Kriminologische Initiative Hamburg e.V.

Krim-Info

Nr. 15 Dezember 1996


Inhalt:

Editorial

Neues aus dem Vorstand

Forum:

Interview mit Jan-Philipp Reemtsma

10 Jahre "Kritische"

Glosse:

Ragged-Collar-Crime

Veranstaltungskommentar


Editorial

Liebe LeserInnen,

eine Weihnachtsausgabe wie das 15. Krim-Info hat den Vorteil, daß man sich - wenn der Weihnachtsstreß endlich abgeklungen ist- gemütlich unter den (soweit vorhanden) Tannenbaum setzen kann und diese hochinteressante Lektüre ausgiebig und entspannt genießen kann.

Wir möchten Sie zu einer neuen Variante unseres Diskussions-Forums einladen: Das Krim-Info hatte Gelegenheit ein Interview mit dem Sozialwissenschaftler Jan-Phillip Reemts-ma zu führen. In der Diskussion zum Thema Verbrechen und Strafe geht es sowohl um die Perspektive der Kritischen Kriminologie, als auch um die Gefühle eines Kriminaltätsopfers, das zugleich diese besondere Situation kritisch zu reflektieren versucht. Durch diese Auseinandersetzung angeregt möchte sich die eine oder andere LeserIn möglicherweise auch in die Diskussion einmischen. Wir nehmen das gerne auf und freuen uns sehr über Beiträge und Rückmeldungen.

In der nächsten Ausgabe erwartet Sie ein Gespräch mit dem "Santa-Fu"-Pastor Martin Steller, der (positive) Bilanz zieht nach 25 Jahren seelsorgerlicher Arbeit im Gefängnis. Jetzt geht er in Pension und äußert sich über sein Engagement hinter Gittern - auch mit der Perspektive Argumente gegen das Strafen zu finden.

Ein Hinweis noch zum Bezug des Krim-Infos: wir werden immer wieder gebeten, einzelnen Exemplare zuzusenden - grundsätzlich wird die Zeitung (nur) an die Mitglieder der Kriminologischen verschickt. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das durch unser Krim-Info Interesse bekommen hat, der Initiative beizutreten. Dieses Mal möchten wir auch interessierten Nicht-Mitgliedern die Möglichkeit geben es zu erwerben. Gegen 2 DM in Briefmarken erhalten Interessenten ein Exemplar zugeschickt. Schreiben Sie bitte an:

Kriminologische Initiative HH e.V.

Troplowitzstr. 7, 22529 Hamburg.

Jetzt kann ich Ihnen nur noch ein schönes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr wünschen - selbstverständlich mit einer spannenden Fachlektüre.

Ines Woynar
für die Redaktion

Neues aus dem Vorstand

Liebe MitgliederInnen,

veranstaltunsgreiche 4 Monate liegen zwischen unserem letzten August Krim-Info und der heutigen Ausgabe.

Wir hatten zwei sehr gut besuchte Jour-Fixe mit interessanten Vorträgen und einer sich anschließenden engagierten Diskussion. Zum Jour-Fixe "Krank und / oder Kriminelle?" lesen Sie bitte den Veranstaltungskommentar von Carmen Gransee in diesem Heft. Der Vortrag von Maja Russakowa zum Thema: "Organisierte Kriminalität in Rußland" erscheint uns so bemerkenswert, daß wir für das nächste Krim-Info eine Fassung aus St. Petersburg erbeten haben. Maja Russakowa hat völlig plausibel dargestellt und darüber aufgeklärt, daß es natürlich auch in Rußland wie überall auf der Welt Kriminalität gibt, daß aber das was wir als russische Mafia zu erkennen glauben tatsächlich nur eine sich aus dem wirtschaftlichen Chaos heraus entwickelnde freie Marktwirtschaft ist. Freuen wir uns auf den Abdruck im Krim-Info, der sogar unbewußte Vorurteile kritischer Kriminologen zutage fördern könnte.

Die von uns mitgetragene kriminalpolitische Tagung "Vom Eingriff zur Dienstleistung - Leistungsgerechte Strafjustiz und Straffälligenhilfe ?" hat stattgefunden sowie die gemeinsame Tagung "10 Jahre Arbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten / Polizistinnen". Auch dieser Veranstaltung muß besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, pfiff doch schon im Herbst ein eiskalter Wind aus der Hamburger Innenbehörde heraus. Nach Platzverweisen, Ingewahrsamnahme und Verbringungsgewahrsam in der Drogenszene, Abschiebung ungeduldeter ausländischer Mitbürger, soll nun arm sein bestraft werden. Nicht das arme Menschen schon genug bestraft sind, sie sollen auch noch ordnungs- und strafrechtlich belangt werden. Es soll nicht die Armut bekämpft werden sondern der mit dem negativen Gut Armut versehene Mensch. Dies ist ein eklatanter Fehler etwa so, als würde die medizinische Forschung aufhören den Krebserreger zu suchen und zu bekämpfen und statt dessen den Krebspatienten entfernen, um so dem vermeintlich Gesunden seine innere Sicherheit wiederzugeben. Dieser Versuchsballon ist noch nicht aufgestiegen aber auch schon gar nicht zerplatzt. Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben durch ihren vielfachen Protest deutlich gemacht, daß der Boden für ein solch inhumanes Ansinnen noch nicht genügend bearbeitet ist. Es war wohl nicht unbedingt die Linke, wohl eher das hanseatische Bürgertum, das dem Bettlererlaß Einhalt gebot und das bereit ist, mit karitativer Hilfe zu reagieren. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Flugversuch gestartet wird.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Glosse Ragged-Collar- Crime und zur Situation der kritischen PolizistInnen lesen Sie bitte die Chronik ihres Geschäftsführers Reinhard Borchers in dieser Ausgabe. Leider haben wir weder zu der Strafrechts- noch zu der Polizeitagung einen Veranstaltungskommentar. Es wäre sehr erfreulich, wenn sich unter den heutigen LeserInnen noch jemand angesprochen fühlt, einen entsprechenden Artikel für unsere Ausgabe im neuen Jahr zu schreiben.

Nicht mehr geschafft haben wir in diesem Jahr die gemeinsame Veranstaltung mit der DVJJ zum Jugendstrafrecht. Und der angekündigte Veranstaltungskommentar zum Jour-Fixe "Illegale Spieler" ist auch nicht mehr eingegangen.

Wenn alles gut geht, wird das neue Jahr gleich schwungvoll voller Aktivitäten beginnen. Für unsere Ende Januar stattfindende Mitgliedervollversammlung mit Neuwahl des Vorstandes und der BeisitzerInnen erhalten Sie in Kürze eine gesonderte Einladung. Bitte denken Sie nochmals über Ihre persönliche Möglichkeit der aktiven Vereinsarbeit nach oder nennen Sie uns interessierte Personen.

Auch starten wir gleich im Januar mit der schon vorangekündigten Veranstaltungsgreihe: Forum Kriminalpolitik mit der Evangelischen Akademie zunächst an drei Spätnachmittagen. Bitte beachten Sie dazu die Veranstaltungsankündigung in diesem Heft.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weih-nachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Monika Schmolke
für den Vorstand

Forum

Interview mit Jan Philipp Reemtsma zum Thema Verbrechen und Strafe vom 5.11.1996

Krim-Info:

Herr Dr. Reemtsma, Sie befanden sich im April und März 1996 in den Händen von Entführern. Von uns KriminologInnen unterscheiden Sie sich dadurch insoweit, Dinge erfahren haben, über die wir zwar lesen, aber die wir nicht selbst zu erleben pflegen. Hinterher haben Sie in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung sehr klare Positionen zu Verbrechen und Strafen geäußert. Da wir uns beruflich mit diesen Themen befassen, würden wir es gern heute von Ihnen noch ein bißchen genauer wissen.

Zunächst einmal ist da eine sehr erfreuliche Überraschung. Nachdem Sie einer sehr lang andauernden Grenzsituation ausgeliefert waren - sie dauerte immerhin 33 Tage, aber in einem solchen Fall sollte man vielleicht 47.000 Minuten zählen - führen Sie wieder ein sehr aktives intellektuell produktives Leben.

Sie haben inzwischen ein Buch über die Entführungszeit geschrieben, Sie lehren an der Uni, Sie halten Vorträge auf wissenschaftlichen Tagungen. Also business as usual?

Jan-Phillip Reemtsma:

Was das Halten von Vorträgen angeht: ja, - abgesehen davon, daß ich nicht mehr alleine durch die Welt spaziere. Das hat sich geändert. Auch das Schreiben eines solchen Buches ist alles andere als business as usual. Aber von diesen beiden Einschränkungen abgesehen, bemühe ich mich darum.

Krim-Info:

Als KriminologInnen betreiben wir auch Viktimologie, die Wissenschaft vom Opfer, und lesen in viktimologischen Büchern, daß es durchaus unterschiedliche Verarbeitungen des Opferwerdens gibt. Manche werden wirklich zerbrochen. Bei anderen scheint es so etwas wie paradoxe Folgen zu geben, in dem Sinne, daß jemand aus der Opfererfahrung als gestärkte Persönlichkeit hervorgeht. Haben Sie irgendwas an paradoxen Folgen bemerkt, würden Sie zum Beispiel sagen, daß Sie mit mehr Intensität leben?

Jan-Phillip Reemtsma:

Nein, das gewiß nicht. Die Idee, man lebe nach einem solchen Ereignis besonders intensiv, sei gleichsam neu geboren, ist eine weit verbreitete, nichtsdestoweniger völlig irrige Vorstellung, eher trifft das Gegenteil zu. Viele Tage unterscheiden sich in nichts von der Zeit vorher, allerdings mit der einen bezeichnenden Ausnahme, daß kein Tag vergeht, an dem man nicht an dieses Ereignis denkt. Manchmal kann es sein, daß sich von einer Minute auf die andere das Lebensgefühl verändert, das ist dann so, als wenn ein buntes Bild plötzlich schwarz-weiß wird oder man ist plötzlich der Situation, in der man sich befindet, vollständig entfremdet und fragt sich, was mache ich hier eigentlich, was hab' ich eigentlich mit all dem zu schaffen?

Krim-Info:

Es fehlt dann das natürliche Gefühl des "Hier bin ich, hier gehöre ich her"?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ja, da ist irgend eine Beziehung zur Welt abgerissen oder sagen wir besser: so beschädigt, daß sie stets wieder abreißen kann. Man hat das aber nicht dauernd im Bewußtsein.

Krim-Info:

Gibt es da eigentlich einen Widerspruch in dem, was Sie der SZ sagten: einerseits betonten Sie, nie darüber Illusionen gehabt zu haben, was Menschen anderen Menschen antun können - und andererseits steht da Ihre Feststellung, durch die Erfahrung des Entführtwerdens sei für Sie "ein Stück Welt kaputtgegangen". Wie paßt das zusammen?

Jan-Phillip Reemtsma:

Nein, da ist kein Widerspruch. Einmal geht es um das Bild, das man sich so von der Welt macht - das andere Mal um das Erleben der Welt selbst. Es ist ja nicht so, daß ich vorher ein besonders harmonisch beschaffenes Bild der Welt gehabt hätte, das nun zerstört worden sei. Daß ich jetzt da stehe und sage: mein Gott, was können Menschen Menschen antun - das wäre nichts als albern. Dennoch ist ein solches Erlebnis ein radikaler Eingriff in die Art und Weise, wie man sich selbst mit der Welt verbunden fühlt. Solche Gefühle haben nichts mit einem Weltbild zu tun, sind sehr unmittelbar, sehr vegetativ. Das ist sehr schwierig zu beschreiben - in meinem Buch versuche ich, das so weit es irgend geht zu tun und spüre sehr stark die Grenze, an die ich dabei immer wieder gelange.

Ich merke zum Beispiel, daß solche Gefühle wie die eben angesprochenen Zitate aus dieser Kellersituation sind, gar nicht mal an die Zeiten besonders großer Angst und Anspannung, sondern dieses Entfremdungsgefühl gleicht sehr den Gefühlen, die ich hatte, wenn ich in dem Keller nachts aufwachte, mir klar wurde, wo ich war und dann dachte, gut, jetzt sehe ich zu, daß ich wieder einschlafe, morgen geht es irgendwie weiter, so ist das also, vielleicht komme ich hier nie wieder raus, vielleicht verrecke ich hier ... - und dieses Gefühl war schon ein bißchen wie ein Nicht-mehr-auf-der-Welt-sein. Und dieses Gefühl kann wie gesagt zitatartig wiederkehren, gegenüber dem Rest der Welt. Ich kann es nicht besser beschreiben. Es ist, als ob ein zuvor selbstverständlicher Kontakt abgerissen wäre.

Krim-Info:

Gibt es literarische Formen von anderen Leuten, wo Sie das ausgedrückt finden?

Jan-Phillip Reemtsma:

Als ich in dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung von "einem Stück Welt ist kaputtgegangen" gesprochen hatte, so habe ich das eine Woche nach meiner Freilassung gesagt, wo alles noch unglaublich, unmittelbar und chaotisch war und ich die einzelnen Gefühle noch gar nicht alle kennengelernt und auch noch nicht richtig sortiert hatte. Ich habe mich da gewissermaßen eines Zitates von irgendwoher bedient. Nun gibt es eine Reihe von Formulierungen in allen möglichen Texten, die so etwas beschreiben. Im Keller selber ist mir das Freud-Zitat vom "aus der Welt fallen" eingefallen.

Ich habe nun Briefe bekommen von Menschen, die ähnliches erlebt haben, und ich habe bei diesen Briefen sofort gemerkt, worum es geht, ohne daß der Text in diesen Briefen selber explizit sein mußte. Es war ein sehr seltsames Erlebnis. Das Gefühl, mit anderen Menschen, die man gar nicht kennt, wie durch eine Art Geheimcode verbunden zu sein. Es war unmittelbar klar, was der oder die meinte, auch wenn die Formulierungen - wenn ich sie meinerseits zitieren würde - für andere eher unauffällig wären.

Krim-Info:

Insofern sind Sie durch diese Einsamkeit auch Teil einer anderen Gemeinschaft geworden?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ja, irgendwie.

Krim-Info:

Wir wollten anknüpfen an dieses Stück Welt, was kaputtgegangen ist, und überleiten zu der Aufgabe von Strafe in diesem Zusammenhang. In dem Interview in der Süddeutschen Zeitung, da hatten Sie die Vorstellung formuliert, da wird über die strafrechtliche Verarbeitung ein Stück dieser Welt wieder in Ordnung gebracht, darüber, daß der Täter ermittelt, dingfest gemacht, vor Gericht gestellt und verurteilt wird. Einerseits ist das nachvollziehbar und unmittelbar plausibel, nur wenn man weiter nachdenkt, stellt sich die Frage: wie kann die strafrechtliche Verarbeitung das eigentlich leisten? Können Sie das ein bißchen versuchen zu verdeutlichen?

Jan-Phillip Reemtsma:

Man muß es vielleicht zunächst einmal gar nicht so formulieren: Kann die Strafe das leisten, sondern so fragen: Was geschieht, wenn die Strafe ausbleibt ? Die Bestrafung eines Täters kann vielleicht nichts heilen, sehr wohl kann ihr Ausbleiben zusätzlich etwas zerstören. Und ich glaube, darum geht es.

Ich möchte versuchen, es so zu beschreiben: Ich hatte eben von Briefen gesprochen, die ich von Menschen bekommen habe, denen irgendwie Ähnliches, Vergleichbares passiert ist. Und wenn man durch die Presseberichterstattung so prominent geworden ist bekommt man sehr viel Post - sehr unterschiedliche Post. Die Spannweite ist von freundlichster Anteilnahme bis zu Drohbriefen, von netten Belanglosigkeiten bis zu - in meinem Fall - Briefen, in denen es heißt "wir haben aus der Presse erfahren, daß Sie reich sind, wir hätten gern ein Haus." Also wie gesagt, das Spektrum ist sehr breit, und obwohl ich ein gewisses Training darin habe, alle mögliche Art von Prost zu bekommen, habe ich festgestellt, daß die Auswirkungen solcher Briefe dramatisch sein können. Sie können einen fertigmachen, und sie können einem unglaublich wohltun.

Um mit dem Angenehmen anzufangen: Es waren sehr viele Briefe da, ohne die ich sicherlich länger gebraucht hätte, um einigermaßen wieder in die Balance zu kommen. Was ist das für ein Gefühl? Es ist das Gefühl, daß Leute in irgendeiner Weise einen willkommen heißen. Man sieht sich vor die Aufgabe gestellt, wieder in die Welt hineinzukommen, und die Briefe heißen einen dort willkommen. Man ist nach solch einer Zeit im Keller, die eben wie eine Zeit außerhalb der Welt wirkt, nicht wieder einfach "da", sondern man steht sozusagen auf der Schwelle, und man hat das Gefühl, jemand müsse einen über diese Schwelle ziehen oder hineinbitten, und zwar nicht nur der sehr enge Kreis an Personen, der einem sowieso nahe steht, sondern interessanter Weise - das ist etwas, was ich nicht vorher erwartet hatte, auch so nicht antizipiert aus irgendwelcher Literatur, die mir bekannt gewesen ist -, daß es fremde Leute gibt, die einem sagen: "Schön, daß du wieder da bist." Das hilft einem ungeheuer. Und entsprechend schadet es einem, wenn es Leute gibt, die einem deutlich machen, daß man nicht willkommen ist.

Nun zum Sinn der Strafe. Ich glaube, daß sie für das Opfer eines Verbrechens symbolisiert, daß sich die Gesellschaft auf seine Seite stellt, es in der Gesellschaft willkommen heißt und im Gegenzug den Verbrecher zurückweist und ausschließt. Ich glaube nicht, daß das sehr viel mit der Höhe und Härte der Strafe zu tun hat, jedenfalls nicht, solange die sich in dem Rahmen hält, der gesellschaftlich für angemessen angesehen wird (unter der Voraussetzung natürlich, daß man dieses Gefühl der Angemessenheit teilt).

Krim-Info:

Es ist schon auch die Bestrafung, nicht nur das Gerichtsverfahren, das ja allein auch schon so eine Funktion des Zurechtrückens hat?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich glaube nicht, daß man Gerichtsverfahren und Bestrafung auf diese Weise trennen kann.

Krim-Info:

Der häufig als etwas veraltet geltende Philosoph Hegel hatte das anscheinend seinerzeit ganz genau gesehen. Die Strafe - eigentlich ein Übel - wird als Negation der Negation des Rechts zu einem Positivum, Strafe muß also sein. Und sie muß sein, weil sonst die Grundlage der individuellen Existenz als Bürger - nämlich die gegenseitige Anerkennung als Subjekte - zerstört wird. Das "willkommen geheißen werden" scheint mir eine etwas lebendigere Form von Anerkennungstheorie zu sein. Ist Hegel also aktuell und korrekt?.

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich entwerfe hier ja keine Strafrechtstheorie spreche über meine Gefühle. Inwieweit diese Gefühle. Inwieweit solche Gefühle zur Basis für eine Rechtfertigung des Strafens in einem rechtsphilosophischen Sinne gebraucht werden können, ist wieder eine andere Frage. Ich wäre in dieser Hinsicht eher zurückhaltend. Weil es selbstverständlich eine Menge von Bedürfnissen seitens eines Opfers geben kann, die man vielleicht besser nicht befriedigen sollte. Wenn ich strafrechtstheoretisch sprechen sollte, dann würde ich eher betonen, daß man nur dann sinnvollerweise von Normen sprechen kann, wenn der Verstoß gegen diese Normen in irgendeiner Weise geahndet wird. Ob das Opfer von einer solchen Ahndung des Normverstoßes etwas hat, ist eine davon zunächst einmal zu trennende Frage.

Krim-Info:

Denken wir einmal an die Geburt der Kritischen Kriminologie aus der Randgruppenarbeit, Justizkampagne und so weiter: damals hatte man das Vertrauen in das Strafrecht und in die Gerichte verloren. Und anders als Hegel, der die Vernunft des Rechts gesucht und begründet hat, sucht man eigentlich seit Marxismus, Psychoanalyse, Randgruppenbewegung, Studentenrevolte nach der Unvernunft der Strafe, nahm Partei für den Straftäter. Das steht ja nun in Kontrast zu dem, was Sie sagen: Sie wollen, daß die Gesellschaft Partei für Sie ergreift

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich glaube, daß es sich hier um zwei Sichtweisen handelt, die nicht prinzipiell, sondern nur in Ausnahmefällen miteinander konkurrieren. Im einen Fall geht es um die Begründung der Strafe als gesellschaftliche Institution, im anderen Fall um die Beurteilung einer bestimmten Strafpraxis, die durch sagen wir: Mitleid mit demjenigen, der durch die bloße Tatsache der Bestrafung zum Underdog wird, geleitet sein mag. Es kann nun sein, daß eine Kriminologie, die sich vorwiegend oder gar ausschließlich mit dem Aspekt der Bestrafung befaßt, harthörig macht für die Probleme der Bestraften ebenso wie eine Kriminologie, die sich ausschließlich mit letzterem befassen möchte, den Sinn der gesellschaftlichen Institution Strafe vergessen kann. Der Kriminologie ist also zu empfehlen, weder die eine noch die andere Sichtweise zu vernachlässigen. Nun gibt es natürlich auch Kriminologen - wahrscheinlich gab es früher mehr davon als heute -, die meinen, eine Gesellschaft könne oder solle auf die Institution der Strafe verzichten. Ich meinerseits glaube nicht an den wirklichen Ernst einer solchen Position. Wer sie vertritt und vor allem auch die Macht hätte, von heute auf morgen alle Gefängnisse zu öffnen, würde dieses gewiß nicht tun und er hätte sicherlich recht mit dieser Zurückhaltung.

Selbstverständlich darf eine Kriminologie nicht den Blick dafür verlieren, wie bestimmte Täterkarrieren zustande kommen, aber sie darf darüber auch nicht in einen blinden Soziologismus verfallen und Menschen nur als willenlose Produkte ihrer Umwelt darstellen. In keiner Lebenskarriere darf das Moment der Freiheit d.h. der Handlungsoptionen und Entscheidungsspielräume übersehen werden.

Krim-Info:

Der Hamburger Gefängnispfarrer Steller, gerade pensioniert, sieht das nach Jahrzehnten Seelsorge in Fuhlsbüttel völlig anders. Wo Sie sagen "Freiheit", sagt er: es gibt diese Freiheit nicht. Strafe setzt eine im Grunde gar nicht vorhandene Schuld voraus, und unser Beschuldigen beruht im Grunde auf einem rein projektiven Verhalten. Es ist eine Art von Identifikation in diesem negativen Sinn. Man projiziert etwas auf den Straftäter, was man in ihn hineindenkt, aber was nicht seine Wirklichkeit erfaßt

Die Menschen werden vom Rechtsstaat überfordert als angeblich autonome Subjekte, die schuldig werden können, die sich womöglich entschieden haben, obwohl sie sich hätten anders entscheiden können. Der Mensch, so Steller, ist ein armes belastetes Wesen, dem man durch das Leben helfen muß, das ist realistischer, und das begründet meine - Stellers - prinzipielle Kritik am Strafen. Können Sie mit sowas etwas anfangen?

Jan-Phillip Reemtsma:

Insofern schon, als ich mir sehr gut vorstellen kann, daß jemand, der über sehr lange Zeit das Elend, das eine Strafvollzugspraxis ja immer auch darstellt, hat mit ansehen müssen, nur noch dieses sieht und sich anderen Perspektiven verschließt. Das ist nicht nur im Einzelfall aller Ehren wert sondern es ist für das Gesamtsystem notwendig, daß es solche Haltungen gibt, nur sie verhindern eine wirkliche Barbarisierung des Strafvollzuges. Ich persönlich teile diese Meinungen nicht, denke aber, daß es notwendig ist, daß es einige Leute gibt, die sie einnehmen.

Im übrigen ist die Frage nach der Freiheit des Menschen keine empirische. Man kann nirgendwo nachsehen, wie frei ein Mensch tatsächlich ist. Wir haben nicht deshalb Gerichte, weil wir begründeten Anlaß zu der Annahme haben, die Menschen seinen frei und darum für das, was sie tun, verantwortlich zu machen. Umgekehrt folgt die Beschreibung von Menschen als frei handelnde Wesen aus dem Umstand, daß wir Institutionen wie etwa Gerichte haben und haben wollen. Gerichte kann es nur dann geben, wenn ich von Schuld oder Unschuld, Absicht, Vorsatz, Versehen und ähnlichem sprechen kann. Wenn ich sage "Der Mensch ist frei", dann bedeutet es, daß ich den Regeln dieses Sprachspiels folge. Wenn ich also vor "Soziologismus" gewarnt habe, meine ich, daß die Kriminologie auch dort, wo sie sozialwissenschaftliche Erklärungen für bestimmtes Verhalten vorlegt, nie ganz das andere Sprachspiel verlassen sollte.

Wenn Sie nun weiter fragen, wie ich denn die Meinung begründen wollte, daß es zurecht Gerichte gibt, dann müßte ich ein paar allgemeine Annahmen darüber anschließen, wie sich Menschen verhalten würden, wenn es keine gäbe und dem würde sich dann ein Portrait einer Gesellschaft anschließen, wie sie jedenfalls nicht sein sollte.

Krim-Info:

KriminologInnen sollten sich also vielleicht mit ihrer Kritik des Schuldprinzips und der Willensfreiheit, die nur darauf hinweist, daß es sich nicht um ontische Kategorien handelt, nicht zufriedengeben, sondern sich eher mit dem Satz von Eduard Kohlrausch auseinandersetzen, daß die Willensfreiheit - egal, ob es sie gibt oder nicht - jedenfalls "eine staatsnotwendige Fiktion" sei. Doch bedeutet das unbedingt auch, daß man strafen muß? Zumal, wenn man an die Realität der psychosozialen Probleme von Straftätern denkt - und daran, daß Gefängnisse häufig geradezu "Schulen des Verbrechens" sind? Wenn also ein Mensch in der Haftanstalt kommt, muß er wiederum seine Interessen mit Gewalt durchsetzen, und er lernt Verhaltensweisen, die ihm draußen wenig nützlich sind. Wäre es da nicht eine Überlegung zu sagen: Also diese Strafanstalten als eine Möglichkeit der Strafe sind überhaupt nicht berechtigt, diese Menschen müssen eine angemessene Therapie bekommen, um neue Handlungsweisen erlernen zu können und zukünftig straffrei leben zu können?

Jan-Phillip Reemtsma:

Wenn Sie sagen, daß ein längerer Gefängnsenthalt eine schlechte Vorbereitung ist für ein gutes und kompetentes Leben außerhalb des Gefängnisses, haben Sie sicher vollkommen recht. Nur ein Narr könnte Ihnen widersprechen. Also muß es bessere Begründungen für Gefängnisse geben als die Phantasie, es handele sich bei ihnen um besondere Anstalten zur Wiedereingliederung in einen Sozialverband.

Zum Stichwort Therapie: Ich habe den Verdacht, daß man dabei einen Menschen unterstellt, der, wenn nicht irgendeine Beeinträchtigung seines Lebens, welcher Art auch immer, ihn nicht dazu genötigt hätte, gewalttätig zu werden, es lieber nicht geworden wäre, lieber nicht Gesetze gebrochen hätte. Da könnte ich nun die Gegenfrage stellen: Wie kommen Sie eigentlich zu dieser Unterstellung? Natürlich gibt es das Zusammenwirken bestimmter gesellschaftlicher Umstände mit einem bestimmten, wo immer erworbenen Krankheitsprofil, als Folge davon delinquentes Verhalten - und manchmal kann man in solchen Fällen auch ziemlich klar sagen, worin eine Therapie bestehen könnte. Aber es gibt, glaube ich, nicht viele gute Gründe, die die Annahme stützen, kriminelles Verhalten sei im Regelfall auf diese Weise gut beschrieben. Ich bezweifle, ob man aus der Beschreibung des Verhaltens von Menschen Sätze wie "Er hat's darauf ankommen lassen" oder "Es hat ihm Spaß gemacht" oder "Er fragte sich, warum er sich krumm schuften solle, wenn er die Chance habe, es sich auf Kosten anderer auf einen Schlag besser gehen zu lassen" und so weiter, entfernen und durch medizinisches Vokabular ersetzen sollte. Abgesehen davon, daß es natürlich auch noch eine ganz offene Frage ist, ob die Transformation des Strafvollzuges in eine gigantische Therapieveranstaltung tatsächlich eine humane Utopie ist. Ich glaube, wir müssen zum Thema Abschreckung kommen, sonst drücken wir uns einfach um etwas herum. Ich denke, daß jeder, wenn er in sich hineinhorcht und sich aller Heuchelei entschlägt, feststellen wird, daß er, wenn es bestimmte Gesetze nicht gäbe, dies und das tun würde, was jetzt verboten ist und seiner Meinung nach auch zurecht verboten ist. Einem griechischen Philosophen wird folgende Antwort auf die Frage, was ein Philosoph sei zugeschrieben: ein Philosoph ist, wer sein Verhalten in keinem Moment ändert. Auch wenn von heute auf morgen alle Gesetze ungültig werden würden. Ich bezweifle, daß es tatsächlich mehr als eine kaum wahrnehmbare Minderheit von Menschen gibt, die in diesem Sinne Philosophen genannt zu werden verdienten. Abschreckung funktioniert. Würden Sie mir widersprechen?

Krim-Info:

Aber ist es nicht gerade so, daß bei den schweren Delikten wie z.B. Mord, vielleicht auch Entführung andere Normsysteme, Überzeugungen und so weiter diese Funktion erfüllen, daß eigentlich die wenigsten Leute darauf kommen, sich entsprechend zu verhalten und daß gerade da die strafrechtliche Abschreckung sich sehr relativiert. Außerdem kann man natürlich argumentieren, daß es ja vielfältige Techniken gibt, sich von dieser Strafandrohung zu distanzieren. Die Annahme, ich werde nun gerade nicht erwischt bis hin zu einer simplen Kosten-Nutzen-Kalkulationen. Also die Frage: Ist es tatsächlich so, daß gerade auch bei den schweren Delikten der Abschreckungswirkung des Strafrechts so eine Bedeutung zukommt?

Jan-Phillip Reemtsma:

Nun, das Problem mit der Abschreckung ist natürlich, daß wir überhaupt niemals wissen, von welchem Verbrechen jemand abgeschreckt worden ist - er hat es ja eben nicht begangen. Das liegt ein Problem. Wir können die Probe nicht machen. Wir sehen nur die Straftaten, bei denen die Abschreckung nicht funktioniert hat. Aber daraus läßt sich genau so wenig ein Argument machen wie aus dem Umstand, daß man natürlich nur die Autounfälle kennt, die unter Alkoholeinfluß passiert sind, aber nicht diejenigen, die es gar nicht gegeben hat, weil der Fahrer nichts getrunken hat - ich würde die Behauptung, Strafen seinen notwendig, nicht nur aus der abschreckenden Funktion der Strafe herleiten wollen, aber ich denke, daß sie dennoch eine wesentliche Rolle spielt.

Krim-Info:

Haben Sie in Ihrem Aufsatz in der Festschrift für Herbert Jäger nicht gesagt, das ist die einzige Rechtfertigung des Strafens?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ja, ich bin davon abgekommen. Gerade in den Fällen, um die es mir dort ging - Regierungskriminalität und Kriminalität im Auftrag von Regierungen - scheint mir der Aspekt der Etablierung einer Norm durch Ahndung des Normverstoßes besonders wichtig zu sein. Ich halte also auch dort, wo eine tatsächlich abschreckende Funktion von Strafe sehr unwahrscheinlich ist, dennoch die Ahndung des Normverstoßes für entscheidend wichtig. Andererseits unterschätzt man die mögliche abschreckende Wirkung von Strafe im Falle von Menschenrechtsverletzungen und Marcrokriminalität. Auf der mittleren und der niedrigen Täterebene - und dort reden wir über Verbrechen, die weit über dem liegen, was wir in der normalen Kriminalität zu erleben gewohnt sind - kann durchaus eine Strafandrohung etwas bewirken, etwa die Möglichkeit, ins Exil zu gehen, einschränken, weil dort Strafe droht. Der Grad der Freiwilligkeit der Teilnahme an Regierungsverbrechen wird ja ebenfalls gemeinhin unterschätzt und die Bereitschaft, im Regierungsauftrag zu foltern und zu morden, mag schon im einen oder anderen Fall einen Stoß bekommen,. wenn diejenigen die solche Taten begehen sollen, das Gefühl haben, die regierungsseitige Deckung ihrer Taten könnte durchaus einmal löchrig werden.

Krim-Info:

Wir haben ja jetzt über zwei Funktionen des Strafrechts gesprochen, also einmal negative Generalprävention, Abschreckung, und jetzt eben als zweiten Aspekt Normverdeutlichung. In Ihrem Interview klang aber auch noch so etwas wie Vergeltung an. Ist das etwas, was man berücksichtigen muß bei der Diskussion über Strafe und Legitimität von Strafe?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich würde das aus der Diskussion um Straflegitimierung vollständig ausklammern. Das individuelle Ressentiment des Opfers - abgesehen davon, daß es sowieso nicht wirklich durch die Strafe befriedigt wird - sollte in keiner Weise zur Begründung des Strafens an sich oder einer speziellen Strafpraxis herangezogen werden. Dieses sowohl aus allgemeineren Überlegungen, daß man den Unterschied zwischen Strafe und Rache nicht aufgeben sollte, wie auch ganz praktisch: es dürfte individuell höchst verschieden sein, wie weit ein subjektives Bedürfnis nach Vergeltung oder Rache reicht.

Krim-Info:

Könnten Sie sich irgendeine Alternative zur herkömmlichen Strafe, Bestrafung, Haftstrafe vorstellen? Also, in strafrechtlicher Praxis tauchen jetzt immer mehr Täter-Opfer-Ausgleichsprogramme auf. Hätten Sie eine Vorstellung, wie so etwas aussehen könnte?

Jan-Phillip Reemtsma:

Man müßte sich darüber unterhalten, was im einzelnen gemeint sein könnte. Das Problem ist natürlich, daß, wenn man von Abschreckung spricht, - aber ich denke, das gilt auch für die Normverdeutlichung - die Strafe eben ein Übel sein muß, sonst ist sie keine Strafe.

Krim-Info:

Und wir haben noch kein anderes Übel außer Strafe gefunden?

Jan-Phillip Reemtsma:

Wenn es denn ein Übel ist, können wir es auch gleich Strafe nennen. Wenn also gesagt würde, es ist zwar ein Übel, aber wir nennen es Therapie - dann wäre das doch wohl nur Heuchelei.

Aber noch einmal konkret zum Thema Täter-Opfer-Programme. Ich will da nur für mich sprechen: es wäre so ziemlich das Letzte, wozu ich mich bereit finden würde. Ich würde auch nicht ein einziges Wort mit einem der Tatbeteiligten wechseln wollen. Mein erstes Gefühl nach meiner Freilassung war: ich will wissen, wie sie aussehen, weil ich ja viereinhalb Wochen die Menschen, mit denen ich es zu tun hatte, nicht habe sehen können. Als dann die ersten Fotos in den Zeitungen erschienen, war mein vorherrschendes Gefühl: ich will gar nicht wissen, wie die aussehen, ich will auch sonst nichts von ihnen wissen. Ich will sie verurteilt und im Gefängnis wissen. Das ist alles. Jetzt bin ich soweit, daß ich mir vorgenommen habe, den Prozeß anzusehen, d.h. auch dann dort zu sein, wenn ich nicht als Zeuge vernommen werde - was ich als Nebenkläger ja kann. Mich der Erfahrung dieses Prozesses auszusetzen, gehört für mich im Augenblick zur Rückgewinnung meiner Souveränität, zur Wiederaneignung eines Stückes meines Lebens. Die Vorstellung aber, die Leute persönlich zu treffen, mit ihnen etwa zu reden, also anders mit ihnen in Beziehung zu treten, als es die vor Gericht festgelegten Rollen vorsehen, wäre mir widerlich. Es hat von den beiden im Augenblick im Gefängnis befindlichen Tätern Kommunikationsangebote gegeben, das eine mündlich, das andere schriftlich, beide in dem Tenor gehalten: "Es tut uns leid.". Ich habe das als ausgesprochen bizarr empfunden und auf keinem Fall etwas, auf das ich hätte eingehen können oder wollen. Meinem Sohn ist es ganz ähnlich gegangen. Ich habe ihm den Brief vorgelesen und gesagt: was sagst Du dazu ? - und er sagte: "Ekelhaft".

Mit einem der Täter habe ich im Keller ja sprechen können, und dieses Reden stellte eine aufgezwungene Intimität dar, von der man sich mühselig wieder befreien muß. Diese gleichsam wie in einer Inszenierung wieder herzustellen und veteranenhaft sich zurückzuerinnern oder die Perspektiven auszutauschen - das ist wirklich undenkbar. Auch mich zum Teil eines Verfahrens zu machen, das dazu da wäre, deren soziales Gewissen wieder einzurenken oder etwas dergleichen, würde ich als Zumutung empfinden.

Krim-Info:

Ein richtiger Täter-Opfer-Ausgleich soll ja nicht dazu dienen, nur der anderen Seite etwas gutes zuzufügen, Sie müßten davon ja auch etwas bekommen, einen Großteil, wie das jetzt aussehen kann, vielleicht ist da unsere Phantasie auch zu gering - also, dieses "Ich entschuldige mich" reicht natürlich nicht aus. Aber das ist natürlich auch eine Frage der sozialen Kompetenz und überhaupt der eigenen Möglichkeiten, etwas anbieten zu können.

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich kann mir nichts vorstellen, was mir diesbezüglich angeboten werden könnte und wovon ich irgend etwas hätte.

Krim-Info:

Ich habe die Bedeutung des Gerichtsprozesses jetzt so interpretiert, daß Sie den Gerichtsprozeß möchten, um da etwas zu bekommen. Und diese Aussage in dem Interview, sie möchten sie sehen und ihnen in die Augen blicken, das habe ich verstanden wie: Seht her, ich bin nicht mehr das Opfer, sondern ich stehe jetzt hier ganz souverän, und wir kucken uns hier sozusagen von Mann zu Mann an ...

Jan-Phillip Reemtsma:

Nein, nicht von Mann zu Mann. Wir sind nicht auf der Hauptstraße von Dodge City. Nein, gemeint war: wir sehen uns wieder und jetzt tragt ihr die Handschellen und nicht ich. Es ist jetzt eine andere Asymmetrie hergestellt, und zwar die, die ich für richtig halte und nicht die, der ich ausgesetzt gewesen bin. Die Äußerung im Interview mit der Süddeutschen war, wie gesagt, eine Woche nach meiner Freilassung. Mir war noch nicht mal wirklich klar, was ist in der Welt alles vorgefallen war, während ich hatte draußen bleiben müssen. Ich wollte damals eigentlich soviel wie möglich an Informationen wiedergewinnen und dachte: so, jetzt will ich die sehen und das ist wichtig. Ich habe hinterher festgestellt, daß der Schwung dieser Äußerungen nicht so weit trägt, daß auf ihn ein Gefühl folgt wie: laßt mich in Ruhe, ich will sie nicht sehen, ich will auch nicht wissen, was das für Leute sind. Und jetzt komme ich aus diesem Tal wieder raus und sage mir, gut, das nächste ist, eine gewisse Distanz zu gewinnen, hinzusehen aber mit bewaffnetem Auge.

Krim-Info:

Das setzt aber ein Wissen voraus, daß Sie öffentlich bestärkt aus dem Prozeß herausgehen können. Die kriminologische Forschung, die sich mit Gerichtsprozessen beschäftigt, sagt allerdings: der Prozeß ist für alle unbefriedigend. Das Opfer wird noch mal zum Opfer durch indiskrete Fragen, die Zeugen fühlen sich nicht genug beachtet, der Richter findet die Wahrheit nicht und der Täter fühlt sich letztendlich ungerecht bestraft.

Jan-Phillip Reemtsma:

Alles, was gut gehen kann, kann auch schief gehen. Aber gäbe es keinen Prozeß, wäre es alles noch viel unbefriedigender. Aber wir werden sehen: fragen sie mich hinterher wieder. Ich habe keine besonders konkreten Vorstellungen über das, was mich im Prozeß erwartet. Das wird ja auch wesentlich von der Strategie der Verteidigung abhängen. Wenn die nun eine Strategie wählt, in der sie mich konfrontiert mit einer Position, die etwa so aussähe: Verbrechen hin, Verbrechen her, es hätte ihnen doch viel schlimmeres geschehen können - da wird es zweifellos nicht einfach sein. Denn sicherlich hätte es mir schlimmer gehen können. Im Keller hat auch einer der Täter nicht versäumt, mir das mehrfach vorzuhalten. Er hat etwa Oetker erwähnt, 48 Stunden in einer Holzkiste, Elektroschock und infolge davon bleibende Behinderung. Das ist natürlich auch nie aus meinem Bewußtsein verschwunden. Ich habe immer gewußt, das alles hätte viel schlimmer sein können. Was aus so einem Bewußtsein erwächst ist das eigentlich problematische: man entwickelt Gefühle der Dankbarkeit demjenigen gegenüber, der einem das angetan hat und dieses Gefühl der Dankbarkeit ist - ich bin versucht zu sagen: etwas wie ein lang wirkendes Gift. Es ist sehr schwer, damit klarzukommen und es bedarf der Analyse und Durcharbeitung. Wenn die Verteidigung nun diesen Aspekt in den Vordergrund stellt, etwa im Zusammenhang mit meiner Vernehmung, so würde das zweifellos interessant werden. Diese Argumentation hat ja zweifellos eine zynische Grundierung: Man mißt eine Tat an dem Extrem der in ihr möglichen Grausamkeit und alles das, was darunter bleibt, bedarf schon deshalb einer Nachsicht.

Krim-Info:

Ist das nicht unweigerlich ein Widerspruch, wenn Sie Strafrahmen haben, daß Sie sozusagen diesen Zynismus bis in die Gesetzgebung haben müssen. Sie haben den leichten Fall, den schweren Fall ....

Jan-Phillip Reemtsma:

Nein, natürlich muß es solche Differenzierungen geben. Selbstverständlich muß auch ein Täter die Chance haben zu kalkulieren: wenn ich in meiner Tat bestimmte Grenzen einhalte, habe ich auch Chancen, mit einer geringeren Strafe davonzukommen, wenn ich gefaßt werde. Es wäre selbstverständlich leichtfertig, eine Situation herbeizuführen, in der Täter nicht mehr so kalkulieren können. Aber es ist eine Frage der Formulierung, ob man zunächst einmal die Schwere des Verbrechens in den Blick nimmt und dann sagt, es gibt keinen Grund hier über das Strafmaß X hinauszugehen, weil die Täter vor bestimmten Brutalitäten dann doch zurückgeschreckt sind oder ob man von vornherein den Extremfall zur Norm nimmt und dann dazu tendiert, alles was unter dem Extrem bleibt, für bereits halbwegs human zu halten - der Unterschied zwischen diesen beiden Haltungen ist sehr groß. Also es wird wahrscheinlich die Art und Weise der Kommunikation vor Gericht einem wesentlichen Akzent setzen und viel damit zu tun haben, wie es dem Opfer oder dem Zeugen hinterher geht. Nun, wir werden sehen.

Krim-Info:

Es gibt sehr feinsinnige Strafrechtler, die sagen, bisher hat man gestraft, um zu mißbilligen, heute mißbilligt man, und darin liegt die Strafe. Da sind kommunikative Akte an die Stelle der Sanktion getreten oder stellen die Sanktionen dar.

Jan-Phillip Reemtsma:

Der Feinsinn ist ja immer sehr nahe an der Albernheit angesiedelt. Es gibt so eine Geschichte bei Lucky Luke, in der ein Richter vorkommt, der seine Fälle immer mit einem "na, na, na, du kleiner Racker" abschließt. Es stellt sich dann, glaube ich, heraus, daß er der Kriminelle ist, der die ganze Stadt als Bande unter sich hat und das es sich immer um neue Inszenierungen handelt für diejenigen, die neu in die Stadt hineinkommen.

Interessanter finde ich diese Strafpraxis in den USA die zwei Extreme verknüpft. Zwei Verurteilungen gelten gleichsam als Verwarnungen und beim dritten Mal gibt es Lebenslänglich.

Krim-Info:

... three strikes and you are out...

Jan-Phillip Reemtsma:

Aber das kann man im Grunde nicht abstrakt diskutieren. Man muß hinsehen, was tatsächlich passiert. Ich denke an dieses Interview, das mit dem Anwalt und Schriftsteller Andrew Vachss geführt worden ist. Er wurde nach der Todesstrafe gefragt und sagt: Ich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe. Nicht weil es mir leid tun würde, wenn bestimmte Menschen hingerichtet würden, aber unser Rechtssystem ist rassistisch. Es gibt eine eingebaute Ungerechtigkeit, die Todesstrafe ist nicht revidierbar, und darum bin ich dagegen.

Krim-Info:

Da würde ich gern eine Frage stellen, die den Haupttatverdächtigen in dem Fiszmann-Entführungsfall betrifft. Wenn ich das richtig rekonstruiere, dann hat er seine erste Ehefrau erwürgt und einen Zuhälter erschossen und dann verschiedene schwere Körperverletzungen begangen. Und wohl noch mehr. Er hat dann X Jahre abgesessen und ist offenbar keienswegs geläutert, bringt jetzt ein Entführungsopfer um. Was ist da falsch gelaufen?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich habe eine große Sympathie für die Art und Weise, wie der zitierte Herr Vachss auf diese Fälle sieht. Es gibt Menschen, die haben so viel angerichtet, daß sie aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden müssen, weil man verhindern muß, daß sie noch mehr anrichten. Ich denke dabei auch an den belgischen Fall, wo jemand als Unternehmer in Sachen Sklaverei und Mord auftritt. Die Gesellschaft hat das Recht zu sagen, es gibt ein gewisses Maß an Schaden, daß jemand in seinem Leben anrichten kann und dann muß Schluß sein, dann müssen Maßnahmen getroffen werden, daß er so etwas nicht wieder tun kann. Da wir aus allerlei anderen und vielleicht übergeordneten Gründen gegen die Todesstrafe sind, kann uns nichts besseres einfallen als die lebenslange Gefängsnisstrafe. So brutal und scheußlich die Realität eines lebenslangen Strafvollzugs natürlich ist.

Krim-Info:

Das wäre dann noch der Aspekt der Sicherung, der da dem Strafvollzug zugeschrieben wird. Nicht, weil er so eine schwere Tat begangen hat, sondern damit er das nicht wieder machen kann.

Jan-Phillip Reemtsma:

... ja, damit er es nicht wieder machen kann. Das wäre dann gewissermaßen das dritte Argument zur Strafbegründung, was wiederum in Fällen von Staatsverbrechen natürlich vollständig wegfällt, weil der Typus des kriminellen Täters im Staatsauftrag nicht der des Wiederholungstäters ist. Da kommen wir natürlich auf das prekäre Terrain der Begutachtung und psychologischen Bewertung einer solchen Person, die dann - vielleicht unabhängig von der Schwere der Tatbewertung - dazukommen muß.

Krim-Info:

Kommen Sie da nicht in ein Paradox, daß gerade die bestialischen Täter die sind, bei denen alle Gutachter dann übereinstimmen: Der ist vermindert schuldfähig, dem können wir gar nicht lebenslang geben, sondern dem gibt man dann in der Praxis zum Beispiel drei Jahre. Ist das nicht ein Paradox? Müßte man da nicht die "insanity defense" abschaffen oder aber zu einem Freund der Sicherungsverwahrung werden?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ja.

Krim-Info:

Spielt sowas wie Vergeltung gar keine Rolle?

Jan-Phillip Reemtsma:

Selbstverständlich spielen für Opfer Vergeltungsphantasien eine große Rolle während der Tat und nachher. Aber man kann auch feststellen - wenn man sich solchen Phantasien überläßt -, wie wenig einem Vergeltung tatsächlich nützt. Was wäre, wenn du das tun könntest, wenn du jetzt gerne tun würdest? Ginge es dir dann tatsächlich besser? Ich bin zu dem Schluß gekommen, daß es mir nicht besser gehen würde. Und ich glaube nicht, daß das eine moralische Einrede ist, sondern vor allem damit zusammenhängt, daß man die Tat nicht ungeschehen machen kann, wenn man sich rächt.

Krim-Info:

Was ist da genau, was einen daran befriedigt, an diesem Gedanken, die sitzen jetzt? Wie lange sollen sie sitzen?

Jan-Phillip Reemtsma:

Vor allem wohl das natürlich sehr diffuse Gefühl einer Situationsumkehrung, auch Befriedigung darüber, daß es für einige der Täter eben nicht gut ausgegangen ist, obwohl sie sich vorher das so vorgestellt hatten. Aber so ein Gefühl taugt natürlich nicht, um Fragen quantitativer Strafzumessung zu diskutieren.

Krim-Info:

Meinen Sie, das hat was mit der Schwere der Tat, also dem schweren Unrecht, was Ihnen zugefügt worden ist, zu tun, dieser Wunsch nach dieser Strafe, die sollen jetzt sitzen? Oder würden Sie denken, grundsätzlich müßte sozusagen mit Haftstrafe reagiert werden.

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich habe hier nur von meinem Fall geredet, von meinen Gefühlen, von meinen Phantasien. Über das Grundsätzliche haben wir vorher gesprochen. Das Gefühl und die das Theoretische betreffenden Argumentationen konvergieren vielleicht in einem Punkt, daß die Bestrafung bedeutet, daß das Verbrechen ein Unrecht gewesen ist, eben ein Verbrechen und kein Unglück. Dieses ist sowohl für die Opfer eines Verbrechens lebenswichtig wie für die Verfassung eines Sozialverbandes.

Krim-Info:

Ich finde das für die kritische Kriminologie hochinteressant. Weil gerade die prinzipielle Gegenthese zur traditionellen Kriminologie versucht, von der Ontologisierung des Bösen im Täter und von der Biologisierung des Bösen wegzukommen. Ich habe schon länger den Eindruck, daß diese Reaktion der kritischen Kriminologie im Grunde keine wissenschaftliche war, sondern eben der Versuch, mal genau das Gegenteil zu denken. Also eher sophistisch als auf der Suche nach wahren Sätzen über Verbrechen und Strafe. Unsere Lehrbücher - die kritischen jedenfalls - die sagen, Kriminalität ist keine Eigenschaft der Handlung, sondern wird nachher zugeschrieben.

Jan-Phillip Reemtsma:

Das geht auf einen Satz von Lichtenberg zurück, nicht? Einen Verbrecher zu bestrafen sei so ähnlich wie einen Stuhl zu bestrafen, an dem man sich gestoßen habe. Das ist natürlich eine ziemlich extreme Betrachtungsweise und in meinen Augen ist sie Unfug. Aber es ist selbstverständlich richtig, auch notwendig, fähig zu bleiben, die Probleme, vor die man sich gestellt sieht, auch auf diese Weise anzusehen, um sich immer weieer deutlich zu machen wie komplex die Verhältnisse zwischen Menschen beschaffen sind. Eine konsequent nur auf Strafe fixierte Kriminologie würde zu extremen, schrecklichen Simplifizierungen neigen und ebendfalls entsätzlichen Unfug produzieren. Betrachtungsweisen, die dazu neigen, einseitig zu werden, müsen eben immer wieder gestört werden. Manchmal ergibt es sich, daß ein gutes Mittel solcher Verstörung ist, eine andere Einseitigkeit ins Spiel zu bringen. Man sollte aber die relativ geringe gesprächsstrategische Reichweite einer solchen Position nicht vergessen.

Krim-Info:

...sie produziert selber keine wahren Sätze...

Jan-Phillip Reemtsma:

Es gibt eine sehr interessante Kontroverse im Zusammenhnag mit extremer, poliischer Gewaltkriminalität. Jean Améry versus Hermann Schweppenhäuser. Hermann Schweppenhäuser, Adorno-Schüler, hat einen Aphorismenband veröffentlicht, in dem er folgendes formuliert hat: "Die Quäler sind jene Opfer, die dadurch weniger leiden, daß die Gesellschaft sie im Gequälten sich objektivieren läßt." Améry wies daruf hin, daß hier ein ziemlich unorigineller Gedanke ein wenig kompliziert ausgedrückt worden sei. Es gäbe sicherlich - so fährt er fort - "in der sozialpsychologischen Topographie einen Punkt, an dem die Teufel auch arme Teufel sind". Man möge aber bitte nicht vergessen, daß sie Teufel gewesen seien.

Krim-Info:

Wo es die Bösen gibt, gibt es - manchmal jedenfalls - auch die Guten. Die Polizei scheint zum Beispiel im wesentlichen während Ihrer Entführung hervorragende Arbeit geleistet zu haben und ist auch bei der Suche nach den Tätern erfolgreich gewesen. Gibt es für die Polizei also nichts mehr zu lernen für zukünftige Fälle - oder gibt es vielleicht doch im Rückblick den einen oder anderen Punkt, der noch des Nachdenkens wert wäre?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ob die Polizei hervorragende Arbeit geleistet hat, kann ich selbstverständlich überhaupt nicht beurteilen. Das ändert sich vielleicht noch - ich habe ja als Nebenkläger in diesem Verfahren Akteneinsicht, und ich werde danach sicher auch über die Polizeiarbeit etwas mehr wissen, wieviel kann ich jetzt noch nicht sagen. Im Augenblick weiß ich nichts weiter als das, was mir aus der Familienperspektive erzählt worden ist. Und so weiß ich einigermaßen Bescheid über die Art und Weise, wie die Polizei vor Ort im Familienzusammenhang tätig gewesen ist. Und ich habe mit großer Erleichterung bei meiner Freilassung gehört, daß es sich hier um gute und kompetente Leute gehandelt hat. Andererseits weiß ich auch Bescheid über einige Pannen und Fehler, die vorgekommen sind. Darüber kann und will ich kein abschließendes Urteil abgeben - im übrigen sind ja auch noch nicht alle Täter gefaßt worden. Interessant fand ich bei den Vernehmungen durch die Polizei festzustellen, daß es hierzulande - glücklicherweise kann man vielleicht sagen - wenig aus Vergleichsfällen gewonnenes Wissen über die Psychologie eines Entführungsopfers gibt. So schien es mir (ich irre mich vielleicht), daß man meine Angaben über die Dauer der Zeit, die ich auf der Hin- wie auf der Rückfahrt im Auto verbracht habe - auf der Hinfahrt gefesselt, geknebelt und mit verbundenen Augen, auf der Rückfahrt nur gefesselt, mit verbundenen Augen, aber dafür im Kofferraum - für sehr genau gehalten hatte. Nachträglich habe ich festgestellt, daß ich mich in beiden Fällen verschätzt habe, und zwar habe ich die Zeit unterschätzt. Ich habe dann gelesen, daß dieses Unterschätzen der Zeit (eigentlich sollte man ja das Gegenteilt annehmen) eine typische Reaktion von Menschen in vergleichbaren Situationen darstellt.

Krim-Info:

Die Polizei hat ja auch in ihrer Öffentlichkeitsarbeit keinen Hehl draus gemacht, daß Sie ihnen sehr viel geholfen haben mit Angaben. Ist das bedingungslos gut für spätere Entführungsfälle?

Jan-Phillip Reemtsma:

Ich habe das für einen schlimmen Fehler gehalten, der mich immer noch persönlich bedrückt. Ich meine damit weniger das Gefühl, daß sich allerdings unmittelbar einstellt: da gibt es jetzt jemanden, der fährt in der Welt rum und sagt sich, daß er vielleicht besser dran wäre, wenn er mich getötet hätte. Aber der zweite Gedanke ist der nachhaltigere: Was für eine Lehre zieht der Nachfolgetäter, den es ja geben wird, daraus? Und der Fehler der Polizei ist noch einmal dramatisch verstärkt worden durch ein Interview im Spiegel, wo eine Kollegin von Ihnen, ich glaube, aus Kiel, erzählt hat, die Täter seien dumm gewesen, sich einen Intellektuellen zu nehmen, der sich alles fein merken könne und damit indirekt den Gedanken nahe legt: denkt das nächste Mal ein bißchen besser nach, wen ihr euch nehmt - es hat Nachfolgetaten gegeben, vier in den letzten Monaten, zwei sind Versuche geblieben, in den anderen beiden Fällen ist die Geisel ermordet worden.

Krim-Info:

Vielen Dank, Herr Reemtsma.

Gesprächspartner: Dr. Werner Lehne, Prof. Dr. Sebastian Scheerer und Dipl.-Kriminologin Monika Schmolke

10 Jahre »Kritische« - Eine Chronik aus der Sicht des Geschäftsführers Reinhard Borchers

1986: Ende April flog Tschernobyl in die Luft und verteilte seine Strahlung über einen großen Teil Europas.

Am 7. Juni fand eine große Kundgebung gegen die geplante Inbetriebnahme des jahrelang umkämpften Atomkraftwerkes Brokdorf statt.

Die 12.000 Demonstrationsteilnehmer aus Hamburg erreichten nicht mal Brokdorf. Der Hamburger Konvoi wurde in Kleve von Polizisten angehalten.

Am nächsten Tag sollte in Hamburg eine Kundgebung gegen diese »Demo-Behinderungen« stattfinden. Treffpunkt der Teilnehmer war das Heiligengeistfeld in Hamburg. Dort versammelten sich über 700 Menschen . Sie wurden, noch bevor sich der Demonstrationszug in Gang setzte, von der Hamburger Polizei wie eine Viehherde eingekesselt und bis zu 13 Stunden der Freiheit beraubt.

Diese drei Ereignisse waren die Initialzündung der Kritischen. Am 3.7. wird unsere Gründungserklärung bundesweit veröffentlicht. Das Medienecho ist riesig.

In den folgenden Monaten wurde aus dem Empörungsschrei der Gründer ein beständiges Rufen. Der Name »Hamburger Signal« wurde in Anlehnung an das »Darmstädter Signal« (Soldaten gegen den Nachrüstungsbeschluß) gewählt. Wir trafen uns regelmäßig in den Räumen der Friedenskirche, deren Pastor Christian Arndt selbst Kesselopfer war. Auf unseren Treffen konnten wir uns als Polizisten das erste Mal so richtig ausreden und unsere persönliche Betroffenheit von den Ereignissen verarbeiten. Aus dieser Betroffenheit entwickelte sich aber ziemlich schnell die Erkenntnis, das unsere Empörung in politische Arbeit umschlagen muß.

Mehrere Mitglieder unterschrieben Mitte November einen Aufruf zum Erhalt der besetzten Häuser in der St. Pauli Hafenstraße. Dieser Aufruf mit mehreren hundert Unterzeichnern erschien dann als Anzeige in mehreren Hamburger Tageszeitungen.

Im Herbst nehmen mehrere Hamburger Mitglieder an den Protesten gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen teil. Durch unser Laken »Kritische Polizisten gegen den Nachrüstungsbeschluß« erregen wir ziemliches Aufsehen.

1987: Unsere Initiative blieb natürlich nicht unbeobachtet. Am 18.1.87 war es soweit - 25 Kolleginnen und Kollegen trafen sich in Bonn. An diesem Tag wurde die »Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten« gegründet.

Ein Folgetreffen, die erste Arbeitstagung der BAG, fand im März statt. Wir diskutierten die Grenzen und das Selbstverständnis unserer Polizeiarbeit, wiesen auf Feindbilder und Ausländerfeindlichkeit innerhalb der Polizei hin, decken Defizite in polizeinterner Demokratie auf und nahmen Stellung zur Volkszählung und den geplanten Sicherheitsgesetzen.

1988: In unmittelbarer Nähe der geplanten WAA Wackersdorf fand das zweite Arbeitstreffen statt. Die Themen: Die Rolle der Polizei in der Auseinandersetzung um den Ausbau von Großtechnologien - Unterstützungskommandos der Polizei/Bayerns Antwort auf Gewalt bei Demonstrationen - sowie die Remonstrationspflicht des Polizeibeamten.

Das herausragende Ereignis des Jahres aber war für uns die Verleihung des Gustav-Heinemann-Bürgerpreises der SPD an die BAG. Er wurde uns am 15. Mai in Rastatt überreicht. Damals hegten wir tatsächlich die Hoffnung, daß unsere Zivilcourage, unser Streiten für mehr Demokratie öffentlich anerkannt wird und daß die Versuche Mitglieder zu disziplinieren aufhören würden.

Das 3. Arbeitstreffen fand dann im November auf dem Gelände der UFA-Fabrik in Berlin statt. Unter dem Motto »Neue Wege der Polizei« wurden insbesondere die Themen Kontrolle der Polizei, Gezielter Todesschuß und die Situation der Roma und Cinti in der BRD behandelt. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete erste Vorschläge zu einem Drogenpapier.

1989: Im März findet das erste Bonner Polizeigespräch statt. Zusammen mit dem Gustav-Stresemann-Institut und der Stiftung Mitarbeit organisiert stand es unter dem Thema »Glasnost für die Polizei". Auf dieser Veranstaltung wird von der BAG die Idee eines Polizeibeauftragten konkret formuliert.

Einen Monat später folgt dann eine Veranstaltung in Hamburg unter dem Titel: »Müssen wir den Verfassungsschutz abschaffen« mit dem damaligen obersten Verfassungsschützer, Gerhard Boeden.

Im Oktober findet in Stuttgart die Arbeitstagung unter dem Hauptthema »Das politische Strafrecht - Anfang vom Ende der bürgerlichen Freiheitsrechte« statt. Wir beschäftigen uns intensiv mit den Themen § 129a StGB, Isolationshaft, Staatsschutzdienststellen der Polizei und welche Auswirkung das politische Strafrecht auf die Pressefreiheit hat. Weiterhin wird das in Berlin begonnene und im Laufe des Jahres fertiggestellte »Drogenpapier« veröffentlicht.

1990: Im März erscheint die Nr. -1- von Unbequem die Zeitung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischre Polizistinnen und Polizisten (Hamburg Signal e.V.).

Im April findet das Zweite Bonner Polizeigespräch unter dem Thema: »Wann sollte ein Polizist NEIN sagen« statt.

Die Repressionen gegen Mitglieder nehmen zu. Zum Jahresende werden vier Mitglieder zwangsversetzt sein.

An der Fachhochschule f. öffentl. Verwaltung /Fachbereich Polizei (Hamburg) wird eine Hausarbeit über die Kritischen erstellt.

Sehr offensiv kümmern sich die Landesgruppen um die Polizeirechtsnovellierungen.

Auf der Arbeitstagung Ende Oktober in Wiesbaden haben wir die »Gesamtdeutsche Polizei; Gestern - Heute - Morgen; Analysen und Perspektiven« thematisiert.

1991: Der Jahreswechsel und das Frühjahr standen ganz im Zeichen des Golfkrieges. Mitglieder der BAG waren auf mehren Demonstrationen dabei und verteilten an die KollegInnen ein Flugblatt der Kritischen zu diesem Thema.

Ein wesentlicher Kritikpunkt aus 1990 wird verstärkt behandelt: die geplanten Polizeigesetze. In Hamburg und Schleswig-Holstein werden auf Initiative der BAG Bündnisse gegründet: der Hamburger Appell - ein Zusammenschluß von mehreren Bürgerrechtsorganisationen und vom Gesetz betroffenen Berufsgruppen; in Schleswig-Holstein kurz danach in ähnlicher Form. In beiden Ländern findet eine massive Öffentlichkeitsarbeit statt. Letztlich wurde das Hamburger Polizeigesetz trotz der massiven Kritik verabschiedet. In Schleswig-Holstein wurden noch verschiedene Punkte abgeschwächt.

Die Repressionen gegen Mitglieder gehen ständig weiter. Manfred Mahr wird wg. der Kritik am Polizeigesetz mal wieder versetzt, Manfred Such ist nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag nicht wieder rehabilitiert worden. In Hamburg findet der Prozeß gegen die Verantwortlichen des »Hamburger Kessels« statt, die inzwischen jedoch weiter in der Hierachie der Polizei aufgestiegen waren, oder bereits pensioniert sind. Einer der damaligen Verurteilten, Heinz Krappen, brachte es bis zum Landespolizeidirektor. Dieses Amt wurde später noch mit dem des Polizeipräsidenten verschmolzen.

»Gegen das Vergessen« - unter diesem Titel steht die Arbeitstagung Anfang Oktober in Hamburg. Neben der Auftaktveranstaltung zu dem o.a. Thema (insbesondere die verbrecherische Rolle der Polizei während der Naziherrschaft und der Wiederaufbau der Polizei nach 1945) werden auf dieser Tagung unsere Thesen zur »Gewalt gegen Frauen und die Rolle der Polizei«, Abschaffung des Verfassungsschutzes, Organisierte Kriminalität behandelt und zum Teil veröffentlicht.

1992: Die Repression lassen nicht nach. Zum Jahresende laufen gegen Jürgen Korell insgesamt 14 Disziplinarverfahren - die meisten wegen öffentlichen Äußerungen.

Siegfried Krempls unermüdliche Arbeit wird von der Humanistischen Union Bayerns mit dem Preis »Der aufrechte Gang« gewürdigt.

Die Arbeitstagung fand in Köln statt. In der Residenzstadt des Bundesamtes für Verfassungsschutz fordern wir nach langer Diskussion die Abschaffung aller Geheimdienste, insbesondere der Verfassungsschutzämter. Ein weiteres Thema sind die Übergriffe gegen AusländerInnen.

1993: Was sich bereits 1990 abzeichnete - die Aktivitäten der BAG nehmen weiter ab. Im März fand das vierte und bis heute letzte Bonner Polizeigespräch statt. Leider waren nur eine Handvoll »Kritische« dabei.

Im Juni dann der Kirchentag in München. Zusammen mit »Knackis« aus dem Schwerter Knast, dem Arbeitskreis Drinnen und Draußen und der Redaktion Kuckucksei (Knast-Zeitung) bildeten wir eine Standkooperative. Auf unserem Stand konnten die BesucherInnen den Weg von einer Verhaftung über ED-Behandlung, richterliche Vernehmung bis hin zum Einschluß verfolgen und ansatzweise selbst erleben.

Immer mehr wird deutlich, daß es auch innerhalb der Polizei rassistische Tendenzen gibt, daß die Gleichheit vor dem Gesetz nur auf dem Papier besteht. Allein, daß das Thema Ausländerfeindlichkeit innerhalb der Polizei von uns erwähnt wird, zieht polemische Antworten nach sich.

Bad Kleinen - ein Thema, daß insbesondere die Redaktion der Unbequem aufgegriffen hat. Bis heute sind die Vorgänge für uns nicht schlüssig aufgeklärt. Es bleibt der bittere Nachgeschmack einer Vertuschungsaktion.

1994: Polizeiskandal in Hamburg - ohne die Kritischen wäre es nie einer geworden. Schon sehr früh berichtet unser Mitglied und Konflikttrainer Holger Jänicke-Petersen der Hamburger Polizeiführung über ein Gespräch, daß er mit einem Kollegen hatte. Aus diesem Gespräch und Äußerungen anderer KollegInnen war zu ersehen, daß es erhebliche Defizite im Umgang mit ausländischen MitbürgerInnen gibt. Trotz dieser Hinweise blieb die Polizeiführung untätig. Erst als im Herbst ein weiterer Kollege über Mißhandlungen und rechtsradikale Tendenzen innerhalb des Polizeieinsatzzuges Hamburg-Mitte berichtete, wachte »man« auf. Im Zuge dieses nicht einmaligen Skandals trat der Innensenator Hackmann zurück; es wurde eine Sonderkommision zur Aufklärung der polizeilichen Straftaten sowie ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß eingerichtet. Wie üblich finden sich innerhalb der Polizei nur wenige PolizistInnen, die den Mut aufbringen gegen ihre KollegInnen auszusagen.

Der ermittelnde Staatsanwalt äußert sich später vor dem Untersuchungsausschuß, daß die Aussagen der Beteiligten ganz offensichtlich so abgesprochen waren, wie es normalerweise nur im Bereich der Organisierten Kriminalität üblich ist.

Das Thema Übergriffe, Polizisten als Straftäter und Kontrolle der Polizei war auch Hauptpunkt der Mitgliederversammlung in Hannover.

1995: In der gesamten Republik reißen die Meldungen über illegale Polizeigewalt nicht ab. Amnesty international hat mehrere Fälle von Polizeiübergriffe dokumentiert und mahnt entschieden bei den Verantwortlichen an, Übergriffe mit dem entsprechenden Druck aufzuklären.

Wie weit aber der Corpsgeist innerhalb der Polizei geht, zeigt sich daran, daß der Kronzeuge im Hamburger Polizeiskandal nicht nur geschnitten, sondern er selbst und seine Familie bedroht wird. Erst auf Druck der politischen Führung erhält er öffentliche und innerdienstliche Unterstützung durch die Polizeiführung.

1996: Die Aktivitäten konzentrieren sich mittlerweile auf eine Handvoll Mitglieder.

Z.Zt. laufen in Hamburg die Vorbereitungen für unsere Jubiläumstagung. Sie wird mit der Kriminologischen Initiative Hamburg e.V. vorbereitet. Soviel schon jetzt: Wir werden die Themenschwerpunkte Prävention, Repression, Übergriffe in Arbeitsgruppen behandeln.

mit Genehmigung des Autors stark gekürzte Fassung; der Originaltext erschien in Unbequem, Die Zeitung der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.; Ausgabe 26, Juni 1996

Glosse

Ragged-Collar-Crime - Einen neue Herausforderung für eine neue Kriminologie

Hamburg ist Deutschlands reichste Großstadt. Nirgends leben mehr Millionäre und Besserverdienende als an Alster, Elbe und Saselbek, absolut und relativ. Selbst Hamburgs Bettler sind wohlhabender als die Bettler anderer Städte. Man munkelt gar, daß 200.- DM Einnahme pro Tag keine Seltenheit seien im Bettelgeschäft, das sind 6000 DM im Monat, 72 000 DM im Jahr, Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet, und zum Fest der Liebe soll es in den Hüten ja ganz besonders süß klingeln. Dazu kommt noch Sozialhilfe samt der zugehörigen Sonder- und Sachleistungen - und wer kennt sich da besser aus als der abgezockte Bettelprofi, - so daß der durchschnittliche Bettler im Jahr locker die Hunderttausendergrenze überschreitet. Steuerfrei, versteht sich! Kinderlose Doppelverdiener unter den Bettlern gehören dann zu den Spitzenverdienern: Nettoeinkommen 200 000 DM + X. Da Bettler in der Regel obdachlos sind, also weder Mieten noch horrende Grundstückssteuern, Renovierungs-, Erschließungs- und Verwaltungskosten zahlen müssen, dürfte ein Bettlerpaar nach etwa fünf Jahren ein Millionärspaar sein.

Angesichts dieser Summen möchte Hans-Joachim Widmann, Landesvorsitzender der Hamburger FDP, Vermögen umverteilen. Eine wirklich Bedürftige soll von dem Überfluß der betuchten Bettler profitieren: Die öffentliche Hand soll selbige aufhalten. Der steinreiche Bettler soll, wie jeder andere Geschäftsmann, seinen solidarischen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinschaft leisten, sprich: Steuern zahlen. Immerhin nutzen auch und gerade Bettler die von der öffentlichen Hand finanzierten Vorteile der Großstadt. Übernachten sie nicht umsonst in U-Bahnschächten, von denen jeder einzelne die Gemeinschaft täglich mehr Geld kostet als die Miete für sämtliche Zimmer des Interconti samt Inhalt der Hotelbar? (Nein? Die U-Bahnschächte werden nachts abgesperrt?) Doch benutzen Bettler nicht die teuersten Gewerbeflächen der Stadt, für die ehrliche Geschäftsleute horrende Summen zahlen müßten? (Wie, die benutzt jeder Hinz und Kunz?) Bettler schaden jedenfalls dem Umsatz, das ist wissenschaftlich erwiesen, und zwar von der seriösesten aller nichtökonomischen Verkaufswissenschaften, der Verkaufspsychologie.

Doch Widmann wird für diesen mutigen Vorstoß nicht etwa unterstützt, sondern diffamiert. Selbst in der FDP hat man sich distanziert! Sicher, er hat zwei Grundsätze seiner Partei mißachtet: "Fordere niemals Steuern" und "Hände weg von den Besserverdienenden" (- auch wenn sie am Bettelstab gehen). Sein eigentlicher Fehler aber war, das zu sagen, was alle denken. Minderheiten stehen halt unter dem Schutz der Political Correctness.

Den gleichen Fehler hatte bereits der Herr Wrocklage gemacht, Hamburgs Innensenator, als er mit seinem Randständigen-Gesetz die Bettler aus den Innenstädten vertreiben wollte. Experten wie der Geschäftsführer der Fachverbände des Hamburger Einzelhandels, Ulf Kalkmann, stützen zwar Wrocklages Argumentation: "Einkaufen ist eine emotionale Sache, und Bettler sind eine Störung, die zu Umsatzeinbußen führen kann." Die öffentliche Meinung aber kümmert sich nicht um Expertenmeinungen. Wie Polizeihunde auf die Waden von Demonstranten stürzen Moralunternehmer sich auf die Verkünder unangenehmer Wahrheiten. Die Propheten Wrocklage und Widmann werden zu Opfern des schreibenden Mobs, dessen Gebrüll weltfremde Akademiker in ihren Elfenbeintürmen "öffentlichen Diskurs" nennen.

Von der Bildzeitung bis zur taz, von der GAL bis zur Heilsarmee ziehen plötzlich alle an einem Strang. Niemand traut sich, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen, wie sich auch niemand traut, einem Bettler ins Gesicht zu sehen. Die öffentliche Demontage des Wrocklageschen Bettelpapiers und der Widmannschen Bettelsteuer sind Lehrstücke, Musterbeispiele für die Noelle-Neumannsche Schweigespirale: Jeder kennt die Wahrheit, keiner spricht sie aus. Keiner wagt es, "Der König ist nackt" bzw. "Der Bettler ist reich" zu rufen. Wer es doch tut, bricht ein Tabu, wird als Zyniker stigmatisiert, seine politische Karriere ist im Eimer.

Für die Kriminologie stellt sich die Frage, wie ein Problem wie das der bettelnden Besserverdiener gegen den Widerstand einer starken moralisierenden Öffentlichkeit rational in Angriff genommen werden kann. Neueste Forschungen beweisen ja, daß Betteln im öffentlichen Raum profithemmend wirkt, mithin der Ausdifferenzierung konjunkturbelebender autopoetischer Subsysteme zuwiderläuft und somit im Sinne der Ausdifferenzierung des Gesellschaftssystems dysfunktional ist. Eine wissenschaftliche Disziplin, die auf der Höhe der Zeit sein will, darf sich dieser Erkenntnis nicht verschließen.

Gefragt ist eine wert- und vorurteilsfreie Kriminologie, die nicht vor Moralunternehmern kuscht und vor der Gewalt politischer Diskurse in die Knie geht. Wer - sei es durch Betteln, Tennisspielen oder Asylbetrug - Millionen kassiert und keine Steuern zahlt, ist ein Hinterzieher, ein Sozialschädling, er ist kriminell. Daß dies sich unter dem Druck der sogenannten öffentlichen Meinung nicht in Paragraphen niederschlägt, darf nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. Das wäre quietistischer Legalismus. Vielmehr ist es an der Zeit, im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, selbst als Moraluntrnehmer die Entwicklung hin zu einer leistungsfähigen, erfolgsorientierten und liberalen Gesellschaft zu beschleunigen, Öl ins Getriebe der Geschichte zu gießen statt Sand zu streuen.

Eine dynamische kriminologische Wissenschaft muß deshalb moralische Atavismen aus vergangenen Epochen dekonstruieren. Sie muß nach der White-Collar-Kriminalität nun ihr Augenmerk auf ein neues gesellschaftliches Phänomen lenken, das die Fundamente einer erfolgreichen Zukunft zu unterminieren droht, auf die Ragged-Collar-Kriminalität.

Joachim Frisch

Veranstaltungskommentar

Psychisch Kranke im Maßregelvollzug - Ein Vortrag von Ines Woynar

Die forensische Psychiatrie ist auch heute noch ein Stiefkind von kritischer Kriminologie und Kriminalpolitik. Erscheinen ihnen Themen wie die lebenslange Freiheitsstrafe oder die Sicherungsverwahrung als zu kritisierende Skandalons, um die sich kaum jemand in der Öffentlichkeit zu kümmern scheint, so bleibt der bohrende Blick auf die vertrakte Mischform von Psychiatrie und Gefängnis zumeist ausgespart. Dies ist insofern erstaunlich, da sich im Grenzbereich von Strafrecht, Maßregel und psychiatrischem Krankenhaus eine Reihe grundlegender Probleme ansiedeln, die mit den Stichworten "Krankheit", "Gefährlichkeitsprognose", "Schuldfähigkeit", "allgemeines Sicherheitsinteresse", "Grundrechte" und "Rechtssicherheit" etc. umrissen werden können.

Um so erfreulicher ist es daher, daß sich die Dipl. Kriminologin Ines Woynar dieses Themas angenommen hat. Ihr Vortrag, den sie im Rahmen des 12. Jour Fixe der Kriminologischen Initiative am 17.09. gehalten hat und in dem sie Teile ihrer Promotion vorstellte, war mit dem Titel überschrieben: "Krank und/oder kriminell? Psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug".

Ihr Beitrag begann mit eher grundsätzlichen Problemen, die sich im Grenzbereich von Psychiatrie und Strafrecht bewegen. Auch wenn diese zumeist pragmatischen Lösungen zugeführt werden, so bleibt doch aus einer analytischen Perspektive einiges diskussionswürdig. Zum Beispiel stellt die Frage nach der (verminderten) Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit (Paragraphen 20, 21 StGB) eine der Voraussetzungen dar, um eine Unterbringung gemäß Paragraph 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus zu veranlassen. Doch die diagnostische Perspektive, die mit psychiatrischen Krankheitsbegriffen wie schwere Persönlichkeitsstörung, Schwachsinn oder seelische Abartigkeit operiert und damit die Frage der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufzuklären sucht, läßt sich nicht so einfach in den juristischen Diskurs übersetzen. Juristisch akzeptierte Schuldausschließungsgründe und psychiatrische Diagnostik stellen zwei verschiedene Paradigmen auf ein und dasselbe Problem dar. Dieselbe Schwierigkeit erweist sich auch bei der zweiten Voraussetzung der Unterbringung, der Gefährlichkeitsprognose, als relevant. Die Sachverständigen kommen einerseits in die Rolle des juristischen Fachgehilfens, indem sie ihre Diagnose in eine juristisch verwertbare Prognose transformieren müssen. Andererseits sind sie mit ihrer spezialisierten Fachkompetenz, eben was die psychische Verfaßtheit des zu Begutachtenden angeht, kompetenter als die Juristen, die sich schon mal der einen oder anderen Empfehlung des Sachverständigen hinsichtlich der Rechtsfolgenentscheidungen, die mit den Paragraphen 20, 21, 63 StGB in Zusammenhang stehen, anschließen.

Mit der zeitlich unbefristeten Unterbringung in einem forensischen Krankenhaus sind weitere problematische Aspekte verbunden, die auch als Grauzone der Rechtssicherheit umschrieben werden können. Die Fortdauer der Unterbringung wird durch die jährlich stattfindende Anhörung geprüft, wobei die Gefahr einer Routinebeurteilung - sozusagen die gleiche Prognose alle Jahre wieder - angesprochen wurde. Es scheint auch keine Seltenheit zu sein, daß die Einweisungsdiagnose und die jährliche Begutachtung durch ein und denselben Arzt vorgenommen werden. Ferner wurde auf das Problem der regional sehr unterschiedlichen Unterbringungszeiten hingewiesen. (So wurde bspw. eine Untersuchung von Leihgraf (1988) erwähnt, der sich entnehmen läßt, daß die durchschnittliche Unterbringungszeit zwischen 3 - 8,3 Jahren im Bundesgebiet schwankt.)

Die anschließende Diskussion verlief recht kontrovers. Wurden einerseits pragmatische Einwände formuliert, die die vorherrschende Begutachtungspraxis betreffen, so wurde andererseits auf grundrechtspolitische Maxime, insbesondere mit Blick auf Rechtsgarantien der Untergebrachten, insistiert.

Die forensische Psychiatrie ist eine moderne Verwalterin des "Abartigen", des "seelisch Kranken", des (manchmal) unheilbar "Bösen". Sensationelle Entweichungen beispielsweise aus dem forensischen Krankenhaus Ochsenzoll oder spektakuläre Rückfälle nach der Entlassung zeigen an, wie die Öffentlichkeit bzw. die Medien auf das kurzfristig ins Rampenlicht gezerrte - ansonsten aber im Dämmerlicht verweilende - Böse reagiert. Das personifizierte Böse, das uns in Form von "Triebtätern", "Lustmördern", "Kinderschändern" und anderen "Killern" gegenübertritt, provoziert zumeist nur eine Reaktion: ein Schaudern und in Folge davon die Option des "lebenlangen Wegsperrens". Darüber, ob solche Medienereignisse Einfluß auf Lockerungspraxen haben oder nicht, läßt sich nur mutmaßen. Daß jedoch derartige Ereignisse zum Anlaß genommen werden, die Therapiefähigkeit zumeist psychisch schwer gestörter Menschen in Zweifel zu ziehen, ja sogar den "Luxus" einer Therapie überhaupt in Frage zu stellen, läßt sich den anschließenden Talkshows und Mediendiskussionen entnehmen. Auch, daß die "chemische Kastration" bei Wiederholungs-Sexualstraftätern wieder in die Diskussion gekommen ist, läßt sich als ein Indiz dafür werten, daß repressive Antworten auf schwierige Probleme schnell zur Hand sind.

Die Frage: wieviel Risiko sich eine Gesellschaft leisten kann und wieviel Unsicherheit sie ertragen muß, stellt sich traditionsgemäß hinsichtlich des Risikos, Opfer eines psychisch kranken Gewalttäters zu werden, seltener im Kontext etwa eines möglichen Super-Gaus - wie ein Diskussionsteilnehmer anmerkte. Mit dieser Bemerkung war wohl keine Trivialisierung von Gewalttaten beabsichtigt. Es sollte vielmehr auf die Präponderanz der Thematisierung von personalisierten Gewaltformen gegenüber technologisch indizierten Gefahrensquellen oder auch strukturell-gesellschaftlichen Gewaltformen aufmerksam gemacht werden. Die Personifizierung des Bösen ermöglicht jedoch eine eindeutigere Abwehr als die Infragestellung der vermeintlich notwendigen Inkaufnahme anderer gesellschaftlicher Risiken und lebensbedrohender Gefahren. - Darin lag und liegt bis heute die Stärke des Ausgrenzungs-Diskurses in bezug auf psychisch kranke Straftäter.

Carmen Gransee

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