ein gleichberechtigter Dialog zwischen den Beteiligten könne unter solchen Bedingungen nicht stattfinden. Angesichts des Prinzips von Strafe "Schädigung statt Hilfe" seien positive Auswirkungen für die Zukunft der Beteiligten nicht zu erwarten. Fazit: Solange die Überwindung strafrechtlicher Gewalt politisch nicht durchsetzbar erscheine, sollte sie so weit wie möglich zugunsten einer außerstrafrechtlichen Konfliktbearbeitung zurückgedrängt werden.

Der Institution Polizei räumte Oliver Brüchert mehr Möglichkeiten zur Konfliktschlichtung ein. Dazu dürfe die Arbeit der Polizei aber nicht länger darauf ausgerichtet sein, "gefährliche Verbrecher" zu fangen. Stattdessen müsse sie sich auf außerstrafrechtliche Krisenbewältigung konzentrieren und durch Aufhebung der Kasernierung, soziale Integration und die Verringerung ihrer Bewaffnung entmilitarisiert werden.

Sozialpolitik als "bessere Kriminalpolitik"?

Helga Cremer-Schäfer, Professorin für Sozialpädagogik und Jugend aus Frankfurt, forderte, Sozialpolitik und Kriminalpolitik deutlich voneinander abzugrenzen. Es gelte, den ausgrenzenden und disziplinierenden Tendenzen der Sozialpolitik entgegenzuarbeiten. Aus der Gruppe derjenigen, die durch bestehende soziale Angebote nicht erreicht würden, dürften nicht immer neue "VerliererInnen" produziert werden. Stattdessen sollten Nischen für diejenigen geschaffen werden, die sich weigerten, einen disziplinierten Lebensstil zu übernehmen. Anstatt z.B. Jugendliche, die aus Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften davonliefen, als "VersagerInnen" abzustempeln, müsse es niedrigschwellige Einrichtungen für diejenigen geben, die auf der Straße leben, die sie bei Bedarf aufsuchen und in denen weitere Hilfsangebote vermittelt werden können. Der Sozialpolitik käme die Aufgabe zu, allen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, unabhängig von ihrer ökonomischen Verwertbarkeit.

Voraussetzung für eine nicht ausgrenzende Sozialpolitik sei, daß sie darauf verzichte, Menschen "bessern" oder z.B. durch Prävention "abweichende Subjekte" "verhindern" zu wollen. Gerade dies werde aber in der Formel "Sozialpolitik sei die beste Kriminalpolitik" beschworen. So sei bei der Forderung nach mehr sozialen Einrichtungen in "Problemstadtteilen" schon mal von "sozialem Sprengstoff", der entschärft werden müsse, und "Brutstätten für Kriminalität", die beseitigt werden sollen, die Rede. Nicht die Menschen seien "gefährlich" und "behandlungsbedürftig", sondern es müssen gefährliche und bedrohliche Situationen entschärft werden. Ziel der Sozialpolitik sei es, möglichst viele Situationen zu schaffen, in denen Menschen sich gut verhalten und positiv entwickeln können. Dieses könne durch vorsorgende Stadtplanung, aber auch z.B. bei Gewalt in der Familie durch das Anbieten von Zufluchtsorten wie den Frauenhäusern geschehen.

Aufgabe der Kriminalpolitik sei es, bei unvermeidlich dennoch auftretenden Konflikten Schadensbegrenzung zu bewirken: Durch angemessenen Beistand für die Opfer, durch Angebote zur Konfliktschlichtung, durch Hilfe beim Ausgleich der Folgen. Hierzu könne Strafjustiz nicht beitragen. Deswegen solle auch nicht von Strafe als "ultima ratio" gesprochen werden, sondern höchstens von Strafe als "letzter Irrationalität", von Strafe als Ausdruck von Hilflosigkeit, für die es letztlich keine Legitimation gebe.

Chancen des "außergerichtlichen Tatausgleichs"

Einen lebendigen Eindruck, wie ein anderer Umgang mit Straftaten aussehen könnte, vermittelte Ed Watzke vom Büro für außergerichtlichen Tatausgleich aus Wien. Anders als beim deutschen "Täter-Opfer-Ausgleich" stünde dort die durch die Tat entstandene Situation im Vordergrund, nicht allein der Konflikt zwischen Täter und Opfer. Der Tatausgleich biete dem Opfer Beteiligung und Unterstützung an, könne aber auch stattfinden, wenn das Opfer (noch) kein Interesse daran habe. Ein Tatausgleichsverfahren sei allerdings nur möglich, wenn der Verdächtige die Verantwortung für die ihm vorgeworfene Tat übernimmt und bereit ist, sich mit der Tat und dem Geschädigten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Schadenswiedergutmachung zu leisten.

Ed Watzke teilte die Auffassung, daß das Strafverfahren den direkt Betroffenen keine Hilfe biete, und formulierte als seinen Arbeitsauftrag, "soviele Menschen wie möglich den Klauen der Strafjustiz zu entreißen". Er stellte klar, daß es beim Tatausgleich nicht um eine "alternative Form der Strafe" gehe, sondern um die Klärung einer schwierigen Situation und Schadensausgleich.

Opfer und Täter - eine falsche Dichotomie?

Irmgard Rode, Professorin für klinische Psychologie und forensische Gutachterin, erläuterte eindrucksvoll an Beispielen aus ihrer gutachterlichen Praxis, daß oft gar nicht so eindeutig feststellbar sei, wer eigentlich der Täter und wer das Opfer ist, z.B. bei Schlägereien oder bei langjährigen, eskalierenden Beziehungskonflikten.

Zudem belegten Studien, daß Täter schwerster Gewalttaten sehr oft selbst in ihrer Kindheit Opfer extremer Gewalt und/oder sexuellen Mißbrauchs waren. Dies entschuldige nicht ihre Taten, zeige aber, daß die Gesellschaft ihnen etwas schulde. So gebe es eine große Anzahl von Gefangenen, die dringend eine Therapie benötigten. Dafür gebe es aber immer noch zu wenig ausgebildete TherapeutInnen und zu wenig Mittel. Wichtig sei, daß Therapien nicht von anstaltseigenen, sondern von externen PsychologInnen durchgeführt würden, um eine das Vertrauensverhältnis belastende Vermengung von Überwachung und Therapie zu vermeiden.

"Und was machen wir mit dem Umweltzerstörer?"

In der abschließenden Diskussion wurde trotz Sympathien für Konfliktschlichtung, Tat- und Täter-Opferausgleich durchaus auch Bedarf an Strafjustiz angemeldet. Die Vorstellung, daß ein Mensch, der anderen Gewalt angetan oder aus Gewinnsucht die Umwelt zerstört hat, "einfach so davonkommen" soll, erschien befremdlich. Die TeilnehmerInnen konnten sich zwar darauf verständigen, daß es sinnvoller sei, ein Unternehmen und seine verantwortlichen MitarbeiterInnen dazu heranzuziehen, den angerichteten Schaden so weit als möglich wieder gutzumachen, als nach einem im strafrechtlichen Sinne Schuldigen zu suchen und diesen zu bestrafen.

Deutlich wurde in der Diskussion: Auch Tatausgleich bedeutet, zur Verantwortung gezogen werden. Das kann durchaus teuer und persönlich unangenehm sein, aber es geht dabei nicht um Übelzufügung als Selbstzweck oder abstrakten "Schuldausgleich", sondern um die Bereinigung einer schlimmen Situation mit dem Ziel, allen Beteiligten - und damit auch der Gesellschaft - eine bessere Zukunft zu eröffnen. Ein erster Schritt dahin könnte der Ausbau von Opferhilfe und von Täter-Opfer-Ausgleich (besser: Tatausgleich) als Alternative zum Strafverfahren sein.

Sabine Tengeler

Buchtips

Walter Hammerschick / Arno Pilgram (Hrsg.)

Arbeitsmarkt, Strafvollzug und Gefangenenarbeit - Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie_Alle drei Gegenstandsbereiche dieses Jahrbuches sind zur Zeit einem massiben Wandel unterworfen, der seinen Ausgang bei den Wirtschafts- und Arbeitsmarktverhältnissen nimmt und sich von dort in verschiedenste gesellschaftliche Bereiche, nicht zuletzt den Strafvollzug und dessen Arbeitswelt fortpflanzt.

Die Krise der Lohnarbeit ist das Ergebnis eines beschleunigt globalisierten und systemkonkurrenzlos gewordenen Kapitalismus, neuer technologischer wie politischer Chancen für diese Wirtschaftsform. Lohnarbeit als Grundlage und Regelform der gesellschaftlichen Teilhabe sowie ihrer sozialen Sicherung und die Vollbeschäftigung scheinen als Leitbilder der Politik auch in den wirtschaftlich führenden Industrie- und Wohlfahrtsstaaten des Westens zu erodieren.

Die Verknüpfung des Strafvollzuges und seines Wandels mit Entwicklungen des Arbeitsmarktes ist seit Rusche und Kirchheimer ein klassisches Thema der Soziologie.

Wenn das Ende der Beschäftigung mit allen/für alle Gefangenen und ihre soziale/berufliche Reintegration angesagt ist, wenn ein "normales Kosten-/Nutzenkalkül und -management" auch hinsichtlich der Person und Arbeitskraft des Gefangenen im Vollzug einkehrt, verlieren besondere Statusregelungen für Straftäter, Sonderregelungen etwa der Arbeitsbeziehungen, der Rechte und Pflichten der Gefangenen im Arbeitsprozeß und der abgeleiteten sozialen Sicherheit potentiell ihre Einsichtigkeit. Statt Arbeitszwang werden ein Arbeitsmarkt auch im Vollzug, statt besonderer Geldmittel und Programme zur "Zwangsbehandlung" der Abbau von Hindernissen für Gefangene denkbar, sich selbst Beschäftigung, Ressourcen, soziale und medizinische Hilfe zu organisieren. Bei weiterer Verschärfung der sozialen Konkurrenz könnte das Prinzip der "Angleichung", der gleichen Teilhabe auch von Gefangenen an den knapper werdenden sozialen Ressourcen aber auch an einer offensiven Benachteiligungs- und Ausgrenzungspolitik scheitern" (aus dem Editorial).

Nomos-Verlag Baden-Baden 1997

Jörg Wolff / Margreth Egelkamp / Tobias Mulot:

Das Jugendstrafrecht zwischen Nationalsozialismus und Demokratie - Rückkehr der Normalität.

Nomos-Verlag Baden-Baden 1997

Chance e.V. (Hrsg.)

Qualm

Ein 24-seitiger Comic über das Leben im Strafvollzug.

Chance e.V. Bohlweg 68a,_58147 Münster

Veranstaltungshinweise

Die Internationale Konferenz Prison and Drugs: Towards European Guidelines findet vom 12. - 14. 3. 1998 in Oldenburg statt.

Ihr Ziel ist es, Leitlinien in folgenden Themenbereichen zu erarbeiten: Substitution, drogenfreie Programme, Spritzenaustauschprogramme, Peer support/Peer Education. Diese Leitlinien sollen der Europäischen Justizministerkonferenz vorgestellt werden und als Richtschnur für die weitere nationale Arbeit dienen.

Die Zielgruppen sind MitarbeiterInnen des Justizvollzuges, der Straffälligenhil.fe, MitarbeiterInnen von AIDS-Hilfen, Drogenhilfen, die im Vollzug arbeiten (wollen), KriminologInnen, PsychologInnen und alle an einer Veränderung des strafvollzuglichen Umgangs mit Drogenabhängigkeit Interessierten.

Veranstalter ist die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zusammen mit dem European Network of Drug and HIV/AIDS Services in Prison (London). Konferenzsprache ist Deutsch / Englisch (mit Simultan-Übersetzungen). Kosten: 270,- DM

Anmeldungen und Infos über: Dr. Heino Stöver / Jutta Jacob, Tel.: 0441/9706 -143, Fax: -180; e-mail: infekt.psychologie.uni-oldenburg.de oder: Alex Stevens: prs.easynet.co.uk

Die nächste Tagung des Norddeutschen Kriminologischen Gesprächskreises (NKG) wird in der Zeit vom 14. bis 16. Mai 1998 auf dem Hof Kükmeyer in Betzendorf bei Lüneburg stattfinden. Die Organisation haben Andreas Böttger und Thomas Ohlemacher vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen übernommen; Anmeldungen und/oder Themenvorschläge von Forschungsprojekten bitte an das KFN, Lützerodestr. 9, 30161 Hannover.

Eine weitere wissenschafliche Tagung ist vom 20. bis 22. März 1998 zum Thema "Integration und Ausschließung: Kriminalpolitik und Kriminalität zu Zeiten der gesellschaftlichen Transformation" beim Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZIF) der Universität Bielefeld geplant. Diese Tagung wurde von einer Arbeitsgruppe der Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GIWK), bestehend aus Martina Althoff, Gerlinda Smaus, Cornelius Prittwitz und Herbert Reinke unter der Federführung von Helga Cremer-Schäfer beantragt. Außer Plenarveranstaltungen mit eingeladenen WissenschaftlerInnen sind auch diesmal Arbeitsgruppen vorgesehen.

Weiterbildungsstudiengang "Recht und Kriminologie in der Straffälligenhilfe" - neue Arbeitsansätze in der Sozialarbeit

In den letzten Jahren wird von erfahrenen PraktikerInnen der Straffälligenhilfe Interesse an einer Weiterbildungsmöglichkeit geäußert, die aktuellen Bedürfnissen gerecht wird. Hierfür wird ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang von Hochschullehrern verschiedener Fachhochschulen für alle Bundesländer geplant (Heinz Cornel, Berlin; Wolfgang Deichsel, Dresden; Peter Höflich, Cottbus; Konrad Huchting, Emden; Karl-Heinz Lehmann, Hannover; und dem Koordinator und Bewährungshelfer Grosser, Schwerin), in Zusammenarbeit mit weiteren PraktikerInnen und Verbänden. Schwergewichte sollen sein:

- Recht und Kriminologie, so wie sie zunehmend in der Praxis gebraucht werden,

- neue Arbeitsansätze in der Sozialarbeit,

- berufsrechtliche Aspekte, Praxisreflexion und die Durchsetzung am Arbeitsplatz.

Die Lehrinhalte sollen gleichzeitig für Leitungs- und Management-Funktionen qualifizieren.

Teilnehmen können SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung sowie auch BewährungshelferInnen/GerichtshelferInnen der DBH-Qualifizierungskurse, arbeitslose SASP, Psychologen, Pädagogen, Pfarrer, Anstaltsbeiräte, usw.; eine interdisziplinäre Teilnehmerschaft ist erwünscht.

Träger des viersemestrigen Weiterbildungstudiums mit etwas 400 Stunden sollen Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufspraxis und von Verbänden sein. Als Dozenten sollen - neben den oben genannten - weitere ausgewiesene PraktikerInnen und WissenschaftlerInnen gewonnen werden.

Die Planer sind interessiert an Rückmeldungen zu: Lehrinhalten, Veranstaltungsort, Wochenenden/Blockwochen, Beurlaubungsmöglichkeiten, Finanzierung durch den Dienstherrn usw. Bitte schreiben Sie an: Prof. Konrad Huchting, Fr. Ebertstraße 72, 26725 Emden.

Sonstiges

Neues aus dem AStK/KStK

Den umfangreichen Mitteilungen in der letzten Ausgabe ist diesmal nur wenig hinzuzufügen. Die Dinge nehmen weitgehend ihren Lauf. Eine Neuigkeit gibt es allerdings: Gabi Löschper hat es geschafft, die Früchte jahrelanger Bemühungen "einzufahren", sie hat im November an der Universität Bremen (in Hamburg war mal wieder niemand zuständig und in der Lage) die letzte Hürde ihres Habilitationsverfahrens genommen - Glückwunsch Frau Privatdozentin!

Werner Lehne

Blickpunkt geht nicht in Druck

Die Ausgabe 10/11 der Gefangenenzeitung sollte erstmals in einer Auflage von 30 000 Exemplaren herauskommen. Zwei Tage vor dem Drucktermin hat der Anstaltsleiter mitteilen lassen, daß die Ausgabe nicht in Druck gehen könne, da "die Finanzierung nicht gesichert sei". Die Redakteure des Blickpunkt halten dies für eine Ausrede. Ihnen wird seit nunmehr sechs Monaten trotz mehrfacher Nachfrage weder der Kontostand noch eingehende Spenden mitgeteilt, sie wissen also nicht einmal, wer etwas gespendet hat. Allerdings wissen sie, daß seit einiger Zeit der blickpunkt durch den Anstaltsleiter der Leitung der Justizbehörde vorgelegt werden muß, was wohl de facto bedeutet, daß nicht der Anstaltsleiter letzlich über das Erscheinen entscheidet. Sie wissen auch, daß es in Sachen blickpunkt Auseinandersetzungen innerhalb der Justizbehörde gibt, wie in einem Bericht der Hamburger Morgenpost bestätigt wurde.

Die Redaktion Blickpunkt denkt daher, daß man die weitere Ausweitung des blickpunkt verhindern will und sich, da ein offizielles Verbot des Erscheinens in der Öffentlichkeit schlecht aussieht, nunmehr auf eine "nicht gesicherte Finanzierung" zurückgezogen hat.

Jens Stuhlmann

Das Letzte

US-Bischöfe: Elektrischer Stuhl ist zu teuer

Nach einem starken Anstieg der Hinrichtungen in diesem Jahr haben die 21 katholischen Bischöfe von Texas den US-Bundesstaat am Montag aufgefordert, die Todesstrafe abzuschaffen. Der Staat maße sich mit ihrer Vollstreckung die Entscheidung über Leben oder Tod eines Menschen an, die allein bei Gott liege, erklärten die Bischöfe. Außerdem sei es viel zu teuer, Gefangene umzubringen: in Texas kosten Prozeß und Hinrichtung eines Schwerverbrechers im Durchschnitt umgerechnet rund 4 Millionen Mark - bei lebenslanger Haft würde der gleiche Verbrecher den Staat lediglich 700 000 Mark kosten. Daher sei die lebenslange Haft zu bevorzugen.

In diesem Jahr wurden in Texas bereits 31 Männer hingerichtet, bis zum Jahresende sollen weitere fünf durch Giftinjektionen sterben. Auch in Florida erwägen die Behörden nun, Verurteilte zu Tode zu spitzen.

taz 22.10. 1997

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Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 4390316

BeisitzerInnen:

Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe; Dr. Hilde van den Boogaart, Dipl. Krim., Leiterin der Teilanstalt für Frauen in Hahnöversand; Lutz Krätzschmar, Jugendbewährungshilfe; Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie; Burkhard Plemper, Journalist; Prof. Dr. Lieselotte Pongratz, Hochschullehrerin für Kriminologie i.R.; Erfa Renner, Dipl. Soz.-Päd.; Reinhold Roth, Richter einer Strafvollstreckungskammer; Prof. Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer für Kriminologie i.R.; Monika Schmolke, Dipl. Krim.; Ines Woynar, Dipl. Krim.