Kriminologische Initiative Hamburg e.V.

Krim-Info

Nr. 16 März 1997


Inhalt:

Editorial

Neues aus dem Vorstand

Forum:

Interview mit Martin Steller

PresseerklŠrung der Kriminologischen Initiative

Veranstaltungskommentare

Buchtips

Veranstaltungshinweise

Sonstiges

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

wir möchten Sie zu unserer ersten Ausgabe im neuen Jahr begrüßen.

Unsere Beiträge im Forum betreffen im wesentlichen das Thema Strafvollzug. In dem schon in der letzten Ausgabe angekündigten Interview zieht der inzwischen pensionierte Gefängnis-Pastor Martin Steller Bilanz nach vielen Jahren engagierter Seelsorgertätigkeit im Knast.

Zum aktuellen Thema "Vollzugslockerungen und Mißbrauch" nimmt die Kriminologische Initiative Stellung: Die immer wieder in den Medien spektakulär verkündeten "Ausbrüche" bzw. "Entweichungen" aus den Strafvollzugsanstalten sowie die angebliche Häufung von Nichtrückkehrern nach Vollzugslockerungen betonen gerne die Gefährlichkeit dieser Situationen und die Unverantwortlichkeit der jeweiligen Entscheidungsträger. Jeder aus einer ganz legitimen Vollzugslockerung - nicht oder verspätet - zurückgekehrte Häftling wird plötzlich zu einem Sicherheitsrisiko. Das Prinzip der Lockerungen im Strafvollzug gehört aber nun einmal zur Resozialisierungsaufgabe des Staates, und die damit verbundenen Gefahren des Mißbrauchs müssen zumutbar sein.

Die Praxis der Lockerungen bringt weniger spektakuläre Fälle der Nichtrückkehr und weniger Straftaten hervor, als es die Medienberichterstattung vermuten läßt: die meisten Entwichenen kehren schon nach wenigen Tagen zurück.

Die Resozialisierung von heute ist immer noch der beste Opferschutz für morgen. Absolut sichere Prognosen dafür gibt es nicht, ob ein Häftling wieder in den Knast zurückkommt oder ein Entlassener in kürzester Zeit wieder rückfällig wird. Konservative Vertreter brandmarken die (Entscheidungs-)Situation und argumentieren gern mit Zahlen. Belegt werden können aber nur die "Fehler" bei mißbräuchlicher Lockerung, wer fälschlicherweise gar keinen Ausgang bekam, obwohl eine derartige Entscheidung angemessen wäre, kann keine Nachweise seiner "Ungefährlichkeit" führen. Restriktivere Lösungen verbessern die Lage jedenfalls nicht. Ein breiteres Bündel an Möglichkeiten wie Entkriminalisierung von Taten mit geringer Schuld, bessere Therapien oder ein Täter-Opfer-Ausgleich, wie es die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer JuristInnen forderte, sind dann schon erfolgversprechender - und immer wieder: wirklich wirksame Abhilfe könnten nur verbesserte Bedingungen in der Gesamtgesellschaft schaffen.

Der im letzten Krim-Info angekündigte Artikel von Maja Russakowa zum Thema: "Organisierte Kriminalität in Rußland" hat uns leider nicht rechtzeitig erreicht. Wir hoffen, ihn im nächsten Heft abdrucken zu können.

Angesichts des verstärkten Interesses an unserem Krim-Info wollen wir jetzt auch eine Abonnenten-Liste für Nichtmitglieder führen. Wer die Ausgaben künftig dreimal im Jahr zugeschickt bekommen möchte, kann sich an die Redaktion wenden.

An dieser Stelle möchte ich auch auf unsere neue Redaktionsanschrift hinweisen: Wir sind nicht mehr in der Troplowitzstraße zu erreichen, sondern bei Lutz Krätzschmar, Fettstr. 36, 20357 Hamburg.

Unsere world-wide-web-Adresse, auf die wir auch noch einmal ausdrücklich hinweisen (und über die auch das Krim-Info abgerufen werden kann), ist die Alte geblieben: http: //www.rrz.uni-hamburg.de/kriminol/kriminfo.htm

Jetzt möchte ich Ihnen - ob virtuell oder herkömmlich - viel Spaß und Anregung bei der Lektüre wünschen

Ines Woynar
für die Redaktion

Neues aus dem Vorstand

Liebe Mitglieder,

am 5. Februar 1997 fand die diesjährige (oder besser: letztjährige ñ wir werden immer später) Jahreshauptversammlung statt. Wie turnusmäßig alle zwei Jahre, wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Dabei gab es im sog. geschäftsführenden Vorstand eine wichtige Änderung. Monika Schmolke ist aus dem ìTriumviratî ausgeschieden. Wie sehr sie uns mit ihrer Sorgfalt und Korrektheit, ihrer permanenten Erinnerung an alle wichtigen organisatorischen, aber auch inhaltlichen Fragen, nicht zuletzt ihrer gewissenhaften Buchführung fehlen wird, werden wir sicher in den nächsten Monaten zu spüren bekommen. Gottseidank bleibt sie uns wenigstens im erweiterten Vorstand erhalten.

Zu ihrer Nachfolgerin hat die Mitgliederversammlung Dorothee Bittscheid gewählt, die mit ihren wissenschaftlichen, behördlichen und nicht zuletzt politischen Erfahrungen sicher dazu beitragen wird, neue Akzente zu setzen. Schließlich haben wir beschlossen, zur Verstärkung des geschäftsführenden Vorstands Lutz Krätzschmar um seine Mitarbeit zu bitten, der zugleich - wie zuvor Monika - die notwendige enge Zusammenarbeit mit der Redaktion des Krim-Info gewährleisten wird.

Zur Verbesserung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat sich Burkhard Plemper bereit erklärt, die Kontakte und Verbindungen zu den Medien für uns herzustellen, damit wir die kriminalpolitische Position der Kriminologischen Initiative wirkungsvoller als bisher präsentieren und ihr damit ein stärkeres Profil nach außen verleihen können.

Ein kurzer Rückblick auf die letzten zwei Jahre zeigt, wie ich meine, eine überwiegend positive Entwicklung der Kriminologischen Initiative. Die Einrichtung des etwa vierteljährlich im Anschluß an die Sitzungen des erweiterten Vorstandes stattfindenden ìJour Fixeî hat sich bewährt und bietet allen interessierten Mitgliedern und oft genug auch Gästen immer wieder eine gute Gelegenheit, zu bestimmten Themen miteinander ins Gespräch zu kommen. Der mittlerweile 14. Jour Fixe am 18. 12. 1996 hatte das Thema ìSadisten und Masochisten in unserer Gesellschaftî zum Gegenstand.

Die ìHighlightsî der vergangenen Wahlperiode waren sicherlich das Fest zum zehnjährigen Bestehen der Kriminologischen Initiative im Oktober 1995 und die gemeinsam mit der ìArbeitsgemeinschaft Kritische Polizistinnen und Polizistenî durchgeführte Tagung zum ebenfalls zehnjährigen Bestehen dieser für Hamburg so wichtigen Institution im November des vergangenen Jahres. Über beide Veranstaltungen wie auch über die meisten Jour Fixe ist bereits im Krim-Info berichtet worden.

Mit einer neuen Veranstaltungsreihe ìForum Kriminalpolitikî haben wir uns aus dem Kreis der ìInsiderî und Fachleute herausgewagt und den Versuch unternommen ein breiteres Publikum zu erreichen.

In Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie hat eine Arbeitsgruppe des erweiterten Vorstandes im letzten Jahr drei Veranstaltungen organisiert und vorbereitet, die in das Trimester-Programm der Evangelischen Akademie aufgenommen wurden. Zwei dieser Veranstaltungen (am 14. 1. 1997 zum Thema ìDrogen: Polizeistrategien in Hamburg-St.Georgî und am 13. 2. 1997 zum Thema ìJugend und Gewalt: Kann das Strafrecht helfen?î) haben bereits stattgefunden und sind auf erfreuliche Resonanz gestoßen.

Die dritte, ìOrganisierte Kriminalität: Popanz oder Gefahr?î, wird am 11. 3. 1997 folgen.

Wir werden nach einer Auswertung im Sommer prüfen, ob wir diese Möglichkeit der Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie für weitere Veranstaltungsreihen nutzen können.

Zu der insgesamt erfreulichen Entwicklung unseres Vereins, die sich auch in der steigenden Mitgliederzahl (auf inzwischen 127) niederschlägt, hat ganz wesentlich auch unser Krim-Info beigetragen, das nach Einschätzung vieler Mitglieder immer besser geworden ist und auf ständig zunehmendes Interesse nicht nur unter den Vereinsmitgliedern stößt. Die letzte Ausgabe war so gefragt, daß wir vorübergehend erwogen haben, es zu verkaufen. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wurde dieser Vorschlag jedoch von der Mitgliederversammlung verworfen.

Um nicht nur Positives zu berichten: Die Bereitschaft unserer Mitglieder, sich an Arbeitsgemeinschaften zu beteiligen, ist nach wie vor nicht besonders groß. Allerdings hat sich auf der Jahreshauptversammlung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die sich, koordiniert von Pastor Steller, des immer wieder aktuellen Themas ìStrafvollzugî annehmen wird. Da die Entwicklung der registrierten Jugendkriminalität jedoch voraussichtlich im bevorstehenden Bürgerschaftswahlkampf eine nicht unerhebliche Rolle spielen wird, soll uns zunächst der kommende Jour Fixe Gelegenheit geben, über Aussagekraft und Interpretation der diesbezüglichen Daten der polizeilichen Kriminalstatistik zu diskutieren, um dies dann ñ möglicherweise in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie ñ zum Thema einer öffentlichen Veranstaltung mit Parteienvertretern zu machen. Und zum Abschluß:

Die Finanzen der Kriminologischen Initiative sind, wie die Kassenprüfer der Jahreshauptversammlung bestätigten, in Ordnung. So fehlt es zumindest nicht an der finanziellen Grundlage, um auch dies kommende Jahr zu einem für unseren Verein erfolgreichen werden zu lassen.

Joachim Katz
für den Vorstand

Forum

"Argumente gegen das Strafen" - ein Interview mit Pastor Martin Steller

Martin Steller hat mehr als 30 Jahre als Pastor im Strafvollzug gearbeitet, davon viele Jahre in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel. Im Ruhestand will er nun "Argumente gegen das Strafen" sammeln. Jan-Phillip Reemtsma sagte in einem Interview nach seiner Freilassung. "Die Bestrafung der Täter ist sehr wichtig, um etwas an dem Stück Welt, das kaputtgegangen ist, wieder in Ordnung zu bringen." Strafe ist Thema des folgenden Interviews mit Martin Steller, das am 25. Oktober 96 geführt wurde.

Bei Ihrer langjährigen Arbeit als Pastor im Strafvollzug: was ist Ihre hauptsächliche, eindringlichste Erfahrung mit den Häftlingen?

Ja, ein bißchen ironisch ausgedrückt: ich hab's leider bis heute nicht gelernt, daß Strafen nötig ist. Ich will gar nicht sagen, daß ich nun einen allein richtigen Standpunkt habe, aber ich habe mich sehr viel mit dieser Frage beschäftigt, praktisch und theoretisch, und trotzdem habe ich nicht begriffen, daß Strafe sein muß. Die Thesen derer, die für Strafen eintreten, kann ich nicht für richtig halten, sondern ich setze da meine Erfahrungen und meine Thesen dagegen.

"Meine eindringlichste Erfahrung" ist, daß jeder, der Täter ist, auch irgendwo Opfer gewesen ist. Daß insofern also Taten und Untaten nicht vom Himmel fallen, sondern das Ergebnis eines programmierten, in der Richtung zur Straftat programmierten Lebens sind. Es kann natürlich sehr stark durch die jeweiligen Umstände begründet sein, daß jemand straffällig wird, aber es kann eben auch sehr stark durch eine lang sich entwickelnde Programmierung hervorgerufen werden, daß jemand ins Kriminelle hinein sich bewegt. Und das ist also meine Erfahrung: sich zum Täter entwickeln heißt auch immer irgendwo Opfer sein, also Mangel leiden, eigene Hilflosigkeit erleben. Dinge, die unsereiner festhalten kann,was Strebsamkeit betrifft, Zielsetzung, Lebensperspektive, - das gelingt ihnen eben nicht, weil sie nicht das Umfeld hatten, wo sie das lernen konnten. Es ist ein Lernprozeß. Genau wie alle anderen Dinge gelernt werden, die dann nachher das Leben mitbestimmen, genauso wird auch kriminelles Verhalten gelernt. Nicht absichtlich, sondern eher indirekt, dadurch, daß der Mensch diese Techniken entwickelt, um sein Leben zu meistern. Er muß es, sozusagen, und dahinter steht letztlich eine Hilflosigkeit, eine Unfähigkeit mit anderen, legalen und natürlich auch mehr befriedigenden Mitteln das Leben zu meistern. Wenn ich auf solche Mittel verfalle, dann ist das irgendwo immer eine Notlösung. Derjenige, der das tut, weiß ja im Kopf, daß er sich da in Gegensatz zur Gemeinschaft stellt.

Das andere ist, daß ich niemals jemanden nur über seine Taten, sein Delikt definieren möchte, sondern daß ich weiß, daß er ein kompletter Mensch ist mit vielen Zügen, mitunter auch sehr positiven Zügen, sehr erfreulichen, angenehmen Zügen, die er auch hat, wenn er auf der anderen Seite, bis hin zum Triebtäter, schreckliche Dinge tut.

Was ist Ihr Hauptargument gegen das Strafen? Ist es die Erfahrung: "Es bringt nichts"?

Ich würde weiter gehen. Ich würde sagen, weil es nicht berechtigt ist. Erstens bringt es nichts, das ist richtig ... Obwohl das Alte Testament immer angeführt wird, kennt es nicht dieses Strafen zwischen Menschen, kennt es nur ein Strafen im Konflikt mit Gott. In den Beziehungen der Menschen untereinander gibt es nur den Tatausgleich im Sinn von Wiedergutmachung im materiellen Sinn. Was wir weltlich Strafen nennen, - im Alten Testament gibt es nur eine Friedensordnung: nicht etwas, das sich bezieht auf das, was gewesen ist, und jetzt bestraft werden muß, sondern ein Handeln, das eine Absicht hat, das sich bezieht auf das, was werden soll. Frieden soll werden ... Schalom. Ziel der Sanktion ist die Wiederherstellung des Gemeinschaft-Friedens.

Die Idee des Strafens hat eine falsche Voraussetzung. Ich kann dem Täter die Tat nicht im moralischen Sinne vorwerfen, so daß er als der Täter, wie es bei Gericht immer so schön heißt, die Tat unter angemessener Anspannung seines Gewissens nicht auch hätte vermeiden können. Das ist reine Theorie. Eine Tat ist im Grunde so nicht vorwerfbar, sondern sie ist eben eine notwendige Folge aus ihren jeweiligen Voraussetzungen. Etwas anderes ist es, daß ich dann mit dem Täter nach den Gründen suche, warum er so gehandelt hat. Aber dann in dem ganzen Komplex seiner Persönlichkeit, seiner Werdensgeschichte. Und so gesehen, denke ich, ist Strafen in dem Sinne, wie wir es handhaben, nicht berechtigt. Denn die Strafe setzt Schuld voraus, setzt voraus, daß in der Tat ein schuldhaftes Tun gesehen wird.

Unser Beschuldigen beruht im Grunde auf einem rein projektiven Verhalten ... Es ist eine Art von Identifikation in diesem negativen Sinn; ich denke, ich habe in mir diese Impulse vernichtet eine strafbare Handlung zu begehen, er aber hat dies unterlassen, vermieden, und deshalb muß er bestraft werden, so wie ich mich quasi bestrafen müßte, wenn ich das tun würde, so gehört er bestraft. Es ist da ein Kurzschluß, daß ich also mein Problem nicht straffällig zu werden auf den anderen projeziere, indem ich denke, bei ihm ist das genauso. Das ist eine Projektion, insofern als das von mir auf ihn gedacht ist, aber nicht seine Wirklichkeit erfaßt. Denn seine Wirklichkeit ist eine andere als meine. In seiner Wirklichkeit kamen alle diese Hemmungen und Lernfaktoren, die ich in mir trage, so nicht vor, sondern waren anders konstelliert, so daß bei ihm die strafbare Handlung als eine Möglichkeit erschien.

Unser Strafsystem - das Menschenbild stimmt irgendwie nicht; das dahinter steckt, das Bild eines autonomen, voll im Besitz seiner geistig-sittlichen Kräfte befindlichen Menschen, das ist das kantische Menschenbild, - aber dem ist ja leider nicht so. Der Mensch müßte dahin erst gebracht werden. Ich denke, da haben wir Christen eine viel bessere Philosophie. Ich bin auf eine Art im Gefängnis immer frommer geworden: daß die christliche Wahrheit den Menschen richtig sieht, davon bin ich zutiefst überzeugt. Gerade eben nicht mit diesen absoluten Setzungen, der Mensch als sittliches Wesen. Aber ihn auch nicht runtermachen. Ein Mensch, der immer wieder Chancen bekommt, immer wieder lernen darf, lernen muß, immer wieder angesprochen wird. Das ist ein ständiger Prozeß, und uns Menschen wird eben auch etwas angeboten, etwas zugesagt.

Halten Sie Resozialisierung überhaupt für möglich im jetzigen System, im System der totalen Institution? Haben Sie auch nur einen einzigen Fall von gelungener Resozialisierung erlebt?

"Resozialisierung" - In dem Begriff steckt eine falsche Voraussetzung, daß es nur darum ginge, etwas bereits vorhanden Gewesenes wiederherzustellen durch "Sich Besinnen" im Gefängnis. Wichern hat das versucht mit seiner Methode des Strafens, es steckt ja auch hinter den Quäkergefängnissen, wie wir sie heute noch haben, mit den Einzelzellen. Man kann das bei sich selber nachvollziehen, auch aus der praktischen Psychologie lernen: wenn man den Menschen nur sich selbst überläßt, dann kann sich nichts wirklich verändern. Der Mensch braucht auch die Besinnung, auch das Zurückgeworfensein auf sich, aber das ist nur ein Faktor. Er braucht ebenso die Kommunikation und die Bewährung oder Erprobung im Beziehungsfeld, im Tun. Das ist ein weiterer massiver Grund, weshalb ich gegen das Strafen bin: Strafe und Resozialisierung - ich spreche lieber von positiver Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsförderung - das verträgt sich nicht miteinander. Das geht nicht zusammen, sondern das eine steht gegen das andere.

Der Mann auf der Straße regt sich darüber auf, daß die Gefangenen einen Fernseher haben, oder daß sie Urlaub bekommen, aber diese beiden Dinge sind notwendig, wenn jemand eine Chance bekommen soll in diesem sehr komplexen Leben heute, in diesem sehr individualisierten Leben, draußen zurechtzukommen. Da braucht er Informationen, er braucht Bewegungsfreiheit ... Es ist umgekehrt: die Natur eines heutigen Strafhauses mit all der Hospitalisierung und dem Geist, der da herrscht, und dem Mangel, dem unentwegten Mangel an allen Ecken, ... das sind keine Faktoren, die eine positive Entwicklung begünstigen. Es kann sein, das erlebe ich immer wieder, daß einzelne Gefangene sich trotzdem positiv entwickeln. Das gibt es durchaus. Menschen, die einen entsprechenden Fundus schon mitbringen, daß sie sich selbst bestimmen können, daß sie sich selbst Ziele setzen können, daß sie sich auch durchsetzen können damit gegen alle möglichen Widrigkeiten, - die können die Zeit nutzen, um etwas für sich zu tun. Denn im Grunde ist es ja eine Zeit eines riesigen Leerlaufs. Wenn ich also verstehe, dann in dieser Zeit zu lesen, oder Beziehungen zu pflegen oder, wenn ich etwas Musisches machen kann, vielleicht sogar auch wirklich lernen kann, - Schulbesuch, Studium, alles das ist möglich. Und die wenigen, die das packen, die können aus den Jahren etwas machen. Aber das sind nur sehr wenige. Die Masse derer, die typische Gefängnisinsassen sind, weil sie eben schwach sind in ihrem Charakter und in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit, die kommen mehr oder weniger unter den Schlitten, die verwahrlosen. Ich nenne das etwas aggressiv "Verwahrlosungsvollzug" - anstelle von Verwahrvollzug. Ich finde das wirklich todtraurig, wenn ich das immer so mitangesehen habe, wie die Menschen da "vergammeln", verlottern, und auch resignieren, natürlich. Und das alles nur, weil man meint, sie müßten eingesperrt sein.

Wie gesagt: Strafe und Persönlichkeitsförderung, das steht einfach gegeneinander. Das wird ja auch schon im Gesetz deutlich. Wir haben einmal das Strafgesetzbuch, das traditionell und klar das Schuldstrafrecht vertritt: daß also insofern Freiheitsstrafe, Freiheitsentziehung ein Schuldäquivalent sein soll im Sinne von Bestrafung, Übelzufügung. Und auf der anderen Seite steht das Strafvollzugsgesetz, das nur von Resozialisierung spricht, von Behandlungsvollzug: "Der Gefangene soll im Vollzug fähig werden, ein Leben ohne Straftaten zu führen." Das ist das Vollzugsziel. Im Gesetz selber wird dann von Strafe nicht weiter geredet. Es heißt nur Strafvollzugsgesetz, aber die Rede ist immer nur von Behandlung, von Förderung...

Was könnte anstelle unseres Systems zur Wiedereingliederung von Menschen nach Straftaten treten?

Ich denke, daß sehr viel Phantasie dazugehört, das zu entwickeln. Man kann das schwer schon konkretisieren, weil es fast keine Vorbilder gibt bei uns. Es gibt eine ganze Menge Anregungen. "Konfliktlösung statt Strafe" ist das Thema von Herman Bianchi, einem holländischen Kriminologen. Ihm geht es im Grunde darum, daß ich jemanden, der so einen Mist gebaut hat, dazu anhalte, und auch die Mittel und Möglichkeiten bereitstelle, daß er sich den Ursachen seines Fehlverhaltens widmet und da an sich arbeitet, daß ich da wirklich investieren kann und muß an dieser Stelle. Er spricht davon, daß man entsprechende Gremien schafft, Konfliktlösungsgremien, das ist ja heute auch von anderer Seite üblich, es gibt Mediatoren im Bereich gesellschaftlicher Probleme, Schulprobleme, Arbeitsplatzprobleme, daß man Mediatoren heranbildet und Programme für das Lösen von Konflikten entwickelt, auch zur Wiedergutmachung. Einsperrung kann kein Mittel sein, um Menschen zu verändern, um ihnen die Chance einer Veränderung zu bieten. Der Mensch muß sich selbst verändern, ich soll mir nicht einbilden, daß ich ihn verändere, ich kann ihm nur Angebote machen, daß er sich verändert, daß er die Angebote ergreifen kann. Dazu ist natürlich so eine Einsperrung denkbar ungeeignet, weil dadurch das ganze Erfahrungsfeld sehr stark eingeengt wird, und weil die Leute dann zusammen sind mit lauter anderen Leuten, die auch alle schwach in ihrer Lebensbewältigung sind. Und dann bildet sich auch so ein Stigma, nach dem Motto: einmal Ganove, immer Ganove, aus dir wird doch nichts, du kommst doch wieder ...

Dazu kommt, daß es keine vernünftige Entlohnung gibt, so daß die Leute den materiellen Schaden nicht wiedergutmachen können. Die Väter des Strafvollzugsgesetzes hatten ja mal die Absicht, die Leute im Strafstatus vernünftig zu entlohnen, damit sie dann auch Wiedergutmachung leisten können. 75 % des Ortslohns ist vorgesehen, dann sind sie allerdings auch steuerpflichtig, versicherungspflichtig, unterhaltspflichtig; der Gefangene muß Wiedergutmachung bezahlen und hat im Endeffekt wahrscheinlich für Tabak und Kaffee nicht viel mehr als jetzt, vielleicht sogar weniger. Aber er kommt seinen sozialen Pflichten nach und lernt auch weiterhin, was das heißt, Geld zu haben, das man doch nicht hat, sondern halt ausgeben muß für all diese Dinge. Jetzt kriegt er vielleicht 200 Mark im Monat, von denen ihm zwei Drittel zur Verfügung stehen für den Einkauf - und das wird natürlich auf den Kopp gehauen, das ist ja klar. Alles andere bleibt - da ist er entpflichtet, aber auch nicht fähig, etwas zu machen. Es gibt Gefangene, die trotzdem noch sparen von dem bißchen, oder auch ihren Einkauf verkaufen, also noch mehr Geld machen, und dann ihre Familien unterstützen. Das gibt's immer wieder, bei Afrikanern, auch bei Türken, auch bei Deutschen ... Aber der Durchschnittsgefangene, der kommt damit gar nicht aus, zumal der noch drogenabhängig ist, das kommt ja noch dazu. Das ist dann natürlich besonders bitter und schlimm.

Aber das alles ist ja nicht umgesetzt worden mit dieser Entlohnung; statt dessen werden jetzt 5 % bezahlt, nicht 75%. Da ist eben nichts mit Wiedergutmachen und dergleichen: selbst in diesem Punkt hat das Strafvollzugsgesetz nicht das bewirkt, was es eigentlich will, weil das Geld nicht da ist, weil die Finanzminister nicht mitspielen. Und die Erfolge eines eher lustlosen Tuns bei dieser geringen Entlohnung sind auch, daß die Produktivität der Gefängnisindustrie nur sehr niedrig ist. Das hängt natürlich auch damit zusammen, daß sie staatlich verwaltet wird, daß sie so eingeengt ist. Aber ich denke, wenn die Gefangenen höher bezahlt werden müßten, dann würde man sich auch um produktivere Arbeit kümmern. Das ist auch ein Zusammenhang, der dazu führt, daß die Gefangenen zwar überwiegend arbeiten, Arbeit haben, pro forma zum Teil oder auch de facto, aber auch da, wo sie normal in Betrieben arbeiten, längst nicht das Tempo halten, was draußen üblich ist. Die kommen nicht mit, wenn es um den Arbeitsplatz draußen geht. Im Gefängnis hängt irgendwo ein Zettel an der Wand: Wir arbeiten so, wie ihr uns bezahlt. Also: das alles führt dazu, daß eine Persönlichkeitsentwicklung sehr eingeschränkt wird.

Ich bin der Meinung, daß man etwa 10, 15, 20 Prozent derer, die jetzt im Gefängnis sitzen, auch hinter Mauern halten muß für eine gewisse Zeit, weil sie gefährlich sind. Weil zum Beispiel ein Triebtäter erstmal in Gewahrsam sein muß. Und diese Leute - von denen kenne ich einige - die wollen das selber auch. Die haben auch Angst vor ihrem eigenen Tun. Die möchten gar nicht entlassen werden, solange noch keine wirklichen therapeutischen Erfolge gekommen sind. Und die Übrigen, da müßte man sich sehr viel ausdenken, vor allem müßte man das dann auch entsprechend individualisieren. Es geht doch jetzt alles über einen Leisten. Dabei sind es doch ganz verschiedene Menschen mit unterschiedlichem Bildungsstand. Es sind ja auch ganz verschiedene Delikte, daran zeigt sich das schon. Völlig verschiedene Menschen werden über einen Leisten geschlagen. Das kann doch gar nichts bringen. Statt dessen müßte man sehr individualisierte Trainings- und Aufbauprogramme machen. Das kostet Geld, ja. Strafvollzug kostet auch Geld. 160 Mark am Tag, viereinhalb- bis fünftausend Mark im Monat kostet so ein Platz Staatspension. Damit kann man schon einiges tun, draußen ... Und ein Teil der Leute würde dann ja auch noch arbeiten, draußen, den Lebensunterhalt selbst verdienen. Und dann werden eben noch staatliche Mittel eingesetzt. Also ich denke, man könnte ohne Freiheitsbestrafung sehr viel machen. Und nicht Geldstrafe, sondern Wiedergutmachung. Wenn zum Beispiel ein Auto "verletzt" wird, das kann man doch zivilrechtlich regeln.

Ohnehin ist es ja die Frage, ob man sich dazu bekennt, an den Grundlagen der Kriminalitätsentstehung etwas zu tun, oder ob man nur an den Symptomen kuriert.

Und für mich gibt es noch ein weiteres Argument gegen das Strafen, (trifft nicht ganz den Kern der Sache, es geht eher um das Strafmaß, nicht die Strafart): daß Wirtschafts- oder Umweltverbrecher oft mit einem blauen Auge davon kommen oder sogar völlig davonkommen, gegen eine Bußleistung wird das Verfahren eingestellt ... Aber derjenige, der eingesperrt dort sitzt und nur ein bißchen Verstand im Kopf hat, der sieht doch, wie ungerecht das ist. Wenn man also schon das Strafen als Übelzufügung oder als Vergeltung von begangenem Unrecht ernst nimmt, dann kann man doch mit Händen greifen, daß da etwas nicht stimmt, daß das Maß nicht richtig ist. Das macht das Strafen, das übliche Gefängnisstrafen mit der dort vorhandenen Population der Bestraften aus der unteren Schicht noch einmal so obsolet. Da ist nichts gerecht daran, daß ausgerechnet die nun da brummen müssen. Das ist mehr ein sozialpsychologisches Ventil, es beruhigt die Leute, daß da ein paar hinter Mauern sitzen; der Mann auf der Straße weiß, daß er noch nicht in dieser Lage ist, daß es ihm immerhin noch etwas besser geht. Der Sündenbock: daß ich also jemanden brauche, um mich selber besser zu fühlen, die Strafe, die eigentlich, psychologisch, mir gebührt, daß ich die woanders absetzen kann, bei dem, der das Schlimme gemacht hat. Das stabilisiert mich selbst auch, daß ich es nicht tue. Schuldverschiebung - das ist vielleicht nicht dasselbe, - ich sehe diese ganze Strafjustiz, Gefängnisjustiz, eben auch als Schuldverschiebungsunternehmen, als sozialpsychologischen Faktor; dadurch, daß ich weiß, die hinter den Mauern, das sind die Bösen, das sind die Schuldigen, - dadurch kann ich mich unschuldiger fühlen. Es ist so eine säuberliche Trennung: es wird zwar furchtbar viel Schlimmes berichtet von allen möglichen Politikern und Industriellen und anderen, aber eigentlich ist es gut, eigentlich ist es klar definiert: die wirklichen Schuldigen sind dort. Also die Schuld wird, psychisch gesehen, dorthin abgeschoben.Ich denke, daß es schon seinen Mechanismus hat, daß es die Knäste gibt, - aber eben aus ganz anderen Gründen, als daß das nun der Verhinderung von Kriminalität diente. Gefängnisse verringern die Kriminalität nicht.

Elektronische Überwachung mit Hausarrest: In Frankreich soll das jetzt bei Haftstrafen unter einem Jahr ermöglicht werden. Halten Sie das für eine gute Idee?

Also ich denke, daß eine sehr starke Entwürdigung damit verbunden ist. Wenn es Teil einer Kontrolle wäre, die dann aber ergänzt wird durch positive Zuwendung, ... nein, ich kann mir darunter eigentlich nichts Sinnvolles vorstellen. Wenn jemand wirklich gefährlich ist, dann wird elektronische Überwachung nicht ausreichen; wenn jemand nicht so gefährlich ist, dann gibt es auch andere Mittel, um ihn sozusagen bei der Stange zu halten, dann muß er sich eben zweimal am Tag irgendwo melden ... Bei allen Maßnahmen, denke ich, muß nicht nur etwas verhindert werden, es muß auch etwas geboten werden. Aus der Strafidee heraus, wenn es eine Bestrafung sein soll ... aber ich bin dann nicht so sicher, ob das nicht vielleicht noch unwürdiger ist, als eingesperrt zu sein. Und wenn es aus einer Förderungsidee heraus kommt, dann denke ich, müßte es auch andere Mittel geben, als eine unsichtbare Fessel anzulegen.

Wie erklären Sie dem Opfer einer Straftat Ihre Vorstellung einer "Gesellschaft ohne Strafe"? Denken Sie beispielsweise an Jan Philipp Reemtsma und seinen Wunsch nach Bestrafung seiner Entführer, denken Sie an Eltern gequälter oder ermordeter Kinder ...

Also erstmal denke ich, daß ich den Opfern gerne helfen würde, sich mit den Tätern auseinanderzusetzen. Daß sie ihr Verletztsein, ihre Wiedergutmachungsforderungen auf rechtlichen Wegen anders zur Geltung bringen können, als es heute möglich ist. Wobei manches heute rechtlich auch möglich wäre, nur nicht genutzt wird. Auch im Strafprozeß könnte man die Nebenklage ganz anders zur Geltung bringen. Aber die Richter finden das nicht wichtig genug. Das hat mit unserer Straftradition zu tun, die immer die abstrakte Normverletzung sieht, viel mehr sieht als die Verletzung eines konkreten Menschen oder einer konkreten Gruppe. Deshalb wird das ausgeblendet ...

Und dann muß man damit sehr vorsichtig umgehen: wenn jemand voller Wut und Rache ist, dann kann ich ihm das nicht einfach ausreden. Das hat ja auch seine Berechtigung. Da muß man sehr vorsichtig sein. Jemandem sozusagen zuzumuten: du darfst jetzt keine Rache üben, du darfst jetzt nicht mehr böse sein, du mußt vergeben - so einfach geht es nicht. Vergebung ist letztlich ein Beziehungsprozeß; vergeben kann ich vielleicht von mir aus, aber eine wirkliche Versöhnung ist ein interaktionärer Prozeß, das geht nicht ohne den Täter ... Täter-Opfer-Ausgleich: das spielt ja heute als Schlagwort eine große Rolle. Es gibt ja diese Agenturen für TOA ... Wieweit das, außer bei kleineren Delikten, heute schon funktioniert, weiß ich nicht.

Es ist natürlich ganz schwierig, das dem Opfer zu erklären. Und trotzdem würde ich auch Herrn Reemtsma gerne fragen: Wozu ist Strafe wirklich gut? Was heißt hier Wiederherstellung der Ordnung? Also - sind die Leute weiterhin gefährlich, muß ich davon ausgehen, daß sie wieder so etwas machen, dann muß ich sie hinter Gittern behalten. Wenn es nicht gefährliche Leute sind, was ja vielleicht auch denkbar ist, daß einer mitgeschleift worden ist, daß er nicht mehr in dieser Richtung gefährlich ist, dann soll ich ihn laufen lassen und soll ihm andere Dinge auferlegen, mit denen er ein Stück wiedergutmachen kann, auch ein Stück an sich selber arbeiten kann.

Das ist ja besonders bei der lebenslangen Freiheitsstrafe und bei den sogenannten Mördern das Problem: das sind oftmals Konflikttaten, die Leute haben eine gute Prognose für künftiges Legalverhalten, sind auch sonst in ihrer Persönlichkeit gefestigt. Nicht alle, es gibt auch den Mord als Ergebnis einer langen kriminellen Karriere; aber viele sind wirklich durch eine Konfliktlage zum Mörder geworden. Und dann ist natürlich die Frage: Wie reagiere ich darauf? Wenn jemand eine so schlimme Tat getan hat, - wenn der erstmal eingesperrt wird, das finde ich richtig. Und zwar auch um seiner selbst willen. Daß er erstmal raus ist aus seinem Umfeld, wo er niemandem mehr in die Augen sehen kann, daß er sich sozusagen zurückziehen kann, um zu sich selbst zu kommen. Vielleicht auch, weil er selber dieses Bedürfnis hat, ein Stück Sühne zu leisten. Sühnebedürfnis gibt es ja nicht nur bei dem Opfer oder bei der Bevölkerung, der Täter hat auch ein Sühnebedürfnis. Dem kann man ja auch Rechnung tragen. Ich habe aber immer wieder erlebt: die Leute mit den schlimmen Taten haben das auch zunächst so empfunden, aber dann kippte das sehr bald um. Das Gefühl, Täter zu sein und zu sühnen, kippte um in ein Gefühl, ich bin Opfer, was soll das hier? Sie fielen subjektiv selber in eine Opferrolle hinein, und da war nichts mehr mit Sühneleisten ... da war nur noch vertane Zeit.

Sexualstraftäter? Das ist ganz schwierig, damit umzugehen, die Vorstellung, daß das eigene Kind, .... Ich bin überzeugt, ich fände das entsetzlich traurig, fände das ganz furchtbar... - aber wozu soll der Mann dann nur noch kaputtgemacht werden? Also daß man ihn wahrscheinlich einsperren muß, weil er gefährlich ist ... Aber dieses Draufhauen, Kaputthauen!

Ich habe da vielleicht auch eine gewisse Entwicklung durchgemacht: ich empfinde nur Trauer über so schlimme Dinge, keine Rachegelüste. Es ist schrecklich, ganz schrecklich, so etwas. Es ist sowieso alles schrecklich genug, warum jetzt dann noch ...

Sie haben Kinder und Enkel; strafen Sie in der Erziehung?

Ich habe da auch eine Aversion gegen das Strafen. Ich habe meinen Kindern gegenüber sicher Handlungen begangen, die Strafcharakter hatten, aber bewußt nicht, und auch dann gegen das, was ich eigentlich will. Ich halte auch vom Erziehen nichts, ich bin da ziemlich radikal. Ich möchte mit ihnen sein, solidarisch, ihnen auch etwas vermitteln, und ich bin mir dessen bewußt, daß das, was ich tue, von ihnen gesehen wird.

Strafen kommt mir so sinnlos vor, vom Begrifflichen her, aber auch weithin vom Faktischen her. Natürlich setzt man sich auseinander oder hat mal Wut, ist mal im Konflikt. Aber Strafen, das ist absurd, schon der Gedanke daran. Sicher muß man sich irgendwie wehren, man muß auch Grenzen setzen, all das ist mir klar. Strafe ist nicht nur ein justizielles Problem, sondern eben auch ein soziales und gesellschaftliches Problem ...

Im Gefängnis, im Strafvollzug, wird gestraft, ganz konkret und im eigentlich Sinne, wenngleich bemäntelt. Strukturen, Ordnungen und Maßnahmen werden pädagogisch gedeutet bzw. umgedeutet. Bei den maßgeblichen Personen, den Abteilungsleitern, habe ich oft eine Haltung und ein Handlungsmuster gefunden, das ich in Verbindung beider Begriffe Strafpädagogik nenne. So werden alle Maßnahmen der Einschränkung, der Zurücksetzung, der Sanktionierung, alle Auswirkungen von Mangelzuständen ausgegeben als Erziehungsmaßnahmen. Der Erfolg zeigt sich dann allenfalls in einer äußerlichen Anpassung an diese künstliche Welt.

Die innere Autorität solcher "Pädagogik" leidet zudem unter der Tatsache, daß die Abteilungsleiter in der Vielgestaltigkeit und rechtlichen wie sozialen Kompliziertheit des heutigen Strafvollzugs ihr Ermessen sehr unterschiedlich ausüben, so daß sich beim Betroffenen, wenn er vergleicht, der Eindruck persönlicher Willkür einstellt. Es gab auch einige wenige Abteilungsleiter, Frauen wie Männer, die diese schwierige Arbeit vorbildlich getan haben bzw. noch tun. Sie machten den Betroffenen die Entscheidungssituation durchsichtig und verständlich. Sie mußten in ihrer Funktion häufig Entscheidungen gegen ihre eigene Überzeugung treffen oder ausführen.

Ein Gefangener ist aber viel eher bereit, Maßnahmen zu akzeptieren, die sich gegen sein subjektiv empfundenes oder auch objektiv gegebenes Recht richten, wenn man sie ihm erklärt und mit ihm bewertet als das, was sie sind: ein Stück Wirklichkeit unseres realen Vollzugssystems mit seinem Strafcha-rakter und seinen Mängeln.

Ich selbst habe mich immer bemüht, bei den Beschwerden, bei Wut und Haß der Gefangenen auf ein solches Verstehen hinzuwirken. Dabei ging es mir um drei Dinge:

1. Das ständige Klagen und die Pflege von Haßgefühlen führen nicht weiter. Aber es ist 2. sehr wichtig, sich angesichts von Einschränkungen, Herabsetzungen und dem Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, auf den eigenen Wert, die eigenen Fähigkeiten, die letztlich nicht antastbare persönliche Würde zu besinnen, diese zu kultivieren und gegebenenfalls auch zu verteidigen. Dazu gehört es, 3. die aufgezwungene Zeit so weit wie möglich für sich selbst zu nutzen; das heißt auch, sich mit den eigenen Defiziten, der eigenen "Schuld" (d.h. den Ursachen der Irrwege in der eigenen Person) auseinanderzusetzen. Man darf dem System des Strafens nicht den Gefallen tun, daß man seine Energien in ständigen Anklagen und Auseinandersetzungen verbraucht.

Ich habe versucht, den im Gefängnis einsitzenden Menschen den Wert ihres Lebens, ihrer Person, ihrer Fähigkeiten nahe zu bringen, sie das erleben zu lassen, damit sie selbst dafür Verantwortung übernehmen und damit für eine Zukunft, an der zu arbeiten sich lohnt.

Unser Strafsystem muß, das wünsche ich mir, überwunden werden. Aber die Bedingungen dafür sind zur Zeit nicht günstig.

Zwar wird das Strafdenken zum Teil einer rationaleren Einstellung weichen, aber das damit verwandte Bedürfnis nach Sicherung, Absperrung und Ausgrenzung wird zunehmen und die Gefängnisse eher mehr füllen.

Magrit Delius

Presseerklärung der Kriminologischen Initiative Hamburg e.V. zur aktuellen Situation im Hamburger Strafvollzug

Angesichts der zahlreichen Presseberichte über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen ist folgendes festzustellen:

1. Das nunmehr gerade 20 Jahre alt gewordene Strafvollzugsgesetz, das mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet worden ist, hat nach jahrzehntelangem Streit als kriminalpolitischen Eckpfeiler das Vollzugsziel der sozialen Integration - häufig als Resozialisierung bezeichnet - festgeschrieben.

Damit soll künftigen Rückfällen wirksam auf Dauer vorgebeugt werden:

Wer sozial integriert lebt, schädigt in aller Regel seine Mitbürger oder die Gemeinschaft nicht.

2. Im Rahmen dieses gesetzlich vorgegebenen Zieles stellen Vollzugslockerungen (Ausführung, Ausgang, Freigang mit beruflicher Tätigkeit, Hafturlaub) ein besonders wichtiges Erprobungsinstrument dar, das der Entfremdung vom Leben ,,draußen", der schrittweisen Wiedereingliederung und damit der Vorbereitung auf ein künftig straffreies Leben dienen soll.

Vollzugslockerungen sind nur zulässig, wenn von dem Gefangenen keine Gefahren - auch keine Fluchtgefahr - ausgehen.

Gleichwohl sind derartige Lockerungen in der Öffentlichkeit nicht populär, weil sie sich mit einer in vielen Köpfen noch vorhandenen Vorstellung von Strafe als uneingeschränkter Übelszufügung nicht vereinbaren lassen, aber auch, weil es im Zusammenhang mit ihnen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und bisweilen gar zu Mißbrauch kommt.

Insgesamt gesehen ist das mit den Lockerungen verbundene Versagensrisiko jedoch bei nüchterner Betrachtungsweise durchaus vertretbar. Eine bereits 1991 vorgelegte Untersuchung von Hans-Joachim Plewig und Hilde van den Boogaart über Lockerungen und Mißbrauch in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel hat ergeben, daß weit weniger spektakuläre Fälle der Nichtrückkehr und weniger während der Lockerungen begangene Straftaten zu verzeichnen sind, als dies die Berichterstattung der Presse vermuten läßt. So war innerhalb des Untersuchungszeit-raumes von 4 Jahren bei fast 8000 Lockerungen nur ein Delikt von besonderer Bedeutung - Bankraub - festzustellen. Nur in einem Fall ließ sich die Nichtrückkehr als geplante Flucht qualifizieren.

Die von Frieder Dünkel erst vor wenigen Monaten vorgelegte "Empirische Forschung im Strafvollzug" bestätigt die Hamburger Erhebung tendenziell für das gesamte Bundesgebiet. Zutreffend weist Dünkel darüber hinaus darauf hin, daß sich bei den wenigen selbst bei sorgfältigster Prognose nicht zu verhindernden Mißbrauchsfällen allgemeine Lebensrisiken aktualisieren, die die Allgemeinheit nach einer Haftentlassung in weitaus größerem Umfang hinnehmen muß. Die in den Massenmedien teilweise betriebene Dramatisierung bestimmter Einzelrisiken - zynischer Weise auf den Bereich der Strafverbüßung verengt - versteht er als ein Ablenkungsmanöver im Hinblick auf die globalen Risiken in unserer Gesellschaft, wie sie beispielsweise im Straßenverkehr, in der fortschreitenden Umweltzerstörung oder in der Atomwirtschaft gegeben sind.

3. Die Mär von dem angeblich liberalen Strafvollzug in Hamburg wird nicht dadurch zur Wahrheit, daß sie gebetsmühlenartig bei jedem Lockerungsversagen in der Presse wiederholt wird. ,,In Hamburg kann gar nicht sehr viel restriktiver mit Lockerungen umgegangen werden" hat jüngst erst wieder der langjährige Vorsitzende einer der drei Strafvollstreckungskammern beim Landgericht Christoph Dennhardt öffentlich festgestellt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen zudem, daß bei einer Ausweitung von Lockerungen die Zahl der Mißbräuche nicht gestiegen ist. Von daher ist eine mit dem Argument des Schutzes der Allgemeinheit begründete restriktive Vollzugspraxis eher kontraproduktiv, weil sich dann mangels hinreichender sozialer Integration zwangsläufig die Rückfallquote nach der Entlassung erhöht.

Dementsprechend stellt das bisherige Gesamtkonzept der Justizbehörde zur Fortentwicklung des Hamburger Strafvollzuges ausdrücklich einen Nachholbedarf im Lockerungsbereich fest. Durch differenzierte Behandlungsangebote soll die Voraussetzung für mehr Lockerungen bei geringerer Mißbrauchshäufigkeit geschaffen werden.

Bei sachlicher Analyse geben die Ereignisse der letzten Wochen nicht den geringsten Anlaß von dieser Konzeption abzuweichen. Vielmehr gilt übergreifend nach wie vor das in der Gesamtbewertung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ,,Versagen im Hamburger Strafvollzug" bereits 1991 aufgestellte Postulat: "Um die Vollzugswirklichkeit den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes ständig weiter anzugleichen, sind deshalb auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen unerläßlich. Auch bei insgesamt begrenzten Haushaltsmitteln darf die Bereitschaft, den Strafvollzug Schritt für Schritt zu reformieren, nicht nachlassen."

Damit wird der eigentliche Skandal des Strafvollzuges vornehm umschrieben. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes sind wesentliche Forderungen des Gesetzgebers immer noch nicht umgesetzt, so daß die Vollzugsreform ein Torso geblieben ist.

Dies mag an wenigen Beispielen belegt werden:

- Nach wie vor besteht qualitativ und quantitativ ein erheblicher Personalmangel, um den Integrationsauftrag des Gesetzes zu verwirklichen. Selbst bei Gefangenen, die auch im Interesse der Gemeinschaft intensiver Behandlung bedürfen, und die für solche Hilfe auch geeignet wären, unterbleibt die Intervention oftmals aus Mangel an entsprechenden Anstalten und Personal.

- Nach wie vor fehlt es an einer ausreichenden Gesundheitsfürsorge für die zahlreichen Drogenkranken im Vollzug.

- Nach wie vor beträgt der Arbeitslohn der Gefangenen nur 5% des durchschnittlichen Verdienstes der Rentenversicherten, so daß Schadenswiedergutmachung und Schuldenregulierung allenfalls vollkommen unzureichend in Angriff genommen werden können.

- Nach wie vor verhindern veraltete Baustrukturen einen Vollzug in überschaubaren kleinen Einheiten und die im Gesetz vorgesehene Einzelunterbringung während der Ruhezeit, so daß Subkulturen in den Anstalten ein leichtes Spiel haben.

4. Hinter der ständigen Kritik an den insgesamt eher geringfügigen Lockerungspannen steht der Angriff auf das in 20 Jahren bewährte Vollzugsziel der sozialen Integration. In einer Zeit, in der der Wirtschaftsstandort Deutschland als alleiniger Wertmaßstab dabei ist, das Leitbild des Artikel 1 GG abzulösen, fällt ein solcher Angriff zunehmend auf fruchtbaren Boden. Von der Auffassung, das bringe doch alles sowieso nichts und sei zudem gar nicht mehr bezahlbar, ist es nicht mehr weit bis zu der Forderung, die gehören alle weggeschlossen, oder noch radikaler: "Am besten gleich Rübe ab!"

Sicherlich sind bisweilen zu hohe Erwartungen an das Konzept der sozialen Integration gestellt worden. Hier gilt es, sich nüchtern und mit Augenmaß auch mit vergleichsweise geringen Erfolgsquoten zu bescheiden. Obwohl die Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes in der Praxis bisher nur vollkommen unzulänglich umgesetzt worden sind, lassen sich gleichwohl insbesondere im Bereich des sozialtherapeutischen Vollzuges, aber auch in anderen Vollzugsbereichen spürbare Erfolge im Sinne einer Senkung der Rückfallquote belegen.

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß eine Abkehr vom Konzept der sozialen Integration mehr Sicherheit für die Allgemeinheit bedeuten würde - im Gegenteil, alle vorliegenden Erkenntnisse weisen darauf hin, daß ein repressiver Verwahrvollzug die Rückfallquote nach der Entlassung spürbar ansteigen ließe. Die kurzfristige zusätzliche Sicherheit eines Verwahrvollzuges mit dem Ausschluß einiger weniger Lockerungsversagen von Gewicht wäre ein bloßes Strohfeuer, dem ein böses Erwachen folgen würde.

Die Kriminologische Initiative Hamburg hat diese Zusammenhänge im Laufe des letzten Jahrzehntes in mehreren öffentlichen Veranstaltungen immer wieder deutlich gemacht, wohl wissend, daß beim nächsten Lockerungsversagen die unberechtigte Skandalisierung des Strafvollzuges, die regelmäßig in der Forderung nach dem Rücktritt des jeweiligen Justizministers gipfelt, wieder von vorn losgeht.

5. Freiheitsentzug kann als intensivste Strafform immer nur "ultima ratio" sein. Ein Rechts- und Sozialstaat kann und darf seine Strafgefangenen nicht einfach ausgrenzen, auch wenn diese keine Lobby haben und sich der Einsatz für diese nicht in Wählerstimmen niederschlägt. Noch immer gilt der abwechselnd Churchill, Orwell und Dostojewski zugeschriebene Satz: "Den Stand einer Zivilisation einer Gesellschaft erkennt man bei einem Blick in ihre Gefängnisse". Dies gilt auch in Zeiten knapper Kassen mehr denn je!

Veranstaltungskommentare

Ein freundlicher Sadist

Wolfgang Boghardt, ein bekennender Sadist, war als Referent des 14. Jour Fixe "Sadisten und Masochisten in unserer Gesellschaft" der Kriminologischen Initiative Hamburg e.V. am 18.12.1996 geladen und gewährte Einblick in seine Entwicklung vom juckpulverbewaffneten Indianerspieler zum freundlichen älteren Herrn, der in Volkshochschulkursen darüber nachdenken läßt, warum Sadisten das Hinternversohlen als höchstes Glück empfinden.

Schon 1992 verwarf Boghardt in den Hamburger Schlagzeilen (1) auf die ebenso volkstümliche wie scheinwissenschaftlich abgesegnete Gleichsetzung von Grausamkeit mit schmerzfixierter Sexualinszenierung (2), dort unter Verweis auf den Marquis de Sade selbst, der als Staatsanwalt nach der Französischen Revolution, statt im Namen der Staatsräson ,,zu quälen und zu töten, sich durch Menschlichkeit bei den neuen Machthabern unmöglich machte (3)". Bis der Referent zu dieser Einsicht gelangen konnte, hatten sich aber bereits stinknormale Therapeuten an seiner "Devianz" versucht und damit mehr Probleme geschaffen denn gelöst, hingen doch die Symptome seelischer Krankheit bei Sadisten und Masochisten "... kaum mit unserer abweichenden Sexualität zusammen, sondern ganz überwiegend mit der gesellschaftlichen Stigmatisierung und unserer Angst, zu unserer Sexualität zu stehen. Diese andauernde Selbstverleugnung macht krank (4)". Spengler, Schorsch und Becker (5) jedenfalls, als theoretisch-empirisch ausgerichtete und qualifizierte Forscher, hätten Vergleichbares herausgefunden.

Für Diskriminierung und Tabuisierung lieferte Boghardt anschauliche Beispiele. In der "Zeit" etwa wollte Boghardt eine Heiratsanzeige aufgeben, die ihn neben völlig Unverträglichem als Volkshochschuldozenten zum Thema Sadomasochismus ausweisen sollte. Das liberale Blatt verweigerte die Annahme. Weniger juristisch als vielmehr journalistisch sei er schikaniert worden, mit der bekannten Mischung aus schlecht verhohlener Geilheit und vorgetäuschter Empörung.

Die sadistischen Praxen selbst rührten her von einer ,,Plombenbildung", einer Art magischer Füllung für ein seelisches Loch. Die entwickelten Aggressionen würden sexuell fixiert und verkapselt - ein Konstrukt, das plausibel mache, warum unter Sadisten die Gewaltdelinquenz äußerst niedrig ist.

So weit, so nachvollziehbar. Ob, wie der Referent darüber hinaus versicherte, das Loch in der Seele von Sadisten durch frühkindliche Vernachlässigung befriedigend erklärt ist, mag offenbleiben. Schwerer wog nach Meinung des Rezensenten der nicht problematisierte Gebrauch von ,,Devianz" in Referat und Podiumsrepliken. Es läßt sich nun einmal keine Abweichung denken ohne die Vorstellung von einer Norm, deren gesellschaftliche Geltung gerade dem Referenten und seinen Leidensgenossen die ganze Malaise erst eingebracht hat. Die mit der angenommenen ,,Devianz" implizierte Norm mochten dann wohl auch die Diskussionsteilnehmerlnnnen nicht einfach hinnehmen, als sie in Frage stellten, ob Sadisten denn allein deshalb etwas so Besonderes seien, weil die anderen sie so sähen. Gestört haben dürfte besonders die zwar nur begrifflich gemeinte, aber eben mit realitätsmächtigen Assoziationen behaftete Analogie, die Boghardt vorzuschlagen sich gestattete zwischen dem ,,Juden" als Angehörigem einer bestimmten Gruppe und als Begriff für einen Geldmenschen einerseits und dem ,,Sadisten" als schmerzfixiertem Sexualpraktiker und der Bezeichnung für einen grausamen Menschen andererseits. Empfinden sich doch SM-Szenegänger, zumindest im Hamburg von 1997, nicht mehr nur als Opfer einer zweifellos weiterhin lustfeindlichen Umwelt, sondern auch als nackichte Indianerlein mit Lederschmuck, Marterpfahl und beglückenden Trance-Ritualen, die den - natürlich dumfbackigen - Cowboys immerhin ein Reservat abgetrotzt haben.

Die Veranstaltung hat deutlich gemacht, in welchen Ecken von Gesellschaft und Hirn Normierungen wüten. Auf dieser Ebene kann sie als Anstoß auch für KriminologInnen verstanden werden. Und dem Referenten gebührt Respekt für seinen mutigen Einsatz gegen einen Kopf der Hydra namens Zurichtung.

Thomas Steinberg

1 Wolfgang Boghardt: Warum bin ich ein Sadist? Schlagzeilen Nr. 11, März 1992, S.28-30

2 prototypisch: Fromm, Erich: Anatomie der menschlichen Destruktivität. Reinbek, Rowohlt 1977; desgl. Benjamin, Jessica: Die Fesseln der Liebe. Psychoanalyse, Feminismus und das Problem der Macht. Frankfurt a.M., Fischer 1993

3 Beauvoir, Simone de: Soll man de Sade verbrennen. Reinbek. Rowohlt 1983

4 Wolfgang Boghardt: op.cit S.29

5 Spengler, Andreas: Sadomasochisten und ihre Subkulturen. Frankfurt a.M., Campus 1979; Schorsch, Eberhard und Nikolaus Becker: Angst, Lust, Zerstörung. Reinbek, Rowohlt 1977, Hamburger Institut für Sexualwissenschaft

Bericht über die Veranstaltung der Kriminologischen Initiative in der Evangelischen Akademie zum Thema ìJugend und Gewalt: Kann das Strafrecht helfen?î

ìDie deutsche Jugend - Staatsfeind Nr. 1?î so überschreiben Klaus Farin und Eberhard Seidel-Pielen ein Kapitel ihres Buches ìDie Scharfmacherî (Rotbuch Verlag Nr. 93, 1994) und so hört sich die auf der Veranstaltung in der Ev. Akademie diskutierte Thematik häufig in der Öffentlichkeit an.

Kurzfristig ergaben sich zwei Änderungen für diese gut besuchte Veranstaltung: Die Polizei wurde durch den hamburgischen GdP-Vorsitzenden Bergmann vertreten, und anstelle von Gaby Spieker moderierte Fritz Sack. Dadurch diskutierte auf dem Podium mit den weiteren Teilnehmern Achim Katz, Timm Kunstreich und Alexander Prechtel (Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern) eine reine Männerrunde, was angesichts des Themas vertretbar war, da es vorwiegend mit Blick auf die Täter angegangen wurde, die bekanntlich äußerst selten weiblichen Geschlechts sind.

Nach einleitenden Worten des Bedauerns zum ìFall Neuwiedenthalî (ein erpreßter Jugendlicher hat Suizid begangen, weil er keinen Ausweg aus seiner Opferrolle sah) gab Fritz Sack für die erste Diskussionsrunde drei strukturierende Fragen auf:

1. Wie ist die Entwicklung der Jugendkriminalität einzuschätzen? Steigt sie wirklich?

2. Was sind die Ursachen und Gründe für Jugendkriminalität?

3. Wie gehen Gesellschaft und Staat mit Jugendkriminalität um, repressiv-strafend, mild-erzieherisch oder im Sinne der jüngsten DVJJ-Vorschläge stärker und effektiver präventiv?

Da die Teilnehmer in alphabetischer Reihenfolge aufgefordert wurden, Stellung zu nehmen, fiel Herrn Bergmann die Last der Eröffnung zu. Für ihn stand trotz eingeräumter Mängel der PKS der Anstieg bei den unter 21-jährigen Tatverdächtigen im Bereich der Gewalttaten nicht in Frage. Er quantifizierte diesen aktuell auf einen Anteil von nunmehr 41% (gegenüber 29% vor einigen Jahren). Sichere Gründe seien Armut, Bindungslosigkeit und fehlende Sozialkontrolle, weniger erforscht - und damit unsicherer als Ursache zu benennen - seien die Auflösung sozialer Milieus und Probleme mit der männlichen Rollenidentität (z.B. bei Söhnen von alleinerziehenden Müttern). Für die richtige Reaktion müsse wohl ein multifaktorielles Ursachengeflecht zugrundegelegt werden. Eine bestimmte Reaktionsweise könne nicht abgeleitet werden; die Wahrheit gäbe es in dieser Frage nicht. Vielmehr kennzeichne Unsicherheit bis hin zu Hilflosigkeit diesen Punkt. Allein aus Opferschutzüberlegungen (insbesondere hinsichtlich Älterer oder Schwächerer) seien staatliche Zwangsmittel jedoch unverzichtbar.

Jugendrichter Achim Katz wollte sich weder auf PKS-Zahlen noch auf Medienberichte verlassen, da diese vielfachen verzerrenden Einflüssen ausgesetzt seien (z.B. schwankende Anzeigebereitschaft, politischer Druck auf die Polizei, leichtere Ermittlungsarbeit gegen Jugendliche) - für ihn sei der wahrgenommene Anstieg erst einmal eine soziale Konstruktion. Nicht die Jugendkriminalität, sondern die Kriminalität der Erwachsenen bzw. das mehr und mehr zum allgemeinen Prinzip erhobene Recht des Stärkeren sei ein zentrales Problem unserer Gesellschaft. Die von Robert Merton in den 50er Jahren begründete Anomietheorie eigne sich zur Erklärung heutiger Phänomene. Anders als sein Vorredner bezeichnete Katz die Jugendstrafe als ineffektivste aller möglichen Maßnahmen, die deshalb zukünftig eher seltener bzw. weniger zu verhängen sei. Insbesondere sprach er sich jedoch gegen eine Ausweitung des JGG auf unter 14jährige aus, plädierte eher für eine Anhebung der Strafmündigkeitsgrenze auf 16 Jahre und forderte für Heranwachsende generell eine Aburteilung nach dem JGG.

Timm Kunstreich, als Professor der Ev.Fachhochschule des Rauhen Hauses weniger direkt auf der Handlungsebene in die Problematik eingebunden als Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht, wandte sich zuerst gegen die pauschale Diskussion des Phänomens Kriminalität, da es ja nicht um Ladendiebstähle und dergleichen ginge. Das Phänomen Gewalt entziehe sich der Zählung, insbesondere wenn die strukturelle Gewalt mitbetrachtet werde. Ungerechtfertigt schlechte Schulnoten würden beispielsweise ebenso Leiden erzeugen und seien in diesem Sinne als vom Bildungssystem ausgeübte Gewalt zu klassifizieren. Die Schließung von mehr als 50% der Jugendeinrichtungen in Rostock nach der Vereinigung sei ein weiteres Beispiel.

Nach dieser Neubestimmung des Themas stellte er fest, daß wir heute historisch betrachtet in der gewaltfreiesten Epoche leben. In Anlehnung an empirische Forschungen von H. Willems (vgl. Willems u.a., Fremdenfeindliche Gewalt. Eine Analyse von Täterstrukturen und Eskalationsprozessen. Bonn 1993) stellte er fest, daß jugendliche Gewalt eng mit Gruppenzugehörigkeit zu tun habe und daß eine Rebellion nach rechts in Deutschland lange Tradition aufweise. Die Hauptursache für die aktuelle Jugendbewegung sei nicht die Jugendlichkeit, sondern die gesellschaftliche Plazierung, die von den Jugendlichen selbst als Entwertung erfahren werde. In unserer Gesellschaft haben Jugendliche kaum Rechte. Durch die Herstellung von Erlebensmöglichkeiten sei der Jugendgewalt am besten abzuhelfen.

Alexander Prechtel wies die vorgenommene Ausweitung des Gewaltbegriffs zurück und bezog sich auf alle Delikte, die nach dem StGB als ìGewaltkriminalitätî eingestuft würden. Die PKS sei zudem zumindest innerhalb einer Region verläßlich, so daß die insgesamt berechtigte Kritik nicht so sehr Vergleiche im Zeitverlauf treffe. Diese PKS zeige zwar 1996 erstmals einen Rückgang der Jugendkriminalität an, allerdings gleichzeitig eine Verlagerung zur Gewaltkriminalität, die angestiegen sei. Die Täter würden immer jünger und die Gewalttaten immer brutaler. Nur etwa 6% jugendlicher Intensivtäter seien für 60% aller von Jugendlichen begangenen Straftaten verantwortlich. Allgemein geltende Ursachen seien im Anspruchsdenken, Werteverlust, Gruppenzwang und Alkoholeinfluß zu sehen. Speziell für die neuen Bundesländer käme eine wenig ausgeprägte Toleranz gegenüber anderen, generell fehlende Orientierungen und ein fehlendes oder unzureichendes Freizeitangebot hinzu. Im Hinblick auf die Reaktionsformen stellte Herr Prechtel ebenfalls den Opferschutz in den Vordergrund. Dieser sei durch ein Nebeneinander und nicht als Entweder-Oder von Repression und Prävention am besten durchführbar. Durch die Begehung einer Gewalttat würden die Täter selbst auf das Scheitern von Prävention in ihrem Fall hinweisen und sich für repressive Maßnahmen qualifizieren. (Dieses neoklassische Denken scheint mir nicht recht im Einklang mit dem Geist des JGG zu stehen.)

In einer anschließenden zweiten Runde wurde den Podiumsteilnehmern noch einmal Gelegenheit eingeräumt, auf die Ausführungen der anderen zu reagieren. A. Katz griff hierbei das Argument des Opferschutzes auf, machte aber deutlich, daß daraus nur eine Präventionsstrategie abgeleitet werden könne, also die Justiz nichts für die konkreten Opfer tun könne, sondern nur die zukünftige Gefährlichkeit der Täter durch geeignete Maßnahmen reduzieren könne. ìKnastaufenthaltî würde die Gefährlichkeit jedoch erhöhen. Im übrigen käme es darauf an, primär strukturelle Ursachen zu beseitigen, z.B. jedem die Chance auf einen Arbeitsplatz einzuräumen. T. Kunstreich wies darauf hin, daß die Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern in konkreten Konfliktsituationen häufig sehr schwierig sei und die Mobilisierung der Polizei häufig als Strategie im Konflikt eingesetzt werde. Eine selektive Unschädlichmachung (ìselective incapacitationî) der Intensiv- oder Gewohnheitstäter (vgl. schon v. Liszt) lehnte er als bereits in den USA gescheiterte Strategie ab. A. Prechtel, den der Spiegel (Nr. 49, 1996, S. 145) als Befürworter einer Herabsetzung des Strafbarkeitsalters anführt, bezeichnete Überlegungen, ìbereits 7-jährige in den Knast zu sperrenî als absurd, wies aber noch einmal darauf hin, daß unter 14jährige über 100.000 Straftaten begangen hätten und gerade in dieser Altersgruppe ein sehr starker Anstieg zu verzeichnen sei. Hier sei mit Strafen zu reagieren, wenn das auch keine Freiheitsstrafen sein könnten.

In der zweiten Stunde meldeten sich dann etliche ZuhörerInnen zu Wort. Die z.T. lautstark und vehement vorgetragenen Beiträge gaben sehr unterschiedliche Erfahrungen und Einschätzungen wieder. Kritik an der Politik: Straßensozialarbeit werde aus finanziellen Erwägungen gekürzt, ein erfolgreich präventives Sozialarbeitsprojekt in einer Großsiedlung wurde eingestellt. Die Polizei verweigert jemandem Hilfe gegen eine Jugendgang. Relativer Gerechtigkeit werde zuwenig Wert zugemessen und Rücksichtslosigkeit begänne bereits im Straßenverkehr. Eine weitere Stimme führte den Gedanken einer Arbeitsteilung zwischen unterstützender Sozial- und Jugendarbeit einerseits und strafender Justiz andererseits aus. Nur vor dem Hintergrund drohender Strafen seien Jugendliche zu Verhaltensänderungen und zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Hilfsinstitutionen motivierbar.

Aber es gab auch ermutigende Beispiele. Kinder und Jugendliche seien sensible Seismographen gesellschaftlicher Zusammenhänge. Jugendarrestanten müßten gar nicht zwangsweise zugeführt werden, sondern würden ausnahmslos freiwillig erscheinen. Jugendrichter Hinrichs konnte von einem Prozeß gegen 6 Jugendliche berichten, in dem er durch bloße Verfahrensverzögerungen mit der Tatsache konfrontiert war, daß alle Angeklagten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits ein Jahr lang nicht erneut polizeilich auffällig geworden waren. Bereits J. Korczak habe im Warschauer Ghetto ausgesprochen positive Erfahrungen damit gemacht, Kindern Beteiligungsrechte einzuräumen.

Da die abschließende Podiumsrunde keine Annäherung zwischen den Dis-kussionsteilnehmern und kein gemeinsames Fazit brachte, seien dem Chronisten an dieser Stelle einige persönliche Bemerkungen zugestanden. Vielleicht haben alle recht? Auch in früheren Zeiten hat es schwere Gewalttaten durch Jugendliche gegeben (vgl. B.-A. Rusinek in W. Breyvogel (Hrsg.), Lust auf Randale. Berlin 1993). Die Auflehnung gegen die scheinbar vernünftige Welt der Erwachsenen dürfte geradezu ein Kennzeichen von Jugend sein. Und ist diese Auflehnung nicht auch eine Triebkraft für gesellschaftliche Entwicklung? Ich stimme auch H. Meier (in C. Leggewie, Druck von rechts, München 1993) zu, der grundsätzlich gegen Strafverschärfungen argumentiert, sich nicht einmal auf die Ausschöpfung des Sanktionsrahmens festlegen will, aber die Anwendung bestehender Gesetze einfordert. Wegsehen oder Knast sind nicht die Alternativen!

Eine Gesellschaft ohne Jugendkriminalität ist eine Illusion. Freilich hilft dieses Wissen den betroffenen Opfern nicht, und natürlich ist es für uns höchst peinlich, wenn Ausländer die deutsche Identität in den 90er Jahren mit ausländerfeindlichen Schlägern identifizieren. Es tröstet nicht, daß die rechtsradikale Blood- & Honour-Skinhead-Bewegung in England entstanden ist und sich auch in anderen Nachbarländern rechte Schlägertrupps unter Jugendlichen gebildet haben. Wir sollten aber zur Kenntnis nehmen, daß es sich nicht nur um ein ostdeutsches Phänomen handelt, dem mit einem Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG) im Zeitraum von 5 Jahren beizukommen wäre. Die ca. 130 Projekte haben gezeigt, daß Sozialpädagogik (in Form von Erlebnispädagogik, offener und akzeptierender Jugendarbeit oder Streetwork) etwas bewirken kann, aber weder den Polizistenmord von Roseburg noch die Ermordung eines Punkers in Magdeburg verhindern konnte. Arbeitslosigkeit und verbreitete Mittelkürzungen in der Jugendarbeit scheinen genauso den Nährboden zu bilden wie Desinteresse für die Mitmenschen und egoistisches Karrierestreben oder Kampagnen von Politikern (Asyldebatte: Das Boot ist voll). Vielleicht reagiert der Seismograph Jugend nur viel schneller auf die um sich greifende soziale Kälte als die älteren Nichtmitglieder der Zweidrittelgesellschaft? Als Rodney King in Los Angeles zusammengeschlagen wurde, regten sich unmittelbar danach große Teile der Bevölkerung, nicht nur Jugendliche.

Wir werden wohl unsere Rat- und Erklärungslosigkeit nur überwinden, wenn wir alle in einen Dialog eintreten. In diesem Sinne ist der Initiative der Evangelischen Akademie und der Kriminologischen Initiative für die Veranstaltung zu danken - vielleicht erscheinen nächstes Mal ja auch einige Jugendliche und nehmen den Dialog auf!

Otmar Hagemann

Buchtips

R. Meyenberg, H. Stöver, J. Jacob (Hrsg.)
Schriftenreihe "Gesundheitsförderung im Justizvollzug"

"Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozeß, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein angemessenes körperliches und seelisches Wohlbefinden zu erlangen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen, sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern zu können". Diese Gedanken leiten die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung ein, die 1986 von einer internationalen Konferenz verabschiedet wurde. Versucht man den Leitgedanken der Ottawa-Charta, die Stärkung der Selbstbestimmung über die Gesundheit, auf den Strafvollzug zu beziehen, stößt man schnell an Grenzen der Übertragbarkeit: größere Beschränkungen, Fremdbestimmungen, eingeschränkte Rechte prägen das Leben und die gesundheitliche Lage der Gefangenen.

Mit der Schriftenreihe ,,Gesundheitsförderung im Justizvollzug" wollen wir Beiträge veröffentlichen, die innovative gesundheitspolitische Anregungen für den Justizvollzug geben und gesundheitsfördernde Praxisformen des Vollzugsalltags vorstellen.

Außerhalb des Vollzugs bewährte Präventionsangebote und Versorgungsstrukturen werden auf ihre Relevanz zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation Inhaftierter hin überprüft und auf die Bedingungen des Justizvollzugs bezogen. Letztendlich kann nur eine größere Transparenz und Durchlässigkeit des Systems ,,Justizvollzug" dazu beitragen, individuelle gesundheitsorientierte Potentiale Gefangener anzuregen und zu fördern.

Bibliotheks- und Informationssystem der Universität Oldenburg, Postfach 2541, 26015 Oldenburg, Tel: 04411/ 798-2261, Fax: - 4040; e-mail: sip@bis 1uni-oldenburg.de; 190 Seiten, Preis: 20,00 DM

Frieder Dünkel

Empirische Forschung im Strafvollzug: Bestandsaufnahme und Perspektiven

Der Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland hat seit 1945 tiefgreifende Veränderungen erfahren. Die Ende der 60er Jahre eingeleitete Vollzugsreform fand ihren gesetzlichen Niederschlag im 1977 in Kraft getretenen StVollzG. Die Entwicklungen in der Praxis wurden begleitet und teilweise befördert durch die theoretische und empirische Strafvollzugsforschung. Die Offenheit (und für Kritiker angesichts zahlreicher Ermessensvorschriften sowie unbestimmter Rechtsbegriffe: die Vagheit bzw. Unverbindlichkeit) des Gesetzes hat einerseits - wie das Beispiel der rasanten Ausweitung von Vollzugslockrung und Hafturlaub zeigt - die Fortentwicklung des Strafvollzugs im Sinne der gesetzgeberischen Intentionen ermöglicht, andererseits aber auch zu erheblichen und in diesem Ausmaß unerwarteten regionalen Unterschieden in der Vollzugsgestaltung geführt. Dies haben nicht zuletzt die seit Ende der 70er Jahre durchgeführten empirischen Bestandsaufnahmen des Verfassers gezeigt. Weiterhin wurde deutlich, daß die Strafvollzugsreform angesichts der vielfach unvollendet gebliebenen Reformpostulate der 70er Jahre - man denke nur an die fehlende leistungsgerechte Arbeitsentlohnung oder die fehlende Einbeziehung in die Sozialversicherung - einer ständigen kritischen Begleitung bedarf, will der Strafvollzug nicht in Resignation und Lethargie erstarren.

Der vorliegende Band gibt einen Überblick über die Strafvollzugsforschung nach 1945. Das Thema ist aus der Sorge entstanden, daß die empirische Forschung sich in den 80er Jahren aus dem Strafvollzug zunehmend zurückgezogen hat und damit die gesellschaftspolitische Aufgabe einer konstruktiven und zugleich kritischen Begleitung vernachlässigt wird. Ein internationalen Grundsätzen und den Grund- bzw. Menschenrechten entsprechender rechtsstaatlicher Vollzug (unter Einschluß der Untersuchungshaft als derzeit besonders drängendes Problemfeld) gerade auch in den neuen Bundesländern wird nur über eine - u.a. durch Forschung vermittelte - Transparenz des Vollzugsgeschehens gewährleistet.

Forum-Verlag Bad Godesberg 1996, 161 Seiten, 19,80 DM, ISBN 3-9270 66-96-6
Joachim Kersten / Heinz Steinert (Hrsg.)

Starke Typen - Iron Mike, Dirty Harry, Crocodile Dundee, und der Alltag von Männlichkeit
Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie

"Szenarien körperlich folgenreicher zwischenmenschlicher Konfrontation, ob als Körperverletzung in Beziehungskatastrophen zwischen Mann und Frau oder als Prügelei zwischen männlich um die "Ehre" oder um den "Respekt" (z.B. als "Jugendgewalt"), haben geschlechtsspezifische Qualitäten, ihre Bedeutung in der Definition von "Männlichkeit" und "Weiblichkeit" und Folgen für das Geschlechterverhältnis.

Inzwischen hat sich die Aufmerksamkeit dafür erhöht, daß in gewalttätigen Episoden Angehörige des männlichen Geschlechts auf der Täterseite, entgegen landläufigen Ansichten aber auch auf der Opferseite wesentlich sichtbarer sind als Frauen. Damit haben wir noch lange keine Erklärung oder auch nur genaue Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Kriminalität, Geschlecht und anderen Merkmalen der sozialen Position. Trotz solcher Defizite in Theorie und Empirie ist das Thema "Gewalt und Geschlecht" in und füllt das Schriftgut. Aus Mangel an Substanz geraten die Traktate besonders zum Thema "Männlichkeit und Gewalt" zu einer Art Schaustellerei: Die Debatte bindet sich an die Aktualität der Konflikte vor allem im Geschlechterkampf, aber auch in dem damit verbundenen zwischen Gebildeten und weniger (schulisch) Qualifizierten, also zwischen den günstigen und weniger günstigen sozialen Positionen, wie eine Kirmes an den Jahrmarkt."

Nomos-Verlag Baden-Baden 1997, 160 S., 39,00 DM, ISBN 3-7890-4626-4

Veranstaltungshinweise

Feministische Perspektiven in der Kriminologie - a project under construction

Die Sektion "Feministische Kriminologie" der GIWK hat auf ihrer letzten Sitzung beschlossen ein Arbeitstreffen anzubieten, damit bis zur nächsten thematischen Tagung Kontakte und Diskussionen nicht abreißen.

Am 15. März 1997 wollen sich die Sektionsmitglieder und andere Interessierte in Bremen treffen.

Die Veranstaltung soll in erster Linie dazu genutzt werden, sich gegenseitig geplante, laufende und abgeschlossene Arbeiten in Forschung und/oder Praxisfeldern vorzustellen. Einige Vorträge sind schon angekündigt worden. Auf jeden Fall wird Hilde van den Boogaart das Konzept der neuen Haftanstalt für Frauen vorstellen, deren Leitung sie ab April 1997 übernimmt.

Rückfragen und Anmeldungen bitte an: Lydia Seus, Sfb 186, Universität Bremen, Postfach 330 440, 28334 Bremen

Tel. 0421 218-4146

Die Tagung "Sozialstruktur und Kriminalität" wird veranstaltet von der Sektion "Theorien der Kriminologie" der Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GIWK) vom 11.-13. April 1997 in München.

Auf der Tagung sollen mögliche Folgen des Strukturwandels für Prozesse der Kriminalität und der sozialen Kontrolle in theoretischen wie empirischen Beiträgen diskutiert werden.

Nähere Auskünfte und Anmeldungen bei:

Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Institut für Soziologie der LMU, Konradstr. 6, 80801 München, Tel. 089 21 80-32 23 oder Kai-D. Bussmann, Universität Bielefeld, SFB 227, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld, Tel. 0521 106-38 88, Fax -29 87.

Treffen des Arbeitskreises norddeutscher kriminologischer Institute (ANK) in einer Tagungsstätte in Greifswald für den 10.-12. April 1997.

Die Tagung - in einem idyllisch am Greifswalder Hafen gelegenen Ausbildungshotel - soll vornehmlich jungen Nachwuchswissenschaftlern die Gelegenheit bieten, ihre Forschungsvorhaben (nicht abgeschlossene Forschungsberichte) vorzustellen. Ferner könnten Fragen der kriminologischen Lehre (ggf. mit Blick auf internationale Kooperationen im Rahmen von "Sokrates") diskutiert werden.

Prof. Dr. Frieder Dünkel, EMA-Universität Greifswald, Lehrstuhl für Kriminologie, Domstr. 20, 17487 Greifswald, Tel. 03834 862 137

25 Konferenz der European Group For The Study of Deviance and Social Control: Europa im Wandlungsprozeß: Devianz und Soziale Kontrolle, Entwicklungen in der Vergangenheit und Zukunftsentwürfe
11. - 14. September 1997 in Kazimierz Dolny, Polen

Der europäische Zusammenschluß der Group for The Study of Deviance and Social Control wurde 1973 gegründet. Die 25. Jahrestagung dieses Zusammenschlusses kriminologischer Wissenschaftler und von Vertretern unterschiedlicher Bürgerrechtsbewegungen bietet eine Möglichkeit der aktuellen Auseinandersetzung mit den europaweiten Entwicklungen sozialer Kontrolle als vermeintliche Antworten auf Prozesse sozialer Abweichungen, ihrer historischen Einordnungen und der Diskussion zukünftiger Entwicklungslinien.

Schwerpunkte der Tagung sind "Die Konstruktion von Debatten um soziale Kontrolle", "Regulierung und Kontrolle sogenannter Problemgruppen" und "Konsequenzen und Antworten auf soziale Regulierungsstrategien".

Weitere Informationen und Anmeldungen bei:

Prof. Dr. Dietlinde Gipser, Hinterm Horn 48, 21037 Hamburg, Tel.: 040/7231825, Fax.: 040/7234111, e-mail: DGIPSER @AOL.COM

15. Jour Fixe Zum Thema: Jugendkriminalstatistik
am 09. April um 20:00

im Anschluß an die öffentliche Vorstandssitzung

Zu dieser Veranstaltung erhalten Sie noch eine gesonderte Einladung.

Sonstiges

Neues aus dem Aufbau- und Kontaktstudium

Im Rahmen des Kontaktstudiums werden demnächst wieder zwei kriminologische Studienwochen (Bildungsurlaub) angeboten:

a) "Serienkiller" - Alltagsweltliche, kriminologische und künstlerische Thematisierungen eines ungeheuren Phänomens
S. Scheerer/ S. Krasmann, 9.-13. Mai 1997

b) Sozialabbau und sozialer Ausschluß Konsequenzen für Strafrechts- und Jugendpolitik
F. Sack, 16.-20. Juni 1997

InteressentInnen fordern bitte beim Sekretariat des ASTK/KSTK, Tel.: 4123-3329, das Informationsfaltblatt an, dem ein Bewerbungsformular beigefügt ist.

Bewerbungsfrist für beide Angebote ist der 7. April 1997.

Das Aufbaustudium Kriminologie beginnt am 1. April mit dem XI. Durchgang. Es hatten sich für diesen Durchgang mit ca. 60 BewerberInnen mehr Personen als in den letzten Jahren (40-50) interessiert. Die zahlenmäßig stärksten Gruppen bilden weiterhin die SozialpädagogInnen und die JuristInnen.

Die Vertretung der Stelle von Gabi Löschper, die für ein Jahr eine Vertretungsprofessur in Bremen wahrnimmt, hat Henning Schmidt-Semisch für das Wintersemester 96/97 und das Sommersemester 97 übernommen.

Werner Lehne

Das (Aller-) Letzte:

Urlaub im Hillesheimer Knast

Das Eifelstädtchen Hillesheim em-pfiehlt einen Urlaub besonderer Art: im Knast.

Das Gefängnis des ehemals königlich-preußischen Amtsgerichts zu Trier in Hillesheim (bis 1967) wurde zum Hotel umgebaut. Aus den Zellen zwischen eisenbeschlagenen Massivtüren und (zum Teil noch) "schwedischen" Gardinen wurden Gästezimmer.

Im Gerichtssaal, wo einst im Namen des Volkes geurteilt wurde, werden - der Umgebung entsprechend - nun spezielle Gerichte serviert, vom "Armsündersüpplein" bis zum "Gefangenentraum".

Gestreifte Häftlingskleidung wird gestellt. Die "Delinquenten" erhalten natürlich Freigang. Der Luxusknast sei auch für Gruppen geeignet, die das Besondere suchen, heißt es.

Drei Tage "im Bau" kosten 269,00.

Redaktion des Krim-Info:

Lutz Krätzschmar Tel.: 43189790

Monika Schmolke Tel.: 4917520

Ines Woynar Tel.: 04103-83773

neue Redaktionsanschrift:

Lutz Krätzschmar

Fettstraße 36

20357 Hamburg

oder: http://www.rrz.uni-hamburg.de/

kriminol/kriminfo.htm

Der Vorstand der Kriminologischen Initiative e.V.:

1. Vorsitzender: Joachim Katz Tel.: 3497-3886
2. Vorsitzende: Dorothee Bittscheidt Tel.: 3906567
Schriftführerin: Gabi Spieker Tel.: 2988-2488

Beisitzer: Ihsan Atacan-Richter, Jugendbewährungshilfe, Dr. Hilde van den Boogart, Dipl. Krim., Strafvollzugsamt, Renate Eckoldt, Rechtsanwältin, Margret Egelkamp, Dipl. Krim, wiss. Mitarbeiterin, Wolfgang Ehrhardt, Dipl. Krim., Studienberatung, Reinhard Kegler, Dipl. Krim., Strafvollzug, Lutz Krätzschmar, Soz.Päd., Jugendbewährungshilfe, Dr. Werner Lehne, wiss. Mitarbeiter Kriminologie, Burkhard Plemper, Journalist, Prof. Dr. Lieselotte Pongratz, Hochschullehrerin Kriminologie i.R., Erfa Renner, Abteilungsleiterin Strafvollzug i.R., Reinhold Roth, Richter am Landgericht, Prof. Dr. Fritz Sack, Hochschullehrer i.R., Dr. Ilse Schwenkel-Omar, Jugendgerichtshilfe i.R., Ines Woynar, Dipl. Krim.