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Inhalte und Qualifikationsziele
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Die englische Sprache hat drei
Begriffe für „Krankheit“ (Disease, Illness, Sickness), die jeweils eine
andere Sicht auf Krankheit beinhaltet. Aus einer Perspektive ist Krankheit
ein objektivierbarer medizinisch-psychiatrischer Befund, ein anderes Mal geht
es um die subjektive „Störung“ des Befindens aus der Sicht des Betroffenen
und in der dritten Sichtweise geht es um Krankheit als soziales Phänomen
(Abweichung), bei dem eine gesellschaftliche Zuschreibung erfolgt, die mit besonderen
Ansprüchen und Reaktionsweisen (ob durch Medizin oder Strafrecht) einhergeht.
Vor dem Hintergrund der zentralen Theorieansätze, die seit den 1950er Jahren
mit dem Thema „Krankheit“ verbunden sind, widmet sich das Seminar auf jeder
dieser drei Ebenen dem als „Krankheit des Willens“ bezeichneten Phänomen der
„Sucht“. Beispielhaft wird an verschiedenen „Suchtphänomenen“ (Obesity;
Alkohol etc.) versucht herauszuarbeiten, wie die Wissensproduktion, Zuschreibung,
Interaktion und soziale Kontrolle beim Thema „Krankheit“ erfolgt und wie
fließend die Zuständigkeiten der medizinischen und strafrechtlichen Kontrollinstanzen
sind.
„Von der Sünde zur Krankheit“
(from badness to madness) lässt sich der historische Wandel bezeichnen,
dessen Ausläufer bzw. Fortschreibung wir für die Gegenwart betrachten wollen.
Dabei geht es um folgende Fragen: Wird „Krankheit“ heute als Abweichung
gesehen (und wenn ja, wie und wovon)? Wie steht es heute um die Reaktionen
auf unerwünschte Charakteristika, Verhaltensweisen etc.? Ist der Fortgang der
Reaktionsweise von der Kriminalisierung zur Medikalisierung (Therapie statt
Strafe) heute abgelöst durch eine vorausgreifende Kriminalisierung
(unzureichende Gesundheitsfürsorge = strafwürdige Selbstverschuldung) oder
greift soziale Kontrolle heute ganz anders – vorstrafrechtlich – um
Funktionalität und Verhaltens-Konformität wieder herzustellen? Welche Rolle
spielt die Medizin bei dieser Aufgabe und welches Zusammenspiel mit der
strafrechtlichen Kontrolle gibt es noch? Und – geht es heute überhaupt noch
um Konformität?
Ziel des Seminars ist die Sensibilisierung
für die Wechselwirkung (gegenwärtig wie historisch) von Kriminologie und
Medizin sowie die Reflektion ihrer Wissensproduktion und Grenzen (vor allem
im Hinblick auf die zentralen Konzepte von Konformität, Abweichung,
Normalität und Normalisierung).
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Lehrformen / zeitlicher Aufwand
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Blended-Learning (Kombination aus eLearning und
Blockseminaren), zeitlicher Aufwand bis zu 6 Std. pro Woche zzgl. Präsenz-
und Prüfungsaufwendungen.
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Voraussetzungen für Teilnahme
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Eingeschriebene/r Student/in im MA Internationale
Kriminologie oder Aufbaustudiengang Kriminologie sowie im Auswahlverfahren
für das Seminar zugelassene/r BerufspraktikerInnen (dh Hochschulabschluss BA
oder gleich oder höherwertig); gute Englisch-Kenntnisse; Bereitschaft zur
aktiven Teilnahme und AG-Arbeit.
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Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil)-Prüfungen
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Die Zulassung zur
Modulprüfung setzt eine regelmäßige Teilnahme an der oben genannten
Veranstaltung voraus.
Das Modul umfasst eine Modulabschlussprüfung.
Als Prüfungsarten sind
Referat, Hausarbeit und mündliche Prüfung möglich. Prüfungssprache ist
deutsch.
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Anmeldung
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Studierende des ASTK oder des MA
Internationale Kriminologie melden sich bitte bis zum 6. März 2006 schriftlich
oder persönlich bei der u.a. Seminarleitung an.
Kriminologisch interessierte PraktikerInnen
bewerben sich bitte mit dem hier abrufbaren Formular und
entsprechenden Nachweisen bis zum 6. März 2006 bei
der Seminarleitung.
Seminarleitung:
Bettina Paul, bettina.paul@uni-hamburg.de oder 040-42838-3322
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