Zulassung und Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen:
Für eine mögliche Zulassung sind erforderlich:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fächern Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft oder in einem anderen Fach, das in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium der Kriminologie steht (mind. 8 Semester Regelstudienzeit entsprechend 240 LP; bei kürzerer Studiendauer müssen Äquivalente für die fehlenden Leistungspunkte erbracht werden)*,
- eine anschließende mind. einjährige Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.), wobei die Berufstätigkeit nicht länger als 1/2 Jahr zurückliegen darf.
- Erwartet werden zudem: Internetanschluss/zugang, sowie gute Englischkenntnisse, die zur Lektüre englischer Texte ausreichen müssen. Die Lehre erfolgt in dt. Sprache, eigene Präsentationen in engl. Sprache werden nicht erwartet.
*Ein Äquivalent bei Fachhochschulabsolventen mit 6 Semestern (z.B. FHÖV) kann die Berufstätigkeit nach dem Abschluss oder aber andere Studienzeiten mit kriminologischem Bezug sein.
Bewerbung:
Bewerbungsfrist ist jeweils der 01. Juli eines jeden Jahres (Ausschlussfrist).
Das Formular für die Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester 2011/12 finden Sie hier. Die Bewerbung ist vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen (im Formular benannt) zu senden an das:
Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg Herrn Sybis Rentzelstraße 7 20146 Hamburg
Beachten Sie bitte, dass nicht form- oder fristgerecht eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Plätze werden nicht nach Eingangsdatum vergeben. Vielmehr werden alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen im Ausschuss diskutiert und nach den in der Prüfungsordnung vorgegebenen Kriterien vergeben.
Zulassungsbescheid: Die Benachrichtigungen über die Zulassung werden innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist versandt.
|