Hinweise zur Manuskriptgestaltung
für „Kriminologisches Journal“
Die
Redaktion bittet alle, die an einer Veröffentlichung ihrer Arbeiten im
Kriminologischen Journal interessiert sind, um die Beachtung der
folgenden Hinweise:
1. Alle
Manuskripte für das Kriminologische Journal sollten in TIMES NEW ROMAN
(12 pt) geschrieben werden. Der Text ist durchgängig 1½-zeilig zu
formatieren, dasselbe gilt für Fußnoten und Literaturverzeichnis. Am
Ende des Textes soll die Gesamtzeichenzahl (inklusive Leerzeichen) des
Textes angegeben werden.
2. In der Zeitschrift gelten ausschließlich die neuen Rechtschreibregeln.
3. Die Manuskripte müssen als Word-Datei oder im RTF-Format und als Ausdruck eingereicht werden.
4.
Über dem Titel des Beitrags erscheinen Vor- und Familienname des Autors
oder der Autorin. Die Adresse steht am Ende des Textes. Dort wird auch
von der Redaktion das Eingangsdatum (im Zweifel der endgültigen
Fassung) des Beitrages vermerkt.
5. Dem
Aufsatz müssen eine kurze deutsche Zusammenfassung und ein englisches
Summary vorangestellt werden. Bitte geben Sie zusätzlich drei bis acht
Keywords, ebenfalls in deutscher und englischer Sprache, an.
6. Literaturverweise im Text
müssen durch folgende, in Klammern gesetzte Angaben ohne Hervorhebung
(kursiv, fett usw.) gekennzeichnet sein: Familienname des Autors oder
der Autorin, Jahr der zitierten Schrift, Seitenangabe. Beispiele:
(Weber 1973: 236);
(Werning/Kaiser 1973); (vgl. Weber 1973; Sack 1993)
7. Für das Literaturverzeichnis sind folgende Zitationsregeln verbindlich:
Familienname,
Vorname(n) des Autors oder der Autorin (bei mehr als drei
Autoren/Autorinnen nur Nach- und Vorname des/der Ersten, danach
„u.a./et al.“), Jahr des Erscheinens in Klammern. Dann weiter nach
folgenden Mustern:
Einzelwerk: Garland, David (1990): Punishment and Modern Society, Oxford.
Beiträge in Sammelwerken, Readern usw.:
Sack, Fritz (1993): Kritische Kriminologie, in: Kaiser, Günther u.a.
(Hg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 329-338.
Aufsätze in Zeitschriften:
Smaus, Gerlinda (1990): Das Strafrecht und die Frauenkriminalität, in:
Kriminologisches Journal 22, 266-283. (Hinweis: Zeitschriftenname
ausgeschrieben, neben der Bandnummer ist die Heftnummer nur dann
anzugeben, wenn jedes Einzelheft eines Jahrgangs ab 1 paginiert ist.).
Bei
mehreren Arbeiten des Autors oder der Autorin mit gleichem
Erscheinungsjahr sollen Kleinbuchstaben zur Unterscheidung eingeführt
werden, also 1993a, 1993b usw.
Internetquellen: mit Zugriffsdatum [Stand: Jahr-Monat-Tag],
z.B. <http://www.dejanews.com> [Stand 2000-03-11]
8. Anmerkungen erscheinen als Fußnoten am Ende jeder Seite und werden im gesamten Beitrag durchnummeriert. Es müssen auf jeden Fall automatische Fußnoten verwendet werden.
9. Aufsätze
sollen einen Umfang von 15 Seiten (45.000 Zeichen inklusive
Leerzeichen, Fußnoten und Summary) nicht überschreiten. Bei der
Umfangsberechnung müssen Tabellen und Abbildungen ebenfalls
berücksichtigt werden.
10. Autoren und Autorinnen werden gebeten, Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht einseitig in der männlichen Form zu verwenden.
11. Es werden nur Originalbeiträge
veröffentlicht. D.h. Manuskripte, die bereits veröffentlicht wurden
oder gleichzeitig bei anderen Zeitschriften eingereicht werden,
scheiden für eine Publikation im Kriminologischen Journal aus. Dies
gilt auch für Veröffentlichungen im Internet.
12. Schreibweise engl. Wörter:
Buchtitel sollten im Text und im Literaturverzeichnis wie im engl.
Original geschrieben werden. Sonstige englische Worte sind klein zu
schreiben, außer Eigennamen bzw. feststehende Begriffe, die auch im
engl. groß geschrieben werden (beides aber kursiv). Für die Titel gilt
die engl. Regel: wichtige Wörter werden groß geschrieben.
Stand: November 2007