Nr. 17 July 1997
Inhalt:
Forum
Gespräch mit Dorothee Bittscheidt
New York - ein Modell für ein sicheres und sauberes Hamburg?
Organisierte Kriminalität und Drogengeschäft in St. Petersburg
Liebe Leserinnen und Leser,
Für die bevorstehenden Sommerferien und angesichts des Wahlkampfes in Hamburg möchten wir Sie noch ein wenig mit kriminologischem Informationsmaterial versorgen. Öffentliche Diskussionen, die sich um Kriminalität und Sicherheit ranken, haben in diesen Zeiten eine hohe Brisanz; so mancher Politiker möchte sich mit seinen Lösungen in diesen problembesetzten Fragen profilieren. Es ist gut zu wissen, daß auch die Kriminologische Initiative gefragt wird oder sich selbst zu Wort meldet.
Die Problembereiche Strafvollzug und Jugendkriminalität werden ganz sicher auch den Wahlkampf in Hamburg mitbestimmen. Damit die Wähler nicht allein diesen Wahlkampfprogrammen überlassen sind, hat die Kriminologische Initiative einige Veranstaltungen vorbereitet, bei denen sachgerecht und informativ - auch unter Beteiligung verschiedener politischer Vertreter - analysiert wird: Am 8. September wird über ìJugendkriminalitätî im Hamburg-Haus in Eimsbüttel diskutiert und am 20. August wollen Experten in der Grundbuchhalle beraten, ob das ìelektronische Halsbandî die moderne Variante des Strafvollzuges werden darf.
Die unbefriedigende Situation im Strafvollzug nahm die Redaktion des Krim-Info zum Anlaß, sich mit dem verantwortlichen Redakteur der Gefangenenzeitung blickpunkt aus der JVA Fuhlsbüttel zu treffen. Die Zeitung erscheint mittlerweile im 12. Jahrgang. Das 2-Mann-Redaktionsteam am Hasenberge liefert seit Mai 1997 mit sehr viel Engagement einmal im Monat eine beeindruckende Ausgabe ab, deren Format eher an die Taz erinnert als an herkömmliches Schülerzeitungsformat - herzlichen Glückwunsch! Mit vielfältigen Kontakten zu Presse und Öffentlichkeit macht die Redaktion immer wieder auf die Mißstände im Strafvollzug aufmerksam; dieses ständige Insistieren ist gerade deshalb besonders wertvoll, als für Außenstehende nicht nur über Überfüllung und Haftkosten berichtet, sondern die Binnenperspektive der Gefangenen verdeutlicht wird.
Der Artikel über die Organisierte Kriminalität in Rußland hat uns inzwischen auch erreicht. Es gab einige Schwierigkeiten in der Nachrichtenübermittlung, die Faxgeräte in St.Petersburg weigerten sich offenbar diese sehr interessanten Informationen außer Landes zu lassen. Hoffen wir mal, daß dies nichts mit der Mafia zu tun hatte.
Ich möchte auf diesem Weg noch einmal besonders die Studenten und Studentinnen des Aufbau- und Kontaktstudiums Kriminologie ansprechen, uns über berichtenswerte Ereignisse aus ihrem Studium auf dem Laufenden zu halten. Viele unserer Leser haben oder hatten Kontakt zu diesem Fachbereich und hätten Interesse an aktuellen Informationen, die über neue personelle Besetzungen hinausgehen. Sehr erfreulich fand ich beispielsweise die Initiative einiger Studentinnen, sich die Informationen über Berufsfelder und kriminologische Berufsentwicklungen schon ìgestandenerî KriminologInnen bei diesen Vertretern selbst zu holen und eine Veranstaltungsreihe zu organisieren. Schade, daß diese Vorträge beispielweise von Burkhard Plemper, Christian Pfeiffer, Aldo Legnaro, Hilde van den Boogaard und Lydia Seus nicht öffentlich waren. Andere Kriminologen hätten sicher gern mitdiskutiert, aber es gibt ja möglicherweise noch andere Gelegenheiten, den Kontakt zum AStK/KStK nicht ganz abreißen zu lassen ...
Eine schöne Sommerpause mit vielen interessanten kriminologischen Veranstaltungen und einem informativen Krim-Info wünscht Ihnen
Ines Woynar
für die Redaktion
Liebe Mitglieder,
mein Kopf ist noch leer, weil ich gerade Urlaub gehabt habe und mich erst darauf besinnen muß, was es denn Neues aus dem Vorstand zu berichten gibt.
In Hamburg beginnt der Wahlkampf, und weil es offenbar keine Themen gibt, zu denen den Politikern etwas Sinnvolles einfällt, ist das Haupt- und, so scheint es mitunter, einzige Wahlkampfthema die sog. ìInnerer Sicherheitî, vor allem aber ihre Bedrohung durch die ìdramatischî zunehmende Jugendkriminalität. Die Medien, allen voran das Hamburger Abendblatt, haben mit einer geradezu unglaublichen Dramatisierungskampagne erreicht, daß die Menschen in dieser Stadt vor Angst nicht mehr schlafen können, nicht auf die Straße gehen mögen, nicht mehr mit U- oder S-Bahn fahren: nicht aus Angst vor dem immer noch zunehmenden Straßenverkehr und seinen Gefahren, nicht aus Angst vor der immer schlechteren Luft oder der immer mehr Menschen bedrohenden Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und Armut, nein, aus Angst vor den an jeder Straßenecke, in jeder U- oder S-Bahn lauernden brutalen und gewaltbereiten Jugendlichen. Und diese Kampagne kommt allen zugute: Die Polizei kann darauf hinweisen, daß gerade jetzt natürlich keine einzige Stelle eingespart werden darf. Die Rechten, daß die Regierenden sich nicht ordentlich um die Sicherheit gekümmert haben. Die Linken können deutlich machen, daß die Innere Sicherheit eigentlich ein wichtiges sozialdemokratisches Thema ist, und damit den Rechten den Wind aus den Segeln nehmen. Und die Jugendhilfeeinrichtungen, daß sie schon immer mehr Jugendeinrichtungen gefordert haben ñ und seht ihr, das habt ihr nun davon!
Und weil die große Unsicherheit der Menschen in dieser Stadt nun einmal da ist, müssen wir sie auch ernst nehmen. Und so ziehen denn alle, die eigentlich nichts davon verstehen, schnell ein paar Rezepte aus der Tasche: Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze, mehr Strafrecht für Heranwachsende, Ausschöpfung der Strafrahmen, welche auch immer das sein mögen, Wiedereinführung der geschlossenen Heimunterbringung und überhaupt: Schluß mit der zu lauen, zu laschen und zu gutwilligen Schönwetter-Justiz. Grenzen müssen her ñ und Konsequenzen. Wer nicht einsperrt, tut eigentlich nichts, jedenfalls nichts Gutes.
Das alles ist ganz überwiegend so dumm und banal, daß man eigentlich kein Wort darüber verlieren dürfte, aber es zeigt Wirkung: auf die Richter und Staatsanwälte, auf die Schöffen, die Lehrer, Sozialarbeiter ñ und den Bürgermeister. Und so haben wir uns denn bemüht, ein wenig gegenzuhalten. Mit einer Presseerklärung zur geschlossenen Heimunterbringung, mit Interviews und Auftritten auf öffentlichen Veranstaltungen, mit einem Jour Fix zur ìneuen Präventionî und mit unserer alten abolitionistischen Forderung nach Abbau von Gefängnisplätzen. Es war ein Kampf gegen Windmühlenflügel und ist es noch. Denn wir werden am 20. August ñ gemeinsam mit dem Kommunikationsverein Hamburger Juristen ñ eine Veranstaltung zu Alternativen zum Strafvollzug durchführen und dabei auch über die sog. ìelektronische Fesselî reden. Am 8. September werden wir in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Regionalgruppe Nord der DVJJ die Experten aus den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zu ihren Vorstellungen zum Thema Jugendkriminalität befragen. Und schließlich wird es im Herbst ñ nach den Wahlen - wieder eine Veranstaltung in der Evangelischen Akademie zur Gestaltung des Strafvollzugs geben. Also: Bleibt stark und laßt euch nicht beirren
Achim Katz
Gespräch mit Dorothee Bittscheidt, seit Jahresanfang 2. Vorsitzende der Kriminologischen Initiative
1982 warst du Mitbegründerin der Kriminologischen Initiative. Was waren deine damaligen Beweggründe und Erwartungen, welches waren die Ziele, die du damit verbunden hast ?
Ich habe mir davon versprochen, daß es außerhalb der Verwaltung, also damals des Amtes für Jugend einen Kreis geben würde, der mit hoher praktischer aber auch wissenschaftlicher Kompetenz Unterstützung leisten würde für die Politik, die damals im Jugendbereich wichtig war. Das betrifft insbesondere natürlich die Konflikte um die Aufhebung der geschlossenen Unterbringung in der Heimerziehung. Es ist sehr wertvoll, wenn man in solchen Konflikten auch einmal einen Wissenschaftler zitieren kann - einen oder eine, die auch zu einem Interview mit den Medien bereit sind.
Außerdem war mir wichtig, daß die Kriminologie oder Kriminalsoziologie einen Einfluß darauf gewinnt, wie die Jugendpolitik mit abweichendem Verhalten Jugendlicher umgeht. Damals - bis zu Beginn der 80-er Jahre - war ja die Jugendpolitik stark pädagogisch geprägt gewesen; und als beziehungsorientiert im wesentlichen unpolitisch. Die Kriminologie und die Kriminalsoziologie hatten dagegen in ihren Ansätzen strukturelle Annahmen, was wichtig war, weil sich ja die Jugendpolitik sehr viel stärker auf eine sozialpolitische Orientierung hin entwickelten mußte.
Du hattest angesprochen, daß es dir damals um Reformprojekte ging. Wir haben heute - mehr als 15 Jahre - später - eine ganz ähnliche Diskussion: es ging damals um Jugendstraffälligkeit und die Heimreform, wir befinden uns momentan in einer Phase, in der man sagen könnte, es gibt eine Wiederholung. Siehst du deine Erwartungen, deine Reformvorhaben, wie sie auch über die Kriminologische Initiative mit angeschoben wurden, enttäuscht? Was ist da passiert, daß wir uns auf einem vermeintlich gleichen Standpunkt befinden?
Ja, wir haben wieder eine und auch verschärfte Diskussion zum Umgang mit abweichendem Verhalten von Jugendlichen und mit Jugendkriminalität. Es ist aber nicht so, daß alles nichts gebracht hat. Heute sind Reformen umkämpft, z.B. Diversion und Aufhebung geschlossener Heimerziehung - aber sie sind richtig als Fakt auch schon einmal gegeben und die Kritik daran, die Kritik von einer eher konservativen Position muß sich an Fakten abarbeiten und nicht an Gebilden im Kopf, die erst ihre Wirklichkeit bekommen müssen. Das ist eine Veränderung und die ist wichtig.
Ich habe den Eindruck, daß die Aufhebung der geschlossenen Unterbringung, wie auch das Vermeiden von strafjustizieller Reaktion auf Abweichungen Jugendlicher, noch immer Positionen sind, die von der Mehrheit in der Stadtpolitik getragen werden, wenn auch nicht unumstritten. Und das ist in der Bundesrepublik relativ einmalig. Es geht darum, daß das weiter so bleibt.
Die Kriminologische Initiative ist auch aus dem damals bereits bestehenden Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie hervorgegangen. Das ist ein Zusammenhang, der heute nach wie vor noch besteht. Wie siehst du die Verknüpfung deiner Tätigkeiten in der Kriminologische Initiative und den wissenschaftlichen Ansätzen, die im Aufbau- und Kontaktstudiengang, damit auch im Weiterbildungsbereich für unterschiedlichste Berufsgruppen, angeboten werden ?
Der Aufbau- und Kontaktstudiengang hat zwei Aspekte, die für mich ganz besonders interessant sind. Durch die Art seiner Konstruktion ist er interdisziplinär, und er führt im Kontaktstudiengang Leute, die in der Praxis arbeiten, zusammen, und dazu geeignet, Praxiswissen zu systematisieren, auszuwerten und mit Erkenntnissen aus dem wissenschaftlichen Bereich weiterzuentwickeln. Letzteres führt bei den PraktikerInnen zu einer kritischen Reflexion ihrer Arbeit, ihres Umgangs mit sozialen Problemen. Nicht nur im Hinblick auf das Thema Jugendkriminalität und Reaktionen darauf, sondern auch in der Frage, wie bewältigt die Stadt soziale Konflikte und wie nehme ich daran teil in meiner Arbeit. Wie ist Politik in der Dimension von sozialer Ausgrenzung und Integration zu bewerten; welchen Anteil hat meine Arbeit daran.
Wichtig war aber auch - und da habe ich ein bißchen Sorge, ob das so ohne weiteres gelingt - daß die Leute, die durch den Kontaktstudiengang gegangen sind und die den Aufbaustudiengang absolviert haben, sich über die Kriminologische Initiative und ihre Aktivitäten, weiter ein Netz von Informationen, Kontakten, Unterstützung, ein bißchen eigene kriminalpolitische Kultur erhalten. Das ist sehr anspruchsvoll, und ich weiß nicht, ob die Kriminologische Initiative bzw. wir dem genügen.
Ein Punkt, den die Kriminologische Initiative ja auch immer verfolgt hat, ist die Diskussion in der Öffentlichkeit, im Politischen im Pressebereich einzugreifen. Mit fällt spontan die "neue" Diskussion der geschlossenen Unterbringung im vergangenen Jahr, mir fällt die Diskussion zur Reform des Strafvollzuges ein. Was ist deine Position dazu? Welche Aufgabe würdest du der Kriminologische Initiative dabei zuschreiben wollen?
Die Kriminologische Initiative kommt heute häufiger in den Medien vor. Sie verdient nicht nur Aufmerksamkeit, sie hat sie vielleicht sogar. Sie bringt markante Punkte in die Diskussion ein.
Das Sich-Einmischen in öffentlich geführte Diskussionen, das Sich-Einmischen in Diskussionen der Medien ist das eine, was von Seiten der Kriminologische Initiative zu aktuellen Anlässen geschieht. Ein anderer wesentlicher Bereich ist insbesondere auch, über Veranstaltungen an eine breit gefächerte Öffentlichkeit heranzutreten - sicherlich überwiegend Fachöffentlichkeit. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist für mich die sozial- wie fachpolitische Diskussion zum Thema der Prävention, sicher auch der Kriminalprävention in unserem Zusammenhang.
Wie siehst du die Bedeutung dieser fachpolitischen Veranstaltungen in der Zukunft der Kriminologischen Initiative? Wie siehst Du deine eigene Rolle dabei zu Veranstaltungen, die dir wichtig sind?
Die Veranstaltung zur Kriminalprävention ist ein gutes Beispiel, das zu diskutieren. In der politischen und öffentlichen Diskussion herrscht die Vorstellung vor, daß es nicht genügt, mit strafjustiziellen Mitteln zu reagieren oder mit Erziehung, sondern daß man etwas verändern muß an der sozialen Situation der Menschen, die sich abweichend verhalten. Was in der öffentlichen und politischen Diskussion auf diese Einsicht folgt, hat allerdings einen zu sozialtechnischen Charakter, nach dem Muster: "Tut mehr, um die Freizeit auszufüllen, um dieses Herumlungern zu verhindern und bietet irgendwelche Attraktionen an, dann ist das präventive Arbeit!" Also: Mehr Häuser der Jugend, dann gibt es weniger Jugendkriminalität; verschiedene Aktivitäten vor Ort im lokalen Raum, dann gibt es weniger Jugendkriminalität.
Das schwierige daran ist, daß diese Perspektive ja nicht ganz falsch ist, nur daß sie an dem, wie Verhalten und auch abweichendes Verhalten und Kriminalität entsteht, natürlich ziemlich vorbei geht. Ich glaube, daß kein Jugendlicher heute kriminell wird, weil er keinen Zugang zu einem für ihn attraktiven Freizeitangebot findet, sondern vielmehr, weil mit dem Leben umzugehen, es zu bewältigen, sehr viel schwieriger geworden ist. Dabei spielt die schlechte Ausbildungsplatzsituation, die Perspektivlosigkeit, die Armut in Familien eine viel größere oder ungleich größere Rolle als sich kein attraktives Freizeitangebot leisten zu können. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: in der öffentlichen Diskussion wird viel zu wenig deutlich, welchen Einfluß die Institutionen und Instanzen haben, die mit abweichendem Verhalten umgehen, für das Produkt Kriminalität und natürlich auch für den öffentlichen Diskurs zu abweichendem Verhalten. Das wird bei der Präventionsdiskussion, so wie sie im öffentlichen Raum geführt wird, meistens unterschlagen.
Wie siehst Du die Chancen der Einflußnahme und Veränderungen dieser strukturellen Gegebenheiten?
Ich schätze die Kriminologische Initiative nicht für wichtig genug ein, daß sie an diesen Konflikten etwas sehr wesentliches bewegt. Ich sehe aber, daß es in unseren Diskussionen in der Kriminologischen Initiative wie auch in vielen Diskussionen über Sozialarbeit und ihren Stellenwert heute eine gemeinsame und eine sehr wesentliche Tendenz gibt, die ihrerseits eine kritische Bedeutung hat und auf Veränderung drängt: sie wendet sich gegen die Tendenzen des Ausgrenzens und Bewertens, die daraus entstehen, daß man ein Verhalten "von außen", durch eine Institution oder die Anwendung eines Gesetzes definiert. Dieser Perspektive wird entgegengesetzt, was ich das "Normalisierungsparadigma" nennen würde, wonach abweichend definiertes Verhalten Ausdruck des Umgangs mit einer bestimmten Lebenssituation und ihren Problemen und Risiken ist. Eine angemessene Reaktion wäre die Mobilisierung von Stärken zur Bewältigung der Probleme. Also statt der Außenperspektive die Lebensweltperspektive: wie kann jemand überhaupt mit solcher Situation umgehen? Und das bedeutet dann auch eine intensivere Politisierung der Perspektive, weil die Frage, wie verändere ich Lebenswelten ja dadurch entsteht, daß ich die Perspektive derer übernehme, die versuchen, fertig zu werden mit allen Widerständen, für die "Kriminalität" ein Lösungsweg ist.
Einer deiner wichtigen Punkte in der kontroversen Diskussion von Konzepten war immer die Kritik an Institutionen - als Verwahrorte, als geschlossene Orte in der Menschen herausgezogen bleiben. Ein ganz wesentlicher Teil der Diskussion in der Kriminologischen Initiative dreht sich um den Strafvollzug. Welche Vorstellungen hast Du da entwickelt hinsichtlich der Veränderung?
Die extreme Forderung der Kriminologischen Initiative war abgedruckt in der Morgenpost unter der Rubrik der Abschaffung der Gefängnisse. Das wäre eine Extremposition. Es ist wichtig, an dieser Extremposition festzuhalten, weil man nur, wenn man von einem gewünschten Ende her denkt, die Reformschritte in die richtige Richtung vorantreibt - schon im Denken. Andererseits ist das gegenwärtig kein öffentlich überzeugendes Ziel. Wenn man aber weiß, daß das letztlich das wäre, wohin die gesellschaftlichen Verhältnisse sich eigentlich verändern müssen, dann kann man sich leichter vorstellen, was in einer Reihe von Schritten folgen muß. Und dann wäre der erste Schritt, daß - auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen - sicherlich 80 (wahrscheinlich sogar mehr) Prozent von Menschen, die gegenwärtig im Strafvollzug sind, dort nicht sein müßten und daß man Lösungen für ihre Probleme, aber auch für die Probleme, die sie anderen bereiten oder bereitet haben, finden könnte und können müßte. Es gibt dann einen kleineren Prozentsatz, für den es schwer ist, sich unter den gegenwärtigen Umständen andere Lösungen vorzustellen. Schwer deswegen, weil - und solche Täter meine ich - die Gewalteinwirkungen, mit denen sie in ihrem Leben mit sich und ihrer Umwelt umgegangen sind, für andere nicht erträglich und nicht vertretbar sind, und von daher die Alternative zum Strafvollzug immer mit einer hohen Bereitschaft, auch extreme Unsicherheiten zu ertragen, verbunden wäre. Nun ertragen wir zwar unglaublich viele Unsicherheiten im täglichen Leben, ohne daß wir das diskutieren, aber in der öffentlichen Meinung spielt offenbar diese Unsicherheit eine weit über ihren tatsächlichen Anteil hinausgehende Rolle. Und mit dieser öffentlichen Meinung muß man natürlich umgehen, wenn man ein solches Ziel verfolgt. Dabei fehlen die für heute passenden Alternativen für diesen Teil von vielleicht 10% der Täter. Wichtiger als das ist aber, daß die Frage sich so gegenwärtig gar nicht stellt. Die Frage nach dem Strafvollzug stellt sich im Moment öffentlich auf eine ganz komische Art: die, die nur bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug absitzen ohne für irgendwen in der Bevölkerung eine Gefahr darzustellen, müßten gar nicht im Strafvollzug sein. Für diese Gruppe den elektronisch gesicherten Hausarrest zu überlegen, das finde ich ziemlich absurd; so wird der Strafvollzug stabilisiert, nicht in Frage gestellt.
Abschließende Frage: Was sind deine Vorstellungen von Schwerpunkten, die in der Kriminologischen Initiative angegangen werden müßten - auch in intensiverer Zusammenarbeit mit dem Aufbau- und Kontaktstudium?
Ich hätte eigentlich den Anspruch, daß es uns gelingt - so wie am Beispiel Kriminalprävention - die Fragen der Kriminalität und der Instanzen, die mit Kriminalität umgehen, sehr viel stärker mit gesellschaftsstrukturellen Fragen zu verbinden. Und wir sollten uns dabei dem Anspruch stellen, daß nach außen hin plausibel wird, was wir meinen. Wir müssen z.B. die Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Zusammenhang von Armut und Kriminalität, noch einmal bearbeiten, weil auch da wieder sehr sozialtechnologische Perspektiven dominieren. Also gilt es, den Rahmen weiter zu spannen, als die Kriminologie an spezifischen Themenfeldern vorgibt. Das macht aber zugleich auch die Schwierigkeit aus.
Bei den Reaktionsweisen auf Abweichung und Kriminalität sollten wir auch die jugendtypischen Reaktionsweisen mit aufnehmen, uns also auch mal mit den erzieherischen Hilfen befassen. Geschlossene Unterbringung in Heimen wird ja u.a. auch deswegen wieder öffentlich diskutiert, weil die Strukturgleichheit der Reaktionen auf Abweichung zu wenig diskutiert wurde und die Arbeitstätigkeit der Politik auch bei uns weiße Flecken und falsch plazierte Rechtsfolgen begünstigt.
Es reicht auch nicht aus, sich auf die Frage zu konzentrieren, wie verändern wir das, was wir haben in einer reformerischen Absicht. Die Gegenperspektive zum heutigen Umgang mit Abweichung und Kriminalität muß deutlich werden. Was sind Modelle für einen ganz anderen Umgang mit Abweichung und Kriminalität ? Ich glaube, daß das auch das Aufbau- und Kontaktstudium interessiert. Jedenfalls scheint es mir so, daß gerade das Zusammenkommen von Leuten mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen solches Nachdenken darüber, wie eigentlich das andere Bild aussehen müßte, das ich politisch verfolge, noch motivierender ist als der Umgang mit ganz spezifischen kriminologischen Themen und dann auch eher eine Folie abgibt dafür, daß es doch vielleicht einen "kulturellen Zusammenhang" von Aufbaustudium und Kriminologische Initiative geben kann, der sich dann zu bestimmten konkret wichtig werdenden Fragen ganz schnell verständigt, weil eine gemeinsame Verständigungsebene erarbeitet und geschaffen worden ist.
Das Gespräch führte:
Lutz Krätzschmar
New York - ein Modell für ein sicheres und sauberes Hamburg?
New York scheint mit seiner Sicherheits- und Ordnungspolitik auf dem richtigen Weg zu sein. Massiver Rückgang der Zahl der Morde und Raubüberfälle; Straßen, Parks und U-Bahnen laden wieder zur unbefangenen Benutzung und zum Verweilen ein, denn sie sind befreit worden von Schmutz, Zerstörungen und vor allem von den vielfältigen Belästigungen durch Bettler, Obdachlose, Drogenkonsumenten, Alkoholiker, herumlungernden Jugendliche etc. Das kann doch eigentlich nur ein Vorbild für Hamburg sein - oder?
Schaut man sich die New Yorker Erfolgsstory etwas genauer an, dann verliert sie ihren Glanz und es wird deutlich, daß die Erfolge begrenzt, die Vorgehensweisen höchst problematisch und die sozialen Kosten enorm sind. Vor einer Übertragung auf Hamburg kann nur gewarnt werden.
Mittlerweile wissen wir alle aus der Medienberichterstattung, worin der Kern des Vorgehens in New York besteht: Null Toleranz gegenüber den vielen kleine Belästigungen und Vergehen in der Öffentlichkeit; polizeiliche Entfernung und massenhafte Inhaftierung all der Personen, die als Obdachlose, als Bettler, als Graffiti sprayende Jugendliche uns in unserem täglichen Leben beeinträchtigen.
Zuerst einmal hat das alles kaum etwas mit der Bekämpfung schwerer Kriminalität zu tun. Die viel gepriesenen Rückgänge der Zahl der Morde und Raubüberfälle in New York haben wesentlich mit anderen Einflußgrößen als der neuen Polizeitaktik zu tun, entsprechende Entwicklungen finden sich nämlich genauso in Städten, die das New Yorker Modell bewußt ablehnen (z.B. Los Angeles). Es geht in New York in erster Linie um die Herstellung von Ordnung, Sauberkeit und Wohlbefinden im öffentlichen Raum.
Das Prinzip des New Yorker Vorgehens ist das Entfernen, Überwachen und Verwahren von Personen, die das öffentliche Leben durch belästigende Verhaltensweisen stören. Und wer sind diese störenden Personen? Es sind überwiegend die gesellschaftlich sowieso schon Ausgeschlossenen, die aus den Kernbereichen geordneten gesellschaftlichen Lebens - Arbeit, Wohnung, Einkommen - herausgefallen sind und uns mit ihren Überlebensstrategien, zugegeben, manchmal bis an die Grenze des Unerträgliche, belasten.
Die amerikanische Antwort auf diese Folgeprobleme der aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Krise ist eindeutig: da die Produktion von Sicherheit und Ordnung durch Integration ebenso wie durch sozialstaatliche Unterstützung und Hilfestellung nicht mehr machbar und finanzierbar erscheint, werden die zahlenmäßig wachsenden sozialen Problemgruppen einfach noch ein Stück weiter, nämlich auch noch aus dem öffentlichen Raum, ausgeschlossen, polizeilich und justiziell überwacht und notfalls ins Gefängnis gesperrt, damit sie das Leben der noch Dazugehörigen nicht beeinträchtigen. In den USA hat sich die Zahl der Gefängnisinsassen innerhalb von 10 Jahren mehr als verdoppelt, ist so hoch wie nie zuvor und wie nirgendwo sonst in der westlichen Welt. In vielen amerikanischen Bundesstaaten befindet sich rund die Hälfte aller Schwarzen zwischen 18 und 35 Jahren im Gefängnis oder ist nur gegen Auflagen und auf Bewährung auf freiem Fuß. Die Ausgaben für Gefängnisse explodieren und werden in absehbarer Zeit nicht mehr aufzubringen sein, die Sozialhilfeprogramme und sonstigen Sozialausgaben werden rigoros zusammengestrichen.
New York steht für eine aggressive, menschenverachtende und gegen jede Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit verstoßende Politik öffentlicher Sicherheit und Ordnung, wie sie in den USA in vielfältiger Weise anzutreffen ist. Diejenigen, die das Pech haben, daß für sie im Kern der Gesellschaft kein Platz mehr ist, und das sind bekanntlich (auch in Deutschland) immer mehr, werden kontrolliert und aus dem Blickfeld verdrängt, entweder indem sie ins Gefängnis gesteckt oder indem sie in die Ghettos vertrieben werden.
Wer New York als Vorbild für Hamburg betrachtet, der sagt Ja zu dieser Art von gesellschaftlichem Umgang mit einer wachsenden Zahl von sozial Desintegrierten, für den ist die Verbannung von Bettlern aus der Hamburger Innenstadt ("Bettlerpapier") nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wer so denkt, der sollte allerdings auch nur hoffen, daß er nicht demnächst selbst in eine soziale Notlage gerät und durch seinen Störungen hervorbringenden Lebensstil zum Gegenstand von Verfolgung und Vertreibung wird.
Die Sicherheits-, Ordnungs- und Sauberkeitsprobleme vieler Bürger ernst nehmen und nach sozial ausgewogenen Lösungen suchen, ist eine Sache, die New Yorker Antwort eine ganz andere.
Dr. Werner Lehne
Aufbaustudium Kriminologie, Universität Hamburg
Organisierte Kriminalität und Drogengeschäft in St. Petersburg
Im Verlauf der frühen 90-er Jahre änderten sich nach und nach die Wahrnehmung über die Wirklichkeit unseres Landes. Die Lebensbedingungen hatten sich verändert und mit ihnen auch die Menschen. Schlechte ökologische Bedingungen, wachsende Arbeitslosigkeit, steigende Zahlen von Flüchtlingen, Obdachlose - darunter eine große Anzahl von Kindern - auf den Straßen, Drogenmißbrauch (Alkohol wie illegalisierte Drogen), ... - diese und andere Probleme berühren nicht nur unser Land.
Unter diesen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen weitete die organisierte Kriminalität konstant ihren Einflußbereich aus. Auch wenn die Frage nach der Sicherung der eigenen sozialen Existenz, die Frage danach, wie Geld legal verdient werden kann, nach wie vor die entscheidende Fragestellung ist, nimmt doch im öffentlichen Bewußtsein das Phänomen der organisierten Kriminalität einen wachsenden Stellenwert ein. Organisierte Kriminalität sucht den Zugang in staatliche Strukturen, bestimmt Bereiche von Wirtschaft und Politik. Die Selbstverständlichkeit aber auch die Quantität ihrer Existenz schafft Voraussetzungen ihres Wandels in eine Qualität, mit der sich aktiv Lobbypolitik betreiben läßt. Es wird gelegentlich davon gesprochen, daß der Schritt, einen Teil der staatlichen Machtpositionen zu besetzen, nicht unwahrscheinlich ist. Dies ist nicht notwendigerweise mit gewalttätigen Durchsetzungsstrategien verbunden. Kriminelle Strukturen entwickeln intensive Verbindungen zur Geschäftswelt, der Wirtschaft wie einzelnen politischen Parteien; sie verfügen über unterschiedlichste Ressourcen. Organisierte Kriminalität ist an der Entwicklung von Kommunikationsstrukturen mit dem Herrschaftsapparat ebenso interessiert wie an finanziellen Zugängen zu Investmentgruppen - einschließlich ausländischer. Unterschiedlichste Zugänge haben sich hierbei mittlerweile entwickelt, einschließlich des Zugangs zu bisher kollektiven Immobilienbesitz und Einbeziehung in den (mit der Peristroika) begonnenen Privatisierungsprozeß.
Wahrscheinlich wird die Feststellung, daß unsere Geschäftswelt spürbar mit organisierter Kriminalität verwoben ist, nicht sonderlich neu erscheinen. Es ist eine feststehende Tatsache und hat keineswegs den Charakter einer "kriminellen Revolution". Kriminelle Organisationen haben - und zwar erfolgreich - schon immer Wert darauf gelegt, Wege zu finden, um den sicheren Rücklauf ihrer finanziellen Reserven in den privaten Wirtschaftssektor durch Banktransaktionen, in Kredit- und Hypothekengeschäfte zu gewährleisten. Organisierte Kriminalität hat sich zu einer Kombination von Kriminalität und Geschäftsunternehmen entwickelt. Viele dieser Art Unternehmungen sind nicht nur dazu in der Lage, einzelne Banken unter ihre Kontrolle zu bringen, sie sind mittlerweile selber in der Lage, Banken zu gründen. In dem Maße wie "Obschak" (investives Vermögen dieser Organisationen) im Bankgeschäft oder ähnlichen Strukturen zirkuliert, die Höhe des Kapitals ausreichend ist, Investitionen in der Wirtschaft zu tätigen oder Kredite zu bewilligen, sind sie befähigt, mit diesem Geld legal erfolgreich zu arbeiten. In vielerlei Hinsicht ist diese Struktur effektiver als die des Staates, ganz einfach deshalb, weil sich die angewendeten Methoden viel unmittelbarer durchsetzen, als dies mit staatlichen möglich ist.
Um deutlich zu machen, in welcher Weise Geschäftswelt und kriminelle Strukturen kooperieren, ist es notwendig, sich die Bedingungen, unter denen sich der regionale Handel entwickelte, zu vergegenwärtigen.
Die Schattenökonomie der sowjetischen Zeit befand sich weltweit in einer einmaligen Situation. Ein Vorrecht dieses Geschäftszweiges - einer Art "kapitalistischer nationaler Ökonomie" - bestand immer im Handel mit Drogen, Pornographie, illegalen Operationen im Waffenhandel, in Prostitution und förderte in diesen Bereichen illegale Leistungen wie den Warenverkehr. Der "Teneviki", der Kaufmann der Schattenökonomie, füllte Nischen aus, die durch die defizitäre Versorgungslage mit Waren, angefangen von banalen Alltagsgütern bis hin zu Kraftfahrzeugen, bedingt waren. Von Anfang an also an die Tätigkeit eines mit illegalisierten Methoden arbeitenden Geschäftszweiges gewöhnt, gerieten die "Teneviki" schnell in den Blick des sich neu entwickelnden kriminellen Handels, nachdem sich für sie Möglichkeiten der Legalisierung eröffnet hatten. Viele dieser Geschäftsleute sind - neben ihren normalen Geschäftstätigkeiten - eingebunden (oder eingebunden worden) in Geldwäschegeschäfte.
Das Anwachsen der russischen Wirtschaft nach der ersten Unternehmensgesetzgebung (die unter Gorbatschow ca. 1986-1987 den ersten Schritt zur Privatisierung der kollektiv organisierten Wirtschaft einleiteten) entwickelten sich - ausgenommen während der Anfangsphase - unter äußerst restriktiven steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen. Es war nahezu unmöglich, ein Geschäft ohne Bruch bestehender Gesetze zu führen.
Unter diesen erschwerten Umständen erscheint es beinahe zwingend, daß sich Geschäftswelt und Organisierte Kriminalität zum beiderseitigen Vorteil verbinden. Auf den Punkt gebracht geht es um den wirtschaftlichen Zusammenschluß der Geschäftswelt mit der der Kriminalität, nicht nur um die Verflechtung der Bereiche. Kriminalität ist die Basis geschäftlicher Aktivitäten, und kriminelle Organisationsformen sind in die Geschäftsgebräuche transformiert worden.
Dennoch besteht hinsichtlich der beschriebenen Entwicklung kein Grund zur Panik. Organisierte Kriminalität ist nichts Ungewöhnliches, sie existiert in allen Ländern. Sie nahm dort lediglich andere Entwicklungswege, es gab andere Einflüsse in ihrer Entstehung.
Die Organisierte Kriminalität füllt in Rußland heute jene Funktionen aus, die nicht vom Staat ausgefüllt werden können. Die russische Staat ist nicht in der Lage, dieser Entwicklung justiziell zu begegnen. Historisch betrachtet hat sich die Organisierte Kriminalität höchst eigentümlicher Vorgehensweisen bedient, wenn es darum ging, die Strukturen von Institutionen zu kontrollieren oder zu besetzen.
Als beispielhaft hierfür kann das Geschäft der Organisierten Kriminalität unter dem Gesichtspunkt der Versorgung einer großen Anzahl der Drogenkonsumenten mit Waren oder Dienstleistungen illegaler Natur wahrgenommen werden. Das Drogengeschäft ist einer der renditeversprechensten Geschäftsbereiche. In St. Petersburg haben sich 4 große Unternehmen herausgebildet; sie kontrollieren den Markt und haben unterschiedliche Geschäftsschwerpunkte entwickelt. Die polizeilichen Verfolgungsstrategien beziehen sich auf die am wenigsten organisierten und entwickelten Zwischenhändler, oft durch gezielte Informationen, die sie von Konkurrenten erhalten, und sorgen so für eine Art Marktbereinigung zugunsten der Leistungsfähigsten, die unbehelligt bleiben. Diese Tendenz wird im übrigen auch durch die bestehenden Gesetze unterstützt.
Man kommt nicht umhin, Jean-Luc Robert zuzustimmen, daß die Vertreter der Organisierten Kriminalität in den Bereich der "legalen Ökonomie" vordringen, da sie vor der Notwendigkeit stehen, große Kapitalmengen aus dem Drogengeschäft dem regulären Geldkreislauf wieder zuzuführen. Es handelt sich dabei um eine weltweite Kooperation und Integration legaler wie illegaler geschäftlicher Aktivitäten. Rußland ist hierbei keine Ausnahme. Das Ergebnis besteht in der Konsolidierung der legalen Geschäftsbereiche und der illegalen durch ökonomische Symbiose. Große Kapitalsummen aus Drogengeschäften ermöglichen es, Vertretern der illegalen Ökonomie, selbst in die oberen Hierarchien der ökonomischen, politischen und Informations-Systeme einzusteigen, dort Geld zu investieren und damit Teile der legalen Ökonomie zu dominieren. "Narko-Ökonomen" nutzen bekannte Geschäftsmechanismen wie Preisabsprachen, Absprachen über Marktexpansionen und differenziertes Marketing, fördern und honorieren die Rekrutierung neuer Kunden durch ihre Stammkundschaft. Sie halten eine breite Palette unterschiedlichster Produkte vor, entwickeln neue Produktpaletten. Die hierbei erzielten Gewinne werden in jeden legalen ökonomischen Bereiche investiert, die dringend Investitionen benötigen, wie beispielsweise staatliche Sicherheitsorgane, die bestens geeignet sind, zur Legalisierung dieser Gelder beizutragen.
Maja Russakowa
Im Hamburger Abendblatt vom 10.06. 1997 findet sich der Leserbrief des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Herrn Bertram, in dem er zu einer Veröffentlichung unter dem Titel "Eltern und Justiz gefordert - Rosemarie Raab gegen geschlossene Unterbringung" (Abendblatt 04.06.97) Stellung nimmt.
Die Senatorin, im Interview befragt nach adäquater Reaktion auf delinquentes Verhalten Jugendlicher, kritisiert hierin die unzureichende Reaktion der Justiz auf Jugendkriminalität.
Bertram wirft der Senatorin vor, unzureichend restriktive Maßnahmen der Jugendhilfe anzubieten, um "Straftäter, für die Untersuchungshaft aus Rechtsgründen oft noch nicht in Frage kommt, unter Verschluß zu halten". Es sei, so Bertram, "unverantwortlich, die jungen Leute weiterhin im kriminellen Milieu herumvagabundieren zu lassen. Dafür sieht das Gesetz mit seinem von der Senatorin gelobten "breiten Spektrum" in der Tat etwas passendes vor: "Geeignete Heime" (§ 71, 2 JGG), und das sind - jedenfalls soweit sie die U-Haft ersetzen - geschlossene Heime."
Das Thema ist nicht neu, eigentlich auch nicht von besonderer Aktualität - ausgenommen vielleicht der Umstand, daß die Brisanz des Themas durch die Medien - unter Zuhilfenahme jeweils geeigneter Fachleute - zur Vorbereitung des Wahlkampfes genutzt wird.
Es verwundert nicht, daß dieserart (Jugendkriminalitäts-)Kampagnen nicht spurlos an Jugendrichtern vorbeiziehen, selbst unter der Annahme, daß qua Amt - in diesem Fall als Vorsitzender einer Jugendkammer - abgewogenere Sichtweisen erwartbar sein sollten. Herr Bertram erhebt gegenüber der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung den Vorwurf faktischer Rechtsbeugung, weil sie in der Gestaltung von Jugendhilfemaßnahmen keine geschlossene Unterbringung vorhalte: "Diese gesetzlich vorgesehenen Einrichtungen hat Hamburg unter der Parole "Menschenstatt Mauern!" abgeschafft; hier läuft das Gesetz seither leer, ist also de facto aufgehoben."
Damit wird ein sowohl rechts- als auch fachpolitisch schwerwiegender Vorwurf erhoben, dessen Kern in der Fiktion steckt, daß konsequentes Durchgreifen Rechtssicherheit (wieder-)herstelle, gelänge es nur, den kriminalpoltischen Konsens herbeizuführen, der die "Unerziehbaren" von der Straße weghält.
Äußerst fragwürdig ist die dem zitierten Leserbrief zugrundeliegende Auslegung der Rechtsgrundlagen. Der Autor hebt auf § 71 JGG und daraus folgende Jugendhilfekonsequenzen ab; er stellt fest, daß "sichernde" Maßnahmen anzubieten sind.
Von diesen freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe wird in Hamburg abgesehen. Die programmatische Aussage "Menschen statt Mauern" folgte der Erkenntnis, "geschlossene Unterbringung als Mittel oder Rahmenbedingung der Erziehung" abzulehnen, weil mit ihr die Gesellschaft eben nicht vor Delinquenz geschützt oder dem Bedürfnis nach Sicherheit nachgekommen werden kann. "Für freiheitsentziehende Maßnahmen gelten deshalb die allgemeinen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, daß die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 34 KJHG nicht zur Freiheitsentziehung befugt. Dieses setzt eine Genehmigung ... nach § 1631 BGB voraus. ... Ist eine solche Genehmigung erteilt, dann kann - so heißt es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des geringts möglichen Eingriffs - nur in dem unbedingt notwendigen Umfang davon Gebrauch gemacht werden. Ohne die richterliche Genehmigung ist nach § 1631 Satz 2 BGB eine Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Vorschrift und die damit verbundene Grundrechtseinschränkung wird eine bloße Gefahr für die Allgemeinheit nicht ausreichen. Vielmehr ist eine dringende Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen selbst oder eine Gefahr für Leib und Leben einer 3. Person erforderlich" (Kommentar KJHG, § 34).
Die in § 71 JGG genannten rechtlichen Vorschriften der vorläufigen Anordnungen über die Erziehung oder Anregung von Leistungen nach dem KJHG ermöglichen dem Jugendrichter Entscheidungen vor der Hauptverhandlung in den Fällen, in denen Erziehungsbedürftigkeit erkennbar und Abwarten bis zur Hauptverhandlung nicht zu verantworten ist. Die Vorschrift enthält keine Beschränkung auf bestimmte stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, sie bezieht sich auf den gesamten Umfang von Hilfeleistungen des KJHG. Ist eine stationäre Unterbringung erforderlich, heißt dies nicht, daß sie in geschlossenen Einrichtungen, die vorgehalten werden müssen, zu erfolgen hat, denn die "Ausführung der einstweiligen Unterbringung richtet sich nach den für das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungenî (§ 71, 2 JGG). Damit obliegt die Entscheidung der Ausgestaltung einer Maßnahmen der Jugendhilfe, auf der Grundlage der Bestimmungen des KJHG (§ 34). Selbst im Fall einer richterlich angeordneten Unterbringung gilt, daß durch die Verbindung von Alltagsleben und pädagogischen wie therapeutischen Angeboten Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördernî sind. Wenn junge Menschen - auch die von Herrn Bertram gemeinten "Milieuvagabunden" - in Jugendhilfemaßnahmen unterkommen, sollen sie auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden. Jugendhilfe muß diesem Auftrag durch die pädagogisch erforderliche Öffnung einer Einrichtungen nachkommen.
Das Selbstverständnis der Jugendhilfe hat sich gewandelt; sie ist - es ist fast müßig dies zu wiederholen - ein "eigenständiger Bereich, der seiner eigenen Denk- und Handlungslogik zu folgen hat", wie H.J. Plewig es bereits formulierte. Und innerhalb dieser verbieten sich Sicherungsvorkehrungen, die auch nur ansatzweise Ähnlichkeit mit jenen der Haftanstalten haben könnten. Sie folgt dabei der auch der Justiz bekannten Erkenntnis, daß Verschluß - beispielsweise in der Untersuchungshaft - eher weitere Momente der Gefährdung enthält: Ausschluß fördert nicht die Fähigkeit, im Leben klar zu kommen, Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Fähigkeit der Partizipation zu entwickeln.
Lutz Krätzschmar
Die Öffentlichkeit suchen. Oder: Der Versuch, für eine rationale Kriminalpolitik zu werben
Kein Tag mehr ohne Schlagzeilen in den einschlägigen Blättern, kein Tag mehr ohne Horrormeldungen in Hörfunk- und Fernseh-Nachrichten zur ständig steigenden Kriminalität in Hamburg. Die Täter werden mehr, sind immer jünger, immer brutaler - so wird berichtet und gemutmaßt.
Die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, nimmt zu - ob durch Fakten untermauert oder nicht. Der Kampf um den öffentlichen Raum ist entbrannt: Soll er den braven, verängstigten Bürgern vorbehalten bleiben oder denjenigen, die diesen Bürgern ans Portemonnaie und ans Fell wollen.
Wohlfeile schnelle Lösungen werden präsentiert. Von sogenannten Sicherheitsexperten, von Politikern, die einen passenden Gegenstand zur Profilierung gefunden haben. In der öffentlichen Diskussion des Phänomens Kriminalität verwischen die Grenzen zwischen Stammtisch und Politik.
Das mag Anlaß zur Klage sein für all diejenigen, denen der rationale Umgang mit diesem gesellschaftlichen Problem am Herzen liegt - wobei die Eingrenzung des Problems sicherlich unterschiedlich vorgenommen wird. Aber was nützt die Klage, wenn Sie durch die geschlossenen Türen interner Diskussionszirkel nicht an die Öffentlichkeit dringt? Nicht viel. Deshalb haben wir uns im Herbst ë96 entschlossen, ein breiteres Hamburger Publikum mit den Alternativen zu den immer rigider werdenden Strategien der Institutionen und der etablierten politischen Parteien bekannt zu machen.
Die Idee war da: "Forum Kriminalpolitik", ein Gespräch zwischen und mit denjenigen, die im Bereich Kriminalität arbeiten und Entscheidungen zu verantworten haben, und mit allen anderen, die interessiert, vielleicht auch besorgt sind. Wir wollten die Profis ansprechen, die in Behörden, Einrichtungen und Initiativen arbeiten, bei der Polizei, in der Justiz, in der Sozialverwaltung, in den Stadtteilen. Die Ängste wollten wir ernstnehmen, auch bei den Lesern von Blättern, in denen nicht unbedingt die aktuelle kriminologische Diskussion geführt wird. Die wollten wir als Kriminologische Initiative einfließen lassen, wollten unsere theoretisch-politische Sicht präsentieren und uns den Handlungszwängen der Praktiker nicht verschließen.
Als Kooperationspartner haben die Evangelische Akademie Nordelbien gewonnen, deren Räume an der Esplanade auch ein ideales Forum bieten: Nicht abgehoben in der Universität, nicht versteckt in einem Szenetreff, nicht Partei ergreifend in irgendeiner der einander auch nicht gerade wohlgesonnenen Behörden. Und das zu einer Tageszeit - am Nachmittag - die es den Verängstigten erlaubt, das Haus zu verlassen, und den Behörden-Mitarbeitern, zu diskutieren und trotzdem nicht allzuviel Zeit vom Feierabend opfern zu müssen.
Drei Mal haben wir im ersten Quartal diskutiert:
14. Januar
Drogen: Polizeistrategien in Hamburg-St. Georg
Unser Ziel war es, die Hamburger Drogenpolitik zu diskutieren, ohne immer auf die - in Bonn zu beschließende - Entkriminalisierung zu warten. Die Situation im "Musterstadtteil" St. Georg bot sich an, hat doch die hier praktizierte Polizeistrategie keine Probleme lösen können - wie hätte sie dies auch schaffen sollen? -, sondern diese nur auf andere Stadtteile wie das Schanzenviertel verlagert.
Naturgemäß waren die Perspektiven unterschiedlich, sah Gerhard Weißschnur von der Polizeidirektion Hamburg-Mitte eine Entlastung für die Bewohner des Viertels um den Hauptbahnhof, während Norbert Dworsky vom Verein für akzeptierende Drogenarbeit "Freiraum e. V." die politische Weichenstellung kritisierte: Geld werde für die Polizei ausgegeben, in einer Größenordnung, die für die Helferinnen und Helfer aus der sozialen Szene unerreichbar ist. Werner Lehne vom Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie sah einen falschen Ansatz darin, den Drogenkonsum stets nur als zu behebendes Problem und nicht auch als eine Form des Lebensstils zu begreifen.
Die Positionen waren klar in dieser Auseinandersetzung, die in Hamburg, vor allem in St. Georg selbst seit Jahren geführt wird. Wir als Kriminologische Initiative haben uns mit dieser Auftakt-Veranstaltung zu unserem Forum, moderiert von Achim Katz, vernehmlich zu Wort gemeldet.
11. Februar
Jugend und Gewalt: Kann das Strafrecht helfen?
Die zweite Veranstaltung fand erheblich mehr Aufmerksamkeit, der Saal in der Evangelischen Akademie war gut gefüllt, Hamburger Zeitungen und der NDR hatten auf den Termin hingewiesen: Jugendrichter waren gekommen, die professionelle soziale Szene, Lokalpolitiker aus Stadtteilen, die sie als problematisch definieren.
Das Thema hatte gerade zu diesem Zeitpunkt eine bedrückende Aktualität erfahren: In Hamburg-Neuwiedenthal hatte sich ein Jugendlicher nach - so wird berichtet - Erpressungen einer Jugendgang das Leben genommen.
Moderiert von Fritz Sack plädierte Alexander Prechtel, Generalstaatsanwalt von Rostock, mit Nachdruck, aber moderat dafür, die Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts zu nutzen, nicht ohne das Problem als gesamtgesellschaftliches zu definieren. Das tat auch Lothar Bergmann von der Hamburger Gewerkschaft der Polizei, der - was in der Diskussion umstritten war - eine Zunahme der Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen konstatierte. Und auch nach langen Jahren der Debatten über die beschränkten Möglichkeiten der Justiz, über den mangelnden Erfolg ihrer Sanktionen war es nötig, daß Achim Katz Alternativen zum Freiheitsentzug einforderte, eine Perspektive für Jugendliche, einen Platz in der Gesellschaft.
11. März
Organisierte Kriminalität: Popanz oder Gefahr?
Rüdiger Bagger von der Staatsanwaltschaft Hamburg betonte die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen, das inzwischen als wirtschaftlich bedeutsamer Faktor sich bis in etablierte bürgerliche Kreise hinein verfestigt hat. Otmar Kury sah als Strafverteidiger vor allem die Gefahren, die einem jeden Angeklagten im Strafprozeß drohen: Mit dem Ziel, das organisierte Verbrechen effektiver zu bekämpfen, verwehre die Justiz letztendlich einem Jeden das Recht auf eine angemessene Verteidigung. In diese praktisch und kriminalpolitisch ausgerichtete Diskussion - Moderation: Burkhard Plemper - streute Werner Lehne Zweifel an den bisherigen Definitionsversuchen: Er sah in dem, was als "OK" bezeichnet wird ein Phänomen im Windschatten der Globalisierung legaler und illegaler Märkte.
Was hatës gebracht?
Wir als Kriminologische Initiative sind in der (Medien-) Öffentlichkeit als eine Vereinigung wahrgenommen worden, die einen anderen Blick auf das Phänomen Kriminalität hat als üblicherweise diskutiert wird. Wichtig ist m. E. dabei, daß wir nicht in dem Ruf stehen, abzuwiegeln, Probleme zu verniedlichen, daß wir nicht die - berechtigten oder auch aus unserer Sicht unberechtigten - Ängste der Menschen in der Stadt ignorieren.
Das Verhältnis von Journalisten zu Kriminologen ist oft schwierig, sind diese doch mitunter weder willens noch in der Lage, eine kurze, knappe und eindeutige wissenschaftliche Begründung für das Auftreten irgendeiner unerwünschten Verhaltensweise zu liefern, garniert mit Tips, wie diese denn künftig zu verhindern sei.
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe dürfte es zumindest teilweise gelungen sein, die Medienkontakte zu verbessern. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, daß einzelne Mitglieder der Initiative gesuchte Gesprächspartner sind - sei es für Hamburger Zeitungen, Hörfunk- oder Fernsehprogramme.
Wie gehtës weiter?
Nehmen wir uns vor, in den augenblicklichen kriminalpolitischen Diskussionen weiterhin gehört zu werden, müssen wir uns weiter einmischen. Wir müssen Themen aufgreifen, die die Menschen bewegen, und unsere Sicht der Dinge wohlbegründet einbringen. Das kann bedeuten, die tatsächlichen Dimensionen eines Problems der Panikmache durch Politiker und einige Medien entgegenzusetzen, muß bedeuten, die Konsequenzen der wohlfeilen Lösungsvorschläge aufzuzeigen, und kann auch heißen, uns dazu zu bekennen, daß wir nichts beitragen können, was eine allgemeine gesellschaftliche Befriedigung bringen könnte. Auch das ist wichtig in diesen Zeiten, in denen an den Stammtischen Politik gemacht wird und die Politik die Argumente der Stammtische willig aufgreift.
Burkhard Plemper
Jugendkriminalität in Hamburg im Spiegel der Statistik.
15. Jour fixe vom 9.4.97
Immer mehr Straftaten von Kindern und Jugendlichen und immer brutalere Taten - so ist der Tenor der Medienberichterstattung in den letzten Monaten. Forderungen nach härteren Sanktionen, nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit, einem schärferen Gebrauch des Jugendstrafrechts und der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Erziehungsheimen - all das beschäftigt die öffentliche Diskussion. Und engagierte Kriminologen tun sich manchmal schwer, an all diesen Fronten immer mit den besten Argumenten den erneuten Drang zu einer repressiven Strafrechtspraxis abzuwehren. Der Jour fixe konnte im gelingenden Fall ein Fitnesstraining werden. Und Werner Lehne stand für cooles und differenziertes Aufbautraining.
Er hatte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 1995 gründlich ausgewertet, auf die noch nicht vollständig verfügbare des Jahres 1996 einen ersten Blick geworfen und in seine Schlußfolgerungen Vergleiche zu vor 10 Jahren einbezogen.
Zunächst desillusionierte er die Wahrheitsforscher mit einem Statement, das man jeder Berichterstattung in den Medien als Pflicht-Fußnote wünscht:
Veränderungen in der PKS können für Veränderungen in der Registrierungspraxis stehen, für Veränderungen des Kontrollverhaltens oder für Veränderungen im Verhalten Jugendlicher; für all diese Einflußbereiche gibt es plausible Hinweise auf Veränderungen. Es hängt also von der Interessiertheit der Interpreten ab, wie Befunde der PKS eingeordnet werden.
Vor diesem Hintergrund gab es dann einige sorgfältig belegte Feststellungen:
Jugendliche und Heranwachsende sind gegenüber Erwachsenen gemäß der polizeilich registrierten Kriminalität stark überbelastet. Ihr hoher Anteil an den registrierten Tatverdächtigen kann aber auch Ausdruck davon sein, daß sie in erhöhtem Maße erwischt, angezeigt und polizeilich registriert werden, auch weil ihre jugendtypischen ìStraftatenî in der Regel in der Öffentlichkeit stattfinden.
Den überwiegenden (rund 75%) Teil der registrierten Jugendkriminalität bildet jugendtypische Bagatellkriminalität, Schwarzfahren, Sachbeschädigung und Diebstahl (insbesondere Ladendiebstahl). Die sogenannten Gewaltdelikte, Straßenraub und schwere Körperverletzung, machen im Vergleich unter 10% aus.
Der zu beobachtende Anstieg der registrierten Jugendkriminalität geht im wesentlichen auf die Massendelikte Ladendiebstahl/leichter Diebstahl und Sachbeschädigung zurück. Die höchsten prozentualen Anstiege unter den anderen Delikten weisen auf: Straßenraub, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Ausländer- bzw. Asylgesetz, wobei letzteres allein durch das vermehrte Auftreten von Minderjährigen mit illegalem Aufenthaltsstatus erklärt werden könnte. Mit der Illegalität steigt auch die Beteiligung an Handel und Schmuggel mit Betäubungsmitteln; als Straßenraub wird mit starken Zuwachsraten das sogenannte Abziehen unter Gleichaltrigen genannt bei gleichzeitigem Rückgang des Handtaschenraubs.
Eine relativ geringe statistische Bedeutung hat die Körperverletzung, zahlenmäßig recht selten und mit einer mittleren Steigerungsrate. Aus diesem Befund den Anstieg von Gewalt zu folgern, wäre eher interessiert als redlich. Ein erheblicher Anteil der in der PKS als schwer eingestuften Kriminalität wird von Jugendstaatsanwälten und Jugendrichtern in Hamburg als weniger schwerwiegend bewertet; die Entwicklung der gerichtlichen Verurteilungen bleibt jedenfalls deutlich hinter der Entwicklung der PKS zurück.
Ob also der Anstieg der Jugendkriminalität gravierend ist und die Taten brutaler, das mag auch der Referent an seinem Untersuchungsmaterial nicht entscheiden. Seine Einschätzung läuft darauf hinaus, daß er diese Frage nach den Veränderungen im kriminellen Verhalten für die Delikte Diebstahl, Schwarzfahren, Sachbeschädigung und Körperverletzung für nicht entscheidbar hält, bei ìAbziehenî unter Jugendlichen, Graffiti und Kleindealerei ausländischer Minderjähriger von einem ìrealen Wachstumî ausgeht, auch wenn zu einer Bestätigung ganz andere Untersuchungen ergänzend notwendig wären.
Im wesentlichen hatte dies überzeugt, aber um wieviel war man nun klüger? Für eine Diskriminierung allzu voreiliger und interessierter Interpretation der Hamburger Kriminalstatistik fehlten nun nicht mehr die Argumente; doch sie allein sind ein schwacher Part in der öffentlichen Diskussion. Solange die Kriminologen nicht ihrerseits sagen, was der Fall ist, werden sie die Diskussion darüber, was zu tun ist, sich selbst überlassen. - Aber dieses Dilemma hatte sicher nicht der Referent zu vertreten.
Dorothee Bittscheidt
ìNorddeutscher Kriminologischer Gesprächskreisî in Greifswald
Vom 10. bis 12. April 1997 trafen sich 28 KriminologInnen zum schon traditionellen ìNorddeutschen Kriminologischen Gesprächskreisî (NKG) in Greifswald. In der Ankündigung, in der Frieder Dünkel herzlich eingeladen hatte, hieß dieses Treffen auch ìTagung des Arbeitskreises norddeutscher kriminologischer Institute (ANK)î, was einige ìalleinstehendeî Teilnehmer veranlaßte, sich nach ihrer Institutszugehörigkeit umzuschauen. Wir beschlossen mit Lieselotte Pongratz zusammen die Kriminologische Initiative zu vertreten.
Thematisch umfaßte die Tagung ein breites Spektrum kriminologischer Forschungen: Richterliche Bewertungen fremdenfeindlicher Straftaten Jugendlicher (Theunißen), Jugendliche in gewalttätigen Gruppen (Böttger), Jugendkriminalität und Prävention in Mecklenburg-Vorpommern (Geng/Kunkat), U-Haftvermeidung bei Jugendlichen und Heranwachsenden (Möller), Leiharbeit für Strafgefangene (Hagemann), Prognoseprobleme im Maßregelvollzug (Woynar), Recht und Sicherheit im urbanen Raum (Legnaro), Korruption und Verwaltungshandeln (Höffling) sowie eine KFN-Geschäftsleutebefragung zur Schutzgelderpressung (Gabriel, Mecklenburg, Ohlemacher) und ein Ausblick auf weitere Greifswalder Forschungsvorhaben (Geng).
Auf Initiative von Stephan Quensel wird ein Tagungsbericht mit inhaltlichen Ausführungen in der MSchrKrim erscheinen (wie zur letzten Tagung in Betzendorf); deshalb folgen hier keine Details, sondern nur Atmosphärisches: die Veranstaltung startete Donnerstagabend mit leckerem Buffet und zwanglosen Plaudern - ein gutes ìwarming-upî besonders für später Vortragende. Ab Freitagmorgen erfüllte dann ein vollgepacktes Programm mit zehn Beiträgen von zwölf ReferentInnen die Tagung. Daß drei weitere angekündigte Beiträge kurzfristig ausfielen, wurde eher als Erleichterung empfunden, auch wenn diese Vorträge - ihren Titeln nach - äußerst spannend zu werden versprachen.
Der NKG steht mit einem derartigen Programm bereits an der Schwelle zu einer ìrichtigenî Tagung. und manche TeilnehmerIn hielt diese sogar bereits für überschritten. Insgesamt ergab sich ein Spannungsverhältnis zwischen einer informellen Veranstaltung, auf der insbesondere der ìkriminologische Nachwuchsî die Gelegenheit zur Präsentation erhält und die durchaus als Diskussionsforum für unfertige Projektideen genutzt werden kann (z.B. Hagemann, Legnaro, Geng und Barton in Betzendorf), Projekten, die sich schon im Stadium intensiver Bearbeitung befinden, aber noch nicht abgeschlossen sind und sich für Anregungen offen zeigen (Woynar, Theunißen, Höffling, Möller) und Präsentationen abgeschlossener Projekte (Gabriel/Mecklenburg/Ohlemacher, Geng/ Kunkat). Insgesamt tendierten viele Teilnehmer mehr in Richtung der beiden erstgenannten Kategorien, auch um diesen Arbeitskreis von ìnormalenî Tagungen zu unterscheiden und seinem Kreativ-Workshop-Charakter gerecht zu werden; das Niveau sollte aber nicht auf die Ebene eines Doktoranden-Kolloquiums gebracht werden.
Die fertigen Präsentationen wurden auch ausdrücklich begrüßt, zumal wenn sie - wie die KFN-Geschäftsleutebefragung - auf einem vorangegangenen Treffen des NKG in einem ìGeburtsstadiumî vorgestellt worden sind. Angesichts der Fülle von Beitragen war war die gute Diskussionsleitung durch Dünkel, Villmow und Huchting besonders zu loben.
Bedauert wurde die geringe Repräsentanz von Studierenden und PraktikerInnen; fast alle Anwesenden waren dem Wissenschaftsbetrieb (Uni, FH oder Forschungsinstitut) zuzuordnen. Möglicherweise steht diese Beobachtung im Zusammenhang mit dem Institutionalisierungsgrad, der weit über die einst recht informellen Freitagnachmittagstreffen in mehr oder weniger gemütlichen Seminarräumen (z.B. AStK Jungiusstraße, Rechtshaus-Seminarraum Schlüterstraße oder Pavillon des FB 17) hinausging. Gegen die Idealisierung dieser Vergangenheit spricht allerdings der Hinweis, daß eine mehr als vierstündige Anreise aus Greifswald oder Köln nach Hamburg für einige gemütliche Plauderstunden wohl selten in Kauf genommen wird. Bei der inzwischen erreichten Ausdehnung des NKG - weitere TeilnehmerInnen kamen aus den Regionen Bielefeld, Bremen, Emden, Hamburg, Hannover und Magdeburg, bei früheren Anlässen wurden auch Berliner und Kieler gesichtet (was ist eigentlich mit den Oldenburgern?) - scheint das Konzept der zwei Übernachtungen geradezu ideal, zumal sich die Kosten in vertretbarem Rahmen (140 DM) halten. Ein Dank für die gute Organisation nach Greifswald: mit Trabi-Fahrt, Abholservice, Kneipenabend, wunderbarem Quartier (zumindest für einige) am Greifwalder Hafen mit Hochwasserdramatik und verfallener Klosterruine - und nicht zuletzt dem NKG als Ideen- und Kontaktbörse - war es eine gelungene Veranstaltung.
Perspektivisch möchte der NKG beiden oben angesprochenen Interessen gerecht werden: es sollen sowohl Schwerpunkt-Tagungen angeboten werden, auf denen fertige Projekte in einem entsprechenden Rahmen vorgestellt werden, als auch sog. Kurz-Tagungen, auf denen eintägig in kleinerem Rahmen der ìalteî Gesprächskreis-Charakter fortgesetzt werden soll.
Eine solche Kurz-Tagung soll am 31. Oktober 1997 in Hamburg zum Thema ìU-Haftî stattfinden. Das nächste Treffen im großen Rahmen organisieren die Hannoveraner. Es wird voraussichtlich am 8./9. Mai 1998 in Betzendorf sein. Nähere Hinweise werden folgen.
Otmar Hagemann
Ines Woynar
16. Jour Fixe "Prävention" am 02.06.97 und Kriminologische Studienwoche "Sozialer Abbau und sozialer Ausschluß, Konsequenzen für Strafrechts- und Jugendpolitik" vom 16. bis 20.06.97
Die folgenden Bemerkungen zum Jour Fixe der Kriminologischen Initiative und einer Veranstaltung während der Studienwoche des Kriminologischen Kontaktstudiums kommentieren unterschiedliche aber dennoch zusammengehörige Themenschwerpunkte. Zur Veranstaltung der Krim Ini waren Christian Pfeiffer und Timm Kunstreich eingeladen, ihre Standpunktezum Thema (Jugendkriminal-)Prävention darzulegen. Während der Studienwoche stellte Christian Pfeiffer an einem Nachmittag sein Stiftungskonzept vor.
Beide Referenten sind bekannt für ihre deutlich voneinander abweichenden Positionen. Kunstreich vertritt eine Position, die Abweichung als Bewältigungsstrategien unterschiedlicher sozialer Lebenslagen und Normalitätsentwürfe begreift und den gesellschaftlichen Umgang mit den Folgewirkungen sozialer und ökonomischer "Exklusionen" als Phänomen versteht, das seine Dramatik eher medialer Wirklichkeitskonstruktion verdankt. Pfeiffer dagegen konstatiert eine deutliche und problematische Zunahme der Jugendkriminalität - und beschwört Handlungsbedarf! Nun wäre es unredlich, Pfeiffer zu unterstellen, er ignoriere soziale, ökonomische wie politische Zusammenhänge.
Christian Pfeiffer stellte fest, daß seit den 80-er Jahren der - bisher geleugnete - Zusammenhang zwischen sozialer Randlage, Arbeitslosigkeit und Kriminalität offenkundig geworden sei.
Pfeiffers Rezeptur in der Veranstaltung der Krim Ini ist die einer erweiterten Kriminalitätsprävention; erweitert deshalb, weil es nunmehr nicht allein Sache der Polizei sein soll, Gesetzesbrechern zu Leibe zu rücken, sondern die der SozialpädagogInnen und die der Bürgerinnen. Erstere stehen zukünftig vor der Aufgabe, mit Prävention Kriminalität zu vermindern und letztere werden sich in Präventionsräten beraten und darüber beschließen, welche Maßnahmen, für welche rettungswürdige Gruppe die angemessenen sein werden, also: Kriminalität entweder polizeilich oder sozialintegrativ zu bekämpfen.
Sein Konzept ist das der Verhinderung unerwünschten und sozial schädlichen Verhaltens zum Schutz der Gemeinschaft wie der Straftäter selber - und der Eindämmung einer gefährlichen Stimmung. Daß die Gefahren, die Prävention erforderlich zu machen scheint, erst geschaffen werden müssen, sieht er nicht. "Man muß den Präventionstiger reiten" - und die Risiken des Bedrohungsszenarios gestalten.
Kunstreich hingegen forderte dazu auf, den unbrauchbaren Begriff der Prävention ganz und gar zu streichen. Präventionsmaßnahmen verdoppeln die schichtspezifische negative Diskriminierung, die durch die Instanzen sozialer Kontrolle erfolgt. Er schlägt vor, statt dessen den Begriff der Infrastruktur einzuführen. Infrastruktur bezieht sich dabei auf solche Maßnahmen, die der Förderung und Verbesserung des Normalität im Sinn akzeptabler Lebensbedingungen dienen. Normalisierung bedeutete dabei: Abschied von Nothilfe- und Feuerwehrprinzipien. Geboten sind Maßnahmen zur Herstellung und Absicherung von Gleichheit und Gerechtigkeit für unterschiedliche Lebensentwürfe, eine Praxisdefinition für lebensweltlich-verständigungsorientiertes Handeln und keine Lückenbüßerfunktion für defizitäre Verhältnisse.
Letzteres hätte Christian Pfeiffer während der Kontaktstudienwoche auch unterschrieben. Doch auf dem Weg dorthin schlägt er gänzlich ausgetretene Pfade ein und kommt auch prompt zu einem ganz und gar nicht ungewöhnlichen Ergebnis. Seine Ausgangsthese: vom "inkompetenten Staat" sei nichts zu erwarten; Reichtumsproduktion werde weiterhin Armut produzieren, Umverteilungspolitik ginge weiterhin systematisch zu Lasten der armen Gruppen, sei nicht schicksalhaft, werde verschärft durch Faktoren wie der Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie Anwachsen der Einwandererzahlen (sic!).
Vor diesem analytischen Hintergrund hat er keine Illusionen hinsichtlich der kommenden Kürzungen im sozialen Bereich und sieht darüber hinaus die weitere "horizontale wie vertikale Konzentration" von Kapital und sonstigem Vermögen auf den Konten und Grundbüchern der 10%-igen Minderheit Besitzender. Pfeiffer resümierte: ìEs wird sich (daran) in nächster Zeit nichts ändern.î Aus diesem Grunde habe er sich dem Stiftungsgedanken zugewendet. Von leeren öffentlichen Kassen sei nichts mehr zu erwarten, sein Modell schaffe Möglichkeiten, soziale, Jugend- oder Kulturprojekte zum Leben zu bringen, indem auf dem Wohlstand der Wohlhabenden zurückgegriffen und damit Bedingungen einer breiten (finanziellen) präventiven Infrastruktur für spezielle Zielgruppen geschaffen werde.
Warum aber sollten sie das tun, die Reichen, die zeitlebens eher auf Abschreibungen oder sonstigen Subventionen gebaut haben? Weil sie wieder abschreiben können? Nein. Ihre Motive entspringen unterschiedlichen Motivationsbündeln. Nach seinen Erfahrungen setze sich nach Berufsleben und emsigem Sammeln: stiftungswürdiger Vermögenswerte utilitaristische Sichtweise durch, Gutes soll durch Stiftungsgelder erreicht werden. Natürlich muß bei der vielfältigen Motivationslage auch nachgeschoben werden: der Hedonismus der Reichen sei in Frage zustellen und selbstloses Geben in seiner Sinnhaftigkeit zu verdeutlichen. Bedrohungsszenarien des kommenden Alltages durch Gewalt, Bürgerkriege usw. sind hierbei durchaus probate Stimulanzien.
Wie ist das zu kommentieren? Das Stiftungs- wie Präventionsszenario Pfeiffers ist gefährlich, weil es verfängt und in einer ratlosen wie resignativen Stimmung Wirksamkeit verspricht. Es macht Versprechungen auf Besserung der Zustände und nimmt zugleich die sozialstaatliche Verpflichtung gegenüber dem Individuum als einem Rechtssubjekt zurück, es konstituiert eine Art modernen Feudalismus durch seine besondere Art der Beziehung zwischen Spender und Empfänger, stellt nicht einmal ansatzweise die "obszöne" ökonomische Macht des Spenders in Frage.
Dieses Konzept des Stiftungswesen fördert weitere Entstaatlichung und Privatisierung, universalistische Prinzipien werden partikularisiert, denn gegenüber einer staatlichen Bürokratie existieren doch immerhin noch verbindliche Rechtsansprüche, die sich aus einem politischen Auftrag ergeben, egal, ob dieser dysfunktional wahrgenommen wird oder kritikwürdig ist.
Der kommende Eklat ist programmiert. Sollte (Jugend-)Sozialarbeit in diese präventive Strategie eingebunden werden, wird zukünftig eine formidable Aufteilung in jene, welche die Angebote der Jugendhilfe wahrnehmen und die anderen, die sie nicht wahrnehmen Programm sein ("Verbesserliche" einerseits, "Unverbesserliche" andererseits). Letztere sind dann die Zielgruppe der kriminalpolizeilichen Strategie, ggfls. (jugend-) richterlicher Verurteilung, Vollzugsbehandlung und anschließender Ausweisung.
Das geht nicht! Zum einen, weil es weder Sache der (Jugend-)Sozialarbeit ist, diese sozialen Triage zu befördern, zum anderen weil der grundlegende Fehler aller Präventionsprogramme wiederholt wird: (Jugend-)Sozialarbeit unter dem Konzept von Prävention zu sehen, bedeutet alle ihre Aktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Verhütung von Schwierigkeiten zu verstehen und so Wirklichkeit ausschließlich als Bedrohung zu interpretieren und zu pathologisieren. Ausgangspunkt ihres Handelns läge in der grundsätzlich gefährdenden Wirkung der sozialen Umwelt (natürlich einer bestimmten!). Aufwachsen wird damit zum riskanten Geschäft. "Der Präventionsstandpunkt ist nicht in der Lage, die sozialen Bedingungen, die Verhalten mitbestimmen, wahrzunehmen. Die These der Prävention spiegelt die nur zu leicht akzeptierte gesellschaftliche Auffassung wider, daß Menschen, die von den moralischen Maßstäben abgewichen sind, durch eine Vielzahl von Mitteln dazu gebracht werden müssen, zur Herde zurückzukehren, und sie argumentieren, daß eine genaue Kenntnis der Zusammenhänge zu diesem Zweck dienlich sei" (Matza, Abweichendes Verhalten, S. 197).
Es bedarf der Vertiefung dieser Auseinandersetzung. Nicht nur deshalb, weil ein anerkanntes Kriminologisches Forschungsinstitut mit wissenschaftstheoretisch zweifelhaften Neuauflagen von neuem Wein in alten Schläuchen daherkommt, sondern insbesondere deshalb, weil dieserart Ideen derzeit sozial- wie kriminalpolitische Konjunktur haben.
Schon steht ein Hamburger Präventionsrat vor der Tür.
Lutz Krätzschmar
Kriminologische Studienwoche 9.-13.6.97 ìSerienkillerî. Alltagsweltliche, kriminologische und künstlerische Thematisierungen eines ungeheuren Phänomens
Im Rahmen des Kontaktstudiums des Kriminologischen Instituts der Universität Hamburg wurde eine interdisziplinäre Weiterbildung mit dem Thema
ìSerienkillerî angeboten.
Mehr als 35 TeilnehmerInnen aus den Bereichen Medien, Polizei und im weitesten Sinne aus der Sozialarbeit nahmen an der Fortbildung teil. Geographisch gesehen kamen die TeilnehmerInnen aus der gesamten Republik, wobei der norddeutsche Raum dominierte.
Der erste Tag galt als Einstimmung auf dieses ìungeheuerlicheî Thema. Er endete mit einer philosophischen Betrachtungsweise über die ìAutonomieî des Täters. Für diese ìEinstimmungî waren die beiden Veranstalter Prof. Dr. Sebastian Scheerer und Dr. Susanne Krasmann, sowie Beate Kramer (Doktorandin) aus Bielefeld verantwortlich.
Die nächsten anderthalb Tage gestaltete Thomas Müller von Interpol Wien, der das Profiling erläuterte. Grundlage hierfür waren und sind die Erkenntnisse des FBI aus den USA. Herr Müller verstand es, nicht nur für die TeilnehmerInnen aus dem Polizeibereich, sondern auch den Anwesenden der anderen Arbeitsbereiche das Problemfeld des kriminalistischen Ansatzes der Tatort- und Fahndungsarbeit detailliert und nachvollziehbar darzustellen. Insbesondere ist es ihm gelungen, in seinem Vortrag das Moment des ìSehen Sie genau hin!î anhand von Tatort-Dias zu vermitteln. Er verstand es, unspektakulär und alltäglich banal, die Wahrnehmung auf den Tatort zu konzentrieren. Deutungen, Empfindungen oder ein darüber hinausgehendes Erkenntnisinteresse spielen bei dieser Analyse keine Rolle.
Es folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Berner (Sexualwissenschaftler) vom Universitäts-Krankenhaus Eppendorf, der die psychoanalytische Sicht auf den Täter darstellte.
Hieran schloß sich ein akustisches Ereignis der besonderen Art an. Der Kriminologe Wolf-R. Kemper stellte Musik zum Thema ìSerienkillerî vor.
Der Donnerstag begann mit einem Einstieg von Prof. Dr. Klaus Bartels (Literaturwissenschaftler) in die ìSemiotik des Serienmordesî. In diesem Beitrag waren durchaus Verbindungen zur analytischen Herangehensweise von Herrn Müller zu erkennen. In der Diskussion wurde dies aber von den ì Müllerrianernî (den unbedingten Anhängern aus dem TeilnehmerInnenkreis der oben beschriebenen analytischen Sichtweise) engagiert zurückgewiesen. Dr. Kathrin Hoffmann-Curtius (Kunsthistorikerin) demonstrierte anhand einer vergleichenden Dia-Vorführung den ìFrauenmord als künstlerisches Thema der Moderneî.
Am Vormittag des letzten Tages referierte Dr. Michael Schetsche (Soziologe) über ìWille und Triebî als zwei konkurrierende Deutungsmuster von ìLustmordî, einschließlich ihrer historischen Ursprünge.
Dem Kriminologischen Institut ist es gelungen, das Thema einem großen Kreis von Praktikern unter unterschiedlichsten Sichtweisen zugänglich zu machen und zu vermitteln, daß es sich nicht nur um ein außergewöhnliches Phänomen handelt, sondern durchaus auch um ein gewöhnliches. Insofern war es eine Veranstaltung zum ìSpurenlesenî und eine Fortbildung, die das Spektakuläre des ìLustmordesî entzaubert hat. Eine informative Einstimmung in die Woche bot der interessante Reader, welcher lobenswerter Weise vor Veranstaltungsbeginn an die TeilnehmerInnen versandt worden war. Bleibt zu Fragen, ob dies der Beginn einer Serie ist? Man wird genau hinsehen müssen.
Wolf-Erich Schöne
Jürgen Neumeyer / Henning Schmidt-Semisch (Hrsg.):
Ecstasy - Design für die Seele?
ìIch frage mich wirklich, ob Politiker wirklich so dumm sein können, daß sie nicht erkennen, daß die Prohibition genau das Gegenteil von dem bewirkt, was sie eigentlich - oder angeblich - bewirken soll. Oder haben diese Politiker in irgendeiner Form Vorteile von den Zuständen, die durch die Prohibition geschaffen werden? Oder werden sie vielleicht erpreßt von der Mafia? Oder kollaborieren sie etwa in irgendeiner Form mit der Mafia?î
Weniger die Implikationen dieser Äußerung als der Urheber mögen die LeserInnen erstaunen: ìHerbertî nennt er sich, outet sich in einem bemerkenswerten Interview als Ecstasy-Dealer und bekräftigt somit seine vermutlich mehrheitlich auf Ablehnung stoßende Feststellung: ìDealen ist einer der verantwortungsvollsten Jobs, die es gibt.î Zu lesen ist das Interview in dem von Henning Schmidt-Semisch und Jürgen Neumeyer herausgegebenen, jüngst erschienenen Buch ìEcstasy - Design für die Seele?î.
Beide Herausgeber sind einschlägig bekannte und fachlich versierte Protagonisten in der Drogendebatte. Schmidt-Semisch erregte unter anderem durch sein (auch in diesem Band, S. 270, sauber dargelegtes) Plädoyer für die Einbindung derzeit illegalisierter Drogen in die Regulative des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes als Genußmittel Aufsehen. Neumeyer arbeitet nicht nur als Koordinator des für seine liberalen und fundierten Haltungen bekannten Arbeitskreises Drogenpolitik beim Bundesverband der Jungsozialisten, sondern zeichnet auch als Herausgeber des facettenreichen und spannenden Buches ìCannabisî verantwortlich. Nun also gehtís um Ecstasy (MDMA).
So perspektivisch verschieden die 29 Beiträge des Buches auch in einzelnen Einschätzungen und Standpunkten sind, trifft die überwiegende Mehrheit doch in einer leitenden Haltung zusammen, die auf Normalisierung in der Konsumentenbewertung, auf Integration und Enkulturation des Drogenkonsums und auf qualifizierte Information über Möglichkeiten und Risiken von Ecstasy angelegt ist. Damit wird dem Prinzip der Eigenverantwortung der Menschen hochrangig Rechnung getragen und gleichzeitig ein Mündigkeit anerkennendes Handeln gefordert. Wird die derzeitige vorsichtige ìLiberalisierungsî-Debatte vornehmlich von einem resignierten, weiterhin aber besorgten Eingeständnis der Niederlage im ìWar on Drugsî bestimmt, so tendiert die Grundlinie des Buches in Richtung eines Normalitätsverständnisses auch des Ecstasy-Konsums.
Eine umfangreiche Präsentation von Untersuchungsergebnissen, die Zusammenstellung von safer-use-Hinweisen sowie ein Apparat von Kontakt- und Informationsadressen runden den ausgesprochen gelungenen Band ab und machen ihn zu einem kaum verzichtbaren Handbuch für diejenigen, die aus Interesse oder aber professionellem Zwang die Auseinandersetzung mit Ecstasy und seinen Konsumenten führen wollen. Daß die eher taschenbuchartige Aufmachung einem Preis von DM 40,00 gegenübersteht, ist unerfreulich, angesichts des Erkenntnisgewinns jedoch bei weitem hinnehmbar.
Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau 1997, 336 Seiten, DM 40,00
Peter Gerdes
Timm Kunstreich
Grundkurs Soziale Arbeit - Sieben Blicke auf Geschichte und
Gegenwart Sozialer Arbeit, Band I
Die Entwicklung Sozialer Arbeit ist nicht in erster Linie an der Herausbildung klassischer Methoden und klassischer Bezugstexte zu messen. Denn diese sind immer schon Reflex und Resultat politisch-kultureller Auseinandersetzung um Fragen sozialer Gerechtigkeit. In diese politischen Kämpfe führt uns Timm Kunstreich plastisch ein. So finden wir uns im Ersten Blick (1850) auf einer Kanalfähre von Dover nach Calais und lauschen einem Disput zwischen Friedrich Engels und Johannn Hinrich Wichern, die beide in unterschiedlichen Missionen auf dem Weg nach London sind. Auf diese Weise läßt der Autor von jedem der vier Blicke des ersten Bandes zwei Protagonisten unterschiedlicher Pole auf(er)stehen und miteinander ringen, nachdem er zunächst in das Klima und die Bedingungen der jeweiligen zeit eingeführt hat. Damit verdeutlicht er die entscheidende soziale Grammatik dieser Auseinandersetzung: Soziale Arbeit sowohl als Armenpflege und vormundschaftliche Pädagogik von oben zu begreifen sowie als teil sozialer Bewegung von unten.
Agentur des Rauhen Hauses Hamburg 1997, 242 Seiten, DM
Die letzte Tagung der Sektion "Feministische Kriminologie" der GIWK in Bremen war so interessant und diskussionsintensiv für alle Beteiligten, daß gleich ein nächstes Treffen beschlossen wurde. Es soll am 25. Oktober 1997 wieder in Bremen stattfinden.
Wieder sollen aktuelle Forschungsvorhaben vorgestellt und diskutiert werden. Bisher sind folgende Beiträge geplant:
- Bericht über die neue Hamburger Frauenhaftanstalt, erste Erfahrungen (Hilde van den Boogaart)
- "Kinderkriminalität" (Lydia Seus)
- Artefaktische "Natur" und dekonstruiertes "Geschlecht". Über Korrespondenzen zwischen Naturwissenschaften und feministischen Theorien (Carmen Gransee)
Wir laden alle Interessierten herzlich ein, ihre Beiträge und/oder ihre Teilnahme bei uns anzumelden.
Margreth Egelkamp
Poststraße 93
49477 Ibbenbüren
Tel.: 05451/45594
Ulla Stammermann
Tarnstedterstraße 17
28215 Bremen
Tel.:0421/373815
Vorankündigung
Vor einigen Wochen spekulierte das Hamburger Abendblatt, daß wegen der Überfüllung der Strafanstalten in Hamburg die "peinliche Situation" eintreten werde, Straftäter, die zu Freiheitsstrafen verurteilt seien, frei herumlaufen zu lassen. Dem Justizsenator wurde empfohlen, zur Entlastung vom elektronisch gesicherten Hausarrest Gebrauch zu machen. Es wurde unterstellt, daß auch weiterhin ein hoher zusätzlicher Bedarf an Strafvollzugsplätzen in Hamburg besteht.
Wir wollen fragen, ob diese Feststellung richtig ist, welche Annahmen dabei vorausgesetzt sind, wie der "Bedarf" definiert ist. Wir wollen aber insbesondere diskutieren, für welche Gruppen von Straftätern der Strafvollzug wirklich unverzichtbar ist und weshalb und von welchen Straftätern er entlastet werden könnte und sollte.
Abschaffung der Gefängnisse durch das elektronische Halsband ?
Ziviljustizgebäude - Grundbuchhalle
Sievekingsplatz 1, 20355 Hamburg
am 20. August 1997 um 19:00
Zu dieser Veranstaltung erhalten Sie noch eine gesonderte Einladung
Sommerfest 1997 in Santa Fu
Am 09. und 10. August 1997 von ca. 11:00 bis 17:30 öffnet Santa Fu die Tore für Angehörige der Insassen und auch für viele andere Menschen. Diverse Künstler, Sportler und andere prominente Leute haben in den vergangenen Jahren das Sommerfest besucht und dabei mit kostenlosen Veranstaltungen, Sach- und/oder Geldspenden geholfen, das Fest auszurichten.
Das Redaktionsteam des blickpunkt, der Gefangenenzeitung aus Santa Fu , die Insassenvertretung und das Kulturteam haben sich vorgenommen, bei der Gestaltung des diesjährigen Sommesfestes unmögliches möglich zu machen.
Leider gibt es eine kleine bürokratische Hürde: wer kommen möchte, soll sich bis spätestens 15. Juli 97 anmelden. Für die Einlaßprozedur werden Namen und Anschrift der Besuchenden benötigt.
Anmeldungen an:
Redaktion blickpunkt
Am Hasenberge 26
22335 Hamburg
Fax.: 040/59103-480
Vorankündigung
Jugendkriminalität
am 08. September 1997 um 20:00
Hamburg-Haus, Doormannsweg 12, 20259 Hamburg
Zu dieser Veranstaltung erhalten Sie noch eine gesonderte Einladung.
Ausstellung 17. 07. bis 30. 08. 97 - "Jugendgefängnis in Deutschland"
Dokumentation: Acht Jugendanstalten in Schrift und Bild
Architektur: Diplomarbeit - Entwurf einer JA für Sachsen-Anhalt
Zeichnerische Bestandsaufnahme: Eindrücke der besuchten JA's
Eröffnung:: 17. Juli 1997 um 17 Uhr
Ort: Ziviljustizgebäude, Sievekingsplatz 1, 20355 Hamburg - Grundbuchhalle
Strafvollzugsgesetz - Auftrag und Wirklichkeit
Der Verein TÜR AUF - leben lernen e.V. führt(e) in diesem Jahr eine Veranstaltungsreihe zum Thema "Strafvollzugsgesetz - Auftrag und Wirklichkeit" durch.
11.08.1997: Erfa Renner berichtet über ihre berufliche Tätigkeit als Abteilungsleiterin in St. Fu
12.10.1997: Reinhold Roth berichtet über seine Erfahrungen als vorsitzender Richter einer Strafvollstreckungskammer.
Alle Veranstaltungen beginnen um 19:30 und finden in der Martinistraße 42, 20251 Hamburg statt.
Neues aus dem ASTK/KSTK
Personalien: Im kommenden Wintersemester (1997/98) nimmt Sebastian Scheerer sein turnusmäßiges Forschungsfreisemester wahr. Er ist für dieses Semester von den Lehrverpflichtungen befreit und wird sich die überwiegende Zeit im Ausland aufhalten. Gabi Löschpers Beurlaubung zwecks Übernahme einer Vertretungsprofessur in Bremen endet Ende September, sie ist also ab Oktober wieder in Hamburg im Einsatz. Entsprechend läuft die Stelle von Henning Schmidt-Semisch, der Gabi Löschper eine Jahr lang vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt aus.
Kontaktstudienangebote: Im Wintersemester beginnt ein dreisemestriges Kontaktstudium unter dem Thema "Probleme mit der Jugend - wegdefinieren, wegtherapieren, wegsperren?" Leitung: Dr. Dorothee Bittscheidt, Termin: donnerstags, Bewerbungsfrist 10.9.97, Beginn: 30.10.97. Außerdem ist wieder eine kriminologische Studienwoche vorgesehen, diesmal zum Themenbereich "jugendliche Dealer"; die Details zu diesem Angebot stehen z. Zt. noch nicht fest. Interessenten fordern bitte wie üblich die Informations- und Bewerbungsunterlagen beim Sekretariat des ASTK/KSTK (Tel.: 4123-3329) an.
Forschungsprojekte: Nachdem das Forschungsprojekt ìTechnik und soziale Kontrolleî abgeschlossen ist und der Abschlußbericht vorliegt, beginnen in den nächsten Wochen zwei neue Forschungsprojekte unter Leitung von Fritz Sack. Beide Projekte haben ihren Sitz in der Troplowitzstraße. Ein Projekt trägt den Titel "Recht und Unsicherheit im urbanen Raum" und wird von Aldo Legnaro durchgeführt. Laufzeit: "zwei Jahre", Finanzierung: Volkswagenstiftung. Ein zweites Projekt trägt den Titel "Kriminologie zwischen Thieftaking und Public Order. Formen der Institutionalisierung kriminologischen Wissens in unterschiedlichen politisch-kulturellen Kontexten" und wird von Reinhard Kreissl bearbeitet. Laufzeit: 2 Jahre, Finanzierung: DFG. Nähere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Institutionelle Zukunft: In Sachen Gründung eines Instituts für Kriminologie im zukünftigen gemeinsamen Fachbereich Rechtswissenschaften (Zusammenführung des ASTK/KSTK und der juristischen Kriminologieausbildung) ist immer noch kein Fortschritt zu vermelden. Die Institutsgründung wird primär dadurch blockiert, daß der Fachbereich 02 sich noch zu keiner eindeutigen Position durchringen konnte. Auch die Frage der perspektivischen räumlichen Unterbringung - Flügelbau am Hauptgebäude, Troplowitzstraße, Rechtshaus, Sonstwo - ist weiterhin völlig offen, es bleibt also erst einmal bei der Troplowitzstraße.
Internet: Das Angebot des ASTK/KSTK im ìworld wide webî wird seit einigen Wochen systematisch von einer studentischen Hilfskraft gepflegt, aktualisiert und erweitert. Es lohnt sich also wieder ein gelegentlicher Besuch im web (http://www.rrz. uni-hamburg.de/kriminol/welcome.htm).
Werner Lehne
Elektronische Fußfessel verstößt gegen das Gleichheitsprinzip
Die elektronische Fußfessel für Straftäter verstößt nach Ansicht des Juristen Marc Hudy gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Frage, ob ein Täter in den Knast wandert oder zu Hause bleiben kann, entscheidet plötzlich ein guter Verdienst, seine Arbeitsstelle oder ein intaktes soziales Umfeld, kritisiert der Jurist, der seine Doktorarbeit über den elektronisch überwachten Hausarrest geschrieben hat. Nach eineinhalb Jahren Forschungsarbeit meldet Hudy erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Systems in Der Bundesrepublik an.
Die Mehrheit der Justizminister von Bund und Ländern hatte vor kurzem vierjährige Versuche mit der elektronischen Fußfessel für Straftäter mit weniger als 6 Monaten Haftstrafe in Berlin und Hamburg beschlossen. Dabei sendet ein Band um den Fuß des Straftäters Signale an einen Empfänger a, Telefon und von dort in eine Überwachungszentrale. Verstößt der Kandidat gegen vorgeschriebene Zeiten beim Job oder zu Hause, wird Alarm ausgelöst. Angewendet wird die Fußfessel neben den USA bereits in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden.
Auf die Idee mit der elektronischen Fußfessel für den Straftäter kam ein Richter im US-Bundesstaat New Mexico 1977 beim Lesen des Comix Spider Man. Heute werden rund 80.000 Gefangene in den USA via Sender in den eigenen vier Wänden überwacht. Bis zu 300 $ pro Monat müssen die Verurteilten für die Kosten der Überwachung beisteuern!
Hudy kritisiert: So kommen nur besser gestellte Straffällige in den Genuß der Fessel. Die Nutzung sei auf deutsche Verhältnisse nicht übertragbar. Die Kandidaten in Schweden und den USA waren vor allem wegen Alkohol am Steuer zu Gefängnis verurteilt. Dafür kommt man in der Bundesrepublik aber in der Regel nicht ins Gefängnis.
In Großbritannien wurde die elektronische Fessel mittlerweile gesetzlich verankert. Ein mehrmonatiger Modellversuch 1989/1990 wurde jedoch zum Desaster: Bei registrierten 217 Verstößen waren die 50 Probanden bis zu 2 Stunden außerhalb des Kontrollbereiches. Zwei Kandidaten rissen sich das Band von Bein, legten es auf den Küchentisch und hauten ab. Seit Mitte 1990 ist in Großbritannien keine elektronische Fessel mehr angelegt worden. Schweden klagte immer wieder über technische Probleme: ein Computerfehler bescherte den über 400 Kandidaten der Fußfessel erst Anfang März unverhofft zwei freie Tage.
Große finanzielle Entlastung sind den Untersuchungen des Juristen zufolge nicht zu erwarten. Durch aggressive Werbung hat die auf diesem Markt aktive US-Rüstungsindustrie bislang zwar gut an diesem System verdient, die Kosten für die Überwachung durch geschultes Personal aber tragen weiter die Behörden.
dpa
Das (Aller-) Letzte:
Justizvollzugsbeamte müssen prügelnde Kollegen nicht anzeigen. Der BGH hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zwei leitende Beamte der JVA Kassel vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen. Beide hatten eine Gefangenenmißhandlung nicht zur Anzeige gebracht, obwohl sie die Täter kannten und mit der Aufklärung des Sachverhaltes beauftragt waren. Eine Anstaltspsychologin hatte im beobachtet, wie Vollzugsbedienstete ohne ersichtlichen Grund Gefangene prügelten und mit Gummiknüppeln schlugen. Ihre Schilderung der Vorgänge behielten die beiden Beamten für sich. Sie bedeuteten der Psychologin außerdem, daß es auch für sie - zumal wegen ihres befristeten Arbeitsvertrages - besser sei zu schweigen.
Der 2. BGH-Senat konnte keine strafbare Handlung erkennen. Zwar bestehe durchaus ein öffentliches Interesse an der Bestrafung prügelnder Beamter. Wenn gerade diejenigen, die die Gefangenen auch durch ihr eigenes Vorbild zu einem straffreien Leben hinführen sollten, Gewalt gegen diese verübten, wird das Ziel der Resozialisierung in grober Weise verfehlt.
Eine besondere Schutzpflicht für die Gefangenen, aus der sich eine Anzeigepflicht anleiten ließe, sah der BGH aber nicht einmal in der Tatsache, daß einer der Beamten zu den Stellvertretern des Anstaltsleiters gehörte.
dpa
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Der Vorstand der Kriminologischen Initiative e.V.:
1. Vorsitzender: Joachim Katz Tel.: 3497-3886
2. Vorsitzende: Dorothee Bittscheidt Tel.: 3906567
Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 2988-2488
Beisitzer: Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe, Dr.
Hilde van den Boogart, Dipl. Krim., Strafvollzugsamt, Renate Eckoldt,
Rechtsanwältin, Margret Egelkamp, Dipl. Krim, wiss. Mitarbeiterin,
Wolfgang Ehrhardt, Dipl. Krim., Studienberatung, Reinhard Kegler,
Dipl. Krim., Strafvollzug, Lutz Krätzschmar, Soz.Päd.,
Jugendbewährungshilfe, Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter
Kriminologie, Burkhard Plemper, Journalist, Prof. Dr. Lieselotte
Pongratz, Hochschullehrerin Kriminologie i.R., Erfa Renner, Abteilungsleiterin
Strafvollzug i.R., Reinhold Roth, Richter am Landgericht, Prof.
Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer i.R., Dr. Ilse Schwenkel-Omar,
Jugendgerichtshilfe i.R., Ines Woynar, Dipl. Krim.