26.3.2010 Neuer Studienkoordinator, neue Sprechstunde ab 1.4.2010
Neuer Studienkoordinator für Lehramtsstudierende im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften ist Herr Ihno Goldenstein. Seine Sprechstundentermine sind:
Di 15-17 Uhr und Do 11-13 Uhr.
Sie finden Herrn Goldenstein im Gebäude Allendeplatz 1, Raum 328.
19.3.2010 Einführende
Veranstaltungen in „Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“
Im
Sommersemester 2010 ist nur ein Proseminar für Studierende im Studiengang
Sozialwissenschaften als einführende Veranstaltungen in Neuere Geschichte ausgewiesen, und zwar die Veranstaltung „Hamburg
und sein Umland seit der Frühen Neuzeit“ von Prof. Kopitzsch.
Darüber
hinaus können aber alle Übungen/Mittelseminare als Einführende Veranstaltungen in
Geschichte und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte gewählt werden. Während der 2. Anmeldephase vom 22.3. (13:00
Uhr) bis 1.4. (13:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, vorhandene Restplätze über
STiNE zu buchen. Achtung, es gilt: first come, first serve!
Studierende
können sich auf Übungs-/Mittelseminarscheinen von Prof. Kopitzsch (Allendeplatz
1, Raum 123) den Vermerk eintragen lassen: „Als Einführende Veranstaltung in
Neuerer Geschichte bzw. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte anerkannt“.
22.2.2010 Lehrprogramm im Sommersemester 2010
Über das aktuelle Lehrangebot für die Studiengänge
Sozialwissenschaften mitSchwerpunkt S o z i o l o g i e (orange)
Sozialwissenschaften mitSchwerpunkt P o l i t i k (blau)
Sozialwissenschaften mitSchwerpunkt W i r t s c h a f t (gelb)
22.2.2010: Nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung (Härtefallverfahren)
Liebe Studierende,
maßgeblich für das Verfahren der
Lehrveranstaltungsanmeldung über das Studien-Infonetz STiNE ist der
Anspruch, allen Studierenden einen Platz in den
Lehrveranstaltungskategorien zu garantieren, an denen gemäß
Prüfungsordnung teilgenommen werden muss.
Dennoch kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen
werden, dass Sie trotz fristgerechter Anmeldung für eine
teilnehmerzahlbegrenzte Lehrveranstaltung abgelehnt wurden, die Sie
gemäß Prüfungsordnung besuchen müssen, oder dass Terminüberschneidungen oder
außerordentliche Härtefälle eintreten. In diesen Fällen haben Sie die
Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Zulassung zu einer
Lehrveranstaltung zu stellen.
Härtefallantrag: Nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung (Antrag stellen bis 19.3.2010!)
1. Voraussetzung
Voraussetzung für die Antragstellung ist die fristgerechte Anmeldung zu der jeweiligen Lehrveranstaltung über STiNE (Anmeldefristen). Eine nicht fristgerechte Anmeldung verhindert die Aufnahme eines Härtefallverfahrens.
2. Fristen
Härtefallanträge sind innerhalb von sieben Tagen nach Ende der 1. Anmeldephase, also bis zum 19.3.2010, zu stellen.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen einzureichenden Unterlagen fristgerecht an:
Universität Hamburg Studienbüro Sozialwissenschaften Allendeplatz 1 20146 Hamburg
Der Antrag kann auch in den Briefkasten des
Studienbüros eingeworfen werden oder während der Öffnungszeiten des
Helpdesks abgegeben werden
5. Bescheid
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt
schnellstmöglich - i. d. R. vor Beginn der Vorlesungszeit. Sofern Ihr
Antrag positiv beschieden wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung in
Ihrem STiNE-Account. Über abgelehnte Anträge werden Sie per E-Mail
informiert.
23.11.2009 Wichtige Neuregelung der Studien- und Prüfungsleistungen in VWL 1, VWL 2, VWL 3
Ab sofort gilt für Studierende der Studiengänge Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politik und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Soziologie, wenn k e i n weiterführendes Seminar in Volkswirtschaftslehre gewählt wird oder zu wählen ist: die Erfordernisse der Prüfungsordnung sind erfüllt, wenn Studierende - bezogen auf die Vorlesungen "VWL 1", "VWL 2" und "VWL 3" ...
in einer beliebig ausgewählten Veranstaltung die Klausur bestehen und
eine weitere beliebig gewählte Veranstaltungen besuchen ("regelmäßige Teilnahme"). *
Die alte Regelung, wonach die Klausurprüfung nur in VWL 2 oder VWL 3 absolviert werden konnte, entfällt damit.
* Die „regelmäßige Teilnahme“
wird durch einen Eintrag des oder der Studierenden auf dem
"Kontrollausdruck" des jeweiligen Semesters nachgewiesen (persönl.
STiNE-Portal > Studium > Dokumente > online Kontrollausdruck).
Die Kontrollausdrucke sind im Studienbuch abzuheften. Bei der Anmeldung
zur Ersten Staatsprüfung ist das Studienbuch dem Lehrerprüfungsamt
vorzulegen.