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Manuskript eines Vortrags, gehalten in der Evangelischen Akademie
Hamburg, 9. Juli 1996
Werner Lehne
Bangemachen gilt nicht - Kriminalität und Unsicherheit
in der Großstadt
Steigende Kriminalität, wachsende Unsicherheit, zunehmende
Störungen der öffentlichen Ordnung - Das alles sind
Themen, die bezogen auf den städtischen Lebensraum regelmäßig
diskutiert werden und quasi zum Standardrepertoire der Selbstproblematisierung
der Großstadt gehören.
Genauso wie es diese Problematisierungsroutinen gibt, gibt es
ein Spektrum an routinemäßig vorgebrachten Problemlösungsstrategien.
Ganz grob kann man zwei Linien unterschieden:
- Die traditionelle Variante: verstärkte Polizeipräsens,
härtere Bestrafung, Einführung neue Straftatbestände,
erweiterte Befugnisse der Polizei;
und
- Die "sozialdemokratische" Variante: Kriminalprävention,
Bürgerbeteiligung, Bearbeitung der sozialen Ursachen der
Kriminalität.
Man kann es natürlich auch mit B. Brecht halten, der einmal
gesagt haben soll: "Haben sie Angst vor Kriminalität?
Wechseln Sie Ihre Tageszeitung!"
Was hat es mit Unsicherheit und Kriminalität wirklich auf
sich?
Ist die Großstadt tatsächlich ein Hort besonderer und
zunehmender Unsicherheit und Kriminalität?
Worin genau bestehen die konkreten Gefahren und Probleme für
die BürgerInnen?
Sind Polizei und Strafrecht die richtigen Antworten?
Wie könnten Alternativen einer angemessen und gesellschaftsverträglichen
Problembearbeitung aussehen?
Das sind im Groben die Fragen, auf die ich in meinem Vortrag eingehen
werde.
Zu meiner ersten Frage:
Was hat es also mit steigender Kriminalität und Unsicherheit
in der Großstadt auf sich?
Vorbemerkung:
Wenn ich von Unsicherheit in Abgrenzung von Kriminalität
spreche, dann verstehe ich unter Unsicherheit die subjektive Qualität
des Sich-unsicher-Fühlens von Bewohnern der Großstadt.
Diese Unsicherheit ist es, die für das Leben und den Alltag
relevant ist, die uns ggf. beeinträchtigt und unsere Lebensqualität
beeinträchtigt und die von daher besondere Aufmerksamkeit
verdient.
Davon abzugrenzen sind "objektive" statistische Sicherheitsrisiken
wie sie sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik ableiten
lassen, die sogen. objektive Sicherheitslage.
Ich vertrete in diesem Zusammenhang die in der Wissenschaft inzwischen
weitgehende konsentierte These, daß subjektive Unsicherheit
und Kriminalität zwei nur sehr lose miteinander verbundene
Phänomenbereiche sind. Nicht nur, daß Sicherheitsrisiken
z.B. für Leib und Leben oder für das persönliche
Eigentum nur zu einem begrenzten Teil überhaupt etwas mit
Kriminalität zu tun haben (man denke an Risiken wie Unfälle,
Arbeitslosigkeit, Krankheiten); auch dort, wo ein Bezug zur Kriminalität
besteht, also z.B. bei der Angst, überfallen zu werden, ist
das subjektive Sicherheitsgefühl keineswegs schlicht der
subjektive Niederschlag der objektiven Kriminalitätslage,
sondern speist sich zusätzlich aus vielen anderen Quellen,
führt oft sogar ein autonomes Eigenleben. Ich komme darauf
später zurück.
Aus den genannten Gründen werde ich also die Themen Unsicherheit
und Kriminalität auseinanderhalten und nacheinander behandeln.
Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung am Beispiel
Hamburg
Im Jahre 1994 wurden der Polizei in der Großstadt Hamburg
260.000 Straftaten bekannt, das sind rechnerisch 15 Straftaten
pro 100 der Bevölkerung. Im Flächenland Niedersachen
entfielen im gleichen Jahr nur halb so viele, nämlich 7,7
Strataten auf 100 der Bevölkerung.
Registrierte Kriminalität ist also statistisch gesehen, wie
allgemein vermutet wird, in Großstädten tatsächlich
besonders ausgeprägt
Warum das so ist, darauf kommen wir später zurück.
Betrachtet man die Kriminalitätsentwicklung in den letzten
10 Jahren (1984-1994), dann liegen die Zahlen heute, wohl entgegen
der allg. Wahrnehmung, leicht unter denen von damals (16/100 zu
15/100). (im Bundesgebiet Anstieg von 6,9 auf 7,7 = +12%) Innerhalb
dieses Zeitraums gab es zwar phasenweise erhebliche Anstiege (z.B.
1992), diese wurden durch erhebliche Rückgänge in anderen
Jahren (z.B. 93 u. 94) aber wieder ausgeglichen. Nimmt man längere
Zeitspannen von 20, 40 oder noch mehr Jahren, so findet sich insgesamt
allerdings ein kontinuierlicher und erheblicher Anstieg.
Die Geschichte der Kriminalitätsregistrierung ist eine Geschichte
des Kriminalitätsanstiegs. Interessanterweise fallen die
stärksten Anstiege nicht in die Phasen gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Krise sondern im Gegenteil in die der Prosperität.
Entsprechend drängt sich eine Lesart der Kriminalitätsentwicklung
auf, die Kriminalitätsanstiege nicht primär als Krisenphänomen,
sondern als Modernisierungs-, Urbanisierungs- und Wohlstands-Begleiterscheinung
versteht. In diesem Sinne ließe sich dann auch der Kriminalitätsanstieg
in der ehemaligen DDR etwas anders als nur als Übergangsphänomen
verstehen - nämlich u.a. als unvermeidlicher Preis für
die Anpassung an die Prinzipien der sog. Wohlstandsgesellschaft,
an die Prinzipien der Marktwirtschaft etc.
Man könnte diese Überlegungen sogar so weit treiben,
daß man behauptet, daß die aktuelle gesellschaftliche
Krise sich in dem Nicht-Vorhandensein eines Kriminalitätsanstiegs
ausdrücken und nicht wie allg. behauptet, in einer dramatischen
Zuspitzung.
Kommen wir aber von der Ebene der gesellschaftdiagnostischer Lesarten
der langfristigen Kriminalitätsentwicklung zurück auf
die aktuelle Situation.
Es kann festgehalten werden, daß Kriminalität zwar
im großen zeitlichen Rahmen ständig zunimmt und starken
kurzfristigen Anstiegen und Abnahmen ausgesetzt ist, daß
die Lage sich aber entgegen der verbreiteten Wahrnehmung heute
nicht dramatischer als vor 10 Jahren darstellt.
Es muß vielmehr sogar von einer Entspannung in den letzten
Jahren gesprochen werden.
Aber was genau bedeuten solche Zahlen?
Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten sagt sehr wenig aus,
werden dort doch völlig verschiedene Sachverhalte in einen
Topf geworfen und zusammengezählt. Eine angezeigte Schwarzfahrt
schlägt hier z. B. mit dem gleichen Gewicht zu Buche wie
ein Mord. Es gilt entsprechend zu differenzieren und die Äpfel
und Birnen, die in einen Topf geworfen wurden, wieder auseinander
zu sortieren. Dazu einige Punkte:
1.) Viele der registrierten Straftaten beinhalten keine direkte
Beeinträchtigung der BürgerInnen. In der Kriminologie
spricht man von opferlosen Delikten (Fehlen eines individuellen
Opfers): Ladendiebstahl (13%), Leistungserschleichung (Schwarzfahren)
(4%), Verstöße gegen das Betäubungsmittel- oder
Ausländer- und Asylgesetz (5%).
Über 20% der gesamten Kriminalität sind solche "opferlosen"
Delikte, die die Normalbevölkerung nur sehr vermittelt betreffen.
2.) Hinter den reg. Straftaten verbergen sich Schädigungen
sehr unterschiedlicher Schwere. Über 60% aller Registrierungen
entfällt z.B. auf verschiedene Formen des Diebstahls. Allein
der Diebst. aus Kfz und der Fahrraddiebstahl machen zus. 20% aller
K. aus.
Ohne Frage sind solche Vorkommisse ärgerlich, mit Kosten
und speziell mit Zeitaufwand und Nervereien verbunden (Anzeige
bei der Polizei, Meldung an die Versicherung, Wiederbeschaffung
bzw. Reparatur etc.). Zweifellos ist diese Problematik ernst zu
nehmen und zu überlegen, wie auf eine Abnahme solcher Schädigungssituationen
hingewirkt werden kann.
Gleichzeitig darf man aber auch nicht vergessen, daß angesichts
von Versicherungsleistungen der Schaden für den einzelnen
meist in Grenzen bleibt und die Sicherheit bzw. das Sicherheitsgefühl
im eigentlichen Sinne von solchen Vorkommissen nicht berührt
wird. Man mag zwar befürchten, daß das Fahrrad gestohlen
wird, sich ärgern etc., hat aber keine Angst im eigentlichen
Sinne, fühlt sich deswegen nicht unsicher.
3.) Was an sicherheitsrelevanten, über materielle Schädigungen
und Ärgernisse hinausgehenden Delikten bleibt, sind Kriminalitätsformen
wie schwere/gef. Körperverletzung, Handtaschen- und Straßenraub,
Vergewaltigung, Tötungsdelikte und Wohnungseinbrüche.
Aber selbst hier ist eine Differenzierung und Relativierung angeraten!
Schaut man sich diese Deliktbereiche näher an, dann fällt
erst einmal auf, daß diese Delikte zahlenmäßig
relativ selten sind, je schwerwiegender um so seltener: Tötungen=
7/100.000, Vergewaltigung = 15/100.000
(Handtaschenraub=35/100.000, schwere Körperverletzung=150/100.000,
Straßenraub 159/100.000, Wohnungseinbruch 667/100.000.)
Wichtiger noch als diese relative Seltenheit sind aber zusätzliche,
zu den einzelnen Delikten noch jeweils anzumerkende spezifische
Einschränkungen:
- Vergewaltigungen gibt es zwar mit Sicherheit in noch größerem
Umfang als registriert (nicht angezeigt), es ist allerdings nur
ein ganz kleiner Teil davon, der unter Fremden überfallartig
in der Öffentlichkeit stattfindet (ca. 25%, dabei 50% Versuche).
Das ändert nichts an der Ernsthaftigkeit des Problems, macht
aber deutlich, daß die Angst vor überfallartiger Vergewaltigung
in der Öffentlichkeit keine Basis in einem entsprechenden
objektiven Risiko hat. Das Vergewaltigungsrisiko ist in der Familie
und innerhalb von mehr oder weniger engen Beziehungen entschieden
größer als in der anonymen Öffentlichkeit, dort
(im sozialen Nahraum) müssen Maßnahmen ansetzten, die
der Reduktion des objektiven Risikos dienen sollen.
- Auch bei der schweren/gefährlichen Körperverletzung
findet nur ein Bruchteil in der Öffentlichkeit unter Fremden
statt. Meist handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen
Männern bzw. männl. Jugendlichen innerhalb bestimmter
Milieus, Milieus, die die Opfer in Kenntnis des Risikos aufsuchen
und wo sie oft die körperliche Auseinandersetzung selbst
suchen und an ihr teilhaben.
Anders sieht es für Personen aus, die durch ihr Aussehen
oder Auftreten zu den Zielgruppen gewalttätiger Gruppierungen
gehören: z.B. Schwule, Ausländer, Obdachlose. Personen
dieser Gruppen sind einem erhöhten und erheblichen Risiko
in der Öff. ausgesetzt.
"Otto Normalverbraucher" ist in seinem normalen Lebensumfeld
relativ wenig gefährdet, körperlich angegriffen und
verletzt zu werden, Frauen noch weniger.
- Der Straßenraub fällt von daher etwas aus dem Rahmen,
als er anders als die sonstigen Delikte, die in den letzten 10
Jahren rel. konstant waren, stark angestiegen ist (Verdreifachung
der Häufigkeit). Aber auch hinter dem Straßenraub verbergen
sich sehr unterschiedliche soziale Ereignisse, wobei die Situation
eines entsprechenden Angriffs im normalen Lebensumfald des/der
DurchschnittsbürgerIn die Seltenheit ist. Besonders ins Gewicht
fallen hier wieder Auseinandersetzungen in spez. Milieus (Drogenszene,
Rotlichtbezirke), Zechanschlußraube, und scheinbar zunehmend
die Jagd nach den Statussymbolen der Kommerzkultur unter Jugendlichen
und Gruppen von Jugendlichen (Mützen, Jacken etc.), die Demonstration
von Männlichkeit und Macht in bestimmten Segmenten der Lebenswelt
männl. Jugendlicher.
Auch hier also wieder ein weitgehend personen- und situationsspezifisches
Risiko.
- Der Handtaschenraub ist ein Delikt, das kulturbedingt überwiegend
Frauen und speziell ältere Damen betrifft. Das Aufkommen
ist heute ungefähr so groß wie vor 10 Jahren. Die Dramatik
des Ereignisses variiert sehr stark und ist abhängig von
der Brutalität der Täter, dem Widerstand des Opfers
und von Zufälligkeiten des Geschehens (z.B. Verletzungen
in Folge eines Sturzes). Ohne Frage haben wir es hier mit einer
besonders unglücklichen Konstellation zu tun, da gerade besonders
verletzliche und wehrlose Gesellschaftsmitglieder eine besondere
Tatgelegenheit bieten.
- Der Wohnungseinbruch ist an der Schwelle zwischen einem reinen
Eigentumsdelikt mit nur materiellem Schaden und einem sicherheitsrelevanten
Eingriff in die Privatsphäre anzusiedeln. Er hat nicht mit
dem Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit, aber einiges
mit dem generellen Sicherheitsempfinden im Alltag zu tun. Dank
besserer Sicherungstechnik sind hier in den letzten Jahren Rückgänge
zu verzeichnen und liegt das Niveau heute niedriger als vor 10
Jahren. Ansatzpunkte der Erhöhung von individueller Sicherheit
liegen hier primär im Bereich der Taterschwerung und Sicherungstechnik.
All dies zusammengenommen kann man sagen, daß das objektive
Risiko für den/die NormalbürgerIn in ihrem/seinem normalen
Lebensumfeld Opfer einer sicherheitsrelevanten Straftat zu werden,
begrenzt ist, auf jeden Fall begrenzter, als die Zahlen suggerieren,
und daß sich dieses Risiko in den letzten 10 Jahren eher
reduziert hat. Gemessen an anderen Risiken für Gesundheit,
Eigentum, Leben und Wohlergehen relativiert sich Kriminalität
noch einmal zusätzlich.
Die Relativität krimineller Gefahren angesichts anderer Risiken
wird auch sehr gut in Bevölkerungsbefragungen deutlich. Werden
Menschen befragt, was für sie die größten Probleme,
Gefahren- und Besorgnisquellen sind und wird ihre Aufmerksamkeit
dabei nicht auf Kriminalität gelenkt, dann rangieren Kriminalitätsrisiken
hinter Problemen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit.
Wird hingegen das Thema Kriminalität als Antwortmöglichkeit
vorgegeben, dann rückt es häufig an die erste Stelle.
In diesem Fall wird offensichtlich eine Problematisierungsroutine
reproduziert, die in der öffentlichen Diskussion sehr prominent
und beeindruckend ist. Das Einstimmen in die allg. Klage der wachsenden
Kriminalität bedeutet nicht, daß die entsprechenden
Personen sich persönlich stärker gefährdet sehen.
Trotz aller Einschränkungen haben wir es auch bei den Kriminalitäsrisiken
natürlich mit nicht wegzudiskutierenden Schädigungen
und Ärgernissen zu tun und muß sich die Frage nach
angemessenen Gegenmaßnahmen gestellt werden.
Brauchen wir vielleicht doch mehr Polizei, härtere Strafen,
erweiterte Befugnisse der Polizei, um diese Risiken zu minimieren?
Ich meine nein!
Polizei und Strafrecht haben zumindest unter den Bedingungen ihrer
Finanzierbarkeit und der Gesellschaftsverträglichkeit der
Bekämpfungsmaßnahmen für eine nicht-totalitäre
Gesellschaft, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, das Kriminalitätsaufkommen
wesentlich zu beeinflussen.
Straftaten direkt verhindern kann die Polizei naturgemäß
so gut wie gar nicht, wird sie doch in aller Regel und ihrem Auftrag
gemäß erst dann eingeschaltet, wenn eine Tat bereits
geschehen ist.
Gemäß dem offiziellen Selbstverständnis des strafrechtlichen
Programms soll Strafverfolgung dadurch Kriminalität reduzieren,
daß über die Bestrafung erwischter Täter der Täter
selbst, und auch andere potentielle Täter von entspr. Taten
für die Zukunft abgeschreckt werden. Außerdem soll
Kriminalität dadurch reduziert werden, daß die verletzte
Norm symbolisch verdeutlicht und daß der Täter im Strafvollzug
resozialisiert wird.
Jenseits der massiven Zweifel an der Resozialisierungsfunktion
des Strafvollzugs kann man vielleicht davon ausgehen, daß
speziell der "generalpräventiven" Wirkung eine
gewisse Bedeutung zukommt - sprich ohne Strafandrohung und exemplarische
öffentliche Bestrafung vielleicht doch mehr Leute die eine
oder andere Straftat begehen würden.
Wie kann diese Wirkung aber intensiviert werden? Nach der einschlägigen
Forschung am ehesten über eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos,
nicht über eine Verschärfung der Strafe. Genau da sind
der Polizei aber klare Grenzen gesetzt. In der Regel hängt
es nicht primär von der polizeilichen Arbeit, sondern von
der Zulieferung von verwertbaren Informationen durch Opfer und
Zeugen (häufig Nennung TV) ab, ob ein Fall aufgeklärt
werden kann oder nicht.
Liegen solche Informationen, wie in etwa der Hälfte aller
Straftaten, nicht vor - weil es sich um einen unbekannten Täter
handelt und keine relevanten Spuren vorhanden sind -, dann hat
die Polize mit vertretbarem und finanzierbarem Aufwand keine Chance,
den Täter zu ermitteln. Eine gewisse Ausnahme stellen vielleicht
wenige ausgewählte spektakuläre Fälle (Reemtsma,
Mordfälle etc.) dar, bei denen mit enormem Aufwand ermittelt
wird. Ein solcher Aufwand bezogen auf die Massenkriminalität
würde aber mit Sicherheit den Staatsbankrott bedeuten.
Prinzipiell denkbare Ansätze, diese Misere zu verändern,
führen zwangsläufig in eine andere, eine totalitäre
Gesellschaft, in den Polizeistaat.
Jede offene Gesellschaft muß mit einem bestimmten Maß
an Kriminalität leben, das weniger Ergebnis der Effektivität
der Strafverfolgung als der vielschichtigen Gesamtbeschaffenheit
der Gesellschaft ist. Die Vorstellung einer Gesellschaft ohne
Kriminalität ist eine totalitäre, eine terroristische
(F. Sack).
Sozusagen das Gegenprogramm zum Ausbau des Repressionsapparates,
der Königsweg der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität,
bestünde natürlich in der Beseitigung der gesellschaftlichen
und sozialen "Ursachen" von Kriminalität. So gut
das auch klingt, ist es doch ein Ansatz, der wenig Chancen auf
Überführung in folgenreiche Politik hat. Was sind denn
die gesellschaftlichen Ursachen der Kriminalität? Armut?
Soziale Benachteiligung und Ungleichheit? Ungünstige Lebensbedingungen?
Defizite im Schulsystem und in der familiären Erziehungen?
Mangelnde Lebensperspektiven? Ungleiche Chancenverteilung?
Das alles sind natürlich Defizite, deren Behebung, u.a. zum
Zwecke der Reduktion von Kriminalität eingeklagt werden kann
und auch muß; aber daß wir diese Defizite haben, hat
leider weniger damit zu tun, daß die Zusammenhänge
zum Kriminalitätsaufkommen oder zu anderen Negativfolgen
unbekannt sind - es hat mehr zu tun mit grundsätzlichen Strukturen,
mit konkurrierenden Zielsetzungen und Interessen, mit Fragen der
Finanzierbarkeit etc. Kriminalitätsursachen sind keine isolierbaren
Pathologien der Gesellschaft. Es handelt sich um die notwendigen
Begleiterscheinungen von dem, was als moderne, offene Gesellschaft,
als Wohlstandsgesellschaft, als Marktwirtschaft etc. positiv besetzt
ist und als erstrebenswert gilt. Nur ein Umdenken genereller Natur,
ein grundlegender Umbau der Gesellschaft böte hier eine langfristige
Chance der Bearbeitung der Kriminalitätsursachen, vielleicht
wären aber auch nur andere Erscheinungsformen der Kriminalität
die Folge.
Das sind natürlich keine Argumente, eine solche Diskussion,
die ich als Gesellschaftskritik bezeichnen würde, nicht zu
führen. Ganz im Gegenteil: natürlich ist eine permanente
Selbstreflektion darüber, ob die Gesellschaft und speziell
bestimmte Segmente derselben, so beschaffen sind, wie es anzustreben
wäre, ganz wichtig. Ist ein Prinzip des Wirtschaftens und
der Verteilung gesellschaftlichen Reichtums, das zwar auf der
einen Seite zu relativem Wohlstand für viele führt,
aber auf der anderen Seite notwendig auch zu massenhafter Armut
und Arbeitslosigkeit, zu extremer sozialer Ungleichheit und letztlich
auch zu bestimmten Kriminalitätsformen führt, tatsächlich
das, was es zu verteidigen gilt? Jede Gesellschaft hat die Kriminalität,
die sie selbst produziert - entweder müssen diese Kosten
inkauf genommen, oder die Gesellschaft grundlegend umgestaltet
werden.
Vielleicht ist eine solche Beschäftigung mit dem Thema Kriminalität
sogar von zentraler Bedeutung. Mein Argument ist nur, daß
solche Diskussionen über soziale Ursachen und gesellschaftliche
Fehlentwicklungen auf einer Ebene angesiedelt sind, die kurz-
und mittelfristig keine Chance auf realisierbare Konsequenzen
in Form praktischer Maßnahmen hat. Entsprechend bietet diese
Ebene kaum Ansatzpunkte für praktische bzw. praktikable Alternativen
im Bereich innere Sicherheit.
Praktische Alternativen müssen vielmehr von der Realität
ausgehen, daß Kriminalität in der existenten Form der
unvermeidliche Preis unserer real existierenden Gesellschaft ist,
und es gilt nach pragmatischen Möglichkeiten der Steuerung,
Schadensbegrenzung und Milderung der damit verbundenen Schädigungen
zu suchen. Vor allem geht es dabei auch um die Suche nach Maßnahmen,
die nicht selbst wiederum zu neuen, vielleicht noch größeren
Problemen und Beeinträchtigungen, die nicht in den Polizeistaat
führen.
Vieles in dieser Richtung existiert bereits und kann ausgebaut
werden:
- Maßnahmen der Schadensbegrenzung für den Einzelnen,
z.B. über Versicherungen und Opferhilfeeinrichtungen.
Dabei wird der Gesamtschaden zwar nicht reduziert, aber besser
auf alle verteilt und für die Einzelnen verkraftbarer.
- Technoprävention: In einigen Bereichen (spez. Diebstahl
und Einbruch) ist zweifellos durch technische Maßnahmen
der Taterschwerung (Wegfahrsperren, bessere Schlösser, gesicherte
Fenster etc.) eine erhebliche Reduzierung des Opferrisikos möglich.
Auch hier darf man sich natürlich nichts vormachen: solche
Maßnahmen haben oft nur einen Verdrängungs- oder Verlagerungseffekt.
Trotzdem sind solche Strategien in dem Sinne geeignet, daß
sie die Möglichkeit bieten, sowohl für besonders sensible
Bereiche wie die Wohnung als auch für besonders besorgte/geängstigte/wehrlose
Bürger zu einer erheblichen Reduzierung des individuellen
Opferrisikos beizutragen.
- Verhaltensanpassung: Eine Möglichkeit, das Risiko, Opfer
bestimmter Kriminalitätsformen zu werden, zu reduzieren,
kann auch in individuellen Verhaltensanpassungen bestehen. Wer
ausschließen will, Opfer eines Handtaschenraubes zu werden,
kann darauf verzichten offen eine Handtasche zu tragen. Wer das
Überfallopfer reduzieren will, meidet die einschlägigen
Gegenden und Milieus. Das ist u.U. unzumutbar, wenn es etwa bedeuten
würde, die Mobilität und Teilhabe am öffentlichen
Leben massiv zu reduzieren, kann aber auch unproblematisch sein,
wen es darum geht, nachts Gegenden zu meiden, die für das
eigene Leben keine Bedeutung haben.
Das mag alles etwas zynisch oder resigniert klingen, ist aber
in meinen Augen gar nicht so abwegig. Vergegenwärtigt man
sich einmal den Umgang mit Risiken für Leib, Leben und Eigentum
in nicht kriminellen Gefahrenbereichen, dann wird deutlich, daß
Strategien der Meidung (unter Verzicht auf bestimmte Dinge oder
verbunden mit Kosten), Strategien der Schadensbegrenzung ebenso
wie bewußtes Inkaufnehmen der Risiken ganz gängige
Reaktionsweisen sind, die jeweils individuell ausbalanciert werden.
Kriminelle Schädigungen sind ein Form von Lebensrisiken in
modernen offenen Gesellschaften und es sollte damit in gleicher
Weise umgegangen werden wie mit den sonstigen Gefahren und Risiken
auch. Auf der einen Seite ist natürlich nach Hintergründen
und Gegenmaßnahmen zu fragen, auf der anderen Seite gilt
es aber auch, mit diesen Risiken sich einzurichten und kompetent
umzugehen.
Bevor ich auf das Thema Unsicherheitsgefühle komme, ganz
kurz ein Einschub:
Wieso das erhöhte Aufkommen an Kriminalität in der
Großstadt?
Die Konzentration reg. Kriminalität in der Großstadt
ist Folge der spez. Lebensbedingungen undzwar der Lebensbedingungen,
die auch die Attraktivität der Großstadt ausmachen:
- In der Großstadt existieren andere Struktur der sozialen
Kontrolle (in der Anonymität der Großstadt wird stärker
formell über Anzeige als informell reagiert, Bsple: Diebst.
im Tante-Emma-Laden, Diebstahl unter Kindern etc.)
-Anonymität: durch die Anonymität in der Öffentlichkeit
sind Delikte wie KFZ-, Fahrraddiebstahl, Wohnungseinbruch etc.
leichter möglich ohne aufzufallen. Es stehen z.B. auch mehr
Autos und Fahrräder auf der Straße statt in der Garage
- Heterogenität versch. Bevölkerungsgruppen führt
zu Konflikten und geringerem sozialem Zusammenhalt
- Spez. Milieus: Rotlich-Viertel, Drogenszene, soziale Brennpunkte
bringen zusätzliche Gelegenheiten und Probleme
- Andere Gelegenheitsstruktur für bestimmte Straftaten: z.B.
massiertes Vorhandensein von Selbstbedienungsläden, von ÖPNV
- Jugend in der Großstadt: Einkaufszentren, Innenstadtbereiche
als Erlebniswelt von Kindern und Jugendlichen
Zweiter Abschnitt:
Unsicherheit und Ordnungsprobleme in der Großstadt
Wie ich am Anfang bereits angesprochen habe, betrachte ich Unsicherheit
als eigenständige Problemlage jenseits von Kriminalitätsproblemen.
In der Kriminologie ebenso wie in der Kriminalpolitik hat das
Thema subjektive Sicherheit in den letzten Jahren zunehmend an
Bedeutung gewonnen. Traditionell wurde diese Thematik in der Wissenschaft
unter der Überschrift Kriminalitätsfurcht bearbeitet
und sich dafür interessiert, welche Bevölkerungsgruppen
besonders unter KF leiden und ob die KF auf Opfererfahrungen und
objektivem Kriminalitätsrisiko basiert.
In der Regel wurden zu diesem Zwecke Menschen gefragt, ob sie,
wenn sie abends allein in ihrem Viertel draußen unterwegs
sind, Furcht verspüren, sich unsicher oder sicher fühlen.
Die Ergebnisse waren relativ einheitlich, es sind speziell Frauen
und speziell alte Menschen, die in solchen Befragungen verstärkt
Unsicherheit äußern. Die Unsicherheit ist relativ unabhängig
von entspr. Erfahrungen und widerspricht dem objektiven Opferrisiko,
denn gerade alte Menschen und Frauen haben zwar die meiste Angst,
sind statistisch aber am wenigsten gefährdet. Entsprechend
wurde vom Kriminalitätsfurcht-Paradox gesprochen - die mit
dem geringsten Risiko haben die größte KF.
(Beispielergebnisse für Deutschland: ca. 35% haben Angst;
50% der Frauen; 20% der Männer)
Diese Forschungen sind auf der einen Seite grundsätzlich
zu kritisieren. Was mit der gestellten Frage erfaßt wird,
ist nicht die Furcht vor Kriminalität, sondern sind subjektive
Unsicherheitsgefühle bei Dunkelheit, allein und in der Öffentlichkeit.
Daß für die Sicherheitsempfindungen in diesem Kontext
die begründete Angst vor Überfällen nur eine unbedeutende
Angstquelle ist, ist offensichtlich und erwartbar - kein Paradox.
Man denke nur an die verbreitete Angst, allein in den dunklen
Keller oder Wald zu gehen, eine Angst, die wenig mit objektiven
Risiken und Kriminalität zu tun hat, sondern eher mit der
Unübersichtlichkeit der Situation, mit dem Alleinsein, mit
Angstphantasien etc.
Auf der anderen Seite zeigen diese Ergebnisse entsprechend aber
auch, daß subjektive Sicherheit der Bevölkerung eben
nur sehr begrenzt mit der Kriminalitätslage zu tun hat und
sie daher auch kaum durch Kriminalitätsbekämpfung reduziert
werden kann. Es sind offensichtlich vielfältige Umstände,
aus denen sich dieses Gefühl speist:
Es sind
- die eigenen Phantasien von dem, was einem zustoßen könnte
(bei Frauen spez. Vergewaltigung u. sex. Beläst., sonst Überfälle)
- die eigene Einschätzung, wie man solche Ereignisse verarbeiten
könnte, wie gut man ihnen gewachsen wäre (alte Menschen
schätzen sich z.B. i.d.R. als besonders verletzlich und wenig
wehrhaft ein, Frauen haben besonders ausgeprägte Angst vor
der Traumatisierung durch Sexualdelikte)
- verschiedenste Merkmale des sozialen Raumes, in dem sich jemand
bewegt: gibt es dort Personen, die einem verdächtig, gefährlich
vorkommen? Ist die Gegend verlassen oder herrscht große
Anonymität, so daß niemand zur Hilfe kommen würde,
wenn etwas passiert? Ist die Gegend dunkel und unübersichtlich
oder gut beleuchtet und übersichtlich? Wie wird der Zustand
der Gegend eingeschätzt - intakte Wohngegend oder heruntergekommenes
Viertel?
Speziell für den letztgenannten Punkt - die Wahrnehmung des
sozialen Raumes - scheinen Ordnungsfragen eine große Bedeutung
zu haben. Verschmutzungen, Gruppen von verdächtig oder befremdlich
wirkenden Personen (Jugendliche, Ausländer, Drogenabhängige,
Obdachlose, Bettler), angeblich sogar Graffities an den Wänden
werden von vielen Menschen als Signale für Verfall, für
mangelnden Zusammenhalt im Viertel und mangelnde soziale Kontrolle,
für Bedrohung gesehen und in Unsicherheitsgefühle umgesetzt.
Diese Unsicherheits- oder besser Verunsicherungsursachen haben
im Grunde nichts mit Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung
zu tun und bewegen sich eher auf folgenden Ebenen:
- der Ebene der Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des öffentlichen
Raumes
- der Ebene des Verhältnisses zwischen Anwohnergruppen mit
verschiedenen Lebensstilen und Ordnungsvorstellungen
- der Ebene des sozialen Zusammenhalts, der informellen Sozialkontrolle
und wechselseitiger Unterstützungsbereitschaft.
Zu polizeibedürftigen Problemen werden diese Phänomene
dann, wenn ihre Verursachung einer bestimmten Gruppe, meist von
Außenseitern, zugeschrieben wird und diese als Störer
polizeilich verdrängt oder sonstwie in Schach gehalten werden
sollen. Das finden wir aktuell z.B. in St. Georg, wo die Mitglieder
der sog. offenen Drogenszene für die Probleme im Stadtteil
verantwortlich gemacht und polizeilich unter Druck gesetzt werden,
mittels sog. Platzverweise und Ingewahrsamnahmen.
Diese, in meinen Augen bedenkliche Linie der Bearbeitung von Sicherheits
und Ordnungsproblemen in problembelasteten Großstadtquartieren,
ist in den USA verbreiteter und kann dort in fortgeschrittener
Form beobachtet werden.
Dort hat sich eine Sicherheitsphilosophie durchgesetzt, die den
angesprochenen Ordnungsproblemen (Verschmutzungen, Vandalismusschäden,
Graffities, Bettler, Junkies, Alkoholiker etc.) zentrale Bedeutung
für die gesamte Sicherheitslage im Viertel zuschreibt, sowohl
für die subjektive Sicherheit als auch für die Kriminalitätslage.
Es wird davon ausgegangen, daß all diese Unordentlichkeiten
Symbole bzw. Elemente des Niedergangs des Gemeinwesens seinen
und dazu führen würden, daß die anständigen
Bewohner sich unsicher fühlen, sich aus der Öffentlichkeit
zurückziehen, ggf. sogar aus dem Viertel wegziehen und so
die Straßen den anderen, den Kriminellen, den Störeren
etc. überlassen werden. So drohe ein ganzes Viertel zu kippen
und jede kleine Unordentlichkeit sei ein Mosaikstein dieser erheblichen
Gefahr.
Um dieser Spirale des Verfalls entgegenzutreten, wird gegen die
Verursacher der Störungen mit polizeilichen Mittels intensiv
vorgegangen. Wer in einem Stadtteil nichts zu suchen hat, wird
vertrieben, wer zu den ansässigen Problemgruppen gehört,
hat sich an klare Vorgaben zu halten, wo er betteln, nächtigen,
sich aufhalten darf, ansonsten wird er inhaftiert oder zumindest
vertrieben.
Die Logik dieser Politik besteht in einer Trennung zwischen anständigen
Bürgern auf der einen und Störern auf der anderen Seite.
Was ist an einer solchen Sicherheitspolitik so problematisch?
mag sich der eine oder andere fragen
M.M.n. liegt das Problem in der Ideologie der Ausgrenzung ganzer
Bevölkerungsgruppen, der Differenzierung in anständige
Bürger vs. Störer bzw. Gefahrenträger. Mit welchem
Recht oder besser mit welcher moralischen Rechtfertigung haben
Obdachlose, Bettler, Drogenabhängige, Ausländer, bestimmte
Gruppen Jugendlicher nicht das gleiche Recht auf Realisierung
ihres Lebensstils wie die sog. anständigen Bürger? Wieso
haben sie nicht die gleichen Abwehrrechte gegenüber polizeilichen
Zwangsmaßnahmen?
Daß konkurrierende Interessen und Lebensstile, sofern sie
sich wechselseitig beeinträchtigen, eines Interessenausgleichs,
der Herstellung eines Kompromisses bedürfen, ist dabei völlig
klar.
Aber eben eines ausgehandelten Kompromisses, was bedeutet, daß
alle Beteiligten an der Aushandlung beteiligt sind und alle Seiten
Zugeständnisse machen und sich nicht eine Seite mittels polizeilicher
Gewalt gegen die anderen durchsetzt.
Ich würde mich bestimmt auch beeinträchtigt fühlen,
wenn Junkies in meinem Hausflur ihre Drogen konsumieren oder Obdachlose
den Zugang zur S-Bahn-Station massiv behindern, und Abhilfe wünschen.
Aber was ist in solchen Fällen mit den Interessen der Störer?
Dem Bedürfnis des Obdachlosen nach einer wettergeschützten
Schlafstelle oder des Junkies nach einem Ort für seinen Drogenkonsum
unter Gleichgesinnten?
Wenn diese Bedürfnislagen berücksichtigt werden und
nach einem Interessenausgleich gesucht wird - Bereitstellung von
weniger störenden und für die Betroffenen gleichzeitig
akzeptablen Orten zur Übernachtung oder für den Drogenkonsum-
dann ist eine sozialverträgliche Problembearbeitung möglich,
dann ließe sich u.U. auch eine polizeiliche Vertreibung
von den problematischen Orten rechtfertigen. Wenn es solche einfachen
Lösungen aber nicht gibt, und das ist oft der Fall, dann
muß nach echten Kompromissen gesucht werden. Vielleicht
gibt es ja eine Möglichkeit, die Schlaflagerplätze in
der S-Bahn-Station etwas einzugrenzen oder den Drogenkonsum nicht
gerade im Hausflur sondern außerhalb des Eingangsbereichs
zu praktizieren. Vielleicht geht es im Winter aber auch nicht
anders, als daß zugunsten der Überlebensinteressen
der Obdachlosen die Fahrgäste entsprechende Belästigungen
vorübergehend hinnehmen müssen.
Ich weiß, daß das alles sehr idealistisch und weltfremd
klingt, vielleicht sogar ist. Letztlich ist es natürlich
eine Frage der Ethik in der Politik und im gesellschaftlichen
Umgang verschiedener Gesellschaftsgruppen miteinander. Entscheidend
ist dabei die Frage, ob den Mitgliedern gesellschaftlicher Randgruppen
die gleichen Rechte zugestanden werden wie den sog. anständigen
Bürgern oder ob letztere allein zum Bezugspunkt gewählt
werden.
Im Prinzip sind solche Rechte natürlich nach dem Grundgesetz
für alle Menschen gleichermaßen zu gewähren, gibt
es Rechtsstaatsprinzipien und eine Bürgerrechtstradition
- aber das Grundgesetz und dessen Auslegung ggf. sogar Änderung
ist eben auch nur eine Ausdruck der herrschenden Wertvorstellungen.
Abschließend möchte ich noch auf einen aktuellen Trend
der deutschen Sicherheitspolitik eingehen, der mit der vorgenannten
Problematik in Beziehung steht.
Auf dem Hintergrund der richtigen Erkenntnis, daß die subjektiv
empfundene Sicherheit der Bürger viel mit den Gegebenheiten
in ihrem direkten Lebensumfeld zu tun hat und daß traditionelle
Polizeiarbeit, speziell Strafverfolgung, dabei nur begrenzt effektiv
ist, werden zunehmend auf kommunaler Ebene (Gemeinden, kleiner
Städte, Stadtteile in Großstädten) Gremien ins
Leben gerufen, die sich Präventionsräte, Sicherheitspartnerschaften
o.ä. nennen. Auch in Hamburg gibt es in drei Stadtteilen
entsprechende Modellversuche.
Ziel dieser Gremien, an denen Vertreter verschiedenster gesellschaftlicher
Gruppen und Institutionen teilnehmen sollen (Schule, Polizei,
Vereine, Behörden etc.) ist es, koordiniert Maßnahmen
zur kommunalen Kriminalprävention und Förderung der
Sicherheit zu entwickeln und umzusetzen. Es wird sich dabei bewußt
weder auf polizeiliche und strafrechtliche Maßnahmen, noch
auf Kriminalitätsprobleme beschränkt. Kriminalität
und Unsicherheit sollen dort an den Wurzeln angegangen werden,
wo sie entstehen - im Stadtteil.
Das hört sich gut an und scheint auf den ersten Blick ein
Schritt in die richtige Richtung - nicht Strafverfolgung und Bekämpfung
von Störern, sondern Ursachen beseitigen.
Schaut man sich aber die Praxis und die realen Möglichkeiten
solcher Einrichtungen an, dann werden die Grenzen und Probleme
deutlich.
Kriminalprävention im Sinne der Beseitigung der sozialen
Ursachen von Kriminalität scheitert nicht daran, daß
ungenügendes Wissen über selbige existiert, sondern
daß diese Ursachen die Folge bzw. der Preis grundlegender
gesellschaftlich gewollter Strukturen und Entscheidungen sind.
Dieses Problem hatten wir ja bereits.
Selbst praktische Umstände, z.B. die Gelegenheitsstruktur
betreffend, sind "Folge-Kosten" andersgelagerter Entscheidungen,
bei denen keine Bereitschaft besteht, etwas daran zu ändern.
Bspl.: Selbstbedienungsläden mit zum Diebstahl animierenden
Auslagen, ÖPNV ohne Schaffner. Beides sind kriminalitätsproduzierende
Strukturen, deren Veränderung deshalb unrealistisch ist,
weil sie auf der anderen Seite zu enormen Kostenersparnissen für
die Betreiber geführt haben und ökonomisch gewollt sind.
Wenn sich Präventionsräte ernsthaft mit kriminalitätsfördernden
Bedingungen beschäftigen, dann stoßen sie systematisch
auf Kriminalitätsursachen, die, weil sie in einer anderen
Perspektive notwendige oder unvermeidliche Merkmale unserer Gesellschaft
sind, gar nicht behebbar sind. Was dann letztlich dabei herauskommt,
sind Apelle und symbolische Akte wie eine Geldsammlung oder Sponsorenorganisation
für den Bau eines Spielplatzes.
Was hingegen besser funktioniert und deshalb schnell auf die Tagesordnung
gerät, das sind traditionelle Aktionen wie Kampagnen gegen
den Ladendiebstahl, bei denen sich versch. Kaufhäuser zusammenschließen
und kollektive Hausverbote erteilen und die Bürger zur Mithilfe
bei der Entdeckung von Ladendieben aufgefordert werden.
Der Anspruch der Kriminalprävention bleibt deshalb letztlich
nur Makulatur. Was entsprechende Gremien maximal leisten können,
ist das Einklagen der Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen
und Kriminalpräventionsüberlegungen innerhalb des engen
Rahmens der vielen kleinen Entscheidungen in der Kommunalpolitik
- bei Fragen der Stadtplanung, bei Infrastrukturfragen, bei Fragen
der Beleuchtung, der Gestaltung von Parkplätzen und Parkhäusern
(z.B. Frauenparkplätze) etc. Und nur, wenn die entsprechenden
Vorschläge nicht mit mächtigeren Interessen kollidieren
und die Kosten sich in Grenzen halten, ist Erfolg prinzipiell
möglich.
Hinsichtlich der Frage der subjektiven Sicherheit im öffentlichen
Raum gibt es dabei durchaus ein Spektrum an kleinen sinnvollen
Maßnahmen:
- Belebung verlassener Gegenden durch Ansiedlung von Cafes, Geschäften
etc. und durch Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer
einladenden Weise (Plätze, die zum Verweilen einladen)
- Bessere Beleuchtung und übersichtlichere Gestaltung von
"Angsträumen", z.B. Unterführungen Bahnhofsvorplätze,
Wege zum ÖPNV
- Bessere Pflege des öffentlichen Raumes: Reinigung, Beseitigung
von Vandalismusschäden und störenden Graffities
- Über all diese Maßnahmen Stärkung der Aneigung
des öffentlichen Raumes durch die Bevölkerung, der Anonymität
entgegenwirken, den soz. Zusammenhalt stärken.
Das Interessante an diesem Maßnahmenspektrum ist, daß
die Maßnahmen auch unter anderen Zielsetzungen wie etwa
Verbesserung der Lebensqualität erstrebenswert erscheinen
und eigentlich auch ohne das Thema Sicherheit auf der Tagesordnung
einer vernünftigen Kommunlapolitik stehen sollten. Daß
sie es nicht tun bzw. keine Umsetzung finden, hat weniger damit
zu tun, daß die Einsicht in die Sinnhaftigkeit fehlt, als
daß es am Willen und den Möglichkeiten der Realisierung
mangelt.
Allerdings ist es keineswegs immer so, daß Maßnahmen
der Erhöhung des Sicherheitsgefühls in die gleiche Richtung
weisen wie andere Zielperspektiven. Sicherheit ist nur ein Aspekt
der Lebensqualität im sozialen Nahraum und kann sehr wohl
mit anderen Zielen kollidieren. So gehören Aspekte wie Lebendigkeit,
Vielfältigkeit, Freizügigkeit ebenso zur Lebensqualität
wie Sicherheit, haben zum Teil aber gegensätzliche Erfordernisse.
Ist die Anonymität im Mietshaus in der Großstadt z.B.
unter Sicherheitsaspekten absolut problematisch, so ist es gleichwohl
diese Anonymität, die viele bis zu einem gewissen Grad als
Freiheit zu schätzen wissen und nicht missen möchten.
Ebenso macht die Heterogenität der Bewohnerschaft und die
Ungezwungenheit des öffentlichen Lebens die Attraktivität
macher Stadtteile aus und bewegt Menschen, dort eine Wohnung zu
suchen, obwohl genau mit diesen Merkmalen auch Sicherheitsprobleme
einhergehen.
Entsprechend vertrete ich die Position, daß es nicht darum
gehen sollte, Sicherheitspolitik autonom oder als Hauptorientierung
zu betreiben, sondern Sicherheit als einen Aspekt, einer an Zielen
wie Lebensqualität, soziale Gerechtigkeit etc. orientierten
Politik aufzufassen. Eine gute Sozial- und Kommunalpolitik ist
letztlich eben doch die beste Kriminal- und Sicherheitspolitik.
Wie eine gute Sozialpolitik eingeklagt und durchgesetzt werden
kann, bleibt natürlich das zentrale Problem. Aber hierauf
das Engagement der Bürger und Bürgerinitiativen zu konzentrieren,
scheint mir ein besserer Weg zu sein, als Sicherheitsforen zu
installieren.
Die Gefahr einer Politik, die sich zentral an Sicherheitsfragen
orientiert, besteht darin, daß angesichts der genannten
Schwierigkeiten, die sinnvollen und unproblematischen Maßnahmen
zu realisieren, letztlich doch auf die einfacheren und praktikableren
Maßnahmen der polizeilich repressiven Ordnungssicherung
zurückgegriffen wird. Entsprechend habe ich die Befürchtung,
daß die aktuelle Entwicklung in Richtung kommunale Präventionsräte,
trotz aller guten Absichten, letztlich neben symbolischen Akten
nur in die altbekannten Rezepte mündet, ungünstigenfalls
in eine Mobilisierung der anständigen Bürger im Kampf
gegen die Anderen, Fremden, Unbequemen als vermeintliche Quelle
der Sicherheitsprobleme.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Danke für
Ihre Aufmerksamkeit.
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